ZVV: Sicherheitskräfte statt Zugbegleiter

von Andreas Hobi am 2. September 2010 · 50 Kommentare

Die Welt verändert sich. Sie ist nicht mehr so friedlich, wie früher. Es gibt immer wieder Tätlichkeiten gegenüber Zugbegleitern. Deshalb trifft man in den Zügen ab und zu auf Sicherheitskräfte. Diesen Dienst will der ZVV nun ausbauen.

(Foto: SBB)

Ich bin im Depot Chur stationiert. Deshalb habe ich das Glück, nicht ganz so oft mit gewalttätigen Fahrgästen konfrontiert zu werden wie zum Beispiel meine Zürcher Kolleginnen und Kollegen. Aber auch mir sind diese schwierigen Fahrgäste nicht unbekannt.

Sturheit und Gewalt

Fahrgäste, die nicht oder nicht sofort bezahlen wollen, sind das eine. Manchmal führe ich Diskussionen, die sehr lange dauern, bis ich jemanden dann doch zum Zahlen überreden kann. Vor allem bei Menschen aus Kulturen, in denen man üblicherweise immer um Preise feilscht, merke ich es stark. Die wollen ihre Preise am liebsten selbst festlegen. “Für Zürich – Bern? Da bezahle ich maximal 8 Franken, mehr nicht!”

Diese sturen Fahrgäste sind das Eine. Völlig anders schaut es bei Reisenden aus, die zur Gewalt neigen. Die SBB rät uns, sich in solchen Situationen sofort zurück zu ziehen und den Schwarzfahrer gehen zu lassen. Gratis, versteht sich. Denn der Selbstschutz steht über allem und die SBB kostet es mehr, wenn ein Mitarbeiter für ein paar Tage krankheitsbedingt ausfällt, als wenn sie auf die Einnahmen eines Billettes verzichten muss.

Manche kennen ihre Rechte ganz gut…

Kürzlich hatte ich sogar einen Fahrgast, der weder in die eine, noch in die andere Kategorie fällt. Der sass da in einem Viererabteil und machte rasch klar, wie die Sache seiner Meinung nach ablaufen soll. Sinngemäss wurde ich in etwa so begrüsst:

“Grüezi Herr Kondukteur. Ich kenne meine Rechte und auch ihre. Sie dürfen mich weder anfassen noch dürfen sie mich nach einem Ausweis durchsuchen. Ich habe zwar Geld und einen Ausweis dabei, aber kein Billett. Brauche ich auch nicht. Denn ich fahre nur zwei Stationen weit. So rasch können Sie keine Polizei herbeirufen. Und sie dürfen mich nicht daran hindern, in Pfäffikon auszusteigen. Ich fahre also gratis; und sie können nichts dagegen machen. Es macht keinen Sinn, mit mir darüber zu diskutieren, gehen Sie einfach weiter und kontrollieren Sie die Fahrgäste, welche so dumm sind und ein Billett lösen. Auf Wiedersehen!”

Auf meinem Zug befanden sich an diesem Sonntagmorgen zwei Securitas-Mitarbeiter. Doch auch diese haben dürfen den Schwarzfahrer nicht wirklich anfassen, solange er nicht gewalttätig wird oder uns bedroht. Durchsuchen dürfen sie ihn auch nicht ohne sein Einverständnis. Das darf nur die Bahnpolizei / Transportpolizei. Diese dürften ihn übrigens auch bis zum Eintreffen der Kantons- oder Stadtpolizei vorübergehend festhalten. Doch die Securitas darf das nicht. Die ist nur dafür da, uns (das Zugpersonal) im Falle einer Tätlichkeit zu schützen. Die Securitas ist also sozusagen unser Personenschutz.

Und so mussten wir den gratis fahrenden Herrn aussteigen lassen. Auch dass wir zu dritt vor ihm standen, beeindruckte ihn nicht.

… Andere haben kaum Rechte

Tatsächlich ist es so, dass die SBB uns sehr wenige Rechte gibt. Wir müssen die Fahrgäste springen lassen, wenn sie nicht bezahlen. Festhalten dürfen wir sie nicht. Wir können immer nur darauf hoffen, dass die Leute freiwillig bezahlen oder dass wir rechtzeitig die Polizei auf dem Zug haben. Ab unserem Anruf dauert das aber meistens zwölf bis zwanzig Minuten. Leider.

(Sollte die Polizei aber rechtzeitig auf dem Zug sein und ich dadurch die Personalien des Schwarzfahrer doch noch feststellen können, wird es für ihn verdammt teuer. Und die Geschichte landet beim Rechtsdienst, was auch unangenehm sein kann. Es ist also günstiger, die Personalien freiwillig anzugeben. Und die meisten meiner Fahrgäste lassen sich mit dieser Argumentation von mir überzeugen.)

ZVV hat genug

Der Zürcher Verkehrsverbund ZVV ist sich dieses Problems bewusst. Und deshalb will der ZVV die Zugbegleitung ab Januar 2011 anders organisieren. Er schafft eine neue Sicherheitsorganisation für Bus und Bahn. Damit will er den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen.

Das Zugpersonal habe nicht die notwendigen Kompetenzen, um die Billettkontrolle sinnvoll durchzuführen, sagt der ZVV. Mein oben stehendes Beispiel zeigt dies sehr deutlich. Und der ZVV kann uns nicht einfach entsprechende Kompetenzen verpassen; denn wir sind ja nicht beim ZVV, sondern bei der SBB angestellt…

“Es gibt Zugchefs oder Buschauffeure, die in solchen Situationen lieber auf Kontrollen verzichten, als es zu einer Eskalation kommen zu lassen.”
Franz Kagerbauer, Chef des ZVV, im Tagesanzeiger

Oder anders gesagt: Der ZVV ist unzufrieden mit der Billettkontrolle und hat gemerkt, dass die Mitarbeiter der SBB zu wenig Rechte haben. Deshalb müssen jetzt andere ran, die von ihrem Arbeitgeber besser “mit Rechten ausgestattet” sind: Private Sicherheitskräfte. Nicht auszuschliessen, dass sich das wieder ändert, wenn das SBB-Personal mehr zu sagen hat und nicht mehr einfach darauf hoffen muss, dass die Schwarzfahrer freiwillig zahlen oder freiwillig ihre Personalien angeben oder die Polizei rechtzeitig vor Ort ist.

