Ein richtig schönes Weihnachtsgeschenk hat diese Woche der Schaffhauser R. J. erhalten: Ein Couvert vom Bundesverwaltungsgericht, dessen Inhalt sinngemäss sagt: “Und Sie sind doch ein Schwarzfahrer!”

Bild © (cc) jovike (flickr.com)
Duell mit der SBB
Es war anfangs dieses Jahres, als ein kleiner Mann die grosse SBB herausforderte. Er betrachtete das Fahren mit einem Zweitklassbillett in der ersten Klasse nicht als Schwarzfahren und akzeptierte aus diesem Grund auch die Busse nicht, die er in der S-Bahn erhielt.
Schweizweit.net hat damals über den Fall berichtet, den Artikel aber wieder vom Netz genommen, nachdem sich R. J. mit der Hilfe von Anwälten und dem Beobachter an die SBB wandte.
BAV gegen SBB
Das Bundesamt für Verkehr unterstützte dann das Anliegen von R. J. Daraufhin reichte die SBB beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.
Die SBB argumentierte, dass ein abgestufter Zuschlag, je nachdem, ob ein Reisender ohne Billett oder mit ungültigem Billett unterwegs ist, zu einem erheblich administrativen Aufwand führen würde. Dies könnte unter anderem auch zu Verzögerungen bei den Kontrollen führen.
Und siehe da: Das Bundesverwaltungsgericht gab der SBB recht!
Und jetzt kommt das Highlight
Bisher war es einfach so: Wer kein gültiges Billett hatte, der bezahlte 80 Franken. Punkt. Dabei spielte es keine Rolle, ob die entsprechende Person gar kein Billett hat, oder mit einem Billett für 3 Zonen gleich durch das ganze Verbundgebiet fährt. Jeder. Bezahlt. Achtzig. Franken.
So einfach war es.
In meinem inzwischen gelöschten Artikel über R. J. stellte ich die Befürchtung in den Raum, dass durch R. J.s Aktivismus die Bussen inskünftig steigen könnten. Und ich befürchtete, dass sich R. J. damit bei anderen Schwarzfahrern nicht unbedingt beliebt machen würde.
Damit man auch verstand, wie ernst ich das meine, spitzte ich die Formulierungen aufs Äusserste, aufs gerade noch Erträgliche zu. So sagte ich zum Beispiel, dass er ernsthafte Schwierigkeiten mit anderen Schwarzfahrern bekäme, sobald er seine Wohnung verliesse und dass “der Schuss nach hinten los” gehen könne.
Anscheinend wurden diese Aussagen als Drohung empfunden und R. J. befürchtete, dass ich ihm persönlich nach dem Leben trachte. Doch da kann ich beruhigen: Ich habe definitiv kein Interesse daran, dass die Schwarzfahrer aussterben. Schliesslich lebe ich ja unter anderem von ihnen. R. J. würde ich also mit Sicherheit kein Härchen krümmen.
Deshalb hier nochmals die ausführliche Antwort, die ich dem Beobachter für meine Stellungnahme zukommen liess: (Den Namen des Schwarzfahrers hatte ich in der Stellungnahme ausgeschrieben, selbstverständlich aber für die nun folgende Veröffentlichung hier auf schweizweit.net gelöscht und durch einen Initialen ersetzt.)
Die Absicht hinter diesen Aussagen war keinesfalls, Herrn J. zu drohen oder ihm Schrecken einzujagen. Vielmehr wollte ich meinen Lesern aufzeigen, dass es nicht nur positive Seiten hat, wenn man mit einer Sache so offensiv in die Medien geht. Der Schreibstil, der dabei gewählt wurde, entspricht im Grossen und Ganzen dem offenen, direkten und teilweise emotionalen Schreibstil, den viele Weblogs – darunter auch schweizweit.net – pflegen.
Meiner bescheidenen Meinung nach besteht tatsächlich die – wenn auch sehr geringe – Gefahr, dass der “Schuss nach hinten los geht”. (So wie wortwörtlich beim verlinkten Artikel.) Sollte sich die Bussenpraxis bei der SBB und/oder anderen Bahnen in Zukunft ändern, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Bussen nicht sinken sondern eher steigen. Wenn die Medien diese Bussenerhöhung nun in Zusammenhang mit dem Engagement von R. J. bringen, könnte dies unter Umständen Probleme verursachen.
