Dreiste SBB-Kundin will Kondukteur übers Ohr hauen

von Andreas Hobi am 26. Februar 2009 · 20 Kommentare

Der Grossteil der Kundinnen und Kunden der SBB fährt im Fernverkehr mit einem gültigen Fahrausweis oder löst ein Billett im Zug. Ein paar wenige jedoch wollen ihr Geld lieber für andere Dinge ausgeben und versuchen deshalb zu betrügen. Dass dies mittel- bis langfristig jedoch deutlich teurer wird, realisieren sie meist nicht.

Den aktuellsten Betrugsversuch auf einer meiner Touren leistete sich eine Frau, die ich mal um die 42 Jahre alt schätze. Weder besonders exklusiv gekleidet, noch in alten, aus der Mode gekommen Kleidern, machte sie einen durchschnittlichen, braven Eindruck.

In Zürich eingestiegen, sagte sie mir bei der Kontrolle, sie habe weder ein Billett noch genügend Geld, um ein solches bei mir zu kaufen. Ihr Freund jedoch werde sie im Bahnhof Sargans abholen und das Billett für sie bezahlen. Gleichzeitig zeigte sie mir ihr Halbtax, welches ich kurz in die Hände nahm und dann mit den Worten zurück gab: “Geht in Ordnung, ich komme dann in Sargans wieder.”

Nun erntete ich leicht ungläubige Blicke aus den direkt angrenzenden Abteilen. Ich konnte die Gedanken der anderen Fahrgäste regelrecht spüren: “Ist dieser Kondukteur wirklich so naiv und glaubt dieser Dame blind?”

Ich setzte meine Kontrolle fort. Eine halbe Stunde später stieg ich in Sargans aus und ging in Richtung der Dame ohne Billett. Sie stand alleine auf dem Perron, in ihrer Nähe nirgends ein Mann.

“Ähm… Ich glaubte mein Freund holt mich ab. Jetzt ist er aber nicht hier. Ähm… Kann ich Ihnen meine Adresse angeben und Sie schicken mir eine Rechnung?”, fragte die Dame.

Ich wusste, dass ich auf der sicheren Seite war und am längeren Hebel sass und antwortete: “Gerne. Wo wohnen Sie denn?”

“Rosenweg 2 in 8604 Volketswil.” Ich bedankte mich und fuhr mit meinem Zug weiter.

Wer nun den Eindruck hat, ich hätte der Dame ihre Story blind geglaubt und sei nun übers Ohr gehauen worden, der täuscht sich. Wie oben beschrieben, wies mir die Dame bei der Kontrolle nach Zürich ihr Halbtax vor. Anscheinend merkte sie nicht, dass ich mir ihre Kundennummer auf der Vorderseite sowie ihren Vor- und Nachnamen auf der Rückseite einprägte, als ich ihr Halbtax in den Händen hielt. Als ich im nächsten Wagen war, holte ich meinen Notizblock hervor und notierte mir die Angaben.

Nun, bereits in Sargans abgefahren und die Dame im Bahnhof zurück gelassen, überprüfte ich die von ihr gemachten Angaben. Und siehe da: An der von ihr angebenen Adresse wohnt niemand mit ihrem Namen. Jetzt fragte ich die Kundendaten mit Hilfe ihrer Kundennummer und des Namens ab und kam so dann zu der wirklichen Adresse:

Statt am Rosenweg wohnt sie in der Tulpengasse. Immerhin: Beides sind “Blumen-Strassen”. Statt in 8604 Volketswil wohnt die Lady in 8046 Zürich. Die Zahlen der Postleitzahl stimmen überein, jedoch nicht die Reihenfolge… Weit gesucht hat die Dame bei ihrem Personalien-Schwindel also nicht… ;-)

Vermutlich wird sie nun grosse Augen machen, wenn in einigen Tagen doch noch – völlig unerwartet – eine Rechnung der SBB ins Haus flattert. Noch grösser werden ihre Augen werden, wenn sie dann den Rechnungsbetrag sieht…

tarsier
Bild © (cc) kool.angot (flickr.com)

Denn die Falschangabe von Personalien wird von der SBB als “Missbrauch” geahndet, ist sehr teuer und kann in schlimmen Fällen sogar vor Gericht enden.

PS: Wer jetzt die Personalien der Dame mit Hilfe des Internets herausfinden möchte, dem kann ich nur sagen: Die Strassennamen habe ich abgeändert, ebenso die Hausnummern. Ihr könnt euch die Zeit für die Nachforschung also sparen. Aber auch die wirklichen Strassennamen hatten auf ähnliche Art und Weise (vom Sinn und der Bedeutung her) miteinander zu tun.

