Heute geht es mal wieder um den lieben Datenschutz. Meiner Meinung nach ist der Schutz der persönlichen Daten eine der wichtigsten Errungenschaften der westlichen Welt. Und das Thema wird immer wichtiger. Nichtsdestotrotz gibt es hie und da Tendenzen in Richtung zu starkem Datenschutz. In diesen Fällen spreche ich dann eher von “Täterschutz”.
So ein Fall könnte zurzeit aus Österreich kommen.
Die Hintergründe
In Österreich kontrolliert eine Firma für die Grazer Verkehrsbetriebe (GVB), für den Steirischen Verkehrsverbund und ÖBB Postbus die Fahrkarten. Diese Firma nennt sich Securitas, ist aber nicht zu verwechseln mit der Schweizer Securitas! (Die österreichische “Securitas” gehört zur schwedischen Firma “Securitas AB”, welche selber in der Schweiz unter dem Namen “Protectas SA” firmiert. Mehr zu diesem Thema…)
Jetzt ist die österreichische Securitas in den Fokus der Datenschützer geraten.

Was hat die Securitas getan? Nun, sie hat Daten über die erwischten Schwarzfahrer gesammelt. Das tut auch die SBB. Und alle anderen Schweizer Bahnen. Müssen sie auch tun! Ansonsten hätten wir bald ausschliesslich Schwarzfahrer in unseren Zügen.
Die Securitas ging aber noch ein paar Schritte weiter als die Verkehrsunternehmen in der Schweiz. Und dabei ging sie vielleicht ein bisschen zu weit.
In der Praxis sieht das folgendermassen aus: Wird ein Fahrkartenkontrolleur bei einer der oben genannten österreichischen Verkehrsunternehmen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, werden seine Personalien erfasst. So weit, so gut. Wird dieser Fahrgast aber ein paar Tage später wieder ohne gültigen Fahrausweis erfasst, sieht der Kontrolleur, dass dieser kurz davor bereits ertappt wurde. Bei notorischen Schwarzfahrern ist sogar ersichtlich, wie oft er schon erwischt wurde.
Und nicht nur das. Der österreichische Kontrolleur sieht auch gleich, wie sich die Person in der Vergangenheit verhalten hat. War der Schwarzfahrer kooperativ? Trat er aggressiv auf? Ist Vorsicht geboten?
Auch wer eigentlich ein gültiges Abo hat, wird erfasst und abgespeichert; nämlich dann, wenn er sein Abo zu Hause vergessen hat. Mir liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob auch in solchen Fällen die Anzahl der “Gedankenlosigkeiten” angezeigt werden. Vorstellbar wäre es aber. In der Schweiz ist mir als Zugbegleiter nicht ersichtlich, wie oft jemand bereits ein Abo vergass. Aber selbstverständlich haben auch wir die Möglichkeit, zu überprüfen, ob jemand überhaupt ein Abo hat.
Die Securitas rechtfertigt sich
Ein Sprecher der Securitas sagte gegenüber einer österreichischen Zeitung: “Wir haben die Daten, also werden sie auch gehandhabt.” Auf gut deutsch: Wenn ein Schwarzfahrer angetroffen wird, dann werden die genannten Daten jeweils erfasst. Und wenn die Daten mal erfasst sind, weshalb wieder löschen?
Datenschützer sind über solche Aussagen entsetzt und sprechen von einer “Parallelgerichtsbarkeit”. Sie sind der Meinung, dieses Vorgehen sei illegal.
Die Securitas aber ist anderer Meinung: “Das sind keine sensiblen Daten, deren Speicherung ist zulässig.”
Aussage gegen Aussage also.
Situation in der Schweiz
Wie schon gesagt: In der Schweiz sieht das ein wenig anders aus.
Selbstverständlich werden die Schwarzfahrer auch hier erfasst. Die Daten wandern dann aber zum Inkassocenter, wo nur ein sehr beschränkter Personenkreis Zugriff hat.