Selbstverständlich hoffen wir alle, dass Herr J. nicht zu Schaden kommt und dass die Medien so klug sind und seinen Namen in Zusammenhang mit einer allfälligen Erhöhung der Bussen nicht nennen. Ich schätze Herrn J. als sehr klug ein und gehe davon aus, dass er die Medien entsprechend kontaktiert hat oder dies in Zukunft noch tun wird.
Und ich darf Recht behalten
Wie gesagt, meine Befürchtung war damals ganz klar: “Die Bussen werden nach dem Urteil steigen!”
Dafür wurde ich von vielen Seiten heftig kritisiert. Hohe Bähnler wollten mir vorwerfen, ich hätte doch sowieso keine Ahnung. Doch was lese ich nun in den Medien?
Für das Gericht ist es deshalb sachgerecht, dass die SBB einen einheitlichen, pauschalen Zuschlag verlangen, egal ob jemand schwarz oder grau fährt. Geschützt hat das Gericht jedoch die Anordnung des BAV, dass die SBB zusätzlich zum Zuschlag auch den entgangenen Fahrpreis einziehen müssen. Dabei müssen die SBB unterscheiden, ob jemand ohne Billett oder nur mit einem ungültigen Billett unterwegs ist. Reisenden mit einem ungültigen Billett muss der bereits bezahlte Teilbetrag angerechnet werden, um eine Schlechterstellung gegenüber dem Schwarzfahrer zu verhindern.
(Quelle: bernerzeitung.ch)
Wow! Genau das habe ich damals geahnt. Die Bussen steigen nun tatsächlich. Jetzt kann ich mit gutem Gewissen sagen: Dieser Schuss ging nach hinten los! R. J. bezahlt bei seinen zukünftigen Schwarzfahrten also nicht nur einfach die 80 Franken, sondern zusätzlich auch einen Klassenwechsel, falls er mit einem Zweitklassbillett in der ersten Klasse sitzt. Und alle “normalen” Schwarzfahrer, die gar kein Billett haben, bezahlen 80 Franken plus ein Billett für die gefahrene Strecke.
Mit einem breiten Grinsen könnte ich jetzt sagen: “Wer zuletzt lacht…”
Doch leider ist dem nicht so. Wie ich heute – am 26. Dezember – merkte, werden der SBB durch R. J.s Vorpreschen enorm viele Einnahmen verloren gehen.
Weshalb die SBB weniger Klassenwechsel verkaufen wird
Dieser Dialog hat sich gestern tatsächlich so abgespielt:
- Kunde: Ich würde gerne noch einen Klassenwechsel von Zürich nach Arosa lösen.
- Ich: Sehr gerne!
- Kunde: Gället Sie, das geht nächstes Jahr nicht mehr?
- Ich: Wieso? Doch, das wird im Fernverkehr weiterhin möglich sein. Einen Klassenwechsel können Sie immer im Zug lösen.
- Kunde: Ja aber da stand doch in der Zeitung, die SBB betrachte dies ab sofort als Schwarzfahren und büsse jeden, der ohne Klassenwechsel in die erste Klasse steigt!?
- Ich: Nein, nein. Das ist nur im Regionalverkehr so. In der S-Bahn. Das war aber schon immer so. Es gab da nur einen, der es zuerst nicht glauben wollte und ein bisschen den Chasperli machte deswegen.
- Kunde: Gut sagen Sie das… Jetzt dachte ich doch tatsächlich, in Zukunft könne man nicht mehr spontan in die erste Klasse wechseln. Aber ich hätte mir ja denken können, dass die SBB nicht so einen Seich herauslässt.
Ja, die SBB würde so einen “Seich” tatsächlich nicht machen. Der springende Punkt ist nun aber der, dass da einer dachte, er könne in Zukunft nicht mehr spontan von der zweiten in die erste Klasse wechseln, wenn es ihm dort zu viele Leute hat oder wenn er einfach ein bisschen mehr Ruhe möchte. Gottseidank hat er mich noch gefragt, ob das überhaupt stimmt!
Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass es da draussen tausende Menschen gibt, welche in der Vergangenheit regelmässig einen Klassenwechsel im Zug lösten und in Zukunft davon absehen, aus Angst, gebüsst zu werden.