Neu wird es im ZVV einen speziell ausgebildeten Sicherheitsdienst, Präventionsassistenten und entsprechendes Kontrollpersonal geben. Die bisherige durchgehende Zugbegleitung aller S-Bahn-Züge nach 21 Uhr wird dafür abgeschafft.

Im TagesAnzeiger beschreibt der ZVV die Änderungen an einem konkreten Beispiel:

Statt eine Zweierpatrouille in der leeren S 29 spätabends durchs Weinland rattern zu lassen, steigt die Patrouille in Winterthur aus. Dafür wird eine S 12 zwischen Zürich und Dietikon bei Bedarf von acht Sicherheitskräften kontrolliert.
TagesAnzeiger Online, 1. September 2010

In Zukunft werden nicht mehr einfach zwei, drei S-Bahn-Zugbegleiter die Kontrollen durchführen, sondern ein Team zusammengesetzt aus S-Bahn-Zugbegleitern, Sicherheitsleuten und je nach Situation auch Transportpolizei. Vorallem auf den problematischen Linien S3, S5, S9 und S12 dürfte es inskünftig zu schärferen Kontrollen kommen. Und so sieht das Sicherheitskonzept des ZVV in Zukunft aus:

  • Transportpolizei: 85 ausgebildete Polizisten in blauen Uniformen mit gelbem Gilet, Handschellen, Schlagstock, Pfefferspray und der Kompetenz, Personen vorläufig festzunehmen.
  • Sicherheitsdienst: 250 ausgebildete Securitas-Mitarbeiter in blauen Uniformen, die für Ruhe und Ordnung sorgen, aber unbewaffnet sind. Sie treten tagsüber in Zweier-, nachts in Vierer- oder Sechserpatrouillen auf.
  • Ticketkontrolleure: 140 SBB-Angestellte, die zu viert oder zu acht stichprobenweise Tickets kontrollieren. Sie sind per Handy mit Transportpolizei und Sicherheitsdienst verbunden.
  • Präventionsassistenten: 30 Angestellte der Transportpolizei in violetten Gilets suchen früh mit Gesprächen den Kontakt zu Problemgruppen.

Gemäss der Eisenbahnergewerkschaft SEV werden dadurch einige SBB-Mitarbeiter ihren bisherigen Job nicht mehr ausüben können. An ihre Stelle treten nun die oben beschriebenen Sicherheitskräfte. Die SBB ist aber darum bemüht, für diese Mitarbeiter entsprechende Lösungen zu suchen. Meine Vermutung: Sie kommen nach einer Weiterbildung zu uns Fernverkehrs-Zugbegleitern, was mich natürlich sehr freuen würde.

Mein Fazit

Ich finde es toll, dass der ZVV etwas für mehr Sicherheit auf den S-Bahnen unternimmt. Die Fahrgäste dürfen sich in Zukunft sicherer fühlen.

Gleichzeitig bedauere ich, dass dadurch einige Kolleginnen und Kollegen ihren bisherigen Arbeitsplatz verlieren und sich umorientieren müssen. Glücklicherweise hilft ihnen die SBB und verspricht, dass es zu keinen Entlassungen kommt. Die Mitarbeiter finden also innerhalb des Unternehmens eine andere Stelle.

Die Aufteilung in Transportpolizei, Sicherheitsdienst und Präventionsassistenten begrüsse ich. Für letztere durfte die SBB ja in Zusammenhang mit dem Projekt RailFair sehr gute Erfahrungen machen.

Last but not least: Ich hoffe, dass die SBB uns in Zukunft die Möglichkeit geben wird, auch solche Leute dingfest zu machen, die “ihre Rechte ganz gut kennen”. Denn für mich als Zugbegleiter ist es ganz schön peinlich, wenn dann rund um diesen Fahrgast herum Leute sitzen, die für ihre Fahrt bezahlt haben.

(Gleichzeitig muss ich natürlich auch gestehen, dass solche Fahrgäste sehr, sehr selten vorkommen. Noch! Es betrifft vielleicht einen unter 10’000. Denn die meisten lassen sich durch gute “Argumente” und entsprechendes Auftreten zum Zahlen überreden.)

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Andreas Hobi arbeitet seit 2001 bei der SBB und dort seit 2004 beim Zugpersonal. In seiner Freizeit schreibt er auf schweizweit.net von seinen Erlebnissen und über andere spannende Stories aus der Welt des öffentlichen Verkehrs.

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hairmare September 2, 2010 um 11:39

Fotografieren und den Herrn nachzahlen bzw. verhaften lassen wenn er das nächste Mal eine längere Strecke fährt.

Ich kann mir vorstellen, dass so abgelichtet zu werden unbequem genug ist damit ers sich nochmals überlegt.

Falls das alleine noch nichts bringt kann das Foto ja dann immer noch an einen Onlline-Pranger gestellt werden;)

Nicht das ich solche Massnahmen wirklich gut finde, sie scheinen aber im Moment en vogue zu sein.

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Andreas Hobi September 2, 2010 um 14:29

Fotografieren dürfen wir auch niemanden ohne dessen Einwilligung. Ansonsten hätte ich von diesem “Druckmittel” schon längstens Gebrauch gemacht. ;-)

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Danilo September 5, 2010 um 02:19

hairmare: Um Himmels willen. Und gleich auch noch alle Grundrechte abschaffen?

