Fragen rund um den Klassenwechsel

von Andreas Hobi am 6. Mai 2010 · 34 Kommentare

Kürzlich fragte mich Vinschger auf Twitter: “stimmt es, dass man sich bei überfüllter 2. klasse in die 1. klasse setzen darf? stimmt es dass man schon gebüsst werden kann, wenn man auf platzsuche durch die 1. klasse geht? kann man im zug noch einen aufpreis zahlen für ein upgrade in die 1. klasse?” Diese Fragen versuche ich nun, zu beantworten.

1/2

Jetzt noch einen Klassenwechsel für nur 15 Franken pro Weg und schon darf dieser Halbtax-Kunde die Reise in der 1. Klasse geniessen.

Stimmt es, dass man sich bei überfüllter 2. Klasse in die 1. Klasse setzen darf?

Wenn es definitiv keinen Platz mehr in der zweiten Klasse hat, kann man sich an den Zugbegleiter wenden. Dieser entscheidet dann, ob man sich mit einem Zweitklassbillett in die erste Klasse setzen darf.

Ich selber gehe in solchen Fällen jeweils mit den Kunden in die zweite Klasse zurück und schaue, ob ich vielleicht nicht doch einen Platz finde. In neun von zehn Fällen gibt es nämlich schon noch freie Sitzplätze.

Wer aber einfach mal in die erste Klasse sitzt, wartet bis der Kondukteur kommt und erst dann um Erlaubnis fragt, der wird für die bereits gefahrene Strecke einen Klassenwechsel bezahlen müssen.

Stimmt es, dass man schon gebüsst werden kann, wenn man auf Platzsuche durch die 1. Klasse geht?

Wer sich in der ersten Klasse aufhält (sprich: steht oder sitzt), der riskiert tatsächlich, einen Klassenwechsel bezahlen zu müssen. Wer die erste Klasse aber bloss durchquert, weil er in einem anderen Zugteil einen Platz sucht oder auf die Toilette geht (falls diejenige im angrenzenden Zweitklasswagen defekt ist), der bezahlt bei mir sicher nichts. Auch das Suchen der Minibar ist selbstverständlich nicht strafbar. ;-)

Kann man im Zug noch einen Aufpreis zahlen für ein Upgrade in die 1. Klasse?

Im Fernverkehr ist das kein Problem. Dort bezahlt man für den Klassenwechsel grundsätzlich den gleichen Preis wie am Bahnschalter, jedoch mindestens zehn Franken. Im Regionalverkehr geht das nicht! Wer jedoch im RV spontan einen Klassenwechsel lösen möchte, der kann – sofern er ein iPhone besitzt – vor Abfahrt des Zuges über die SBB-App einen Klassenwechsel lösen.

Was im Regionalverkehr natürlich auch geht: Wer in der zweiten Klasse sitzt, mit einem gültigen Billett in die Stichkontrolle gerät und dann spontan entscheidet, jetzt sofort in die 1. Klasse wechseln zu wollen, der kann beim Stichkontrolleur zu gleichen Konditionen wie im Fernverkehr einen Klassenwechsel lösen und dann umgehend in die 1. Klasse wechseln.

Wieso lösen so wenige Leute einen Klassenwechsel?

Diese letzte Frage kommt von mir selber. Persönlich finde ich die Klassenwechsel sehr preiswert. Deshalb erstaunt es mich, weshalb so wenige Leute zwischendurch mal einen Klassenwechsel lösen. Auch wenn der Zug in der zweiten Klasse sehr gut besetzt ist, zieht man es oftmals vor, dort sitzen zu bleiben, statt für wenige Franken in die erste Klasse zu wechseln.

Hier ein paar Preisbeispiele für Halbtax-Abonnenten (Stand: 8. Mai 2012):

  • Zürich – Bern: CHF 16.50
  • Zürich – Basel: CHF 11.00
  • Zürich – St. Gallen: CHF 10.00
  • Zürich – Chur: CHF 13.50
  • Zürich – Luzern: CHF 8.50

Bild © (cc) twicepix (flickr.com)

Hat dir dieser Artikel gefallen? Falls ja, gebe deine Stimme ab und klicke auf den +1-Button! Ausserdem kannst du einen Kommentar hinterlassen, um uns deine Meinung zu diesem Artikel mitzuteilen.