Es wäre sicher interessant, die Statistiken der im Zug verkauften Klassenwechsel für die Monate Januar bis März 2010 mit den entsprechenden Monaten im 2009 zu vergleichen…
So bleibt mir zum Abschluss ein lachendes und ein weinendes Auge: Glücklich bin ich über den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes, doch im gleichen Moment bedauere ich die durch R. J. ausgelöste Medienberichterstattung, die unter Umständen zu einem Einnahmenausfall der SBB führen wird. Zumindest was das Produkt “Klassenwechsel im Zug” anbelangt.
Hinweis: R. J. und seine Anwälte haben noch ein paar Tage Zeit, gegen das Urteil zu rekurrieren. Danach wird es rechtskräftig.

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Und die Kosten für die Fahrtkosten neu dazu berechnen verursacht keinen höheren administrativen Aufwand? Wie hoch wäre der Aufwand gewesen, wenn man einfach pauschal 40 Franken für den unerlaubten Klassenwechsel und 80 Franken fürs Schwarzfahren verrechnen würde? Sicher nicht höher als jetzt. Aber unsere Gerichte muss man ja weder bei Strafrechtsprozessen noch beim Zivilrecht verstehen. Sind ja auch oft Laien die da richten… Recht haben heisst ja bekannterweise schon lange nicht mehr, auch Recht zu bekommen…
Freue dich nicht zu früh! Er zieht es sicher bis vor Strasbourg. :)
>Und alle “normalen” Schwarzfahrer, die gar kein Billett haben, bezahlen 80 Franken plus ein Billett für die gefahrene Strecke.
War das denn bisher nicht so? Das kann ich ja kaum glauben . Wer bisher in der ersten Klasse Zürich-Genf schwarz gefahren ist und sich dabei hat erwischen lassen, hat weniger (80.-) bezahlt als jemand der das Ticket ehrlich gekauft hat (132.-)?
ja, so wars… zlak.. dumm, wer ehrlich ist.. nicht wahr?
@zlak:
Zuschläge (AKA Bussen) gibt’s ja nur da, wo nicht sowieso regelmässig ein Kondukteur kommt (die Züge mit dem schwarzen Auge auf gelbem Grund). Im Intercity von Zürich nach Genf ist dies aber nicht der Fall; da kommt immer ein Kondukteur und der verlangt dann den Fahrpreis plus die ‘Im-Zug-lös-Pauschale’ von inzwischen 10 Franken (30.- falls Du nicht sofort zahlen kannst).
Falls Du eine Verbindung nur mit Regionalzügen und Bussen findest, dann kannst Du Dir immer noch nicht sicher sein, dass Du maximal 80.- bezahlst. Sobald Du ein zweites Mal (in einem anderen Zug) kontrolliert wirst, musst Du bereits 120.- bezahlen.
http://mct.sbb.ch/mct/reisemarkt/billette/reisen-rogf.htm
@ zlak:
Wenn du von Zürich nach Genf gefahren wärst, dann hättest du entweder diverse Regionalzüge benutzen müssen (und dabei pro Zug mindestens 80 Franken gezahlt) oder du wärst mit einem direkten Fernverkehrszug gefahren, in welchem du mit einem Aufschlag von zehn Franken ein Billett lösen kannst.
ja, nur in der Theorie hat er natürlich recht. Wenns ein Regioschüttler von Genf nach Zürich gäb, könnt er da für 80 Fr fahren. Ich dacht, man kann dieses Erhöhte Fahrgeld dann zur Weiterfahrt nutzen, da der ja fragt, wohin man fahren mag.
Das mit den Bussen ist so eine Sache…
Eigentlich ist es unfair, jemand, der ein Ticket hat genaugleich wie einen totalen Schwarzfahrer zu büssen, auch wenns für die SBB (oder welches Bahnunternehmen auch immer) leichter zu handhaben ist. Man spricht für einen Dieb, der 500 Fr. gestohlen hat auch nicht die selbe Strafe oder Busse aus wie einem Mörder. Recht und Gerecht sind eben nicht das Selbe.
Soweit kann ich den Herrn verstehen, dass er sowas als ungerecht empfindet, weils auch ungerecht ist. Ansonsten hätte es nicht dieses Urteil gegeben und selbst DU Andreas hast das erkannt, sonst hättest nicht diese Voraussage machen können.