Die Lösung der SBB mit den Sicherheitskräften gefällt mir da erheblich besser.

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Chep87 September 2, 2010 um 11:42

Wundert mich, dass ihr Personen nicht festhalten dürft. In Deutschland ist Schwarzfahren eine Straftat (“Erschleichen von Leistungen”) und deshalb greift hier der Jedermannparagraf. Heißt, ein Jeder darf einen Menschen festhalten, so lange bis die Polizei eintrifft. Gibt es sowas in der Schweiz nicht? Mit diesem Jedermannparagraphen werden zum Bleistift auch Ladendiebe durch den Hausdedektiven so lange festgehalten, bis die Polizei eintrifft.

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Andreas Hobi September 2, 2010 um 14:31

Vermutlich hat es damit etwad zu tun, dass sich ein Zug bewegt und wir niemanden, der in Bern aussteigen möchte, nach Thun mitnehmen dürfen.

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Hans September 2, 2010 um 15:08

Das ist in Deutschland ganz einfach. Dann bleibt der Zug halt am gewünschten Ausstiegsort stehen bis die Polizei da ist. Die DBAG berechnet mehrere tausend Euro pro Minute Verzögerung dadurch. Plötzlich sind die Leute dann doch bereit, ihren Ausweis zu zeigen.

Dani September 2, 2010 um 12:34

@Chep87:
Nein, unsere linksgesteuerte Kuscheljustiz lässt das nicht zu

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flospi September 2, 2010 um 22:08

*tätschel* Armer Dani! Wie rechts bist du denn, das du das so siehst?

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Alex September 2, 2010 um 13:52

ich wusste das dazu noch was kommt. :)

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Sven September 2, 2010 um 14:15

@Dani: Du weisst ja Bescheid… Zitat aus Wikipedia zur “Jedermannsfestnahme”: “Bereits heute kennen die meisten kantonalen Strafprozessordnungen dieses Prinzip, so zum Beispiel Zürich im Artikel 55 der zürcherischen Strafprozessordnung.” Dazu der Auszug von §55 der StPO ZH:
“§ 55 Jeder Private ist berechtigt, eine Person zu ergreifen, die
1. in seiner Gegenwart ein Verbrechen oder Vergehen verübt hat oder
2. nach seiner eigenen unmittelbaren Wahrnehmung eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtigt werden muss.
Der Private hat die von ihm ergriffene Person so bald als möglich der Polizei zur Festnahme zu übergeben.”

Und der Justizvorsteher im Kanton Züri ist so ein linker Fötzel, das passt ja gar nicht. :-D

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brummbaer September 2, 2010 um 14:47

Es ist noch so das wir jemanden bis zum Eintreffen der Polizei nicht festhalten dürfen. Nur wenn die Polizei nicht grad kommt gibt das in den meisten Fällen verspätung (rede hier vom Fernverkehr). 2. Wenn der andere Austickt gefährden wir uns selber. Wie Andreas schon geschrieben hat in den meisten Fällen genügt das Gespräch. Also nicht immer alles übertreiben. Auch in Deutschland müssen im Fernverkehr leute laufen gelassen werden wenn die Polizei nicht vor Ort ist. Nur an den Grösseren Bahnhöfen kommen die auch in nützlicher Frist.

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Hans September 2, 2010 um 15:10

Deine Behauptung ist unrichtig. Wie bereits oben geschrieben wird der Zug notfalls angehalten, Schadensersatz trägt der unwillige Fahrgast. Das einer laufen gelassen wird ist die absolute Ausnahme.

pädu September 2, 2010 um 17:28

Wie viele Zugbegleiter sind zurzeit bei der S-Bahn Zürich zugeteilt?
Ich fände es Gut, wenn der Sicherheitsdienst auch mit Schlagstock und Pfefferspray ausgerüstet wäre!
Ist der Sicherheitsdienst schon bestimmt? Ich könnte mir vorstellen das die SBB selber Leute ausbildet analog Securitrans.

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Mo September 5, 2010 um 23:51

Der Sicherheitsdienst wird durch Securitas gemacht. Die SBB darf ihre, durch SBB top ausgebildeten Zugchefs, dazu motivieren zu Securitas zu wechseln. Es ist anzunehmen dass dort weniger Lohn bezahlt wird!

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Fabian Schuler September 2, 2010 um 18:39

180 Euro pro Minute Verspätung sind es, keine Tausende ;-) Natürlich kommen individuelle Schäden, z.B. verpasste Termine, Anschlüsse, Flüge, hinzu.

Ansonsten ist es in der Tat merkwürdig, dass es sowas wie den Jedermannparagraphen in der Schweiz nicht wirklich gibt.

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Sandra-Lia September 2, 2010 um 21:07

Den Paragraphen gibts in DE und der CH. Problem:

Das ist Freiheitsberaubung! Auch in Deutschland! Und jetzt kommts knüppeldick: Solltest du den ein Bahnhof mitschleppen, und er verpasst deswegen zb. einen Termin, macht man sich eben auch wegen Freiheitsberaubung strafbar. Oder wenn er zb. ein GA hat, sich aber einfach einen dummen Jux erlaubt.. dann ist das ganze ziemlich schnell eine FB!

Also handelt die SBB insfoern schon richtig, dass man die Leute gehen lässt. Die Securitas ist sonst nicht so zimperlich. Wundert mich eig. dass die da nicht mehr Polizei spielen wollen.

Ich bin übrigens gegen Privatpolizei, und dafür, dass die Staatliche mehr ausgebaut wird. Dafür dürfte aber die SVP kaum Hand bieten, da das Steuergelder kostet!

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Fabian Schuler September 2, 2010 um 21:27

Entschuldige, das ist – bzgl. Deutschland – Quatsch! Es ist natürlich keine Freiheitsberaubung, jemanden bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, wenn dieser beim Begehen einer Straftat ertappt worden ist.

