Diese Woche war ganz erlebnisreich, in privater wie auch beruflicher Hinsicht. :-) So auch am Mittwoch-Morgen: Was ganz harmlos begann, endete mit einer Verhaftung vor dem Zug. Doch alles der Reihe nach.
Billett auf Rechnung
Manchmal kommt es vor, dass jemand dringend von A nach B muss, jedoch kein oder zu wenig Geld dabei hat. Solange man einen Ausweis auf sich trägt, ist das auch kein Problem; dann lässt man im Zug die Personalien erfassen und die SBB schickt für das Billett eine Rechnung an die Postadresse. Dieser Service kostet jedoch CHF 30.-.
Am Mittwoch-Morgen schien es so, als ob ich wieder mal einen solchen Kunden vor mir hatte. Nennen wir ihn – der Einfachheit halber – Thomas.
Er müsse noch nachlösen, habe jedoch kein Geld dabei, teilte er mir im IC von Zürich nach Chur mit. Anstelle eines Ausweises wies er mir den Urlaubspass einer Bündner Justizvollzugsanstalt vor, in welcher er momentan inhaftiert ist. Seine JVA-Adresse war darauf vermerkt.
Da der Urlaubspass jedoch kein Foto aufwies, konnte ich nicht überprüfen, ob der junge Herr, der vor mir sass (Jahrgang 87), tatsächlich die auf dem Urlaubspass angegebene Person ist.
Anruf bei der Bahnpolizei
Da er bis Chur wollte, und wir uns erst auf Höhe des Walensees befanden, hatte ich genügend Zeit, um mich bei der Bapo zu erkundigen, ob in Chur allenfalls Personal für eine Personenüberprüfung vorhanden sei.
Gleichzeitig stellte ich fest, dass auf dem Urlaubspass stand: “Billett Zürich HB retour; Zehrgeld CHF 10.00″.
Hiess das nun, dass er von der JVA ein Billett für die Fahrt nach Zürich HB und zurück erhielt? Wenn ja, wo befindet sich dieses? Weshalb sagte mir der Jugendliche, er müsse noch nachlösen?
Die Einsatzzentrale der Bapo sagte mir dann, sie werde schauen, ob jemand vor Ort sei. In dieser Zeit solle ich mich doch telefonisch bei der JVA erkundigen, ob der Herr tatsächlich ein Billett erhalten habe.
Anruf bei der Justizvollzugsanstalt
Gesagt, getan, ich rief bei der JVA an. Dort wusste man sogleich, von wem ich sprach, kaum hatte ich den Namen erwähnt: “Sie, schauen Sie mal auf das Datum auf dem Urlaubspass!”, forderte mich der Mitarbeiter der JVA auf. “Der Herr T. müsste seit gestern, 16:30 Uhr, bei uns sein! Wir suchen ihn! Schön zu hören, dass er nun nach Hause kommt.” Über den Begriff “nach Hause” musste ich dann leicht schmunzeln. Weiter sagte er:”Richtig, er hat von uns ein Billett für die Fahrt nach Zürich und zurück erhalten. Ausserdem noch Bargeld in der Höhe von CHF 10.-.” Vermutlich hat er das Billett verkauft, um an Geld zu kommen.
Nun war ich ein wenig in der Zwickmühle. Ich habe der JVA mitgeteilt, dass Thomas unterwegs zu ihnen sei. Was, wenn er nun nicht dorthin geht und weiterhin seine gewonnene Freiheit geniessen wollte? Als mich die Bahnpolizei anrief, um mir mitzuteilen, dass in Chur eine Kapo-Patrouille für die Personenüberprüfung komme, erzählte ich dem Telefonisten dann auch gleich, dass Thomas flüchtig sei. Er werde dies umgehend weiterleiten, wurde mir versichert.
Inzwischen hatten wir den Bahnhof Sargans passiert, und der junge Herr befand sich noch immer im Zug. Nun konnte ich nur noch hoffen, dass er den Zug nicht schon in Landquart verlassen würde. Doch er blieb sitzen und somit war klar, dass sein Empfangskomitee in Chur nicht umsonst wartet.
Verhaftung in Chur
Eigentlich rechnete ich mit uniformierten Polizeikräften, doch darin hatte ich mich getäuscht. Kaum ausgestiegen, schossen eine Dame und ein Herr aus der Menschenmenge im Bahnhof hervor und hielten mir Polizeiausweise unter die Nase. Ich zeigte ihnen, welcher meiner Fahrgäste Thomas ist und sie nahmen ihn auf die Seite, um ihn kurz abzutasten und ein paar Fragen zu stellen.
Da es sich um eine flüchtige Person handelte, schickte die Kantonspolizei anscheinend zwei Zivilfahnder anstelle der sonst üblichen uniformierten Polizisten. Naja, mir konnte es recht sein. Ich wollte ja nur wissen, ob dieser Herr auch wirklich die auf dem Urlaubspass angegebene Person war, so dass ich die richtigen Personalien erfassen konnte für die Rechnung. Mein Job war damit also getan und Thomas “in sicheren Händen”.
Die beiden Zivilfahnder nahmen Thomas dann auch gleich mit und ich ging in den wohlverdienten Feierabend.

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Sehr amüsant, auch wenn man mit diesem Jahrgang kaum mehr jugendlich ist ;-)
Vielleicht hat er ja eine längere Strafe zu verbüssen…
Lukas
Cool, endlich hast du mal Action… ;) Das ist ja richtig Filmreif. Ich musste gerade ein wenig schmunzeln…
@ Alex:
Naja, Action habe ich auch sonst ab und zu. Aber oft kann ich darüber nicht auf schweizweit.net erzählen, weil es in den meisten Fällen fast unmöglich ist, die Geschichten stark genug zu anonymisieren. :)
Und manchmal ist es auch aus anderen Gründen von Vorteil, hier nicht zu viel zu erzählen. Es lesen ja recht viele Leute mit… ;-)
Könntest du es nicht so machen wie auf taxi-blog.de wo Orte und Persone mit $-Zeichen anonymisiert werden?
(“Können Sie uns nach $Fast50KilometerWeitWeg fahren?”)
Klar kann sich jemand wiedererkennen, aber solange andere das nicht können ist es ja datenschutztechnisch gesehen völlig unbedenklich?
Sobald sich jemand wiedererkennt und sich bei der SBB meldet, habe ich ein Problem. Selbst dann, wenn andere aufgrund des Textes niemals herausfinden würden, um wen es sich handelt.
Ich bewege mich da auf sehr dünnem Eis und werde auch immer wieder darauf hingewiesen.
Was auch immer, deine Geschichte aus deinem beruflichen Alltag sind schon fast eine Sucht für mich geworden und ich bin glücklich wenn hier was interessantes steht. Sensationsstorys kann ich ja schlussendlich im Blick lesen. ;) Mach nur weiter so!
Erzähl mir jetzt aber nicht dass das Billett und das ‘Zehrgeld’ aus Steuergeldern bezahlt wurde?!?!
@Fritz
Ich habe mal gehört (nicht bestätigt, sollte aber stimmen), dass wenn du eine Busse nicht bezahlst kannst/musst du sie absitzen. Pro Tag sitzen werden dir so 30 CHF angerechnet. Die Kosten, die der Staat trägt, belaufen sich aber auf ca. 200 CHF pro Tag…
Jetzt darfst du dich aufregen. ;)