Das ist ein Artikel von

Andreas Hobi arbeitet seit 2001 bei der SBB und dort seit 2004 beim Zugpersonal. In seiner Freizeit schreibt er auf schweizweit.net von seinen Erlebnissen und über andere spannende Stories aus der Welt des öffentlichen Verkehrs.

Andreas hat bereits 1466 Artikel hier auf schweizweit.net geschrieben.

Alle Artikel von → | Twitter: @andreashobi | Facebook

Du möchtest auch gerne einen Artikel schreiben? Kein Problem! Melde dich hier...

{ 34 Kommentare… lies sie unten oder schreib selbst einen }

Touni Mai 6, 2010 um 12:00

Letzte Woche habe ich mich wieder ab der SBB nerven müssen. ;-)

Ich musste am Morgen wegen einer Prüfung zum Flughafen Zürich fahren. Da ich am Morgen ein wenig knapp war, sprang ich gleich ohne Billet ins Restaurant (Frühstück nachholen..). Die 10.- Fränkli zum Nachlösen war mir die wichtige Prüfung wert. Doch aus lauter Gewohnheit habe ich dann beim Kondukteur nur ein Billet bis Zürich HB gelöst. Als der Zug Richtung Flughafen abfuhr und ich noch mal schnell alle Unterlagen durchging fiel mir der Fehler auf. Shit happens.

Als ich den Kondukteur (leider nicht der gleiche) kommen sah, habe ich ganz lieb und nett erklärt wie mir dieses Missgeschick passiert ist. Ich durfte dann für 5 Minuten Fahrzeit und 3.- nach mal einen Zuschlag von 10.- zahlen.
Dann hat er noch angefügt, dass er mich noch mit 100.- wegen irgendwas wie “Weiterfahren ohne ausreichend gültiges Billet” büssen könnte. Nicht vergessen: ich habe von mir aus auf die Situation hingewiesen…

Ich dachte dem geht es wohl nicht mehr ganz gut. Schlechter Tag vielleicht? Probleme mit der Frau?

Auf alle Fälle habe ich ihm so lange die Meinung gesagt dass er bis zum Flughafen nicht weiter kontrollieren konnte.
So geht man glaub wirklich nicht mit Kunden um…Aber eben. Das war eine Ausnahme. Die meisten sind überaus freundlich.

Antworten

Andreas Hobi Mai 6, 2010 um 12:40

Mmh… Das war jetzt ‘ne doofe Situation. Ich verstehe deinen Ärger voll und ganz! Als Zugbegleiter muss ich jedoch noch hinzu fügen: Es gibt eben immer wieder Leute – erst kürzlich hatte ich so einen – die lösen zum Beispiel von St. Gallen nach Winterthur, sitzen dann aber bis Zürich im Zug. Ganz bewusst, um die SBB zu betrügen. Wenn wir diese Leute erwischen, bezahlen sie den erwähnten Betrag von CHF 100.- (per Rechnung).

So wie du es darstellst, hast du dich zwischen Zürich und Flughafen von selbst beim Kondukteur gemeldet. Selbstverständlich kann er dich dann nicht wegen “unerlaubten Weiterfahrens” büssen. Die zehn Franken aber dürfte er dir grundsätzlich verrechnen.

Antworten

Dani Mai 6, 2010 um 14:50

Sorry lieber Tom, schlussendlich bist du selber schuld und nicht die SBB. Also warum aufregen über die SBB. Im Gegenteil der Kontrolleur sollte sich über dich aufregen. Was denkst Du wie Manche es mit faulen Ausreden probieren. Ok, in Deinem Fall war es (vielleicht) keine. Aber aus Sicht des Kontrolleurs war es eine. Und das ist auch sein absolutes Recht – ja sogar Pflicht.
Wo kämen wir da hin, wenn jede und jeder irgendeine Ausrede auftischt und der Kontrolleur soll abchecken mit JA , das stimmt und NEIN der oder die lügt:
Vielleicht muss in Zukunft der Kontrolleur noch ein Lügededektor mitschleppen.