Die Strafprozessordnung, § 127 schreibt hierzu: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“

Der Schwarzfahrer kann natürlich seine Identität preisgeben, dann darf er nicht mehr festgehalten werden. Bei Ladendetektiven ist das übrigens das gleiche, die dürfte ja sonst auch jeder Ladendieb – deiner Ansicht nach zu Recht – verklagen.

Und wenn jemand seine Bahncard100 (da ich ja von Deutschland rede ;-) ) nicht vorzeigt, weil er sich einen Spaß erlauben will: Da hat der Gesetzgeber auch vorgesagt, nennt Erlaubnistatbestandsirrtum, nämlich dass er irrig Gründe für das Vorliegen einer Straftat als gegeben ansieht und wie bei Vorliegen einer Straftat handelt. Im Übrigen erwartet den Witzbold gemäß Eisenbahn-Verkehrsordnung auch noch eine Sanktion.

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Sandra-Lia September 2, 2010 um 22:48

Nur zu deiner Info, Fabian:

Zitat: Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Sie darf beispielsweise bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen

Und ich glaube, das eine Straftat wie Freiheitsberaubung, die mit 5 Jahren ^Haft geahntet werden kann, wesentlich schwerer wiegt, als Schwarzfahren oder “Erschleichen von Leistung” so wie Ladendiebstahl!

Also so einfach kannst du dich da nicht rauswinden, glaube ich. Ich denke, wenn da jemand den richtigen Verteidiger hat, wirst du ganz schön alt aussehen!

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Fabian Schuler September 2, 2010 um 23:03

Selbsverständlich. Nur ist es gängige Praxis, dass Schwarzfahrer festgehalten werden, wenn diese sich weigern, sich auszuweisen. Und das dann auch mit Gewalt, wenn diese flüchtig werden. Von einem derartigen Verfahren gegen die Kontrollperson habe ich noch nie etwas gehört.

Die Verhältnismäßigkeit ist absolut gewahrt, da kommt es nämlich nicht auf die begangene Straftat im Verhältnis zur Freiheitsberaubung (sowieso ein meiner Ansicht nach unzutreffender Vergleich) sondern – wie auch dem Zitat zu entnehmen ist – auf die begangene Straftat im Verhältnis zu den Mitteln, mit denen die Person festgehalten wird. Bei einem Schwarzfahrer wird man diesen vielleicht noch am Arm festhalten dürfen, wenn er sich losreißt aber ganz sicher nicht niederschießen dürfen.

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brummbaer September 3, 2010 um 02:57

@hans Da muss ich dir wiedersprechen. Es ist nicht so das wegen einer läppischen Personalienüberprüfung der Zug dann wartet bis die Polizei da ist. Da muss schon noch was anderes vorgefallen sein, wie Tätlichkeit oder Agression. Nur sind in D die Fahrzeiten meist Lang genung das dann auch die Polizei vor Ort ist.

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Piero September 3, 2010 um 08:09

Zitat: Auf meinem Zug befanden sich an diesem Sonntagmorgen zwei Securitas-Mitarbeiter. Doch auch diese haben dürfen den Schwarzfahrer nicht wirklich anfassen, solange er nicht gewalttätig wird oder uns bedroht.

Aber sie dürfen ihm folgen, wenn er aussteigt und per Funk die Polizei zu ihm führen. Oder gibts ein Gesetz dagegen, dass eine Securitas irgendwo dahingehen müssen? ist halt eben grad die selbe Richtung wie der Schwarzfahrer.

Ansonsten ist das leider so, nicht mal ein Foto darf gemacht werden (Recht auf eigenes Bild oder sie sich das nennt). Aber selbst die Polizei ist von solchen Dingen nicht geschützt, wenn ich mich richtig erinnere, haben schon Polizisten Probleme bekommen, weil sie flüchtende Menschen eben an-, oder erschossen haben.

(Am Besten wäre, es hätte in dem Zug eine Schulklasse, die holt man dann und sagt ihnen, sie sollen doch bitte das 4er Abteil besagten Herrn belagern. Man kann ja nichts dafür, dass die Schulklasse gerade dort steht, ist ja nicht Verboten :D )

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Andreas Hobi September 3, 2010 um 10:35

Die Securitas sind eben verpflichtet, bis zur Endstation mit mir zu fahren.

Das andere habe ich mit einem Arbeitskollegen mal gemacht, als wir noch Stichkontrollen in zivil im Regionalverkehr machten: In Mitlödi liefen wir einem Jugendlichen quer durchs Dorf nach, bis zu ihm nach Hause. ;-)

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Danilo September 5, 2010 um 02:25

Hehehe, die Geschichte mit dem nachlaufen hab ich auch schon gehört, von einem Betroffenen ;) Kommt schnell teuer.

gentux September 3, 2010 um 09:09

Der Typ hatte Glück, dass ich nicht in der Nähe war, sonst hätte ICH ihm eine übergebraten. Schliesslich zahle ICH SEINE Gratisfahrt!

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Andreas Hobi September 3, 2010 um 13:41

Würde mich nicht wundern, wenn sowad tatsächlich mal passiert. Verständnis dafür hätte ich.

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Martin September 3, 2010 um 12:05

Schöner Beitrag, er zeigt wie ohnmächtig wir auf dem Zug sind, statt das uns der Arbeitgeber mit Befugnissen und Kompetenzen ausrüstet. Täglich sehe ich wie Personen vor meinem Zug die Gleise überqueren. Dass ich nichts machen darf Wissen sie, darum werden es immer mehr und ich bin zum zuschauen und überfahren dieser Menschen verdammt.

Die Fahrgäste schrecken nicht mal davor ab die Notbremse zu ziehen, nur damit der Kollege einsteigen kann. Sie wissen genau dass sie nicht bestraft werden, denn 20 Minuten auf die Polizei warten kann ich nicht. Da ich selbst zum Zuschauer degradiert bin, darf ich selbst aber nichts machen. Wen sich herum spricht dass man ungestraft die Notbremse ziehen kann, wird das nachhaltig den Eisenbahnbetrieb stören.

