Bahnpolizei: Eventuell bewaffnet, aber keine Festnahmen und Durchsuchungen

von Andreas Hobi am 12. März 2009 · 15 Kommentare

Dumm gelaufen, kann man nur sagen. Der Nationalrat hat vor einer Woche entschieden, die Kompetenzen der Bahnpolizei bei der SBB zu beschneiden – gegen den Willen der bürgerlichen Minderheit.

Hintergrund

Zuerst einmal will ich die Frage beantworten, weshalb es überhaupt eine Bahnpolizei gibt:

Im Zugverkehr gelten – wie in der Schifffahrt – hoheitliche Befugnisse: Weil die Züge permanent Gemeinde- und Kantonsgrenzen überqueren, ist die SBB während der Fahrt für die Gewährleistung der Sicherheit verantwortlich. Deshalb gibt es die Bahnpolizei. 2001 hat die SBB diese Aufgabe mit der Gründung der Firma Securitrans ausgelagert. Die SBB hält eine Mehrheit an dieser Firma.

Das Problem

Die “offizielle” Polizei sieht in der Bahnpolizei eine Konkurrenz. Deshalb wehrt sie sich dagegen, dass diese zuviele Kompetenzen erhalten. Ich sehe das ein wenig anders. Wenn ich auf einem Zug Hilfe brauche, ist die Bahnpolizei oftmals schneller vor Ort als die Stadt- oder Kantonspolizei. Vorallem wenn ich mich in einem grossen Bahnhof befinde.

Nun haben die Lobbyisten der Polizeikorps ihr Ziel erreicht und zusammen mit linken Parlamentariern die Kompetenzen der Bahnpolizei beschnitten. Mit dem Verbot von Festhalten und Durchsuchungen wird es der Bahnpolizei erschwert, die Kundinnen und Kunden der SBB genügend vor Gefahren durch Mitreisende zu schützen. Die Sicherheit in den Zügen verbessert sich durch diese Entscheidung nicht; im Gegenteil.

Einer der Personen, welche am meisten gegen die Bahnpolizei und die SBB arbeiten, ist dabei Max Hofmann, Generalsekretär des Verbands Schweizer Polizeibeamter VSPB. Er stört sich daran, dass die Bahnpolizei Personen festhält und kontrolliert, oder sogar abführt und den Kantons- und Stadtpolizisten übergibt.

Nun, was soll daran falsch sein? Die SBB hat auf ihrem Hoheitsgebiet (in den Zügen und Bahnhöfen) das Hausrecht. Wer sich auf SBB-Gebiet daneben benimmt, muss mit Konsequenzen rechnen. Daran ist nichts falsch. Die ehrlichen und anständigen Bahnkunden haben rein gar nichts zu befürchten. Im Gegenteil: Sie werden von der Bahnpolizei beschützt. Der SBB ist es ein Anliegen, dass sich die Kunden bei uns wohl fühlen.

Der Nationalrat hat entschieden

Nun, passiert ist passiert und rückgängig gemacht werden kann es vorläufig nicht.

Zwar wollte eine bürgerliche Minderheit am ursprünglichen Beschluss (weiterreichende Handlungsrechte für Bahnpolizisten) festhalten, doch dabei wurden sie von der linken Mehrheit überstimmt.

Hier zwei Voten (die ich absolut unterstreichen kann); einmal von einer CVP-Vertreterin, einmal von einem SVP-Vertreter zum Thema Bahnpolizei:

Viola Amherd (CVP VS):
Es ist kein Geheimnis, dass die Sicherheit der Bahnbenützenden sowohl tagsüber wie auch in den Abendstunden nicht immer gegeben ist. Es gibt immer wieder Vorfälle, bei denen Mitarbeitende der Transportunternehmen, namentlich Zugsbegleiterinnen und -begleiter, gewaltsam angegriffen und verprügelt werden. Nicht selten sind die Angreifer selber bewaffnet. In solchen Situationen kann das Tragen einer Schusswaffe bereits im Sinne der Abschreckung wirken; die Schusswaffe kann aber auch Mittel zur Selbstverteidigung sein. Der Einsatz von Schusswaffen soll nicht generell erweitert werden, der Bundesrat soll aber die Möglichkeit erhalten, das Tragen von Schusswaffen in einem beschränkten, klar geregelten Rahmen vorzusehen.