Die Daten werden einige Zeit im Inkassocenter gespeichert. Denn nur so ist es möglich, gestaffelte Gebühren für wiederholtes Schwarzfahren zu erheben. Wie oft jemand schwarz gefahren ist, sieht aber nur der Mitarbeiter im Inkassocenter. Ich als Zugbegleiter auf dem Zug sehe das nicht.
Selbstverständlich ist es uns freigestellt, ob wir zusätzlich zu den erfassten Personalien auch noch eine Bemerkung mit ins Inkassocenter schicken wollen. Zum Beispiel: “Zeigte sich kooperativ.” Dies könnte bewirken, dass man dem Schwarzfahrer eher entgegenkommt, wenn es sich um einen Grenzfall handelt. (So könnte zum Beispiel jemand, der zwar ein Billett hatte, jedoch das falsche, nur die Hälfte der Busse bezahlen. Solche Fälle gab es ja schon im Beobachter oder Kassensturz.)
Es wird aber auch weitergeleitet, wenn jemand sich aggressiv aufführt oder sogar tätlich wird. Letzteres ist sowieso ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen zur Anzeige gebracht.
Was ich davon halte
Wie es typisch ist für einen Schweizer, so bin ich auch hier wieder für den “goldenen Mittelweg”. Sprich: Datenschutz ist mir grundsätzlich sehr wichtig, hat aber seine Grenzen, wenn es in Richtung Täterschutz geht.
So finde ich es zum Beispiel nicht besonders wichtig, dass ich als Zugbegleiter nachschauen kann, wie oft der vor mir sitzende Schwarzfahrer schon ohne Billett angetroffen wurde. Das interessiert mich nicht die Bohne.
Viel lieber möchte ich wissen, ob der vor mir sitzende Schwarzfahrer – falls er bereits einmal angetroffen wurde – seine Rechnungen bezahlt hat. Dies könnte man zum Beispiel mit einem einfachen Farbcode lösen:
- Grün = Person wurde noch nie erfasst oder hat die Bussen immer bezahlt
- Rot = Person wurde mindestens zweimal erfasst und hat mindestens zwei Rechnungen noch nicht bezahlt
Es gibt nämlich Menschen da draussen, die sind so hoch verschuldet, dass sie von der SBB gar nicht mehr betrieben werden können. Bei denen ist nichts zu holen. Diese Menschen können so oft und so weit Zug fahren, wie sie wollen, Geld sehen wir da nie. Dies weiss ich von einer zuverlässigen Quelle im Inkassocenter.
Ich als Zugbegleiter sehe aber nicht, wer zu diesen Menschen zählt.
Würde die SBB nun den vorgeschlagenen Farbcode einführen, so könnte ich ohne schlechtes Gewissen alle jene Fahrgäste, welche im System rot markiert sind, aus dem Zug schmeissen. Auch damit sehen wir natürlich kein Geld, doch das Zug fahren würde ihnen verleiden.
Kommen wir zu einem weiteren Punkt:
Ich finde es nicht nötig, dass ich als Zugbegleiter bei der Kontrolle eines Schwarzfahrers darüber informiert werde, dass er sich in der Vergangenheit kooperativ zeigte. Im Grunde genommen ist mir diese Info wurscht, denn ich merke ja selber, ob er mit mir kooperiert oder sich quer stellt.
Was aber dringend (!) und lieber gestern als heute umgesetzt werden muss: Falls ein Schwarzfahrer in der Vergangenheit bei einer Kontrolle aggressiv wurde, will ich das wissen! Immerhin geht es da um meine Gesundheit. Wer in solchen Fällen noch von Datenschutz schwatzt, ist ein Idiot.
Ich finde es also sehr, sehr wichtig, dass mir nach der Eingabe seiner Personalien angezeigt wird, dass ich eventuell in Gefahr bin! So weiss ich, dass jedes zusätzliche Wort meinerseits eine zu hohe Provokation für den Schwarzfahrer sein könnte und ich gleich auf gut schweizerdeutsch “auf den Grind bekomme”.