@ Piero:
Die Bussen waren nie kostendeckend. Deshalb ging ich davon aus, dass die SBB die Chance nutzen wird, um im Umfeld des Verfahrens die Bussentarife gleich mal “überdenken” wird. Dass nun das Gericht gleich von selbst die Bussen erhöhte, ist natürlich umso besser für die SBB.
Bussen sind selten kostendeckend – und sind auch nicht dazu da, um Kostendeckend zu sein (die SBB fährt auch nicht kostendeckend ;) ), sondern um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Dennoch sollten Strafen gerecht sein….
@ Piero:
Ich weiss nicht, ob alle ehrlichen Fahrgäste diese Meinung teilen… Zumindest kenne ich niemanden, der Freude daran hat, die Schwarzfahrer zu quersubventionieren… ;-)
Du verwechselst da was:
Ich habe was dagegen, dass die totalen Schwarzahrer die selbe Busse bekommt wie zb. jemand, der eine Station weitergefahren ist, als sein Ticket gültig ist. Natürlich hatte diese Person auf dem einen Streckenabschnitt “kein” Ticket, aber er hatte wenigstens eines.
Und es ist eine Tatsache, dass wir solche Typen Quersubventionieren, die Frage ist nur, wieviele % der Bahnfahrer “subventioniert” werden. (Ausserdem werden solche Typen eh schon per Steuern subventioniert ;) )
Ich besitze seit vielen Jahren ein GA und zwar 1.Klasse. Ich bewundere auch den Einsatz von Andreas für die SBB in diesem Blog. Für seine notorische Jagd nach Schwarzfahrer habe ich hingegen überhaupt kein Verständnis. Die SBB sollten für diese wichtige Aufgabe anderes Personal einsetzen wie etwa die Bahnpolizei. Immer wieder beobachte ich wie wenig das Bahnpersonal alten und gebrechlichen Fahrgästen beim Ein – und Aussteigen oft mit viel Gepäck behilflich ist.
@Piero
Wen du im Laden einen Kaugummi klaust zahlst du für den Umtrieb 200.-. Wen du im selben Laden einen 150.- Wein klaust zahlst du auch 200.- Umtriebsentschädigung.
Wo bitte ist der Unterschied zwischen Migros und SBB? Beide verkaufen ein Produkt bzw. eine Dienstleistung
@ Fredy:
Ich kenne keine Zugbegleiterin und keinen Zugbegleiter, der den Reisenden “aus Prinzip” nicht beim Ein- oder Aussteigen hilft. Manchmal ist es einfach so, dass wir zu wenige Zugbegleiter auf einem Zug sind, um jeden einzelnen Fahrgast darauf abzuchecken, ob er auch wirklich alleine einsteigen und aussteigen kann.
Wenn wir hingegen um Hilfe gebeten werden, packen wir grundsätzlich gerne mit an. Aber ich denke, dieses Thema habe ich in einem früheren Artikel schon ausführlich behandelt. ( http://schweizweit.net/2009/10/09/probleme-beim-ein-und-aussteigen-gratis-nummer-hilft-weiter/ (
@martin
Halt stopp, das ist das Selbe.
Wenn du Von F nach G fährst oder B nach D – wenns schwarz ist ist es schwarz. Dein Vergleich hinkt also ;)
Aber um deine Idee aufzugreifen: Sollte einer, der beim Raub die Kasse entwendet und sonst nichts macht gleich behandelt werden wie einer, der dazu noch paar Leute erschiesst?
@Andreas
Das wäre zu schön um wahr zu sein.
Wenn wir beginnen, innerhalb des jeweiligen Verstosses noch Unterscheidungen zu machen, dann wird es kompliziert.
Dabei teile ich die Auffassung, dass ein “Graufahrer” weniger schlimm ist als ein Schwarzfahrer nicht. Denn er hat ebenso wie der Schwarfahrer kein gültiges Billet, in diesem Fall für die 1. Klasse. Und wer kein gültiges Bilett hat, soll ruhig so gebüsst werden, dass es im Portemonnaie weh tut. Zudem: Wenn die SBB für “Graufahrer” geringere Bussen (z. B. 40 Fr.) verlangt, dann macht Sie damit das “Graufahren” nur noch attraktiver. So würde sich gerade bei stark gefüllten Regionalzügen (S-Bahn Zürich) sich so mancher animiert fühlen, statt einem Stehplatz sich in die 1. Klasse zu setzen, da die Schmerzgrenze tiefer liegt.