Max Binder (SVP ZH):
Hier geht es tatsächlich um Sein oder Nichtsein der Bahnpolizei. Ich habe Ihnen schon in der letzten Debatte gesagt, dass ein voll ausgebildeter Polizist ohne Waffe kein Polizist ist. Ich habe das mit dem Bergsteiger ohne Seil verglichen – auch ein Bergsteiger ohne Seil ist kein Bergsteiger. Ich bin auch noch heute zu 100 Prozent dieser Meinung.
(…)
Im Jahr 2008 wurden 1238 Verzeigungen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz gemacht. Es wurde zum Beispiel gegen 74 Personen Anzeige erstattet, es wurden 28 Schusswaffen, Spielzeugwaffen, Hieb- und Stichwaffen sichergestellt, es wurden 89 Täter zur Anzeige gebracht, 50 Personen wurden wegen Diebstählen zur Anzeige gebracht, 12 Personen wurden wegen Sexualdelikten zur Anzeige gebracht, und es wurden etwa 209 Personen aufgrund positiver Ripol-Akten zur Anzeige gebracht.
(…)
Wenn die Bahnpolizei Wirkung zeigen soll auf den Zügen, in den Bahnhöfen und auf den Bahnanlagen, dann muss sie zwingend die entsprechenden Kompetenzen haben, um die an sie gestellten Erwartungen und ihre Aufgaben erfüllen zu können, dies nicht zuletzt auch darum, weil sie innerhalb der Arbeitsgruppe “Gewalt im Sport” auch für die Fanzüge eingesetzt wird. Diese Aufgabe kann der Sicherheitsdienst nicht erledigen, weil er eben keine Zwangsmittel einsetzen darf. Ereignisse der jüngsten Vergangenheit auf den Zügen machen für mich deutlich, dass dieser Buchstabe c von entscheidender Bedeutung ist. Wir haben die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung in Zügen, Bahnhöfen und Bahnanlagen möglichst effizient, wirksam und sichtbar zu organisieren. Ohne diese angesprochenen Kompetenzen in Buchstabe c könnte die Bahnpolizei nicht adäquat einschreiten. Damit wären auch die Glaubwürdigkeit und die Effizienz der Bahntransportpolizei, wie die SBB sie ab dem 1. Januar 2010 organisieren wollen, absolut infrage gestellt.
(…)
Die Bahnpolizei will keine Zellen bauen, sie hat auch gar nicht die Ressourcen dafür. Wir können diese Leute ja nicht nur einschliessen und dann vergessen. Sie hat keine Ressourcen, um diese Leute zu betreuen. Die Bahnpolizei will also keine Zellen bauen, sie will diese Leute nicht bei sich einschliessen, sondern sie will sie festnehmen, bis sie den nächsten Polizeikräften übergeben werden können, die die entsprechenden Kompetenzen und Möglichkeiten haben, um die weitere Verfolgung und Begleitung dieser Personen zu garantieren.

Die Meinung der Bevölkerung

In den Kommentarspalten bei Baslerzeitung/Newsnetz und Schweizer Fernsehen gibt es diverse Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Hier ein Ausschnitt davon: (Der erste Kommentar stammt von tagesschau.sf.tv, die anderen von der Basler Zeitung.)

P. Jegerlehner:
Trotz Abschwächung kann dieses Sicherheitsprojekt nur unterstützt werden. In der heutigen Zeit ist es richtig, dass auch der Schusswaffengebrauch in Betracht gezogen wird.

Thomas Widmer:
Anstatt die Angestellten mit Kompetenzen auszustatten um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten bringen es unsere “Volksvertreter” wieder fertig diese arbeit lächerlich zu machen und die Mitarbeiter zu “Pausenclowns” zu degradieren.

David Noel:
Absurd. Man stelle sich vor, dass ein Täter jemanden mit einem Messer im Zug ausraubt, oder gar töten will. Das einzige was ein nun anwesender Bahnpolizist tun kann, ist zu schauen. Denn der Polizeimehrzweckstock ist im Kampf gegen ein Messer völlig ungeignet. Aber die Sicherheitsangestellten können ja via Funk Hilfe anfordern und die Leiche, bzw. das Opfer 20min später am nächsten Bhf. übergeben.

Erni Schwarz:
Darf sich die Bahnpolizei wenigstens abschlagen lassen? Wie immer alle Rechte den Täter!!! Danke den Linken und Netten.