Beispiel: Ein Fahrgast wird von mir ohne gültiges Billett angetroffen, ein Billett bei mir (im Fernverkehr) lösen will er nicht. Angeblich hat er kein Geld dabei. Ich gebe nun seine Personalien ein und sehe danach gleich zwei Dinge: Erstens ist der Fahrgast rot markiert; das heisst, er hat mindestens zwei Rechnungen nicht bezahlt. Gleichzeitig wird ein Hinweis eingeblendet: “VORSICHT! IST AGGRESSIV, TRÄGT EVENTUELL MESSER” Der Hinweis wird eingeblendet, weil dieser Fahrgast in der Vergangenheit mal einen Zugbegleiter mit dem Messer bedrohte.
Nun weiss ich: Eigentlich müsste ich ihn aus dem Zug schmeissen (wegen der roten Markierung). Da er in der Vergangenheit aber aggressiv auftrat, ziehe ich mich zurück und informiere die Bahnpolizei. Diese schmeisst ihn dann aus dem Zug.
Nochmals: Im Moment ist das alles Zukunftsmusik. Nichts davon wurde bisher umgesetzt. Aber ich und mit mir bestimmt viele andere Zugbegleiter würden sich ein solches Info-System wünschen. Unserer Gesundheit zuliebe.
Frage an die Leser
Wie weit darf Datenschutz eurer Meinung nach gehen? Wo sind die Grenzen?
(via kleinezeitung.at)


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Ein solches Ampelsystem halte ich für fragwürdig. Ein “roter Kunde” wird damit garantiert vom Kontrolleur vorverurteilt und voreingenommen behandelt. Während ein “grüner Kunde” den Kontrolleur in falscher Sicherheit wiegen könnte. Ausserdem sind solche Systeme sehr Anfällig auf Verwechslungen.
Ein Kontrolleur soll dem Kunden unvoreingenommen gegenübertreten, das Billet kontrollieren, und jedem mit gebotenem Feingefühl und Vorsicht begegnen.
Die Kundenbeziehung zur SBB geht den Kontrolleur überhaupt nichts an. Ausser der Kunde wünscht das ausdrücklich (Stichwort: vergessenes Abo).
Ich weiss nicht, wie lange Schwaezfahrerdaten gespeichert werden. Aber ich hoffe, da gibt es eine Grenze (1-2 Jahre fände ich angemessen) die rigoros von der SBB eingehalten wird.
Es stellt sich die Frage, ob das heutige System besser ist, wo der Zugbegleiter einfach “nach Gefühl” entscheidet. Wie oft habe ich vielleicht schon jemanden aus dem Zug geschmissen, der bisher noch nie negativ aufgefallen ist? Und wie oft bin ich auf jemanden hereingefallen, der zwar bei der SBB 2’000 Franken in den Miesen ist, gleichzeitig aber gut schauspielern kann.
Da gefällt mir ein System, welches auf Zahlen und Daten beruht schon viel besser. Dadurch werden nämlich ähnliche Kunden auch ähnlich behandelt. Heute ist es fast nur noch Willkür, ein bisschen überspitzt dargestellt.
Lieber Andreas
Ich halte absolut nichts von Deinem Vorschlag, das führt eindeutig zu weit. Du hast den Beruf als Zugbegleiter und nicht als Polizist. Dann ghest du von einer völlig missverstanden Annahme aus wenn du meinst eine Person die grün erscheint ist unf bleibt nicht aggresiv. Im umgekehrten Falle natürlich auch. Dann sehe ich im Weiteren dieselben Gründe wie mein Vorschreiber, Martin.
Stellt sich auch die Frage wie lange eine Person grün oder rot erscheinen soll.
Natürlich bietet kein System eine 100prozentige Sicherheit. Doch heute ist es so, dass ich bei keinem Kunden weiss, ob er zur Gewalt neigt. Ich erfahre es erst, wenn ich mit gebrochener Nase auf dem Boden liege.
Natürlich ist das von mir angedachte System nicht perfekt. Aber immerhin wüsste ich dann bei einigen Kunden, dass ich vorsichtig sein muss.