Eigentlich hast Du auf Deiner ca. 10 Min. Fahrt von Zürich HB in den Flughafen mit Deinem Gesülze den Kundenservice anderer Mitreise gestohlen. Ich denke, in Richtung Flughafen hat es immer wieder (korrekt bezahlende) Reisende, die auf eine Auskunft angewiesen sind.

Antworten

Dani Mai 6, 2010 um 14:51

Sorry nicht Tom sondern Touni is gemeint.

Andreas Hobi Mai 6, 2010 um 15:07

Fehler passieren nun mal. Jedem. Deswegen sollte man jemandem keine allzu grossen Vorwürfe machen.

Schlussendlich hat er ja eingesehen, dass es in erster Linie seine “Schuld”, beziehungsweise sein Irrtum war. Und ich denke, aus solchen Situationen lernt man auch.

Wer zwischen Zürich und Flughafen auf eine Auskunft angewiesen ist, sollte sich sowieso am besten gleich auf dem Perron im HB an den Zugbegleiter wenden. Es ist nämlich eher unwahrscheinlich, dass in der kurzen Zeit bis zum Flughafen alle Reisenden kontrolliert und alle Auskünfte erteilt werden können.

Touni Mai 6, 2010 um 16:22

@Dani

Ja, ausser das auf dem Billet ersichtlich war, dass es mit 10.- Zuschlag vor 45 min im Zug gelöst wurde…und für läppische 2.50 noch einmal 10.- zu verrechnen ist schon ein wenig fragwürdig. Zürich – LSZB für 13.10 Bravo, gut gemacht Touni ;-)

Das er dann aus dem nichts heraus noch die 100.- erwähnt hat, hat mich dann sauer gemacht. Hehe, was ich da alles gesagt habe, die anderen Fahrgäste schauten schon ganz komisch rüber. Jetzt muss ich nur noch darüber lachen ;-)

Martin Mai 6, 2010 um 12:08

Wer sich in der ersten Klasse aufhält (sprich: steht oder sitzt), der riskiert tatsächlich, einen Klassenwechsel bezahlen zu müssen. Wer die erste Klasse aber bloss durchquert, weil er in einem anderen Zugteil einen Platz sucht oder auf die Toilette geht (falls diejenige im angrenzenden Zweitklasswagen defekt ist), der bezahlt bei mir sicher nichts. Auch das Suchen der Minibar ist selbstverständlich nicht strafbar. ;-)

Ist das Dein kundenfreundliches Verhalten oder generell so?

Die entsprechende Bestimmung 102.00 im Allgemeinen Personentarif der SBB könnte man auch weniger kundenfreundlich interpretieren:

Die Reisenden haben Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die ihr Fahrausweis lautet. Die Klasseneinteilung gilt auch für die Gänge, Vorräume und Einstiegsbereiche der Wagen. Bei Doppelstockwagen mit beiden Klassen und offenen Treppen gelten die Vorräume und Treppen als Bereich 2. Klasse.

Antworten

Andreas Hobi Mai 6, 2010 um 12:43

Die Bestimmungen sind meistens strenger ausgelegt, als dass sie dann im realen Leben umgesetzt werden.

Die meisten Zugbegleiter machen es so wie ich. Das Durchqueren der ersten Klasse mit einem ganz bestimmten, nachvollziehbaren Grund, soll meiner Meinung nach erlaubt sein. Viele andere denken auch so.

Antworten

brummbaer Mai 6, 2010 um 16:50

@touni die 10 Stutz hättest du bei mir auch gezahlt. Ist ja nicht das Problem der SBB das du nur bis Zürich löst und nicht bis Flughafen. Der Aufwand für den Verkauf bleibt der selbe.