Klaus Keller:
Gut so! Weg mit dem Bullenstaat, Piste frei für unsere Vermummten und Chaoten! Sachbeschädigungen sind letztendlich wirtschaftsförderliche Massnahmen, und die verprügelten Passagiere steigern die Umsätze im medizinischen Sektor. Auch braucht es dann mehr Sozial- und Jugendarbeiter, um die Prügler und die Verprügelten zu betreuen. Ich fordere mehr Care-Teams auf Steuerzahlerkosten! Freiheit total!

Vreni Meier:
Bin selbst SBB-Mitarbeiter + froh das es die BAPO gibt. Zudem find ich es eine Frechheit des Staates, egal, ob privat oder nicht privat, die BAPO ist immernoch die BahnPOLIZEI! Die ganze Autorität, auch die von den anderen Polizisten wird untergraben, sollte dies in Zukunft für diesen Staat wirklich das Richtige sein? Sie sind nicht ausgebildet?! Sie erhalten die selbe Schulung wie andere Polizisten!

Conclusion

Für mich persönlich ist es zweitrangig, ob die Bahnpolizisten nun eine Schusswaffe tragen dürfen oder nicht. Die Ausbildung haben sie alle (sie sind ausgebildete Polizisten), doch in den wenigsten Situationen würde der Einsatz einer Schusswaffe Sinn machen.

Was jedoch enorm wichtig ist für die Bahnkundinnen und -kunden ist die Möglichkeit, Personen welche negativ auffallen, bis zum Eintreffen der Kantons- oder Stadtpolizei vorläufig fest zu halten. Ausserdem muss es der Bahnpolizei zwingend erlaubt sein, entsprechende Personen durchsuchen zu dürfen. Letzteres vor allem auch aus Eigenschutz, damit niemand eine Stich- oder Schusswaffe auf sich trägt und diese in einem geeigneten Moment gegen Fahrgäste, Zugpersonal oder Polizei einsetzen kann.

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Piero März 12, 2009 um 16:47

Das ist ja mal wieder total bescheuert. Bahnpolizei oder diese Befugnisse, da kann man sie grad ganz abschaffen.

Einzig der Gebrauch von Schusswaffen ist, vorallen in vollen Zügen, mit der Gefahr für die Passagiere behaftet.

Aber die Grundidee, diese Befugnisse wegzunehmen, hat doch was: Wir wäre es mit Steuern, ohne Geld überweisen zu müssen?

Oder Autos ohne Motor? Garantiert umweltschonend…

Lokführer, die nicht mit einer Lok fahren dürfen?

Gesunder Menschenverstand scheint ein verlorengeganges Gut zu sein…

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Christian März 12, 2009 um 17:54

Ich schätze hier werden wahrscheinlich viele eine andere Meinung haben, als ich. Trotzdem: die Bahnpolizei ist, wie im Artikel beschrieben, eine Firma. Securitrans. Die Polizei ist aber der Staat. Und darin liegt doch das Problem. Ich bin nicht sicher, ob ich einen privaten Sicherheitdienst will, der Personen festnehmen kann. Die Bahnpolizei mag ja seriös sein. Aber wenn der Eine darf, wollen doch alle anderen auch….

Zudem stimmt der politische Teil in diesem Bericht nicht. Nicht die linke Mehrheit hat die bürgerliche überstimmt, sondern die Bürgerlichen hats gar nicht interessiert. Grob ausgerechnet siehts so aus:

Nationalrat (200):
Ca. 135 bürgerliche
Ca. 65 linke

Festnahmen durch die BAPO:
Ja: 87
Nein: 90

Also haben sogar Bürgerliche links gestimmt. Anderst bei den Waffen:

Ja: 110
Nein: 60

Übrigens: Ueli Steck hat den Eiger auch schon ohne Seil bestiegen :-)

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theddy März 12, 2009 um 18:13

Ich kann da Christian nur unterstützen. Eine private Polizei ist für unseren Staat ein Unding – und eine Polizei light erst recht. Da ist die Rechtsunsicherheit programmiert. Als Bahnkunde weiss man dann nicht mehr, welche Kompetenzen ein solcher “Polizist” hat – andererseits kennen gewisse Rambos bei dieser “Polizei” ihre Grenzen nicht. Nochmals: Gewalt darf nur ein staatliches Organ haben – das kann und darf nicht privatisiert werden.