In der heutigen Zeit, wo die Regionalzüge eine sehr deutliche Unterscheidung aufweisen, ist für mich die Ausrede, man habe sich in der 1. Klasse geirrt, eben nur noch eine Ausrede.
Nun ist’s einfach und für jeden klar: Ohne gültigen Fahrausweis 80 Fr. Punkt. Aus. Fertig.
Damit mag die SBB in der Öffentlichkeit als herzloser Buhmann dastehen, aber seit doch ehrlich: Wo liegt das Problem? Ist es denn zuviel verlangt, sich an die von der SBB vorgegebenen “Regeln” zu halten?
Ich kann mir allerdings bei Herrn R. J. eine gewisse Schadenfreude nicht verkneifen. Ich nehme dem GA-Besitzer nicht ab, dass er sich “aus Versehen” in die falsche Klasse gesetzt hat. Zudem fehlt mir das Verstädnis für seine Beweggründe. Die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten dürften die Busse von 80 Fr. bei weitem überstiegen haben.
@Andreas Ach ja nocn eine Frage:
Wenn ich ohne Bilett in einen Fernverkehrszug steige, zahle ich ja neben dem Bilet noch eine Busse von 10 Fr., weil ich das Bilet erst im Zug löse.
Wie ist das bei einem Klassenwechsel? Angenommen ich habe ein Bilett 2. Klasse und möchte, wie im Artikel beschrieben im Zug einen Klassenwechsel lösen. Zahle ich da gegenüber einem Kauf am Schalter/Automaten auch einen Zuschlag?
@ Mike:
Die Klassenwechsel kosten in den Fernverkehrszügen genau gleich viel wie am Schalter oder am Automaten, mindestens aber 5 Franken. So kann sich jeder Fahrgast durchaus auch spontan für einen Klassenwechsel entscheiden, ohne dass er deswegen mehr bezahlen muss als wenn er den Wechsel bereits früher gelöst hat.
@Piero
Leider sind die CHF 80.– für viele immer noch nicht genügend Abschreckung, denn was sind (läppische) 80.– schon?
Ich finde es auch gut, dass graufahren gleich bestraft wird wie schwarz fahren. Denn es heisst, wer kein gültiges Ticket hat bezahlt den Aufschlag. Und ein 2.Klasse Ticket ist in der 1.Klasse ohne Klassenwechsel NICHT gültig. Und es muss sich halt jeder selber vergewissern, dass er im richtigen Abteil sitzt. Weil mehr als am Wagen mit einem Gelbenstrich und mehrmals mit einem Signet anzeigen ist leider nicht möglich! Unwissen schützt vor Strafe nicht!
zlak, sandra-lia
-Falsch! So ist es nie gewesen. Fragt doch lieber den Andreas! Ihr verwechselt wieder mal Selbstkontrolle mit Fernverkehr. Der Selbstkontrollzuschlag, den Ihr in D “erhöhtes Beförderungsentgelt” nennt, gilt immer nur bis zum nächsten Umsteigeort. Da kann man nix wählen.
pädu:
Ich bezweifle dies. Erstens war es nicht Jayanetti vs. SBB im Gericht, sondern BAV vs. SBB. Und ich vermute, das BAV wird es dabei belassen, weil sie vernünftig sind und nicht noch weitere Gerichtskosten tragen wollen in Lausanne.
Piero
Dann müsstest du dem VöV eine todsichere Methode anbieten, wie denn die “Schwere” des Schwarzfahrens in welchem Fall zu bewerten ist, so etwa nach einer abgestuften Schwarz-Grau-Skala. Dies wurde ja in den Presse-Foren auch oft diskutiert.
Ich habe wie Andreas damals vorausgesagt, dass der Schuss des eifrigen BAV-Beamten dereinst hinten raus gehen würde, eben mit einer Verschärfung irgendwelcher Art, und so ist es nun auch herausgekommen. Ich für meinen Teil finde, das BVG hat Vernunft bewiesen. Diejenigen, die jetzt in den Foren am Lamentieren sind, sind vermutlich auch jene, die gerne schwarz in der 1. klasse fahren möchten. Jeder vernünftig denkende Konsument findet das Urteil in Ordung.