@Martin Sehe es da wie Andi Steigt jemand in Zürich beim Prellbock ein und geht durch die 1. Klasse in die 2te Klasse geht das für mich in Ordnung. Will er aber auf der Plattform stehen, kostet das den Klassenwechsel. Gut ich bin meist so lieb und weise die leute daraufhin, machen sie dann auf Renitent. Kostet es und zwar dann ohne ausnahme, wenn es sein muss das ganze Programm also auf Rechnung plus 30.- Franken.
Was ich auch nicht aktzeptiere ist das durchgehen vor Zürich. Es soll jetzt keiner kommen zum Umsteigen ist es schneller. Zum Umsteigen ist man in Zürich nähmlich als 2. Klasse Reisender durch die Unterführung am schnellsten.

Antworten

Jonas Mai 6, 2010 um 18:46

Die Frage hat nicht direkt mit Klassenwechseln zu tun, sondern das Lösen eines Billetts im Zug.
Vor ein paar Wochen bin ich mich wohl zur Rushhour der SBB so um 18 Uhr von Zürich nach Biel gefahren. Ich hatte etwa 5 Minuten Zeit ein Billet zu lösen, der Fall war jedoch hoffnungslos. Kein Automat frei und anstehen hat auch nichts genutzt. Da bin ich dann halt ohne Billett in den Zug gestiegen. Der Zug war auch sehr gut besetzt. Dann kam der Kondukteur und ich habe bei ihm das Billet geöst, inkl. Zuschlag von 10 Franken. Ich habe es dann einfach bezahlt weil ich ersten keine Lust auf Diskussionen habe und zweitens der Kondukteur ein Welscher war (nichts gegen Welsche, aber mein Französisch ist nicht das beste und bis der andere jeweils versteht was man sagen will, kann es etwas nervenaufreibend sein). Das war dann ein relativ happiger Aufschlag von knapp 50%.
Nun zu meiner Frage: Wie handhabst du eine solche Situation bezüglich Aufschlag. Hätte er ohne grosse Diskussion auf den Aufschlag verzichtet? Oder glaubt man als Kondukteur einem Kunden eine solche Geschichte erstmal nicht, dass man ein Billett lösen wollte, aber die Automaten besetzt waren?
Ich denke jetzt mal als SBB kann sie vom Kunden nicht verlangen, zur Rush Hour eine Viertelstunde früher am Bahnhof zu sein, damit man nach 10 Minuten warten am Automat ein Billett kriegt und dann in den Zug einsteigen kann. Das wäre zumindest nicht mein Verständnis von kundenfreundlich. Entweder mehr Automaten aufstellen oder andererseits auf den Zuschlag verzichten. Aber ich weiss jetzt nicht, ob mein Menschenverstand den Klauseln der SBB entsprechen.

Antworten

Andreas Hobi Mai 7, 2010 um 00:30

In diesem Fall ist es ganz klar: Auch bei mir hättest du die zehn Franken Zuschlag bezahlen müssen.

Es gibt heute sehr viele Möglichkeiten, an ein Billett zu kommen. Da wäre mal der Billettautomat (in vielen Bahnhöfen mehrfach vorhanden), der Billettschalter in den bedienten Bahnhöfen, die Möglichkeit, über das Mobiltelefon ein Billett zu kaufen (MMS / iPhone), zu Hause über das Internet zum Selberausdrucken und dann eben im Fernverkehrszug.

Wenn du dich für die letzte Möglichkeit entscheidest, musst du aber auch den Preis dafür bezahlen.

Es ist klar, dass es in der Hauptverkehrszeit zu Schlangen vor den Automaten und Schaltern kommen kann. Finanziell ist es gar nicht möglich, überall so viele Automaten hin- und Schalterpersonal anzustellen, dass auch in der Rushhour jeder Fahrgast innert zwei Minuten sein Billett erhält. Wir können also die Anzahl der Automaten nicht anhand der Verkehrsspitzen festlegen. Dafür fehlt uns das Geld und auch der Platz.

Also um deine Frage zu beantworten: Es spielt keine Rolle, ob ich dir glauben würde oder nicht; du musst die zehn Franken Zuschlag bezahlen.