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klaeui März 12, 2009 um 18:50

wie wärs denn mit soldaten als “bahnpolizei”? so wird es diesen nie langweilig und ich wüsste auch wieso ich wehrpflichtersatz zahlen soll :-)

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Ralf März 12, 2009 um 22:56

Da ist es in D ganz einfach geregelt. Die Bahn gehört dem Bund, ergo ist die Bundespolizei zuständig und die ist bewaffnet und kann festnahmen durchführen.

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pendler März 13, 2009 um 09:33

Ich muss theddy da vollkommen recht geben. Es kann sicher nicht sein das eine private Organisation Polizeibefugnisse erhält. Die müssen beim Staat sein! Denn die BAPO hat zwangsläufig gewisse Interessenkonflikte…
Und Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei ist ja jetzt bereits möglich.

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Andreas Hobi März 13, 2009 um 10:17

@ Christian:
“Wenn der Eine darf, wollen doch alle anderen auch…” –> Die anderen wollen schon längst! Aber ich schätze unsere Politiker als klug genug ein, dass sie zwischen Bahnpolizei und privaten Sicherheitsdiensten trennen können. Schlussendlich besteht der Unterschied zwischen Bapo und Privaten darin, dass sämtliche Mitarbeiter der Bapo ausgebildete Polizisten sind und ihre Prüfungen bestanden haben. Ausserdem gehört die Mehrheit der Bahnpolizei der SBB.

Betreffend “Festnahmen” muss ich einfach sagen: Es geht um VORLÄUFIGE Festnahmen. Die Bapo muss Delinquenten bis zum Eintreffen der Kantons- oder Stadtpolizei festhalten können. Dies dauert manchmal bis zu 20 Minuten.

Was die Bapo ganz sicher NICHT will: Gefängniszellen bauen und die Leute dort mehrere Stunden einsperren. Dafür hat es in den Bahnhöfen auch keinen Platz.

@ Theddy:
Naja, jetzt weisst du ja, welche Kompetenzen die Bahnpolizisten haben: Keine mehr. :-/

@ Klaeui:
Auch wenn ich weiss, dass Du Deinen Kommentar nicht ganz ernst gemeint hast: Ich will keine Soldaten oder Möchtegern-Rambos, sondern ausgebildete Polizisten, welche ihre Prüfungen mit Erfolg abgeschlossen haben.

@ Pendler:
Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei war bis anhin möglich. Wenn man die Diskussion im Nationalrat verfolgte, stellt man jedoch fest, dass es in Zukunft sehr wahrscheinlich nicht mehr erlaubt sein wird.

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Christian März 13, 2009 um 12:31

@Andreas Hobi
Ich verstehe und unterstütze deinen Wunsch nach mehr Sicherheit in den Zügen. Das ist im Interesse von uns allen. Offenbar hat du aber den entscheidenden Punkt noch nicht verstanden. Du schreibst:
“ich schätze unsere Politiker als klug genug ein, dass sie zwischen Bahnpolizei und privaten Sicherheitsdiensten trennen können”.
Es gibt keinen Unterschied. Auch wenn die SBB irgenwie halbstaatlich ist, bleibt Securitrans eine Firma, also ein privater Sicherheitsdienst.
Festnahmen sind übrigens immer vorläufig. Wenn jemand inhaftiert wird (also ins Gefängnis, U-Haft, oä kommt) wird er verhaftet.

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gumbo März 13, 2009 um 12:59

Die Bahn AG gehört nicht dem Bund, nur die Infrastruktur. Trotzdem ist der BGS, der Bundes-Grenzschutz, zuständig, und die sind immer bewaffnet.
Unser Problem ist die leidige Privatisierung aller Bereiche. Kein Wunder kann man dann nicht verlangen, dass diese Securitas-Polizei-Mischung “BAPO” nicht einfach so bewaffnet werden kann.
Aber nötig? Wenn sie Pfefferspray und Gummiknüppel einsetzen dürfen, sollte dies doch reichen. Die Knarre ist eh gefährlich.
Das Problem ist je meistens das, dass die BAPO nicht da ist, wenn man sie bräuchte.