Viele Lokführer und Zugbegleiter werden bei ihrer Arbeit angegriffen, ohne dass sie für eine Selbstverteidigung ausgerüstet oder ausgebildet sind. Das ist der eigentliche Skandal. Den auf Hilfe zu warten die 20- 40 Minuten entfernt ist, ist praxisfremd bzw. ist keine echte Hilfe.

In den Zügen hat sich ein rechtsfreier Raum gebildet, der den Unverfrorenen und Stärkeren bevorteilt. Nur hohe Bussen und konsequentes verfolgen jedes Vergehen wird die Situation verbessern. Aber alles auf Mitarbeiter abzustimmen die zuerst einen weiten Weg zurücklegen müssen, bevor sie eingreifen können ist wenig Erfolg versprechend. Das Personal das immer vor Ort ist muss besser Ausgebildet werden und die nötigen Kompetenzen erhalten.

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Piero September 3, 2010 um 17:18

Also für Leute, die wegen Gleisüberschreiten überfahren werden, hab ich überhaupt kein Mitleid. Nur für die armen Zuschauer und den noch ärmeren Lokführer.

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Sandra-Lia September 3, 2010 um 17:19

Lieber Martin, die können froh sein, das ich nicht Lokführerin bin. Augen Zu und durch! Wäre da meine Device! Wer zu dumm ist, zu denken, der hats nicht verdient! Sorry, aber wenn die so idiotisch sind, würd ich sie halt überfahren, was solls. Ein Idioten weniger!

Ich weiss, ich bin da ziemlich gnadenlos. Aber funktioniert ja heute nicht mehr anders!

Was die Notbremse angeht: Da müsste halt wieder auf jedem Zug ein bis zwei Starke Kontroleure sein, die die gleichen Rechte wie in den 80er oder früher haben. Leute mal einfach mit Ohrfeige übersähen, und festhalten, bis die Polizei kommt.

Und hier der letze Punkt: Vllt. solltet ihr euch alle überlegen, ob ihr wirklich immer noch weniger Steuern zahlen wollt. Schliesslich muss die Polizei auch bezahlt werden, muss aber auch gezwungen werden, ihren Job endlich mal ernst zu nehmen, und aufhören mit diesem lahmarschigen Tempo oder der kollektiven Arbeitsverweigerung.

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Fabian Schuler September 3, 2010 um 17:33

“Wer zu dumm ist, zu denken, der hats nicht verdient!”

Da frage ich mich, ob du es noch genauso siehst, wenn es deine Kinder im jugendlichen Leichtmut oder deine Freunde/Angehörigen trifft. Denk mal drüber nach, oder sibd die selbstverständlich niemals zu dumm
um zu denken?

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Sandra-Lia September 3, 2010 um 17:36

Ich führe ein recht einsames Leben, da ich auch meinen mögl. Freunden vor den Kopf stosse, in dem ich immer sage, was ich denke, und in dem ich sie genau so wenig in Schutz nehm. Wenn meine Kinder solchen unsinn machen, hab ich in der Erziehung versagt. Das wäre mein Fazit. Wenn einer meiner Freunde so ein Schwachsinn macht, bin ich zwar traurig über seine Dummheit, und werde ihn sicher vermissen, aber Mitleid hätte ich keins.

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Piero September 3, 2010 um 19:45

Als Eltern kannst du auch alles richtig gemacht haben und dennoch machen Kinder was falsch oder Fehler.

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Alain September 4, 2010 um 07:49

Ich finde es wirklich schade, dass das Zugpersonal nicht mehr Rechte erhält, oder wenn schon die BAPO oder Securitrans. Ich wünschte mir wirklich das jede(r) ZugbegleiterIn einen Pfefferschaum erhält und natürlich auch einen Kurs wie man mit diesem umzugehen hat, falls mal etwas sein sollte. Denn als Privatperson darf ich mich im Zug mit Pfefferspray/Pfefferschaum selbstverteidigen, bei der Arbeit ist dies leider nicht möglich?! Finde ich persönlich schade!

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Retro September 5, 2010 um 00:42

Zustimmung was die 180Euro/Minute bei der DB angeht. Dass das wirklich gemacht wird, wurde auch schonmal im Fernsehen gezeigt – der Regionalzug stand dann wirklich da, bis die Uniformierten da waren und den Renitenzbolzen einkassiert haben. Durchsage an die Reisenden war “Wegen eines Polizeieinsatzes im Zug verzögert sich die Weiterfahrt auf unbestimmte Zeit.”

Übrigens, das mit der Freiheitsberaubung halte ich für an den Haaren herbeigezogen.

Erstens: die Person hatte keinen Beförderungsanspruch, um von A nach B zu kommen, wenn ich sie also über B hinaus bis nach C mitnehme, kann es ab B keine Freiheitsberaubung sein, weil sie ja schon niemals in B hätte sein dürfen. Anders wäre es, wenn ich die Person in A selber in den Zug zerre, um ihr dann die übliche Behandlung für einen RogF zukommen zu lassen. ;-)

Zweitens, wenn in C die Polizei wartet, ist das ebenfalls keine Freiheitsberaubung, weil die gängigen Kommentare zu §127 StPO (Deutschland) immer darauf weisen, dass eine so festgenomme Person lediglich auf schnellstem zumutbaren Weg an die *zuständige* Polizeibehörde überstellt werden muss. Das Stichwort hier ist *zuständig*. Wenn ich also den Zug eine halbe Stunde in B oder am Haltepunkt Milchkännli stehen lassen müsste, bis die Polizei da ist, und in C bin ich aber nach 15 Minuten (und bis ich da bin, ist die Polizei auch da), dann habe ich mit der Verbringung nach C meine Pflicht erfüllt. In Deutschland kommt noch dazu, dass für Straftaten im Zug die ehemalige Bahnpolizei, heute Teil der Bundespolizei zuständig ist, örtliche Polizei wird maximal auf eine Bitte der BPOL um Amtshilfe hin tätig. Also ist der nächste zuständige Polizeiposten nicht die örtliche PD in B/am Haltepunkt Milchkännli, sondern ich muss den Kameraden bei der BPOL abliefern. Ein Grund mehr, direkt nach C weiterzufahren.