Nun, wenn ich so lieb darauf angesprochen werde, mache ich gerne ein paar Vorschläge:
1) Schwarzfahren MUSS weh tun. Das heisst, Personen, die ohne jegliches Ticket erwischt werden, bezahlen eine Busse von 150 Fr. + Fahrkarte ab letztem Halt bis Zielort
2) So genannte Graufahrer werden unterschieden in:
a) Zu weit gefahren: 70 Fr. + Fahrkarte
b) Falsche Strecke (zb via dort statt dort) 70 Fr. + ev. Preis für den differenzierten Fahrkartenpreis der neu gefahrenen Strecke
c) Falsche Klasse (Umbuchungspreis + 70 Fr. Busse
3) In der Ersten Klasse ohne gültiges Ticket = 200 Fr. Busse
Wenn jetzt ein paar sagen: heey.. das ist ja viel teuer als heute:
Ich hab nie gesagt, dass es nicht teurer werden soll, nur, dass man nicht Graufahrer gleich büssen darf wie Schwarzfahrer.
Ich habe alle anderen an mich gerichtete Kommentare gelesen und nehme alle Meinungen zur Kenntnis.
@Piero
Gute Idee! ;-) Wäre jedoch ein Streitpunkt im Blick und Kassensturz! ;-)
Na ja, der vom Beobachter monierte Text wird wohl nie auf ein Ruhmesblatt kommen.
Und: Die Kontrolleure müssen den Umgang mit Graufahrern erst noch lernen. Kulanz heisst das Zauberwort. Es gibt viele Fälle, in denen KUNDEN sich irren oder durch verschiedene Umstände kein gültiges Ticket haben. Ich hab zum Beispiel mal an einer Zonengrenze gelebt und habe immer wieder mal meine Station schlafenderweise verpasst… Zum Glück ohne Folgen.
Was mir aber am obigen Text aufgefallen ist:
“Ich habe definitiv kein Interesse daran, dass die Schwarzfahrer aussterben. Schliesslich lebe ich ja unter anderem von ihnen. R. J. würde ich also mit Sicherheit kein Härchen krümmen.”
Ein Quote für die Ewigkeit.
Schön, gibt endlich ein SBB-Angestellter zu, dass ein vitales Interesse am Eintreiben von Bussen besteht. Ich habe schon lange den Verdacht, dass die Kontrolleure der Regionallinien Fangquoten erfüllen müssen.
Wurde mir letzthin durch den Dialog einer Kollegin mit einer solchen Kontrolleurin bestätigt. Sie fragt vom Perron aus, ob sie bei ihr ein Ticket beziehen könne (der Zug fährt gleich ab). Die Kontrolleurin bejaht das. Kaum ist die Kollegin drin, kassiert sie die Schwarzfahrerbusse.
Natürlich war sie in der Eile und im Gehetze etwas naiv, das tut nichts zur Sache. Stossend ist, dass sie von der Kontrolleurein hereingelegt wurde.
ubuntubru:
Den Vorfall mit der Kontrolleurin glaube ich schlicht nicht. Du warst ja auch nicht dabei.
Ich bin sicher, sie sagte nicht, dass sie Billette verkaufe. Warum sollte sie denn das sagen? Sie sagte sicher:
“Wenn sie mitfahren, kostet es 80 Franken.”
Doch, doch. Sie war nicht alleine unterwegs, sie hat ihre eigenen Zeugen. Und sie ist absolut glaubwürdig. Sie hat die Frage nur bejaht und meine Kollegin in die Irre geführt.
Du musst Deine Kollegin nicht verteidigen. Du weisst ganz genau, dass es in jedem System einen gewissen Prozentsatz schwarzer Schafe gibt ;-D
@ ubuntubru:
Es gibt schon Situationen, in welchen die S-Bahn-Kondukteure ein Auge zudrücken. Falls man das Gefühl hat, unverschuldet gebüsst zu werden, hat man natürlich jederzeit die Möglichkeit, sich an das Inkasso-Center zu wenden. Die sehen dann (im Gegensatz zu uns) auch, ob und wie der betreffende Kunde in der Vergangenheit bereits negativ aufgefallen ist und können dann immer noch einen Teil des Betrages stornieren.
