Und wieder ist es fast passiert. Wieder geriet eine Dame mittleren Alters fast unter meinen Zug, weil sie einen Termin mit Gott hatte.
(Den Begriff “Termin mit Gott” benutze ich für jene Leute, die sogar ihr Leben riskieren, um nicht zu spät zu kommen. Denn meiner Meinung nach ist nicht einmal eine Audienz beim Papst es wert, sein Leben zu riskieren und auf einen abfahrenden Zug aufzuspringen. Wer dies trotzdem tut, muss folglicherweise einen noch wichtigeren Termin haben. Eben einen “Termin mit Gott”.)
Verstehen tue ich es nach wie vor nicht. Wie kann man nur auf die absolut hirnrissige Idee kommen, auf einen FAHRENDEN Zug aufzuspringen? Das ist wie russisches Roulett: Wenn man Glück hat, überlebt man.
Nach dem aktuellen Fall habe ich mit einer Kollegin über das Thema gesprochen. Wir beide hatten schon öfters die Notbremse im Griff, und wenige Male sogar schon die Hand am “Hahnen” (umgangssprachlicher Ausdruck für die Notbremse).
Sollten wir nun sehen, dass die aufspringende Person stolpert oder sich mit ihrer Kleidung am Waggon verfängt, würden wir natürlich sofort die Notbremse ziehen.
Nun die Frage, die ich und die Kollegin uns stellten: Mal angenommen, trotz gezogener Bremse kommt es zu einem Unfall oder im schlimmsten Fall sogar zum Tod der Person. Wären wir dann Schuld? Der gesunde Menschenverstand sagt hier vermutlich sofort: “Nein, natürlich nicht!!!” Doch ich bin mir ziemlich sicher, dass der gegnerische Anwalt vor Gericht alles unternehmen wird, um dem Richter zu beweisen, dass es nicht zu einem Unfall gekommen wäre, falls das Zugpersonal die Bremse nicht gezogen hätte. Und dann hätten wir das Schlamassel.
Ausserdem: Im Zug befinden sich immer auch noch andere Leute. Diese könnten bei einer Schnellbremsung stürzen (zum Beispiel, weil sie sich gerade auf dem Weg zur Toilette befinden) oder es könnten sich ihre Getränke (heisser Kaffee, Tee) über sie ergiessen. Und auch für den Lokführer ist es alles andere als ein freudiges Ereignis, wenn in seinem Zug die Notbremse betätigt wird.
Bisher haben wir bei Personen, die auf unseren Zug aufspringen, nur die Möglichkeit, sie zurecht zu weisen. Dabei laufen diese uns oft davon oder beschimpfen uns sogar. Eine Busse ausstellen oder ihre Personalien weiterleiten dürfen und können wir nicht.
Persönlich wäre ich nun der Meinung, dass solche gefährlichen Aktionen als “Eingriff in den Eisenbahnverkehr” geahndet werden und die Verursacher mit drastischen Konsequenzen rechnen müssen.


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Hoi Andreas,
ich dachte, ihr dürft solche Leute verzeigen! Solche Dubeli gehörten abgestraft und zwar happig, damit sie das nächste Mal nicht nochmals solch einen Sch… machen!
Bei Selbstmördern ist es ja meines Wissens so, dass die Hinterbliebenen finanziell heran gezogen werden. Ist ja auch jedes Mal ein Riesentam-tam, wenn sich einer unter den Zug wirft. Das Gleis wird ja für lange Zeit gesperrt, bis die Kripo es freigibt. Jemand der sich das Leben nehmen will, kann x-Gründe haben und ich will das Thema, wie es so weit kommen konnte und wie man so etwas verhindern könnte, gar nicht abhandeln. Aber was dem Lokführer und den vielleicht dabeistehenden Reisenden auf dem Bahnsteig angetan wird, finde ich eine Zumutung. Und ich weiss, wovon ich rede.
Dir wünsche ich trotzdem eine entspannte und geruhsame Weihnacht und einen guten und sicheren Rutsch ins Neue Jahr.
Sylvie
Unfassbar!! Solche Leute gibts ja wie Sand am Meer, ich nenne sie gerne die Abkürzer. Sie kürzen ab, und zwar ihr Leben. Frage mich auch in der Stadt öfters, warum jemand noch schnell vor dem daherfahrenden Tram durchrennen muss. Schneller am Ziel sein heisst das, also schneller Tot. Und mir tun die gar nicht leid, sondern die, wo nachher gerichtliche und oder psychische Probleme haben wegen solchen Idioten.
Das ist genauso krank wie ich letztes mal in Bern HB beobachtet habe, als ein Mann über 3 Gleise rannte und er dann beinahe von einem TGV erfasst wurde. Dann wurde er von 2 Gepäcker zur Rede gestellt und dieser wurde dann noch fast handgreiflich und drohte ihnen und der SBB mit rechtlichen Folgen!
Im Seetal wollte mal eine Frau mit einer vollen Einkaufstaschen auf einen Zug aufspringen. Sie stürzte und blieb wie durch ein Wunder unverletzt. Ihre einzige Frage war “Wann fährt jetzt der nächste Zug”?
Notbremsungen sind vor allem in Straßenbahnen gefährlich. Bei fast jeder Notbremse gibt es Verletzte, weil sich die Leute nicht richtig festhalten. Ausnahme sind die Notbremsen aus sehr tiefer Geschwindigkeit weil z.B. einer vor dem Tram durchspringt bevor das Tram aus der Haltestelle ausfährt.