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Andreas Hobi September 5, 2010 um 05:37

Deine Argumentation gefällt mir! Habe vor langer Zeit mal meinem Vorgesetzten eine ähnliche Begründung vorgetragen. Leider sah er (bzw. die SBB) die Sache ein bisschen anders…

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Retro September 5, 2010 um 01:12

Ich muss dazu sagen, ich hatte auf der Strecke, auf der ich aktiv Dienst tue, noch nie einen richtigen Schwarzfahrer – was aber auch daher kommt, dass bei uns bekannt ist, dass immer kontrolliert wird, und wir auch im Zug noch reguläre Fahrscheine verkaufen (eine Seltenheit im DB-Regioverkehr – da ist man sonst 40 Euro los, und bei uns zahlt man nichtmal einen Bordpreis-Aufschlag). Sprich, wenn einer zu tüddelig war und sein Billett vergessen hat, löst er halt eine Einzelfahrt nach und gut ist.

Aber wenn ich wirklich mal so einen renitenten Schwarzfahrer erleben sollte, hätte ich auch keine Hemmungen, den mit dem notwendigen Mindestmaß an körperlicher Gewalt in der Toilette einzusperren, bis ich ihn der BPOL übergeben kann. Oder er kommt mit den Kabelbindern aus dem Werkzeugkasten an den nächsten Haltegriff.

Da würde ich im Zweifelsfall nichtmal vorher meinen Chef fragen, das würde ich einfach machen. Wenn der Schwarzfahrer dann hinterher meint, er muss das Maul aufreissen und sich mit einer Gegenanzeige revanchieren, werden wir schon sehen, was dabei rauskommt.

Sorry, aber Schwarzfahren geht gar nicht, da geht mir der Hut hoch. Zu Wildwestzeiten hat man solches Pack vom fahrenden Zug geschmissen, die sollen froh sein, dass die Zeiten vorbei sind.

Bevor mir jetzt wegen dem Ausdruck “Pack” jemand die gleichen Vorwürfe macht, die Andreas hier schon öfters zu lesen bekommen hat, wenn er über Nationalitäten und Pigmentierung seiner Schwarzfahrer berichtet hat: Mit “Pack” sind genauso große, blonde, blauäugige Schlipsträger gemeint. Denn die Schwarzfahrer, die ich als Passagier auf anderen Strecken in Deutschland miterleben durfte, waren mehrheitlich die sogenannten “anständigen Deutschen”, die sich allerdings zumeist in keinster Weise benehmen konnten.

Mein krassestes Erlebnis dazu:
Was einen Herrn im Designeranzug, offensichtlich nicht betrunken oder anderweitig unter Drogeneinfluss stehend, dazu bringt, darauf zu beharren, dass er keinen Fahrschein zahlen müsste, auch keinen Ausweis vorzeigen müsste, und dann noch anfing, die Kondukteurin reihenweise mit frauen- und menschenverachtenden Ausdrücken zu betiteln, die ihr jegliche Verwandtschaft mit mehrzelligen Lebewesen absprachen, ist mir bis heute schleierhaft.
Jedenfalls wurde er dann am nächsten Bahnhof von zwei grüngewandeten Herren mit zwei hübschen silbernen Armreifen bestückt und aus dem Zug gezerrt. Gut so! Hoffentlich hat er sich beim Aussteigen auch noch den Anzug zerrissen.

Harmlos war dagegen die Jugendliche, die mich (weil ich, da privat unterwegs, bis auf den Firmenrucksack in zivil gekleidet war, und sie den nicht bemerkt hat), gefragt hat, ob irgendwo ein Kondukteur in der Nähe sei, sie würde sich gern das Billett sparen, wenn keiner da sei. Da weist man dann halt freundlich auf den Rucksack und das Abzeichen darauf hin, und dass sie sich die Frage doch bitte nochmal überlegen und lieber an den Automaten gehen soll – was sie dann auch brav gemacht hat, zwar mit einem enttäuschten “oooch menno” und einem Gesicht, was der :-(-Smiley nur unvollständig zum Ausdruck bringen kann, aber ohne jegliche Diskussion.

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Retro September 5, 2010 um 01:34

@Andreas: Um nochmal auf Deinen Fall mit dem Herrn einzugehen, der meint, seine Rechte zu kennen:

Ich weiß ja nicht wie das bei euch in der Schweiz gesetzlich geregelt ist (wie Du es schreibst, liest es sich, als seien das SBB-interne Regelungen, keine gesetzlichen), aber in Deutschland hat das Zugpersonal in den Zügen das Hausrecht. Wenn er also nicht zahlt, kannst Du ihn auch schon an der nächsten Station “vor die Tür setzen”, und das dürftest Du, spätestens aber die Mitarbeiter Bahnschutzes (also das, was be euch Securitas ist) auch mit der dazu angebrachten Gewalt. Siehe §§32-35 StGB (Deutschland).
Ausnahme ist natürlich, der Fahrgast ist minderjährig oder auf eine andere Weise besonders schutzbedürftige Person (erkennbar geistig behindert oder so) – solche Leute aus dem Zug zu werfen, macht schlechte Publicity. *zwinker zwinker* Die sind aber sowieso auf der nächsten Wache besser aufgehoben.