Tipp: Wenn du öfters die gleiche Strecke fährst (sechs mal innert vier Jahren) lohnt sich eine Mehrfahrtenkarte. So musst du nur einmal für sechs Fahrten am Schalter oder Automaten anstehen und die restlichen Tage kannst du die MFK einfach auf dem Weg zum Perron entwerten.

Antworten

stefan Mai 6, 2010 um 20:27

Was ich mich jetzt frage, geht das auch mit einem Gleis 7? Ich meine das ist ja eingnetlisch schon ein Sonderangebot, da wäre es nicht erstaunlich wenn es nicht ginge

Antworten

Andreas Hobi Mai 7, 2010 um 00:21

Gemäss Tarif für Gleis 7-Abonnemente, Ziffer 34.00:

“Bei Benützung der 1. Klasse ist der Unterschied zwischen den Preisen gewöhnlicher Billette des normalen Tarifs − Billett zum ganzen resp. für Inhaber von Halbtax halben Preis − für die entsprechende Strecke zu bezahlen.”

http://extranet.ch-direct.org/dcs/users/71/T654.20_d.pdf

Antworten

Steven Eling Mai 7, 2010 um 01:02

Hallo Andreas,

in deinem Text bezüglich des RV hast du aber vergessen zu sagen, das auch Leute ohne i-phone einen KW vor abfahrt des Zuges lösen können, nämlich am Automaten oder dem guten alten Schalter ;)

Antworten

Andreas Hobi Mai 7, 2010 um 01:07

Klar! Das schaue ich aber als selbstverständlich an und ich gehe davon aus, dass die Leute von dieser Möglichkeit wissen. :)

Antworten

Piero Mai 7, 2010 um 10:06

ZU Frage. Stimmt es, dass man schon gebüsst werden kann, wenn man auf Platzsuche durch die 1. Klasse geht?

Ob du das, Andreas, büsst oder nicht, spielt keine Rolle. Fakt ist: Wenn ich mit einem 2. Klasse Ticket durch die 1. Klasse gehe riskiere ich eine Busse. Meiner Ansicht nach ist das eine üble Grauzone.

Zu Frage: Wieso lösen so wenige Leute einen Klassenwechsel?

Das ist ganz einfach: Es hat mit euch selber zu tun und zwar damit, dass ihr zuwenige seid. Nehmen wir an, der Zug ist überfüllt und ich entschliesse mich, einen Klassenwechsel zu machen. Muss ich jetzt damit warten, bis ein Kontrolleur kommt und mir den Klassenwechsel ermöglicht – oder kann ich mich in die 1. Klasse setzen und warten, bis einer kommt? Sehe ich, was mit 2. Klasse-Fahrer in der 1. Klasse passiert, muss ich zwangsläufig auf einen Kontrolleur warten – der wird aber, bedingt durch den vollen Zug, nicht gerade innert Minuten auftauchen. Also sagt die Logik: Um keine Busse zu riskieren bleibt man halt in der 2. Klasse stehen

Antworten

Andreas Hobi Mai 7, 2010 um 10:11

Im Fernverkehr kannst du dich jederzeit in erste Klasse setzen und warten, bis der Zugbegleiter kommt. Viele machen das so.

Du bezahlst im FV auch keine Busse, wenn du dich mit einem Zweitklassbillett in der ersten Klasse aufhältst. Es wird einfach erwartet, dass du in einem solchen Fall einen Klassenwechsel bezahlst.

Genau so, wie (laut Vorschriften) jene Leute, welche sich auf der Plattform aufhalten, auch einen Klassenwechsel bezahlen müssen.

Wenn du also spontan die Klasse wechseln möchtest: Kein Problem. Setz dich hin und warte, bis ein Kondukteur kommt.

Antworten

Piero Mai 7, 2010 um 10:23

Damit ich das richtig verstehe:

Wenn ich mit eine 2. Klasse-Ticket in der ersten Sitze – und ich den Kontrolleur gleich zu Beginn darauf aufmerksam mache, dass ich bei ihm einen Klassewechsel lösen möchte, dann bezahle ich nur den Klassenwechsel.