Ausserdem möchte ich an dieser Stelle betonen, dass die ehrlichen, zahlenden, gewaltfreien Menschen nichts zu befürchten haben. Nach meinem System bleibt bei ihnen alles beim alten. Sie werden gegenüber heute in keiner zusätzlichen Datenbank registriert. Wir sprechen hier ausschliesslich von denjenigen, welche gegen Regeln oder sogar Gesetze verstossen haben.
Ich verstehe den Hintergrund für dein Farbsystem. Aber ich denke, dass es sehr heikel ist.
Zum Datenschutz nur so viel: Das Gesetz verlangt, dass ein Reglement zur Verwendung der Daten erstellt wird und genau festgelegt wird, wer auf die Daten Zugriff hat. Dabei muss die Verwendung zweckrelevant sein. Das heisst, die Farbe dürfte nur ausgegeben werden, wenn deine Busse entsprechend höher ausfällt.
Vielfach wird einfach der Datenschutz vorgeschoben um Versäumnisse des Datenverarbeiters zu vertuschen, dabei geht es halt schlussendlich immer um eine richtige Anwendung und Auslegung der Gesetze.
Ich weiss, dass meine Idee mit dem momentan geltenden Datenschutz nicht vereinbar ist.
Nun, wir leben in einer sich rasch verändernden Welt. Die Leute heute neigen eher zur Gewalt als früher und ehrlicher sind sie auch nicht unbedingt geworden.
Macht es also noch Sinn, auf ein Datenschutz aus dem letzten Jahrhundert zu setzen? Wer mit der Zeit gehen will, muss sich ihr anpassen. Das Datenschutzgesetz ist veraltet.
Ich gehe davon aus, dass Du Probleme mit dem gewalttätigen Fahrgast hast bevor Du den Ausweis dieser Person siehst.
Übrigens, das aktualisierte DSG wurde am 1. Januar 2008 veröffentlicht, also nichts vom letzten Jahrhundert.
Irgendwas läuft doch einfach falsch, wenn Zugbegleiter im Jahr 2010 nicht mal die Möglichkeit haben, sich über ihre Kunden zu informieren.
Ich kann mich nur wiederholen: Es geht hier nicht um irgendeine Spielerei, sondern um unsere Gesundheit. Ich bin 25, will mein Leben noch ein wenig geniessen. Wenn’s geht nicht im Rollstuhl oder mit einem Daueraufenthalt in Nottwil.
Und auch wenn es einige nicht verstehen wollen: Meine Gesundheit ist mir einfach wichtiger als der Schutz der Daten eines Schwarzfahrers oder Gewalttäters. Ist einfach so, sorry.
PS: Ja ich weiss, ich könnte auch einfach den Job wechseln. Das würde die Situation für die zurück bleibenden 1’800 Zugbegleiter aber auch nicht ändern…
Die Farbcodierung mit Rot/Grün ist bzgl. Farbenblindheit nicht gerade ideal. Haben wir gerade vor kurzem im Modul UserInterfaces gelernt ;-)
Die Frage ist natürlich auch, wie oft man als Kondukteur überhaupt tätlich angegriffen wird. So wie du es oben schilderst, könnte man meinen man müsse jederzeit mit Gewaltausbrüchen rechnen. Doch dies bezweifle ich…
Es kommt rund alle drei Tage vor, dass ein SBB-Kondukteur tätlich angegriffen wird. Unter dem folgenden Link findest du eine Statistik (auf Seite 21). Laut diesen Daten gab es im Jahr 2003 insgesamt 122 Tätlichkeiten, im Jahr darauf 160 und im 2005 waren es 144 Tätlichkeiten. Darin sind verbale Aggressionen und Bedrohungen nicht enthalten. Die müssten noch separat hinzu gezählt werden.
http://www.uv-rpv.ch/dok_si-sm-sicherheitsbericht-zahlen-05.pdf
Interessieren dürfte dich auch dieser Artikel zum Thema Gewalt gegen Zugpersonal: http://schweizweit.net/2008/12/27/sbb-zugpersonal-«stop-agression»-–-es-reicht/
Du verschweigst aber, dass die tätlichen Angriffe seit 2005 eher wieder rückläufig sind. Auch dank Videoüberwachung
Ich finde es den falschen Weg eine Lockerung des Datenschutz auf Zugbegleiter auszuweiten. Meiner Meinung gehört jeder der schwarz fährt (keine Regel ohne Ausnahme) aus dem Zug gewiesen. Dafür soll aber die Bahnpolizei/Securitrans zuständig sein. Wie schmeisst du dann jemand aus dem Zug. Und was ist, wenn diese Person noch keinen Eintrag hat. Dann riskierst du doch genau so eine gebrochene Nase nicht wahr?