In Amerika wurden wir inniglichst gebeten die Fahrzeuge so zu gestalten, dass sie nicht abrupt Bremsen würden, denn die Bahn hat jedes Jahr mindestens eine Klage am Hals weil jemand im Zug gestürzt ist.
Also, ich bin dafür, dass Sylvie, Piero, Alain und Peter in den Verwaltungsrat der SBB gewählt werden! ;-) Bin mir sicher, ihr würdet dort etwas bewegen und dafür sorgen, dass solche Vergehen entsprechend gestraft werden.
Dies gilt übrigens auch für das Thema, welches ich am nächsten Samstag (27.12.2008) aufgreifen werde. Bin gespannt auf eure Kommentare in jenem Artikel…
Natürlich würden wir das.. :)
Wüsste ich vieles, was ich tun würde da (nicht immer das, was einigen Politikern – vorallem bürgerlicher Seite – passen würde)
Natürlich bin auch ich der Meinung, dass ein Aufspringen auf einen fahrenden Zug lebensgefährlich ist oder wie es Herr Hobi ausdrückt, “ein Termin mit Gott” ist.
Aber man möge mir meine Unkenntnis verzeihen, wenn ich im folgenden einige Anmerkungen habe:
1. Gibt es bei modernen Zügen noch “Trittbretter”, auf die man aufspringen kann?
2. Ich glaube, die Zeiten sind vorbei, als man mit schlechten Vorbild Zugbegleiter “elegant” auf den anfahrenden Zug aufspringen sah, oder?
3. Dass Notbremsungen so dramatisch sind, wusste ich noch nicht. Besten Dank für die Info!
Für eine sichere Bahnfahrt und mit “internetten” Grüßen
Helmut Escher
Also damit man den Kaffee oder den Tee ausschüttet braucht es keine Notbremse, da reicht eine etwas scharfe Bremsung eines ICN oder eines Flirts.
@ Helmut Escher:
Nein, bei den modernen Zügen (Doppelstock, ICN Neigezug, etc.) gibt es keine eigentlichen Trittbretter mehr. Beziehungsweise: Die Trittbretter werden eingefahren, wenn der Kondukteur die Türschliessung betätigt und die Türen lassen sich dann auch nicht mehr öffnen.
Doch nach wie vor verkehren Wagen, die über fest installierte Trittbretter verfügen und die Türen haben, die sich auch noch öffnen lassen, wenn der Zug bereits anfährt.
hehe. Ich denke nicht, das ich im Verwaltungsrat etwas zu suchen hätte, weil ich erst seit dem August in der Ausbildung bin und das auch noch bis am 2011 sein werde:D Aber nach der Ausbildung kann man gerne darüber diskutieren:D
Ich habe auch noch eine Story:
Letztes Mal, es war ein Sonntag und YB gewann auswärts, hielt der Zug in Burgdorf (Linie Olten – Bern) an, darauf stiegen Fans aus, warfen Bierflaschen und alles aus den Fenstern und im Bahnhof umeinander und schrien, was das Zeugs hielt und so.. Dann pfiffen die 2 Kondukteuse zur Abfahrt, doch die Fans befanden sich in einem älteren Zug, wo man die Türen noch selber aufschliessen kann, und die Fans wollten die Türen einfach nicht schliessen und randalierten weiter. Auf einmal fuhr der Zug trotzdem los und 1-2 Fans fielen heraus. Jetzt meine Frage: Wer ist in dieser Situation eigentlich rechtlich gesehen schuld? Und warum stellt man nicht gleich die Bahnpolizei in einen solchen Zug, statt 2 Kondukteusen??
@ Alain:
Naja, einerseits dürfen wir den Zug erst abfertigen (sprich: Das Signal zur Abfahrt geben) wenn niemand mehr ein- oder aussteigt. Andererseits wäre es im beschriebenen Fall noch ewigs gegangen, bis die “Fans” die Türen freigegeben hätten.
Am besten wäre es wirklich, man hätte Bahnpolizisten auf dem Zug. Und eben, ich sage es gerne nochmals: Es sollte im Transportgesetz verankert werden, dass solche Dinge (eben auch Türen blockieren) verboten sind und entsprechend geahndet werden. Dann hätte die Bapo gleich die Anzeigen schreiben können.
@ Andreas
Von Leute die auf den Zug aufspringen und es nicht begreiffen wollen, darfst du die Personalien aufnehmen und weiterleiten (wie weisst du ja ;-) ) Der Rechtsdienst entscheidet dann ob sie die Person verzeigen oder nicht. Wenn nicht hat die SBB wenigstens die angaben des Reisenden, falls er es wieder macht und was passiert, kann die SBB sagen sie machten es schonmal und wurden vom Personal darauf aufmerksam gemacht das es gefährlich ist etc.
@ Martin ZUE:
Ah ja? Das ist mir neu! Aber ist natürlich super! In dem Fall werde ich zukünftig immer eine hübsche ESI-Meldung schreiben. :-)
Ups, dann hatte ich mal “aus Versehen” einen Termin bei Gott. Naja jedenfalls war ich in Herzogenbuchsee und wollte nach Langenthal, da sah ich den Zug ankommen, ich rannte die Treppe hoch, öffnete die Tür eines EW IV als ich im Zug stand wurde mir erst bewusst, dass dieser bereits angefahren ist… mit dem schwarzen Knopf schloss ich die Türe sodann…
Ich denke es ist manchmal gar nicht so leicht das zu erkennen, besonders, wenn man im Stress ist, sieht man es schlicht nicht. Einfacher bei DoSto und ICN, wenn ds chnöpfli nüm lüchtet, hets ke sinn me und das ist mir auch schon 3cm vor meinem Finger passiert!