Es ist nicht so, dass ich ein vitales Interesse am Eintreiben von Bussen hätte. Unbestritten ist jedoch, dass es deutlich weniger Zugbegleiter gäbe, wenn die Menschen von Grund auf ehrlich wären. Ein Kondukteur pro Zug für die Kundeninformation würde dann reichen.
Ganz klar dementieren kann ich, dass es bei der SBB oder einer anderen grossen Eisenbahn im deutschsprachigen Raum eine “Fangquote” gibt. Kein Zugbegleiter wird nach seinem Umsatz oder seiner Anzahl erwischter Grau- oder Schwarzfahrer beurteilt.
Zu Deinem geschilderten Vorfall mit der Kollegin: War dies vor einer S-Bahn oder vor einem Fernverkehrszug?
Andreas, ok. Dein Demento nehme ich zur Kenntnis. Solche Quoten wären aber nur menschlich. Stacheln sich die Kontrolleure nicht gegenseitig an?
Scheinbar ist man in Berlin davon überzeugt:
http://www.njt-berlin.de/node/345
Hier wird das sogar offiziell bestätigt, auch wenn die Prämie nicht monetär ist:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2003/0823/berlin/0032/index.html
Ein Kondukteur würde reichen? Ist es nicht so, dass einfach mehr Leute zu kontrollieren sind? Schwarzfahren ist ja im Fernverkehr wohl fast unmöglich.
Item. Das Inkassocenter. Ja, das stimmt. Hatte mal nicht bedacht, dass man für Zürich und Winterthur je 2 Zonen lösen muss. Die Sache ist in unleserlicher Schrift auf den Ticketautomaten angebracht. Das Inkassocenter war nett und hat mir die Busse erlassen. Die Beschriftung ist immer noch kaum lesbar…
Item 2: Es war eine S-Bahn. Ich habe bereits gesagt, meine Kollegin war in der Eile etwas naiv und gutgläubig. Sie hat nicht viel nachgedacht, sondern ist nach dem Ja eingestiegen, direkt auf Deine Kollegin zu und wollte das versprochene Ticket lösen. Die hat dann gleich den Bussenblock gezückt. Sie hätte ihr nur deutlich sagen müssen, dass sie im Zug kein Ticket kriegt. Dann wäre sie auf dem Perron geblieben. Wäre ja auch zu dumm, direkt in einen Wagen zu steigen, in dem die Kontrolleurin, mit der man kurz zuvor gesprochen hat, bereits wartet.
Klassisch aufs Kreuz gelegt, nennt man das.
@ ubuntubru:
Also zumindest in meinem Depot ist es so, dass wir mehr Wert darauf legen, weniger Kundenreaktionen als die anderen zu erhalten. Nach der Anzahl erwischter Graufahrer fragt einem niemand.
Und bei der alljährlichen Personalqualifikation kommt der Chef nicht mit dem im letzten Jahr erwirtschafteten Umsatz oder der Anzahl der Erwischten, sondern unter anderem mit der Anzahl der Reklamationen.
ubuntubru
Wie, was, meine Kollegin? Ich bin kein Kontrolleur, aber trotzdem glaube ich deine Geschichte nicht. Und wenn, dann hätte es ja einen Kundendienst gegeben, der bei einer solchen Geschichte garantiert der Sache auf den Grund gegangen wäre.
Ich tippe auf ein Missverständnis. Ich bin überzeugt, dass kein Kontrolleur so böse ist. Immerhin hat er ja Vorgaben seines Arbeitgebers, nach denen er arbeiten MUSS. Jede Busse gibt nur Arbeit, und die läuft am leichtesten, wenn alle ein Billett haben.
Ich verstehe sowieso nicht, wie man nach zwanzig Jahren kondukteurlosen Betriebes noch im Zug ein Billett lösen will.
Andreas, eine Frage:
Hat inzwischen der Beobachter, der damals beim Graufahrer-Blog scharf auf dich geschossen hat, wieder gemeldet über dieses Thema, wo es ja nun klar ist, dass du Recht behalten hast?