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Andreas Hobi September 5, 2010 um 05:44

Ich habe diese interne Regel eben mal nicht ganz so ernst genommen und jemanden ein paar Stationen weiter mitfahren “lassen”, weil die Polizei erst dort und nicht ein paar Stationen vorher zum Zug erscheinen konnte. Es gab dann einen entsprechenden “Reminder” bezüglich was ich darf, und was nicht.

Was das “vor die Türe setzen” betrifft: In einem gut besetzten Zug funktioniert es sehr gut, wenn man die umstehenden Fahrgäste wissen lässt, dass der Zug erst weiterfahren wird, wenn dieser eine Fahrgast ausgestiegen ist. Mit etwas Glück findet man jemanden oder mehrere, welche die “Drecksarbeit” erledigen, notfalls auch mit Gewalt. Bisher geschah das erst einmal in einem meiner Züge. Selbstverständlich blieben die netten, hilfsbereiten Fahrgäste bis heute anonym, schliesslich bin ich ihnen ja mehr als dankbar. :)

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Retro September 5, 2010 um 01:50

@gentux und @Andreas: So eine Szene würde ich auch gern mal sehen. Nicht mal unbedingt gleich mit drauflosprügeln, aber dass vielleicht einer der Fahrgäste das Pfefferspray zückt und dem Schwarzfahrer sagt “Zahlen oder Weinen” (Das wäre dann wohl die moderne Variante von “Geld oder Leben”). Oder einfach nur eine Belehrung nach dem Motto “Warum sollen wir für Dich mitbezahlen, Du A…” – aber ebenfalls unter vorgehaltenem Pfefferspray oder mit der Hand an der Gurgel.

Nennt mich Bünzli, wenn ihr wollt, aber wenn mir, wenn ich privat unterwegs bin, Fahrgäste auffallen, die sich bei der Kontrolle auffällig wegducken und so tun, als seien sie schon im Zug gewesen, dann bekommt der Kondukteur bei nächster unauffälliger Gelegenheit, spätestens wenn ich aussteige, einen Zettel mit Sitzplatznummer, Personenbeschreibung und dem Hinweis “Verdacht auf RogF – Zugestiegen in XXX” zugesteckt.
Vor allem wenn sich die Herrschaften nicht benehmen können, kaum dass der Kondukteur aus dem Abteil ist (Stichworte: saufen, Mobiltelefon als Ghettoblaster missbrauchen, pöbeln, lautstark unterhalten oder gar grölen).

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Andreas Hobi September 5, 2010 um 05:48

Es gab da mal einen Fahrgast, der meinte, im Zug rauchen zu können (trotz Rauchverbot) und dann die 25 Franken dafür nicht bezahlen wollte. Ein anderer Fahrgast hat holte dann den Feuerlöscher so nach dem Motto: Das nächste Mal lösche ich dir die Zigi gleich direkt und für heute, wenn du nicht zahlst, schlage ich dir die Büchse über den Kopf.

Nun, der Raucher hat dann gezahlt und mit dem anderen Fahrgast bin ich heute per du. Wir sehen uns regelmässig. ;-)

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Retro September 5, 2010 um 12:30

Haha, Raucher hatte ich auch schon ein paar, allerdings auf “Passagierfahrten”, nie im Dienst. Meistens habe ich da dem Kondukteur Bescheid gegeben, der sich dann der Sache angenommen hat.

Ist übrigens ein niedlicher Anblick, die meisten Kondukteure “schnappen” da in eine Körperhaltung, als hätten sie 50km/h Gegenwind und rauschen in Richtung Raucher davon. Also saure Miene, Kinn fast auf der Brust, Oberkörper leicht nach vorn, ZPG nach hinten und Marschgeschwindigkeit voraus. :-D

Eine Raucherin hab’ ich mal selber “bearbeitet”. DB Regio, kein Zugpersonal an Bord, und ich war zwar in zivil, aber hatte den Dienstrucksack dabei. Das Mädel war dem Aussehen nach eher noch keine 16 (damals war Mindestalter für Rauchen noch 16) und sass mit seiner Freundin im Multifunktionsabteil, munter vor sich hin qualmend. Da war in den Nahverkehrszügen schon seit ein paar Jahren totales Rauchverbot.
Ich bin also hingegangen, und meinte ganz freundlich “Du, ‘tschuldigung, aber hier ist Rauchverbot.”
Als Antwort bekam ich ein hingerotztes “Und, hasch Du Problem, Alder?” (Wer aufgrund der beschränkten Ausdrucksweise der Dame jetzt auf Ausländerin, Migrationshintergrund o.ä. tippt, liegt falsch – sie scheint nur nicht wirklich den besten Umgang gehabt zu haben).
Darauf habe ich mal den Rucksack in ihr Gesichtsfeld geschwenkt, auf das Logo getippt und mich laut geräuspert.
Da wurde sie kalkweiß im Gesicht,die Mundwinkel gingen runter, und die Zigarette kam ihr auf einmal vor, wie eine Handgranate, bei der man den Stift gezogen und den Bügel schon losgelassen hat – sie nahm sie ein paar mal von der einen Hand in die andere und hat sie dann ihrer Freundin in die Finger gedrückt, die damit ganz schnell zum nächsten Mülleimer gerannt ist, um sie auszudrücken und einzuwerfen :-D

Andreas Hobi September 5, 2010 um 06:38

Was mich auch noch interessieren würde: Weshalb gibt es immer wieder Menschen, die sich im Zug für einen Schwarzfahrer einsetzen??

Ich selbst habe das glücklicherweise nur sehr selten erlebt, aber Kollegen erzählen immer mal wieder davon: Das Zugpersonal trifft einen Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis an und während man seine Personalien erfasst, mischen sich andere Leute ein und stellen sich auf die Seite des Schwarzfahrers…

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Thomas September 5, 2010 um 09:18

Ich bin ehrlich schockiert, welche Vorschläge hier für den Umgang mit Schwarzfahren gemacht werden. Wenn Billetkontrollen durch Bahnpolizisten mit erweiterten Befugnissen gegenüber dem SBB-Personal verstärkt werden, finde ich das uneingeschränkt gut.