Um ehrlich zu sein: Bei unserer Arbeit riskieren wir eigentlich so oder so mal eine gebrochene Nase. Berufsrisiko eben…
Ich weiss immer noch nicht wie du selbst den Schwarzfahrer aus den Zug schmeisst. Da braucht es doch die Hilfe der Bahnpolizei, oder?
Das ist natürlich nicht wörtlich zu verstehen! :)
“Nächster Halt ist für Sie Endstation. Weiter transportiere ich Sie nicht; ausser Sie bezahlen hier an Ort und Stelle.”
Und dann noch unter den wachsamen Augen der anderen Fahrgäste die Drohung, dass der Zug erst weiter fahre, wenn er ihn verlassen habe, und schon wirkt es. Meistens jedenfalls.
Und wenn es nicht wirkt, können wir immer noch die Bapo informieren.
Ja eben: Wenn der Typ dir eine auf die Nase geben will, dann macht der das auch.
Da bringts dir nicht viel, ob du das anhand der Ampel hast kommen sehen, oder nicht.
Nun, Datenschutz – was ist das? Seien wir doch mal ehrlich: Wo wir sind, was wir tun, irgendjemand sammelt Daten über uns. Im Supermarkt (Cumulus, Supercard etc), beim Telefonieren (Handy-Ortung, Nutzungsverhalten, beim Bezahlen (Kreditkartenabrechnung), beim Surfen (Provider, Google..) bei den Banken (Kundendaten, Geldtransfers) und beim Staat (Steuern etc). Und solche, die im Zug Negativ auffallen, stehen garantiert bereits schon in einer Polizei-Datenbank, auf eine mehr oder weniger kommts auch nicht mehr an.
Daher finde ich solche Informationen für den Kontrolleur sinnvoll – wenn so Gewaltausbrüche und mögliche Verletzungen von Mitreisenden verhindert werden können.
Punkte dem bereits erwähnten Vorurteil: Das ist in der Natur des Menschen. Oder wann seht ihr einen Betrüger: wenn ein Mann mit Laptop und Anzug in der 1. Klasse sitzt – oder wenn einer mit Bierfahne und abgewetzten Kleider im Zug sitzt? Wen, wenn einer von beiden Schwarz fährt, würdet ihr zuerst verdächtigen?
Genau. Mein System würde ja helfen, diese Vorurteile abzubauen. Heute ist es ja so:
“Dieser Fahrgast hier erscheint mir nicht zahlungswürdig. Also schmeisse ich ihn raus.”
Nach meinem System würde man nun aber merken, dass er keine offenen Rechnungen hat und man kann ihm eine Rechnung schreiben. So kommt er doch noch dorthin, wo er möchte, ohne dass er aus dem Zug geschmissen wird.
Sorry Andreas, auch mit dieser von dir vorgeschlagene Massnahme bist du keineswegs sicher, dass die von dir beschriebenen Befürchtungen wie im Rollstuhl zu landen und einen dauerhaften Aufenthalt in Nebenwi zu entgehen sicher. Jeder Schwarzfahrer fährt ein erstes mal schwarz und jeder wird ein erstes Mal tätlich. Da nützt deine Ampelkarte also gar nichts. Und ich sage nochmals, wenn schon Datenüberwachung dann ist es Sache der Justiz und sicher nicht der SBB, schon gar nicht eines Zugbegleiters. Basta!
Ich sprach ja auch nie davon, dass die SBB das Gesetz ändern soll. Kann sie ja gar nicht. :) Klar muss das von ganz oben kommen. Vielleicht lassen sich ein paar Parlamentarier auf solche (in meinen Augen) Missstände hinweisen.