Schade, dass du damals den Reisenden als Urheber des Streites herausstelltest und nicht das BAV. Der Reisende hat ja nichts Unrechtes getan…
@ Gumbo:
Nein. Wobei es bei Schweizer Medien üblich ist, selten Korrekturen und Entschuldigungen zu veröffentlichen.
@ Gumbo: Die Geschichte hat sich so zugetragen. In jedem System gibts – wie gesagt – schwarze Schafe. Kontrolleure sind keine Heiligen.
ubuntubru
Sicher sind sie keine Heiligen, aber sie sind auch nicht blöd. Ich verstehe halt nicht, weshalb man sich bei solchen massiven Vorwürfen nicht an den Kundendienst wendet. Wem nützt es, wenn man später auf einem Blog solche Geschichten “vom Hörensagen” erzählt. Mir kommt es hier manchmal vor wie am Stammtisch. Sorry, dass ich ein solch ungläubier Thomas bleibe.
Gumbo, kein Problem. Du musst das ja nicht glauben. Dass sie blöd sind, habe ich nicht behauptet. Nur, dass sich hier jemand auf Kosten des Kunden einen üblen “Scherz” erlaubt hat.
Vom Hörensagen ist das nicht: Ich weiss es ja von der Betroffenen direkt. Und sie ist absolut glaubwürdig. Ich habe ihr empfohlen, den Kundendienst zu kontaktieren, kenne aber derzeit den neuesten Stand nicht.
Noch was: Die ganze Graufahrer vs. Schwarzfahrer-Geschichte ist dem Image der SBB abträglich.
Ich verstehe nicht, weshalb das Problem nicht gelöst wird. Es gäbe intelligentere Prozesse als einfach jeden Fahrgast ohne oder mit ungültigem Ticket als “Betrüger” vorzuverurteilen. Diese angebliche “Gleichbehandlung” geschieht nur aus Bequemlichkeits- und Kostengründen. Was der vorliegende Fall ja auch beweist.
@ubuntubru
Ein Rogf (Reisende ohne gültigen Fahrausweis) ist kein Betrüger und stellt die SBB auch nicht als solches in den Vordergrund, denn Betrug kostet CHF 200.–.
Für die SBB ist dies ebenfalls nicht aus Bequemlichkeitsgründen, denn für die SBB ist es ja nicht schwierig, eine Busse auszusprechen, jedoch ist es aber dann sehr undurchsichtig und wird von keinem geschätzt werden.. Das sehen wir ja tagtäglich beim Gesetz OR, ZGB und all der Mist…. Ist so kompliziert und undurchsichtig, dass man schon gar nicht mehr den Überblick hat und man jedes Jahr mehrere Milliarden für Gerichtskosten,etc. ausgeben kann.
Schon diesen Artikel hier gesehen zum Thema: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/SBB-sollen-ihren-Bussenkatalog-aendern/story/10313710
Sieht ganz danach aus als ob das BAV weiterhin rumstämpfelt und auf Machtspielchen steht, oder?
Das BAV ist meiner Meinung nach total durchgeknallt. Eigentlich sollte es für die Sicherheit des Bahnbetriebes zuständig sein. Das ein Profiboxer, wie Friedli einer war, Risikobewusst ist wusste ich nicht.
Wen wunderts das Friedli, auf Antrag der Bahnen, das mindestalter für Lokführer auf 19 Jahre herabsetzte, nur damit das Lokführer Rekrutierungsproblem gelöst ist. Etwas unseriöseres als das BAV kenne ich nicht.
Wenn das BAV so ist wie andere Aemter in Bern, dann ist alles klar….
Kenne sonst nur das BAZL und das ist genau 180° anders, sehr auf Sicherheit ausgerichtet, dass zuerst überlegt was es zulässt. Ganz anders das BAV, dass scheint mir ein ausgelagerter Dienstleistungsbetrieb der Eisenbahnen zu sein, der jeden Wunsch der Eisenbahnen sofort und ohne Nachdenken erfüllt. Ganz nach dem Motto wen`s schief geht sind wir ja nicht schuld. Die VTE 2010 spricht hier Bände.
Für die Statistik: Klassenwechsel einmal im Monat. Meistens Freitagabend oder sonntags vor oder nach einem Fussballmätsch o.ä. Gut zu wissen, dass das auch künftig möglich ist.