Aber körperliche Gewalt gegen Schwarzfahrer? Diese ganzen Selbstjustizvorschläge sorgen dafür, dass mir schlecht wird!

Gott sei Dank sind eigentlich alle Zugbegleiter, die ich hier in D treffe (meist im IC/ICE zwischen Köln und Münster) durchaus freundlich, wenn man mal die Monatskarte vergisst, mit Reaktionen von: “Ach, ich hab sie hier doch schon öfter gesehen, dass passt schon.” bis “Dann schreib ich mir kurz Ihre Personalien auf und sie wenden sich an das Service-Center zur Klärung.”.

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Andreas Hobi September 5, 2010 um 09:54

Nun, wir sprechen hier ja auch nicht von Fahrgästen, die einfach nur ihr Abo vergessen haben. Und wir sprechen auch nicht von jenen, die freiwillig und ohne Probleme rasch ihre Personalien angeben.

Zu denen sind auch wir freundlich. Genau so wie in Deutschland.

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Retro September 5, 2010 um 12:11

*zustimm*
Wenn einer nur sein Billett verschusselt hat oder das falsche Billett für den Zug hat, aber “einsichtig” ist, dann wird halt kassiert oder die Personalien aufgenommen. Das *kann* alles ganz zivilisiert ablaufen, aber da gehören immer zwei dazu.
Wie gesagt, in “meinem” Zug wird auch im Zug noch regulär verkauft, da kommen Situationen mit renitenten Schwarzfahrern eher nicht vor. Schummelversuche hatte ich auch schon: Dreiergruppe legt mir 6 am Automaten gezogene Einzelfahrt-Billetts von A nach B vor, drei davon von vorgestern, die anderen drei von gestern, und will das heute als Hin- und Rückfahrt nutzen. (Am DB-Automaten gelöste Einzelfahrt-Billetts sind zum sofortigen Fahrtantritt, gelten nur bis 3 Uhr des Folgetags, und natürlich sowieso nicht in umgekehrter Richtung) Da habe ich einfach die alten Billetts eingezogen, damit sie den Schmu nicht beim nächsten Kondukteur nochmal versuchen, und ihnen ein passendes Billett für die Strecke verkauft. Auf Personalienaufnahme, Busse wegen Missbrauch oder sowas verzichte ich da aber. Das würde ich mir höchstens überlegen, wenn mir derjenige mehrfach auffällt.

Thomas September 6, 2010 um 13:11

Na gut, jetzt stimmt auch wieder mein Weltbild (und insbesondere mein Schweizbild ;-)). Ihr habt ja auch recht: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus.

Ich muss auch zugeben, die meisten Kommentare gestern nur überflogen zu haben. Kommt nicht wieder vor, versprochen!

Christoph September 5, 2010 um 09:21

Es ist schon interessant zu sehen, was Ladendetektive machen und was das Zugpersonal nicht darf. In einer Stadt ist in einem Laden eines Grossverteilers mal einer abgehauen, als die Detektiven zuschlagen wollten. Er nahm rund 150m vom Laden entfernt den Bus und die Detektiven rannten dem Bus nach und waren in Kontakt mit der Polizei. An der nächsten Haltestelle stieg der betroffene dann aus und ging noch eine gewisse Strecke, bevor die Polizei zugreifen konnte.

Andererseits wurde auch schon ein Minderjähriger (ca. 10 Jahre alt) beim klauen erwischt und dann in Handschellen mitgenommen, weil die Eltern nicht benachrichtigt werden konnten…

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Christoph September 5, 2010 um 09:29

@Andreas: So etwas muss in meiner Gegenwart NIE vorkommen, denn sonst werde ich dann mal sagen, was Sache ist ;)

Köstlich war aber auch ein Fall bei mir: Ich wollte an einer Haltestelle aussteigen, doch die Halteanforderung bei der betroffenen Türe im Bus funktionierte nur bedingt (mir war dies aber schon bei früheren Fahrten aufgefallen). Deshalb machte der Chauffeur nur die 1. Türe auf für den Zustieg des Kontrollpersonals. In diesem Bus war dann auch tatsächlich jemand ohne Fahrausweis und dazu war einer der Kontrolleure ein Kollege von mir. Als dann das Kontrollpersonal an der nächsten Haltestelle mit der Person ausstieg und ich das selbe tat um zurück zu laufen, sprach ich noch kurz mit dem Kollege und der kontrollierte Fragte, ob ich auch kein Billett hätte, da sagte der Kollege “nein der hat es nur nicht sofort gefunden” (was natürlich nicht ganz korrekt war trotz viel Gepäck) ;)

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Martin Januar 25, 2012 um 14:48

Inzwischen sind Sicherheitsleute mit ihren unübersehbaren «Sicherheit»-Leuchtwesten sehr häufig präsent. Für mich stellt sich dadurch allerdings kein Gefühl von Sicherheit, sondern genau das Gegenteil ein … ich frage mich jeweils, wieso die Präsenz 1. notwendig ist und wieso 2. in dieser auffälligen Form. Kein gutes Zeugnis für die Sicherheit im öffentlichen Verkehr in der Region Zürich! :(

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Danilo Januar 25, 2012 um 15:26

Mich stören sie nicht, lieber Sicherheitsleute als Kameras. Leider haben wir im Moment beides…

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Andreas Hobi Januar 25, 2012 um 15:34

@ Martin
Ähnliche Meinungen hörte ich an anderer Stelle auch schon. So nach dem Motto, es animiere einen nicht unbedingt dazu, seine Tochter im Teenager-Alter zu oft alleine mit diesen Zügen fahren zu lassen.

Mich persönlich stört es aber nicht. Ich stellte nur fest, dass du mit deiner Meinung nicht wirklich alleine bist…

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