Hat dir dieser Artikel gefallen? Falls ja, gebe deine Stimme ab und klicke auf den +1-Button! Ausserdem kannst du einen Kommentar hinterlassen, um uns deine Meinung zu diesem Artikel mitzuteilen.

Das ist ein Artikel von

Andreas Hobi arbeitet seit 2001 bei der SBB und dort seit 2004 beim Zugpersonal. In seiner Freizeit schreibt er auf schweizweit.net von seinen Erlebnissen und über andere spannende Stories aus der Welt des öffentlichen Verkehrs.

Andreas hat bereits 1441 Artikel hier auf schweizweit.net geschrieben.

Alle Artikel von → | Twitter: @andreashobi | Facebook

Du möchtest auch gerne einen Artikel schreiben? Kein Problem! Melde dich hier...

{ 20 Kommentare… lies sie unten oder schreib selbst einen }

leali Februar 26, 2009 um 17:51

hui..die werd sich freue.^^ hesch guet gmacht!!

Antworten

Fabi Februar 26, 2009 um 21:14

Salut,

was mich mal interessieren tät:
Wie gehen solche Geschichten eigentlich weiter, wenn die Reisende nun die Nerven haben sollte, sich mit den SBB anzulegen?
Sie wird also die Rechnung erhalten, möglicherweise aber nicht bezahlen oder vielleicht abzüglich der Missbrauchsgebühr von 100 (?) Stutz.
Dann wird sie sicherlich von den SBB betrieben, eventuell Rechtsvorschlag erheben und behaupten, ihre korrekten Personalien angegeben zu haben. Immerhin ging die Rechnung ja an ihre richtige Adresse.
Wird man ihr den Missbrauch dann tatsächlich nachweisen können? Es erscheint mir nicht ganz einfach.

Und noch öppis: Du schreibst, dass Du zunächst die von ihr angegebene Adresse überprüft und festgestellt hast, dass sie dort nicht wohnt (bevor Du dann anhand der Abonummer ihre echte Adresse ermitteltet hast). Wie könnt ihr denn die Adressen von Nicht-Abo-Kunden überprüfen? Habt ihr Zugang zu den Daten der Einwohnerkontrolle?

Antworten

Alain Februar 26, 2009 um 22:05

@ Fabi
Wenn sie die Rechnung nicht bezahlt, fällt sie ins inkasso und wird eher oder später betrieben, wie dies aber abläuft mit den beweismitteln kann ich dir aber leider nicht sagen.
Nein, wir haben keinen Zugang zu den Einwohnerkontrolle, aber trotzdem ist fast jeder irgendwie im system registriert, weil fast jeder einmal etweder eine juniorkarte, halbtax oder sonstige pässe wie ZVV oder so hatte und somit registriert ist. und ansonsten kann man ja eine ID verlangen, um die Strasse oder ähnliches herauszufinden, um dann der Betrag in Rechnung zu stellen!

Antworten

Gumbo Februar 27, 2009 um 11:31

Betreibung ginge ja noch.
Es wird Strafanzeige erhoben, dann kann sie unter Umständen noch einen saftigen Betrag an die Behörden abliefern. Wenn sie dann Einspruch erhebt auf dem Bussenbescheid, muss sie sicher beweisen, dass sie im Recht ist.
Zugang zur Einwohnerkontrolle hat dann die Polizei GANZ SICHER. Also kein Problem.
Lügen haben kurze Beine!!

Antworten

Andreas Hobi März 1, 2009 um 07:42

@ Fabi:
Zugang zur Einwohnerkontrolle haben wir nicht direkt. Aber wie Alain schon schrieb, können wir auf die Kundendatenbank der SBB zugreifen oder sonst durchaus auch mal bei der Auskunft nach einer Adresse fragen. (Geht auch per SMS.) Es kam aber auch schon vor, dass ich die Personalien via Telefon mit der Bahnpolizei überprüfen liess, als jemand angab, nicht im öffentlichen Telefonverzeichnis zu sein.

Antworten

RAFF März 2, 2009 um 12:22

Die Dame ist sicher eine Leitende UBS Angestellte und der Boni ist einfach noch nicht ausbezahlt worden. Deshalb hatte sie kein Billet. Und die Falsche Adresse, gab sie nur an, weil sie sich schämt bei der UBS zu arbeiten.

Bitte habt eine Herz für UBS-ler

Antworten

Andreas Hobi März 2, 2009 um 14:31

@ Raff:
Noch eine, die von unseren Steuergeldern lebt und fürs Zug fahren nicht zahlen möchte…

Apropos UBS: Hätten die auch nur einen Bruchteil ihrer Boni auf ein Sparkonto überwiesen, könnten sie die nächsten paar Jahre sorglos vom Ersparten leben… Aber das ist wieder eine andere Geschichte…

Antworten

RAFF März 2, 2009 um 15:05

@hobi:
War eigentlich nicht ernst gemeint

Die SBB übrigens, profitiert auch von uns Steuerzahler, nicht vergessen!