Denn es sind ja nicht nur Zugbegleiter, die unter manchmal zu strikten Datenschutzreglementen leiden.
Habe ich ja nie behauptet, dass die SBB das Gesetz änder soll.
Nur weil man die Erst-Fälle noch nicht abgedeckt hat, soll man die Wiederholungstäter nicht erfassen? Natürlich weiss man das nie, aber die Gesellschaft ist sicher auch froh, wenn man weiss, wer schon mal einen Mord verübt hat, auch wenn das nicht ausschliesst, dass mal einer einen verübt, der vorher noch keinen verübt habt. (Um das mal mit einem krasseren Beispiel zu vergleichen)
Also ich persönlich finde die Warnmeldung eine gute Idee! Es geht nicht darum, jemanden zu vorverurteilen, sondern um den Schutz des Zugpersonals! Das Ampelsystem wäre ideal zur ‘Früherkennung’.
Übrigens: Das Zugpersonal darf – soweit ich weiss – nicht farbenblind sein bzw. Farben verwechseln, usw.
Also ich finde das System mit den Vorwarnungen eine gute Idee. Ob der Schwarzfahrer kooperativ war oder nicht ist wirklich egal, aber die Warnung “Achtung agressiv” oder so ähnlich ist sicher sinnvoll.
Soweit ich das Österreichische Datenschutzgesetz kenne ist das was Securitas speichert gesetzeskonform – aber wie bei jedem Gesetzt, es ist auslegbar.
da der SBB ihr Informant die unzuverlässige, ja sogar Lügenverbreitende und Falsche Daten verarbeitende Firma Irrtum Justizia (absichtlich falsch geschrieben!) ist, würde ich da auch rot erscheinen, OBWOHL ich noch!! nie Schwarz gefahren bin. Jedenfalls nicht mit Vorsatz. (Automatendefekt und ohne Schaffner im Zug, kam !! 1 !! mal vor, und ich hatte danach ein sehr schlechtes Gewissen, obwohl ich ja da nun augenscheinlich nichts für kann! In zwischen hab ich ja eh das GA. Fakt ist nur: Solche Daten, vorallem von unzuverlässigen Verwalter, sind extrem gefährlich und verleiten zu falschen Schlüssen. Es gibt nur jemand, der sicher sagen kann, ob jemand schulden hat, dass ist das Betreibungsamt!
Und was die Gewalt angeht: So lange jemand nicht Rechtskräftig Verurteilt ist, gilt er als unschuldig!
Da liegst du etwas falsch, das Inkasso der SBB macht die SBB grundsätzlich selber zumindest das was die “Schwarzfahrer” angeht. Etwas anders sieht es bei den GA auf Monatatsrate aus, da ja die SBB nciht auf ihr Geld verzichten will hat sie das ganze an die besagte Firma abgetreten. Auch aus Datenschutzgründen. Früher machte sie es nämlich selber und da wusste die Kondis ob das GA IO sprich bezahlt ist oder nicht.
Ich fände das System mit ein paar kleinerer Verbesserungen, die man machen müsste, gar nicht so schlecht.
Ich meine, jeder Kunde kann mit seinem Verhalten selber entscheiden, was im System eingetragen werden soll. Aber auch hier ist mal wieder alles Kuscheljustiz… Das passende Beispiel sind die 3 Frauen, die im Pflegeheim älteren Leute gemobbt haben, mit Videokamera aufgezeichnet und sich noch darüber gefreut… Aber nein, der Datenschutz verbietet es, die Namen oder ähnliches preiszugeben. Hallo??? Wer will man im Enddefekt eigentlich schützen??
Und an alle, die hier Angst haben, wenn der Zugbegleiter die Daten auf dem Gerät sehen könnten – Meint ihr, dass z.B in Büros (nicht nur SBB) keine Notizen zu euren Daten erfasst werden??? Also ich weiss gerade von der Swisscom, dass diese über jeden Kunden beim Anruf einen kurzen Notiz ins “Dossier” schreiben…. Und das wird vom Datenschutz erlaubt??!!!
Ist es nicht zum Beispiel bei Orange (vielleicht auch Swisscom) so, dass die Mitarbeiter einsehen können, wie “gut” der Kunde ist? Sprich: Umsatz, Zahlungsmoral, Typ des Handys, wie lange schon Kunde, etc.
Und dies nicht nur bei jenen Kunden, welche der Firma Probleme machen, sondern einfach gleich bei allen.
Und je nachdem, wie viel Umsatz man bringt, wird man besser behandelt oder bei der Hotline rascher mit einem Mitarbeiter verbunden. Ich dachte, ich hätte in einer Zeitung mal so was gelesen.
Aber was für die Privatwirtschaft gilt, das gilt natürlich nicht für ein Aktiengesellschaft im Besitz des Bundes, ist ja klar.
@Alain. Die Namen veröffentlicht man nicht, weil die Opfer, deren Angehörigen, die Täter und deren Angehörigen vor eventueller Lynchjustiz geschützt werden müssen. Dafür ist die Judikative zuständig, und deshalb gehen dich persönliche Daten der Täter und Opfer überhaupt nichts an.
Bei der Swisscom (und mittlerweile bei vielen anderen Firmen auch) wird ein CRM eingesetzt. Das ist ein IT-System um dem Sachbearbeiter die Kundenbeziehung anzuzeigen. CRMs werden teilweise ja auch bereits kritisiert von Datenschützern. Allerdings ist es so, dass in den meisten Fällen nur geschäftsrelevante Daten gespeichert werden. Intime Daten werden da in der Regel nicht gespeichert. In jedem Falle muss aber das Unternehmen mit allen Mitteln dafür sorgen, dass diese Daten gegen aussen geschützt sind.
Hallo,
zunächst mal die Grundsatzfrage: Was will die Securitas mit den Daten (und nicht die Graz AG, um Rechnungen über die Kontrollgebühr zu verschicken) – und warum kontrollieren die überhaupt? Ich geh mal davon aus, dass auch Andreas nicht unbedingt begeistert wäre, wenn er zu einem Sicherheitsmenschen-Gehalt arbeiten soll.
Zu den konkreten Vorschlägen: Ob jemand kooperativ ist oder nicht, sollte das Zub eigentlich selber merken. Auch die von dir vorgeschlagene Ampel halte ich für eher bedenklich, denn: Was passiert, wenn ich meine Jahreskarte vergess, und zur Arbeit/Uni/… einmal hin- und her fahre. Dann hätt ich ja 2 mal drinstehen. Wenn ich jetzt 3 Tage später nochmal die Karte vergess (und noch nicht nachgezeigt hab), würde ich dann ja nach deinem System aus dem Zug fliegen. Von da her: bei wirklich notorischen Schwarzfahrern kann man sich da was überlegen – aber 2 mal ist definitiv zu wenig.
Den Hinweis auf potenzielle Gewalttäter kann man machen, muss sich dabei allerdings genau überlegen, was man da jetzt einträgt. Auch da könnts eventuell zu Mißverständnissen kommen.
Klar – ich kann dich da durchaus verstehen, dass du natürlich so ungefährdet wie möglich arbeiten willst (ich beneide keinen Zub um seinen Job!). Die Frage ist nur, wie viele Übergriffe sich dadurch wirklich verhindern lassen (es sind ja auch schon für die bloße Frage “Die Fahrscheine bitte” Zubs verprügelt worden) – und wie viele (eigentlich unschuldige Fahrgäste), durch den ausufernden Tarifdschungel hier in Deutschland – da gibts häufig Differenzen zwischen Zub und Fahrgast was denn jetzt wie gilt oder auch nicht – pauschal vorverurteilt werden.
Ich denke, man sollte sich nicht die Frage stellen, wie viele, sondern einfach ob damit Taten verhindert werden können.
Die Frage ist einfach beantwortet. NEIN, können sie nicht (siehe Erklärungen weiter oben – nicht nur von mir)
Da bin ich eben genau gegenteiliger Meinung: Es können durchaus Vorfälle vermieden werden, wenn eine Vorwarnung stattfindet.