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pendler März 13, 2009 um 13:35

Eine Möglichkeit wäre die Schaffung einer Art “Bundes-Transportpolizei” diese könnte dann auch gleich die Aufgaben an den Flughäfen übernehmen welche heute von der KAPO gemacht werden. Diese “Bundes-Transportpolizei” könnte dann auch über Polizeibefugnisse verfügen. Auftraggeber müsste dann aber der Bund sein (auch wenn diese Diskusionen geben würde)

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Andreas Hobi März 13, 2009 um 13:51

@ Pendler:
Ich denke, dies wäre eine sehr gute Lösung, mit welcher die meisten einverstanden wären. Die Mitarbeiter würden die gleichen bleiben, denn Kapo, Stapo und Bapo haben alle die exakt gleiche Ausbildung gemacht. Was ändern würde, wäre der Name und die Art der Firma. Statt in der *Privatwirtschaft* wären die Polizisten dann einfach als Beamte angestellt.

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Martin März 17, 2009 um 08:35

Schöne Feststellung: “Im Zugverkehr gelten – wie in der Schifffahrt – hoheitliche Befugnisse” und wieso löst man das Problem nicht so wie bei der Luft und Schifffahrt? Was genau soll bei der Eisenbahn wieder mal anders sein?
Der Fahrgast bezahlt für etwas, dass der Autofahrer und Passagier von Schiffen und Flugzeugen nicht bezahlen muss. Der Fahrgast bezahlt auch noch für eine schlechte Lösung, den die Bapo ist fast nie innert nützlicher Frist am Einsatzort, während der Lokführer mangels Kompetenzen (ausüben der hoheitlichen Befugnisse) das Problem nicht lösen darf.
Der Lokführer muss die Strafttat entweder ignorieren oder eine halbe Stunde auf die Polzei warten, wobei dan meist sowieso die Kapo erscheint. Das empfinde ich als unterlassene Hilfeleistung.

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Bruno April 1, 2009 um 21:39

@MARTIN

Der Lokführer ist Lokführer und kein Polizist. Seine Aufgabe besteht im sicheren Führen eines Zuges. Was erwartest du von einem Lokführer?

Jeder Mensch ist im Rahmen seiner Möglichkeiten gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtet, jedoch unter dem gleichzeitigen Recht zur Wahrung des Selbstschutzes, welches niemandem verwehrt werden darf. Das gilt auch für Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr etc. und kann nicht durch hoheitliche Befugnisse ausser Kraft gesetzt werden.

Ein Lokführer ist – genauso wie das Zugpersonal – weder ausgebildet noch ausgerüstet, um gegen gefährliche und aggressive Personen manifest vorzugehen. Das ist weder seine Pflicht noch wird er entlöhnt, um sich als Gegenleistung dafür einer Gefahr auszusetzen.

Die Sicherheit und der Schutz der Fahrgäste muss in jedem Fall speziell dafür ausgebildetem Personal oder – sollten diesem die erforderlichen Befugnisse und Mittel fehlen – den örtlichen bzw. kantonalen Polizeiorganen übertragen werden.

Was denkst du denn, wofür ua. Flughafentaxen, Landegebühren etc.und auch das Geld für das Flugticket verwendet werden? Ein beträchtlicher Teil davon muss zur Deckung der Kosten für die Sicherheit der Passagiere am Flughafen und im Flugzeug eingesetzt werden.

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Domi Juli 10, 2009 um 15:12

@ Gumbo

Seit wann gehört die Deutsche Bahn AG nicht mehr dem Bund?

Die Deutsche Bahn AG gehört zu 100% der Bundesrepublik Deutschland, und deren zwei große Töchter DB Netz und DB Monility and Logistics gehören zu 100% der DB AG Holding, also zu 100% dem Bund.

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Bernd Groth September 17, 2009 um 15:48

Hallo,
zum 2. Eintrag von Christian. Nein das ist ein sehr gutes Argument, das Hoheitsrecht gehört dem Staat, nicht!!! irgendwelchen ominösen und zwielichtigen Privatfirmen, deren Personal z.T. mehr als fragwürdig ist. Ich denke das die Polizei selber in der Lage ist Straftaten, OWIG´s zu verfolgen mit gut ausgebildetem Personal. Ich halte von privaten Sicherheitsdiensten nicht das mindeste. Der CH Gesetzgeber soll doch eine Bahnpolizei nach deutschem Vorbild vor! 1994 gründen, eine eigene Polizeiabteilung in der Polizei drinne. Der Staat muß die Staatsgewalt unbedingt behalten und nicht zu Privatfirmen degradieren!

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