Wenn ich aber nichts sage und ihm das 2. Klasse-Ticket hinhalte mit dem Gedanke, der wird eh gleich den Preis des Klassenwechsels einfordern werde ich stattdessen wegen Fahrens ohne einen gütligen Fahrschein gebüsst.

Ist es in etwa so?

Andreas Hobi Mai 7, 2010 um 10:35

Wenn du mit einem gültigen Zweitklassfahrausweis im Fernverkehr unterwegs bist, zahlst du nie eine Busse. Egal in welcher Klasse du sitzt.

Einzig wenn du mit dem erwähnten Zweitklassfahrausweis in der ersten Klasse sitzt oder stehst, musst du einen Klassenwechsel bezahlen. Dieser kostet im Zug mindestens fünf Franken, ist ansonsten aber genau gleich günstig wie wenn du ihn am Schalter gelöst hättest.

Du wirst also nie Probleme bekommen, weil du im Fernverkehr mit einem Zweitklassbillett in der ersten Klasse sitzt.

Ich bin froh, um deine Kommentare zu diesem Thema. Anscheinend besteht “da draussen” tatsächlich das Missverständnis, dass man gebüsst wird, wenn man mit einem Zweitklassbillett in der ersten Klasse “erwischt” wird. Dem ist nicht so. Es muss in einem solchen Fall einfach ein Klassenwechsel gelöst werden, nicht mehr und nicht weniger. ;-)

@Piero Mai 7, 2010 um 10:20

Übrigens, an jedem modernen Ticketautomat – und die stehen mittlerweile auf fast jedem Bahnhof schon – ist es möglich einen Klassenwechsel im Vorein zu lösen.
Versteh ehrlich gesagt Dein Problem nicht

Antworten

Piero Mai 7, 2010 um 10:37

Ich hab kein Problem damit sondern weise darauf hin, auf welche Gratwanderung man sich als Kunde der SBB begibt. Kleinste Dinge können unterscheiden, ob ich in einer Situation eine Busse abkriege oder als guter Kunde dastehe.

Betreffend Automaten: Das ist schon klar, aber es geht ja auch vorallem darum, einen Klassenwechsel bei überfüllten Züge zu lösen – und da ich und andere keinen Draht zum Telepathenzirkel haben weiss ich von einem massiv überfüllten Zug erst dann, wenn ich einsteige bzw drin bin.

Brummbaer Mai 7, 2010 um 10:33

Also der Klassenwechsel ist immer zu bezahlen in der S-Bahn kostet es halt noch den Zuschlag von 80.- Franken wegen Fahren ohne gültigen Fahrausweis.
Im Fernverkehr kannst du ohne weiteres dich in die 1. Klasse setzten und einen Klassenwechsel lösen. Auch wenn du das Billet nur hinstreckst, wahrscheinlich kommt dann die Frage ob du noch einen Klassenwechsel hast. Wenn nein bekommst du einen ohne irgendwelchen Zuschlag. Wenn du dann natürlich auf doof machen willst, so in der Art,aaa hier ist 1. Klasse das wusste ich nicht, dann wechsle ich halt und dass nachdem du vllt. schon länger als nur mal Kurz dort gesessen bist. Wer dann nicht zahlt riskiert aufgeschrieben zu werden und bekommt dann eine Rechnung heim Klassenwechsel plus 30,- Franken Bearbeitungsgebühr.

Antworten

Andreas Hobi Mai 7, 2010 um 10:38

Für ein besseres Verständis: Die Rechnung mit 30 Franken Bearbeitungsgebühr bekommt man nur dann, wenn man im Zug nicht bezahlen möchte oder nicht bezahlen kann.

(Nicht dass das jemand falsch versteht.)

Antworten

Brummbaer Mai 7, 2010 um 17:13

Danke Andi für die Präzisierung, so meinte ich das natürlich.

Momentan AdA... Mai 7, 2010 um 20:48

Mal aus gegebenem Anlass gefragt:

Wenn man mit dem Marschbefehl auf Stufe Soldat unterwegs ist, kann man sich dann auch einen Klassenwechsel lösen?