Nicht alle, dessen bin ich mir bewusst. Kein System bietet eine hunderprozentige Sicherheit. (Die wäre nicht mal gegeben, wenn auf jedem Zug Bahnpolizisten wären.) Aber es wird möglich sein, dadurch Taten zu verhindern.
Die Frage, die du dier auch stellen solltest, ist zu welchen Bedingungen! Das Leben ist gefährlich, da hilft dir auch kein pseudo Warnsystem (aber ev. ein Jobwechsel?).
Ich bezweifle, dass es dir gefallen würde, wenn dich die Kassiererin eines Tages schief ankuckt, nur weil du diese Woche “nur” für 100.- eingekauft hast.
(In ihrem System erscheinst du dann orange hinterlegt mit dem Hinweis -> kauft oft: Bananen, Blumen, Kondome
/ will immer einen Rabatt)
Sei froh, solange du manchmal noch unter dem Radar das Datenschutzes gehen kannst…. irgendwann wirst auch du ihn brauchen….
Ein Jobwechsel käme tatsächlich in Frage, wenn die Situation zu prekär wird. Und das vermutlich nicht nur bei mir, sondern auch bei anderen Zugbegleitern.
Es gibt auch sehr viele, die mit Pfeffersprays zur Arbeit gehen. (Was die SBB jedoch verbietet.)
Der Vergleich mit der Kassiererin hinkt ein wenig. Denn ich habe nie gesagt, dass ich auch Zugriff auf alle Daten der ehrlichen Kunden möchte. Um das ging es mir nie.
Oder anders gesagt: Für wie viele Franken und wie oft jemand Zug fährt, ist mir egal. Er muss einfach bezahlen, was er benutzt. Bei deinem Beispiel mit der Kassiererin: Ich muss bezahlen, was ich im Laden einstecke.
Mal eine andere Frage, die ich mal so in die Runde werfe:
Was würdet ihr davon halten, wenn ein Versandhaus euch keine Waren mehr liefert, weil ihr in der Vergangenheit die Rechnungen nicht bezahlt habt?
Also zum Versandhaus: DAs ist doch jetzt schon usus. Die beziehen die FALSCHEN! Daten von Irrtum Justizia, und schon kriegst nur noch gegen Vorauszahlung, oder gar nix mehr. Bei dem Einkaufen: wenn du im Migros notorisch klaust, kriegst du zwar Ladenverbot, wenn du da aber jetzt tatsächlich mal zahlen solltest, und zwar ehrlich an der Kasse, und dich niemand erkennt, würdest du auch nicht aus dem Laden fliegen. Im übrigen gäbs dafür die Polizei und ein Gericht. Fakt ist: Bei Gewalt kann man Me. noch über eine DB reden, nicht aber bei Geld!
Für mich ist das Schwarzfahren (sofern es eine Ausnahme ist) eine Straftat und hier sollte man also nicht den Täter schützen. Man muss die Fakten einfach beim Namen nennen, und bezahlt jemand halt numal nicht, soll er verdammt nochmal auch die Folgen für das übernehmen! Ich meine, Schwarzfahrer verursachen im Jahr der SBB mehrere Millionen Franken Schaden, und dann muss eben gehandelt werden und nicht einfach gemütlich Daten schützen…!!!!!!!!!!!!
Zuerst schreien alle nach Datenschutz und ein paar Minuten später liest sich auf Facebook oder als gezwitscher:
“Kes billet gha, kondi het mi verwütscht”
So langsam geht mir das eh sonstwohin vorbei. Die biometrische ID ist ja schon durchgewunken. Was interessiert einem notorischen Schwarzfahrer ob der Typ mit dem roten “Chäschtli” nun sieht dass es schon vorher vorgekommen ist? Ich bin gegen das Ampelsystem, dann lieber so wie bei Securitas AT, wenn dann soll gleich gezeigt werden was genau vorgefallen ist!
Von wegen Datenschutz! Das sind keine intimen Geheimnisse sondern pure Straftaten, solche werden gewöhnlich registriert!