Urteil: 5’000 Franken für Schwarzfahrer

von Andreas Hobi am 30. März 2010 · 16 Kommentare

Ein Schwarzfahrer aus dem Kanton Zürich schlägt einen Kondukteur nieder. Nun verurteilte ihn das Gericht zu insgesamt 5’000 Franken.

Laut der Pendlerzeitung 20 Minuten soll der Schwarzfahrer mit der S7 vom Bahnhof Hardbrücke in Richtung Winterthur gefahren sein.

16:13 hardbruecke 07/13

In der S-Bahn-Haltestelle Hardbrücke stieg der Schläger in den Zug.

Es war bereits schon nach Mitternacht, als ein Zweierteam von S-Bahn-Kondukteuren eine Billettkontrolle machte und dabei auf den Schwarzfahrer stiess. Weil der inzwischen 23-jährige Mann kein Billett vorweisen konnte, verlangte einer der Zugbegleiter einen Ausweis. Doch diesen wollte der Herr nicht vorweisen.

Beim Ausfüllen des Personalienblattes kam es dann zur Tätlichkeit: Zuerst beschimpfte der Schwarzfahrer den SBB-Kondukteur massiv. Als dieser ihn dann trotzdem nicht springen liess, schlug er den Kondukteur nieder.

In der Gerichtsverhandlung verlangte der Staatsanwalt dann eine unbedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 60 Franken, was 4’800 Franken entspricht.

Doch der erste Prozess platzte: Der Schwarzfahrer war schlicht und ergreifend nicht vor Gericht erschienen. Ausserdem fehlte ein Tatzeuge.

Im zweiten Anlauf klappte es dann besser.

Der Angeklagte stritt vor Gericht alles ab, doch die Beweise sprachen gegen ihn. Deshalb wurde er zu einer teilbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 80 Franken (CHF 4’800) verurteilt. Davon muss er 2’400 Franken definitiv bezahlen.

Hinzu kommt eine nun widerrufene Bewährungstrafe von zehn Tagessätzen zu 60 Franken, was insgesamt 600 Franken entspricht. Und ausserdem muss der Mann auch die Gerichtskosten von CHF 2’000 bezahlen.

Insgesamt kostet ihn seine Tätlichkeit also mindestens 5’000 Franken.

Meine Meinung

Natürlich akzeptiere ich die Entscheidung des Gerichtes. Aber ich hätte auch nichts dagegen gehabt, dass der Täter zu einer noch höheren Strafe verurteilt worden wäre. Und dies aus folgenden Überlegungen:

Der Schwarzfahrer wurde nicht zum ersten Mal kriminell. (Daher auch die nun widerrufene Bewährungsstrafe von 600 Franken, die er sich in einem früheren Verfahren geholt hat.)

Ausserdem fand er es nicht für nötig, am ersten Prozesstag zu erscheinen. Dies zeigt, was er von unserem Schweizerischen Rechtssystem hält.

Dass er seinen Fehler weder einsah noch gestand, ist dann das Tüpfelchen auf dem “i”. Ich schliesse daraus, dass er trotz Gerichtsverfahren nichts gelernt hat und auch in Zukunft in einer ähnlichen Situation gleich reagieren wird.

Meiner Meinung nach – und regelmässige schweizweit.net-Leser wissen das – muss ein solches Verhalten mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden. Ich denke nicht, dass die Leute sonst etwas daraus lernen.

Anders wäre es, wenn der Angeklagte seine Tat sofort zugegeben und seinen Fehler eingestanden hätte. Oder wenn ihm “einfach mal die Hand ausrutschte”, ohne dass es zu grösseren Verletzungen gekommen wäre. Dann hätte es eine Strafe in der Höhe von rund 5’000 Franken mehr als getan.

Meinungen auf Facebook

In einer Diskussion in der Facebook-Gruppe von schweizweit.net wird der oben erwähnte Fall bereits heiss diskutiert. (Hier kannst du der Facebook-Gruppe beitreten.)

Die Meinungen ähneln sich. So schreibt zum Beispiel Steffi: “Obwohl de Wixxer meh verdient hett…” Und Alain schreibt, er finde es schade, dass es nur eine so geringe Strafe gab. Dies sei ein Zeichen für unsere Kuscheljustiz.

Und Tobias warnt davor, sich nicht zu streng in dieser Angelegenheit zu äussern, da man sonst in der Schweiz gleich in eine bestimmte Ecke gestellt werde.

Wie denkt ihr über den Fall und das Urteil? Nehmt teil an der Abstimmung gleich hier unten (via RSS und Email eventuell nicht möglich) oder schreibt eure Meinung in die Kommentare!


Bild © (cc) coyote-agile (flickr.com)

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Andreas Hobi arbeitet seit 2001 bei der SBB und dort seit 2004 beim Zugpersonal. In seiner Freizeit schreibt er auf schweizweit.net von seinen Erlebnissen und über andere spannende Stories aus der Welt des öffentlichen Verkehrs.

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Gumbo März 30, 2010 um 11:21

Ganz klar die bekannte Schweizer Kuscheljustiz.
In Deutschland (Siehe München) wäre er härter drangenommen worden. Oder, wenn er echte Polizisten gehauen hätte, aber es waren ja “nur” Kontrolleure….

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JeDi März 30, 2010 um 16:18

Genau solche Kommentare liest man auch nach solchen Übergriffen in Deutschen Blogs und Foren – nur dann eben über die Deutsche Justiz…

Wobei es mich grade wundert: Wird in der Schweiz das nicht-Erscheinen vor Gericht nicht bestraft?

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Andreas Hobi März 31, 2010 um 01:11

Beim ersten Mal wird das Nichterscheinen vor Gericht vielleicht noch nicht bestraft. Oder er hatte eine nachvollziehbare Entschuldigung. Wobei ich eigentlich der Meinung bin, das es Letzteres für einen Gerichtstermin kaum gibt…

Martin März 30, 2010 um 11:24

Bei Gewaltdelikten ist die Schweizer Rechtsprechung sehr zurückhaltend. Bei einem Ersttäter wäre die Strafe wohl vollständig bedingt ausgesprochen worden. Stossend ist jeweils auch, dass das Opfer etwaige Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen beim Täter selbst einfordern muss …

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Andreas Hobi März 31, 2010 um 01:12

Vermutlich kann man da jeweils lange auf die Zahlungen warten…

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Martin März 31, 2010 um 12:03

Ja, und im Endergebnis zahlt die staatliche Opferhilfe auf Kosten der Steuerzahler, die damit indirekt mitbestraft werden.

klaeui März 30, 2010 um 13:37

typisch milde strafe der ch-kuscheljustiz

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Piero März 30, 2010 um 14:27

Nun, das ganze Strafsystem ist völlig bescheuert. Es geht ja nicht nur um solche Fälle, sondern auch um jene von Misshandlung, Tötungen usw.

Ich mag Geldstrafen überhaupt nicht. Hierzu besteht stehts die Möglichkeit, dass der betroffene die Summe gar nicht bezahlen kann. Ich wäre für

a) Steinklopfen bei Wasser und Brot (natürlich Jahre)
b) Mit dem Flugzeug über der Wüste abgeworfen werden

(Wobei mir b) am Besten gefällt, das wäre für den Staat in Punkte Gefängniskosten am günstigsten – und die dortige Tierwelt hätte was zu knappern ;) )

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Andreas Hobi März 31, 2010 um 01:13

Das würde aber fast schon in Richtung “Vergiftung der Wüstentiere” gehen, bei unseren Essensgewohnheiten… (Mich eingeschlossen!) ;-)

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Martin März 30, 2010 um 14:35

Ich mag Geldstrafen überhaupt nicht. Hierzu besteht stehts die Möglichkeit, dass der betroffene die Summe gar nicht bezahlen kann.

Geldstrafen orientieren sich am Einkommen, sprich im Idealfall ist die Tagessatzhöhe zahlbar und schmerzhaft.

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Andreas Hobi März 31, 2010 um 01:14

Zahlbar? Ja!
Schmerzhaft? Hoffentlich!

Wobei ich mich frage, ob die Tagessätze schmerzhaft genug gewesen sind, wenn dann jemand wieder rückfällig wird…

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Piero März 31, 2010 um 06:54

Was aber zahlbar ist, tut nicht weh – mir tun grosse Rechnungen, die mein Budget massiv belasten sicher mehr weh als eine Strafe, die ich “locker” bezahlen kann.

Mir geht es vorallem darum, dass man Tätigkeiten mal schnell mit bedrucktem Papier (also Geld) “wettmachen” kann.

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Martin März 31, 2010 um 10:13

Wer kein Geld hat zahlt keine Bussen und auch keine Billette. Diese Menschen kommen aber auch nicht ins Gefängnis, da kurze Haftstrafen abgeschaft wurden. Aber auch wenn Haftstrafen angeordnet würden, ein sauberes Zimmer ausgerüstet mit PC, Fernseher und 3 mal pro Tag Auswahlessen, Sport und Unterhaltung von 8-18 Uhr statt Arbeit, wäre für manchen Arbeiter ein Segen. Mit Straffe hat das wenig zu tun. Solange ein uns ein Täter in der Wohlfühloase (Gefängniss) pro Tag 200-400 Fr. kostet wird nicht der Täter sondern wir bestraft.

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Gumbo März 31, 2010 um 11:37

Nun ist ja in Deutschland ein Fall bekannt geworden (heute im 20Minuten), wo eine Zugbegleiterin von einem Schwarzfahrer spitalreif geschlagen wurde. Es wäre interessant, zu wissen, wie die Sache vom Gericht gewertet wird. Mittlerweile wird der Schläger wohl erst in U-Haft hocken.

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Alain März 31, 2010 um 20:02

Ja wie ich auch schon in der Facebook-Gruppe genannt habe, und auch hier sogar in den Artikel geschafft habe (Danke Andreas ;-) ) finde ich es einfach einen Witz, dass man nicht härter bestraft wird! Da muss ich mir fast überlegen, ob ich mir nicht einen Pfefferschaum, Spray oder ne Waffe kaufe, um mich selber schützen zu können, denn die Justiz schützt mich ja nur minimal bis gar nicht..! Was bringen mir 5000 Franken wenn ich nachher meinen Job nicht mehr mit Freude oder nur mit Angst oder ähnlichem ausführen kann?? Und vorallem sind in den 5000 ja wie du Andreas schon gesagt hast auch die Kosten des Gerichts inklusive. Also eigentlich ein schwaches Schmerzensgeld!! Und was ist wenn dieser die Tagessätze nicht zahlt?? Was will man denn machen?? Betreiben, wenn er nichts hat?? Nein – ihn in Gefängnis stecken. Dafür brauchts aber wieder einen neuen Gerichtstermin, und an diesen muss man ja nicht erscheinen.

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Titus April 1, 2010 um 00:20

Die Strafe ist nicht zu hart oder zu weich, es ist aus meiner Sicht vor allem die falsche Strafe, weil es sich einmal mehr nur um eine Geldstrafe handelt. Das tut dann im Portemonnaie etwas weh – aber hat der Typ wirklich etwas aus der Sache gelernt?

Immerhin stand der Typ bereits unter Bewährung, hatte also bereits etwas auf dem Kerbholz und hielt es trotzdem nicht für nötig, vor Gericht zu erscheinen.

Es wird wohl nicht seine letzte Straftat gewesen sein und dies nur deshalb, weil diese «Strafe» keine ist, die dazu führt, dass er seine Einstellung gegenüber anderen Menschen (ob nun Zugbegleiter oder Nachbar ist egal) ändert…

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