^^

Antworten

Andreas Hobi Mai 8, 2010 um 00:45

Egal auf welcher Stufe: Auch zum Marschbefehl kann man einen Klassenwechsel lösen.

Antworten

ICE Mai 8, 2010 um 13:15

Mich würde mal interessieren, ob man auch auf internationale DB-Tickets einen Klassenwechsel für den schweizer Teil der Strecke lösen kann (nur rein aus Interresse)…

Antworten

Andreas Hobi Mai 8, 2010 um 14:05

Du kannst auf ziemlich alle Tickets einen Klassenwechsel lösen. Also auch für den Schweizer Teil eines internationalen Tickets.

Alles kein Problem. ;-)

Antworten

brummbaer Mai 8, 2010 um 14:06

Klar geht das. Die Bahncard ermässigung gibts nicht. Aber ansonsten absolut kein Problem.

Antworten

Johannes Mai 12, 2010 um 22:53

Hätte da auch noch eine Frage:
Bin Letzthin in Zürich auf den Zug, war etwa 5 min vor der Abfahrt via Unterführung am Gleis angekommen. Ich wollte noch meine MFK stempeln, aber der Stempelautomat ging nicht. Also schnell wieder runter und aufs Nachbargleis. Aber dort war der Stempelautomaten mit einem roten Defektklebeband abgedeckt, also weiter zum übernächsten Gleis, aber auch dort das gleiche Bild. Da wurde es mir zu blöd und ich bin wieder zurück zu meinem Abfahrtgleis. Zum Glück stand da gerade der Zugführer, ich schildert mein Problem und er stempelt mir die MFK von Hand ab. Was hätte ich sonst in so einer Situation tun müssen? Hätte ich im Zug auch 10.- Fr. Zuschlag bezahlt?
Vielen Dank
Johannes

Antworten

Andreas Hobi Mai 12, 2010 um 23:09

Wenn du deine Mehrfahrtenkarte nicht entwerten kannst – aus welchem Grund auch immer – ist es tatsächlich am besten, dich an das Zug- oder Bahnhofspersonal zu wenden.

Auf diese Weise ersparst du dir in den meisten Fällen die zehn Franken Zuschlag im Zug.

Kleiner Tipp: Oft lassen sich die MFK nicht entwerten, weil sie zerknittert sind. Es lohnt sich also, diese an einem sicheren, geschützten Ort aufzubewahren. Man erspart sich damit unter Umständen eine Menge Stress und Ärger.

Antworten

Johannes Mai 13, 2010 um 00:34

Danke für dein Antwort.
Ich hatte schon vermutet, dass es so sein wird.

Allerdings habe ich das (wohl etwas subjektive) Gefühl, dass in letzter Zeit des öfteren MFK Stempelautomaten defekt waren. So war der defekte Stempelautomaten eine Woche später immer noch (oder wieder?) defekt. Und dass es lediglich zwei Stempelautomaten pro Perron hat hilft auch nicht gerade. Das Glück, dass gerade ein Zugchef da steht hat man auch nicht immer (Besonders nicht in der hektischen Feierabendzeit…)

Dann werde ich wohl mal auf eine mobile Lösung – wie ein iPhone umsteigen müssen – um mir den Stress in Zukunft zu ersparen ;-)

Johannes

Antworten

Céline August 10, 2010 um 14:36

Verstehe ich das richtig, dass man in der sbahn (RV), wenn man mit 2. Klass GA in der 1. Klasse sitzt nicht einfach 5 CHF bezahlen kann, sondern eine Busse von 80 CHF bekommt?
Blicke nicht mehr ganz durch, danke für eine Antwort :)

Antworten

Andreas Hobi August 11, 2010 um 03:50

@ Céline: Genau so ist es. In der S-Bahn finden ja grundsätzlich keine Billettkontrollen statt. Wenn man dann bei einer Stichkontrolle mit einem Zweitklassbillett in der 1. Klasse angetroffen wird, bezahlt man 80 Franken.

Antworten

Schreibe einen Kommentar

Previous post:

Next post: