Einerseits freut es mich, dass es die SBB mit diesem Thema in die Medien schaffte. Andererseits erstaunt es mich ehrlich gesagt auch ein bisschen.

Bild © (cc) Enzojz (flickr.com)
Was ist geschehen? Nun, Philippe Tremml aus Thalwil reiste laut Ktipp.ch von Thalwil nach Genf. Dort – in der Calvinstadt – hat der Biotechnologe und Besitzer von Biologicals International einen geschäftlichen Termin.
Auf seiner Reise wurde er von Kondukteur Dominik Walder kontrolliert. Dieser sah das 137 Franken teure Billett (Halbtax, 1. Klasse) und fragte den Fahrgast sogleich, ob er denn am gleichen Tag wieder zurückfahren werde.
Als Tremml dies mit einem klaren Ja beantwortete, erklärte ihm der Kondukteur, dass dann die Tageskarte für 103 Franken wohl günstiger sei. Und er machte sich sogleich daran, das teurere Billett in eine Tageskarte umzuwandeln. Die 34 Franken Differenz gab er dann auch vor Ort bar auf die Hand zurück.
Wie gesagt: Es wundert mich, dass es ein solches Entgegenkommen eines Kondukteur in die Medien schafft. Andererseits freut es mich natürlich auch, wenn die SBB positiv in den Medien dargestellt wird.
Fakt ist: Jeder Kondukteur, der merkt, dass ein Fahrgast zu viel bezahlt hat und einen günstigeren Fahrausweis hätte lösen können, würde ein solches Billett vor Ort rückerstatten. Nicht nur bei mir, sondern auch bei vielen anderen Zugbegleitern gab es schon viele solche Situationen.
Der Fall mit der Tageskarte ist ein Klassiker. Ab und zu kommt es auch vor, dass sich jemand am Touchscreen-Automat vertippt und dann ein ganzes statt ein halbes Billett hat oder – ganz selten – die falsche Klasse wählt.
Was auch immer mal wieder vorkommt: Eine Familie reist mit dem Zug und löst für die eigenen Kinder je ein halbes Billett. Zweimal ging ich danach mit der Familie an einen Bahnschalter und liess dort die Billette gegen Juniorkarten umtauschen. (Dies war möglich, weil ich dort Pause hatte.) So reisen die eigenen Kinder für nur je 20 Franken ein Jahr lang gratis in Begleitung der Eltern. Viele Male jedoch war es mir nicht möglich, die Eltern an den Schalter zu begleiten. Da musste eine handschriftliche Notiz auf den Billetten reichen, in der Hoffnung, dass der Schalter dies dann so akzeptiert. (Ein anstelle einer Juniorkarte gelöstet Billett kann nämlich grundsätzlich nicht zurück erstattet werden.)
Zu unseren Aufgaben gehört es imho nicht nur, Billette zu verkaufen, sondern auch Geld zurück zu erstatten, wenn jemand zu viel bezahlt hat. Oder wie die SBB in einer Stellungnahme schreibt:
“Unsere Mitarbeitenden prüfen wann immer möglich, ob Reisende die für ihre Bedürfnisse richtigen Tickets gelöst haben.”
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{ 8 Kommentare… lies sie unten oder schreib selbst einen }
Interessant. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass man sich vom Zugbegleiter eine Erstattung holen kann. Ich bin mir relativ sicher, dass das bei uns in Österreich nicht geht, aber probiert habe ich es noch nie.
Was natürlich schon geht, ist die unbenutzte Karte am Schalter zu stornieren oder umzutauschen, aber im Zug – nachdem die Fahrt bereits angetreten wurde? Da muss ich mich einmal erkundigen.
Finde ich gut!
Aber so langsam habe ich Angst, dass ein Kontrolleur sagt: “Sie reisen nun schon ein halbes Jahr jede Woche mehrere Stunden, Sie zahlen deutlich zu wenig für ihr GA, würden Sie bitte nachzahlen!” :)
Kundendienst steht auch den Zugbegleitern gut an.
Trotzdem wäre es besser, Kunden, die allenfalls hätten für die gemachte Reise einen günstigeren Deal zu erhalten, an den Schalter zu schicken für eine mögliche Rückerstattung, ausser die Kunden wohnen im Gaggo draussen, weg von einer Verkaufsstelle……
Als Deutscher finde ich die Vorstellung vom Zugbegleiter Geld zurück zu bekommen extrem seltsam. Bei uns bekommt man ja nicht mal am Schalter Geld zurück wenn man zuviel gezahlt hat. Und selbst wenn man mal Anrecht auf Geld zurück hätte (bei Nichtnutzung einer Normalpreisfahrkarte), werden da schnell mal 15 Euro Gebühr abgezogen. Mal ganz abgesehen davon, dass bei unserem komplizierten Tarifsystem sowieso kein Zugbegleiter blicken würde, wenn man zuviel gezahlt hätte.
@ Daniel:
Hast du dich schon erkundigt? Würde mich auch interessieren, ob die Rückerstattung im Zug auch im Ausland möglich ist.
@ Hans:
Wenn man eine Fahrkarte gekauft, dann aber doch nicht benutzt hat, fallen grundsätzlich auch bei uns Gebühren für die Stornierung an. Anders als im beschriebenen Fall, wo man einfach zu viel bezahlt hat.
@ Andi Rückerstattungen sind in Deutschland und Österreich nicht bzw. nur beschränkt möglich. In Deutschland geht es gar nicht. Gibt ihr Gerät nicht her und in Österreich ist es grundsätzlich möglich, aber nur als anrechnung beim kauf eines neuen Billetts und dann auch nur wenn der neue Preis gleich oder höher ist. Geld zurück gibt es nicht.
In der Schweiz ist es so das Rückerstattungen am Schalter Grundsätzlich 20 Franken gebühr Kosten. Rückerstattungen im Zug eigentlich mindestens die 10 Franken Zuschlag für Kauf im Zug. Ich lasse den Zuschlag grundsätzlich drauf, vorallem dann wenn der Kunde selber Schuld ist das er die Falsche Karte hat und dazu gehört für mich auch das man sich vor der Reise nicht informiert hat. Bei klaren Dienstfehlern ist es was anderes.
Noch besser ist es, von Bern via Chur nach Sedrun für den Preis via Brig zu fahren (10 Franken weniger), da der fesche kleine Taschencompi die Strecke via Chur schlicht nicht kennt… so geschehen am Freitagabend.
Auch wenns etwas OT ist, empfiehlt es sich langsam aber sicher, eh diese Strecke (statt via Goms) zu fahren, denn die MGB löst langsam aber sicher den Cisalpino ab punkto Unzuverlässigkeit. Ich habe dieses Weekend keinen einzigen pünktlichen Zug gesehen.
@Daniel: In Österreich hab ich das schon erlebt (Zub hat 3 Leuten die Differenz zwischen Normalfahrschein und Einfach-Raus-Ticket erstattet).
In Deutschland geht das nicht.