Antworten

Andreas Hobi März 2, 2009 um 15:11

Schon klar, war eigentlich auch nur ironisch gemeint. :)

Antworten

Sylvia März 2, 2009 um 15:40

Lernt man so etwas ion der Praxis oder in Kriminalromanen? Klasse Idee eine Betrügerin zu entlarven. Und selbst wenn ich sie gehabt hätte, hätte ich die Kundennummer im nächsten Abteil bestimmt wieder vergessen gehabt.

Antworten

Christian März 2, 2009 um 16:32

Geile Sache. Dass nenne ich doch mal super. Das Gesicht würde ich aber sehr gerne sehen, wenn die Dame dann die Post aufmacht. Denn ich glaube, dass sie der festen Überzeugung ist, dass sie die Fahrt nicht bezahlen muss. Ich finde das echt lustig. Vor allem dann ihre Reaktion. Die kommt nie drauf, wie sie an ihre Adresse gekommen sind. Die wird wirklich aus allen Wolken fallen. Das nenn ich mal eine nette Geschichte zum Feierabend hin. Echt super.

Antworten

RAFF März 2, 2009 um 16:35

@hobi:
ok :-)

Antworten

Alain März 2, 2009 um 18:31

@ RAFF

Die SBB profitiert schon von den Steuerngelder der Schweiz, aber spricht nicht Bonis aus, und das erst recht nicht, bei einem solchen schlechten Jahresresultat!

Antworten

Sandra-Lia März 3, 2009 um 23:47

naja, mal abgesehen vom Mondgehalt des Herrn *ich habe meine Lehre beim Abzockdorn gemacht*

Antworten

Gumbo März 4, 2009 um 11:50

Meyer oder Gygi ??

Antworten

RAFF März 5, 2009 um 07:49

Kriegt ihr bei der SBB auch für jeden erwischten Schwarzfahrer eine Prämie?
Gestern deckte Stern TV auf, dass dies in Deutschland, also bei der DB, der Fall sei!

Antworten

Andreas Hobi März 5, 2009 um 08:32

@ Raff:
Bei der DB ist es – soweit ich weiss – bei den Regionalzugbegleitern der Fall. Bei der SBB hingegen – glücklicherweise – nicht.

Jedoch hätte die SBB theoretisch die Möglichkeit, die Daten auszulesen, welche auf unseren Zugpersonalgeräten gespeichert werden (wie viele Billette verkauft, wie oft aus Kulanz auf den Zuschlag verzichtet, wie oft ein Form7000 (“Busse”) ausgestellt, etc.) In meinen Augen könnte es jedoch zu einer gefährlichen Entwicklung führen, falls die SBB beginnen würde, diese Daten in Statistiken zu erfassen und jene zu belohnen, welche möglichst viel einnehmen (sprich: wenig Kulanz zeigen).

Antworten

Sandra-Lia März 7, 2009 um 18:22

haja, Deutschland dein Entwicklungsland ^^

Antworten

Hermi Mai 28, 2009 um 16:19

Na die Rechnung möcht ich nicht sehen. :-D

Antworten

Domi Juli 10, 2009 um 10:57

Seit in Deutschland eine Fangprämie bezahlt wird, siehe hier: http://news.de.msn.com/panorama/Article.aspx?cp-documentid=8944970, hat es sowohl mich, als auch die Ehefrau meines Vaters erwischt, denen zu Unrecht ein erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt wurde. Ich habe auf meine Beschwerde zwar immernoch keine Antwort bekommen (war bereits im Mai), aber auch noch keine Mahnung, das lässt immerhin positives erhoffen. Die Frau meines Vaters hatte damals auch richtig große Probleme. Es handelte sich um einen Verbundfahrschein “Badisch 24″ der von Sulz am Neckar im Norden bis nach Basel im Süden gilt. Um diesen Fahrschein zu lösen muss man im Besitz eines gültigen Abonements eines teilnehmenden Verbundes sein. Am Wochenende erlauben einige Verbünde jedoch die Mitnahme weiterer Personen, die dann bei Badisch 24 auch kein eigenes Abo brauchen. Dennoch wurde auch hier ein 40er ausgestellt. Meiner Beobachtung nach sind die Kontrolleure seit der Einführung dieser Fangprämie nun immer der Meinung “im Zweifel für meinen Geldbeutel”.

Antworten

Schreibe einen Kommentar

Previous post:

Next post: