Ich kenne die Ausreden aus meinem Alltag:
- “Ich hab’s nicht gewusst.”
- “Das hat mir niemand gesagt.”
- “Das ist mir neu.”
- “Letztes Mal war das auch gültig.”
- “Ich mache das schon immer so.”
Dass jemand solche Märchen im Zug erzählt, ist also nichts Neues. Das es die Fahrgäste nun auch via Medien machen, durchaus schon.
Eine Richterswilerin fuhr im ZVV dreimal schwarz und behauptete dann im Tagesanzeiger (siehe Artikel “Man fährt nicht aus Versehen dreimal schwarz”), es sei nur ein Versehen gewesen.
Ganz glücklich bin ich mit dem Artikel von Lorenz Pfrunder dabei nicht. Zu sehr stellt er sich auf die Seite der Richterswilerin und verdreht die Tatsachen. Da wäre zum Beispiel folgende Aussage:
“Weil sie mit einem Hund unterwegs war, der keinen gültigen Fahrausweis hatte, musste sie 1000 Franken bezahlen.”
Nun könnte man tatsächlich meinen, wer im ZVV einen Hund dabeihabe, der ohne Billett fährt, müsse man gleich einen Tausender hinlegen. Ist natürlich völliger Quatsch! Die Dame musste für den Hund 150 Franken zahlen. (Beim ersten Mal Schwarzfahren zahlt man im Regionalverkehr CHF 80.-, dann steigt der Betrag, und beim dritten Mal kostet es CHF 150.- und es gibt eine Anzeige.)
Also, 150 Stutz für den Hund. Die restlichen 850 Franken bestanden aus Gerichts- und Anwaltskosten (und allenfalls noch nicht bezahlten Bussen), die sich hätten vermeiden lassen, wenn die gnädige Dame ihre Bussen pünktlich bezahlt hätte oder gar nie schwarz gefahren wäre.
Lustig finde ich auch die Story, weshalb der Hund kein Billett hatte:
“Die Frau traf im Bus auf eine Bekannte, die zusammen mit ihrem Hund auf dem Weg zu einem Besuch im Krankenhaus war. Weil diese den Hund nicht mitnehmen konnte, bot ihr die 57-Jährige an, auf das Tier aufzupassen und es nach Hause zu bringen. Dabei geriet sie in eine Billettkontrolle.”
Ihre Bekannte fährt also ins Krankenhaus und hat den Hund dabei. Auf dem Weg dorthin kommt ihr in den Sinn: “Au Backe! Ich darf ja gar keinen Hund ins Krankenhaus mitnehmen! Ja was mache ich denn nun?!?” Kurzerhand drückt sie ihren Köder der erstbesten Kollegin in die Hand, die ihr über den Weg läuft und die nimmt ihn auch gleich mit Freude nach Hause.
Tagesanzeiger-Journi Pfrunder hat den Blödsinn geglaubt, ich hingegen tue es nicht. Denn genau solche Geschichten höre ich bei meiner Arbeit Tag für Tag.
Glücklicherweise nahm sich Pfrunder dann die Zeit und befragte die “Gegenseite” (also den ZVV, vertreten durch die Medienbeauftragte Beatrice Henes). Hier einige Zitate aus ihren Antworten:
- “Schwarzfahren ist unfair. 95 Prozent der ÖV-Benutzer bezahlen ein Ticket. Wir sind es dieser ehrlichen Mehrheit schuldig, die schwarzfahrende Minderheit zu büssen.”
- “Ja. Man fährt im Normalfall nicht aus Versehen dreimal schwarz. Wer das tut, macht es bewusst. Und wenn man dabei erwischt wird, soll es auch wehtun.”
- “Nur weil jemand ein nettes Lächeln hat, keine Gebühr ausstellen? Das wäre ja reine Willkür. Nein, die Kontrolleure müssen jeden zur Kasse bitten, der keinen gültigen Fahrausweis hat.”
Dem konnte dann auch Pfrunger nichts mehr hinzufügen. ;-)


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Hast du auch den Artikel bei 20min.ch gesehen, wo sich eine Frau über die teuren Kosten von Graz nach Zürich beschwert hat, weil der Österreicher viel billiger fährt als sie?
Erst jetzt, nachdem du mich darauf hingewiesen hast. :) Ich denke, Daniele Pallecchi hat die Sache im Artikel ganz gut begründet: Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Die beiden sassen zwar im gleichen Zug, jedoch hatten ihre Billette unterschiedliche Konditionen.
So, jetzt bin ich mit meinem Google-Alerts-Monitoring nochmals auf den Beitrag gestossen. :)
Wenn ich von solchen Vorfällen höre, muss ich immer wieder schmunzeln.
Ich finde es auch blöd, wenn der Hund die Hälfte des Ticketpreises (quasi 1/2 Tax) zahlen muss, er sitzt ja schliesslich die ganze Zeit auf dem Boden (hoffentlich). Deshalb kaufe ich aber trotzdem ein Ticket!
Jaja die Ausreden, kenne ich auch in meinem Job. An manchen Tagen finde ich sie eher belustigend, an anderen nerve ich mich nur. Wenn sie wenigstens ein bisschen kreativer wären, wären sie vielleicht einfacher zu ertragen:-)
Aber 3x schwarzfahren (oder besser 3 x dabei erwischt werden) ist sicher nicht ein Versehen – das grenzt schon an System.
@Pascal: Ich habe den Artikel nicht gelesen, aber es ist normal, dass man sich benachteiligt fühlt, wenn jemand anders für die gleiche Leistung weniger bezahlen muss – die Problematik ist von der Fliegerei her bekannt …
@Andreas: Für welchen Zeitraum gilt das «Three Strikes Law» der SBB?
@MDS:
Soweit ich weiss, zwei Jahre. Mit Sicherheit kann ich das aber nicht sagen.
BTW: Vorgestern hörte ich gerüchteweise, dass man nach einer bestimmten Zahl Schwarzfahrten oder einem bestimmten offenen Geldbetrag von der SBB ein Hausverbot für sämtliche Bahnhöfe erhalte. Dies würde dann automatisch auch bedeuten, dass man nicht mehr Zug fahren kann… Ob das aber wirklich stimmt, weiss ich nicht.
Ich sass mal im Bus, als eine Frau ihr Abo vergessen hatte. Offenbar kannten sie und der Kontrolleur sich persönlich, und so lief es auf “ich habe mein Abo vergessen, aber du weisst ja dass ich eins habe” hinaus. Der Kontrolleur hat dann auch tatäschlich ein Auge zugedrückt. Vitamin B in Ehren, aber das darf natürlich nicht sein wenn dritte Personen (=ich) mithören. Hätte auch sagen sollen ich habe mein Abo nicht dabei… Sie hätten die Personalien mindestens alibimässig aufnehmen können ;)
@Trigger,
Vitamin hat mir auch schon geholfen im Zug :)
http://tkkg.ch/willkommen/2008/11/05/der-herr-kunz-ist-ein-cooler-zugbegleiter/
Also why not? Ich glaube kaum dass wenn du jeden Tag die selbe Strecke fährst und ein mal dein Ausweis vergessen hast dass du dann nicht froh bist wenn du den Kontrolleur kennst :)
Ausserdem kostet das Alibimässige aufnehmen von den Personalien sicher 5 Rappen für das Papier :D
Als verurteilter VBZ-Schwarzfahrer (100 Franken Busse plus weitere vermutlich illegale Nachzahlungen an die VBZ) muss ich mich da zu Wort melden:
Es gibt im ZVV wahrlich keinen Grund, ohne Ticket zu fahren. Die Automaten nehmen auch Noten und Plastikgeld. Hier ist alles, was man beim Erwischtwerden sagt, tatsächlich eine “billige Ausrede”.
Anders siehts in der Stadt Zürich aus: Die Ticketautomaten sind total veraltet und nehmen nur Münzen an. Damit verletzen die VBZ das Transportgesetz, denn sie müssen ihren Kunden die Möglichkeit bieten, ein Ticket zu kaufen (was etwa um Mitternacht mit einem 100er in der Tasche nicht mehr möglich ist).
Als Steuerzahler habe ich ein Anrecht auf den ÖV, dieser muss mir dafür die Gelegenheit bieten, ein Ticket zu kaufen. Wenn er das nicht tut (wie die VBZ) handelt er dem Transportgesetz zuwider.
Leider sind die Summen, um die es geht, für ein Gerichtsverfahren zu niedrig, der Aufwand lohnt sich nicht. Daher habe ich meine “Verurteilung” (juristisch handelt es sich um eine Übertretung und nicht um eine strafbare Handlung) zur Kenntnis genommen.
Noch etwas: In meinem Bekanntenkreis (Touristin mit schlechten Deutschkenntnissen) gabs mal einen Fall, bei dem ein falscher Datenbankeintrag in der Ticketautomatensoftware die Kundin dazu verleitete, auf die falsche Taste zu drücken. Sie hat die falsche Streckenvariante ausgewählt und sich dann in einen anderen Zug gesetzt, als auf dem Ticket aufgedruckt war (beide Verbindungen waren gleich schnell, Streckenunterschied ca. 1 KM). Sie wurde vom Kontrolleur als “Schwarzfahrerin” gebrandmarkt, obwohl der Fall offensichtlich anders lag. Das berührt das Thema Kulanz.
Lieber Gruss, der “notorische Schwarzfahrer” (Zitat VBZ)
@ Trigger, @ Jeremy:
Ja, das gab es bei mir auch mal; ein Fahrgast, der regelmässig morgens im gleichen Zug sass, hatte sein GA vergessen. Für mich geht es unter “Kundendienst” oder halt eben Kulanz, wenn man dann einmal ein Auge zudrückt. Ansonsten würde man uns nur wieder “Paragrafenreiter” schimpfen. ;-)
Als täglicher ÖV Benutzer ärgere ich mich gewaltig über dieses Thema. Mir ist es ehrlich gesagt egal, wenn der eine oder andere schwarzfährt. Ob man erwischt wird oder nicht, für mich ändert sich nichts. Mein Ärger liegt aber auf der Betonung von „nichts“, denn die ÖV-Betriebe (ob SBB oder VBZ ist egal) treiben einen riesigen Aufwand um Schwarzfahrer zu erwischen, schaffen es aber nicht, dass ich auf dem Weg nach Zürich wenigstens bei 80% aller Fahrten pünktlich ankomme oder sogar ein Sitzplatz habe. Hier ändert sich nichts.
Da überlegt man sich wirklich, ob man nicht auch mal riskieren sollte, nichts zu bezahlen.
schöner blog, herr konduktör! und, ich habe ja immer ein billett, und mein hundeli auch, weil ohne wäre es mir echt zu stressig. das hundeli hat auch immer ein altes badetüechli dabei, damit es auf seinem bezahlten sitzplatz platz machen kann, und da lass ich mir auch nicht dreinreden, schliesslich haben wir ja bezahlt, nicht war? in österreich sitzt er jeweils auf dem fussboden, weil dort kostet eine hunde-tages-karte drei euro fünfzig, und nicht ein halbes ganzes billett. überhaupt, fahre ich ins ausland nur, indem ich mir meine fahrkarte im ausland poste. das kostet teilweise bloss 20% des sbb-fahrpreises. muss man aber auch erst herausfinden, sowas…
konduktöre seid ihr zugbegleiter schon lange nicht mehr. beim konduktör konnte ich in meiner kindheit und jugend noch ein billett kaufen. hey, das waren noch zeiten! konduktöre mit roten ledertäschli und dem münzautomat am hosenbund. gibt es übrigens heute noch in manchen ländern…
Ubuntubru
Gehe mit dir einig, die VBZ hat einen lausigen Vertriebskanal mit Automaten, die nur Münz annehmen. Und den dritten Fall gleich anzuzeigen ist eine extreme Belastung für die ohnehin schon ausgelasteten Strafverfolgungsbehörden.
Es geht auch anders, siehe Eisenbahn.
Apropos ZVV. Kann es sein, dass bei den SBB Ticketautomaten mit Touchscreen nur Anschlussbillete in einfacher Richtung lösbar sind. Ich habe mich echt genervt als ich an diesem Automaten ein Anschlussbillet lösen wollte, da ich in der Regel diese an den ZVV Automaten löse, ist mir das vor zwei Monaten aufgefallen. Möglicherweise ist dies erst mit der neuen Software so.
Abgesehen davon, dass die neue Software sowieso nicht unbedingt ergonomischer zu bedienen ist als die alte. Ich frage mich sowieso wo da die Usability Tests gemacht wurden.
Auf jeden Fall hatte ich gerade noch Zeit um das Anschlussbillet am ZVV Automaten zu lösen. Ich hätte sonst echt mal Schwarzfahren müssen und es war definitiv nicht meine Absicht.
Ja, mit der Usability der neuen Billettautomaten-Software sind die wenigsten zufrieden. Bin gespannt, wann die SBB ein Update rausbringt, denn nötig wäre es auf jeden Fall.
Ich bin gestern Abend auch unfreiwillig von Bern nach Zürich schwarz gefahren. 2. Klasse war voll bis in den Gängen und ich hab mich in der ersten Klasse hingesetzt (da waren auch nur ganz knapp Plätze frei – dafür hatte ich extrem angenehme Sitznachbarn. – So macht Zugfahren noch mal mehr Spass :) )
und wollte im Zug ein Ticket lösen da ich gerade noch 30 Sekunden vor Abfahrt in den Zug kam. Doch kein Kondukteur kam vorbei. Eja. 43.- stei gspart..;)
Macht ihr keine Kontrollen, wenn es irgendwelche Probleme gab und die Züge dann so voll sind, dass einige stehen müssen, die Leute dann auch dementsprechend nicht gut drauf sind..?
@ Antonios:
Ich hoffe, dafür hast du deiner Freundin ein feines Nachtessen in einem hübschen Lokal spendiert? ;-) Nein, ich mag dir die 43 Stutz natürlich gönnen.
Doch, doch, wir machen grundsätzlich immer eine Kontrolle. Das Problem ist einfach: Die SBB teilt je länger je weniger Kondukteure pro Reisende ein. So kann es dann durchaus vorkommen, dass der Zugbegleiter in einem vollbesetzten Zug zwischen Bern und Zürich gar nie alle Reisenden sieht, geschweige denn kontrolliert. Das Problem ist bekannt und wurde schon tausende Male “nach oben” weitergeleitet. Bisher mit mässigem Erfolg. Punktuell wurde die Anzahl der Zugbegleiter minimal erhöht (Romandie, einzelne Züge, etc.), im Grossen und Ganzen jedoch zeigt der Trend (meinem Gefühl zufolge) nach unten.
Ich erlebe es immer wieder, dass Reisende, die zum Beispiel in Zürich auf meinen Zug umgestiegen sind, sich darüber beschweren, im Zug zuvor wäre kein Kondukteur gewesen…
Doch zurück zu deiner Frage: Doch, wir machen immer eine Kontrolle, egal wie die Leute drauf sind. Aber nicht immer reicht die Zeit, um den ganzen Zug zu kontrollieren. Manche Fahrgäste ärgern sich über das “fehlende” Personal, andere (wie in diesem Fall du) freuen sich darüber. :)
Und von Schwarzfahren kann man in deinem Fall ja auch nicht sprechen, schliesslich hättest du ja lösen wollen. Falls ein Kondukteur gekommen wäre. Insofern bist du allerhöchstens ein Graufahrer. *g*
@Andreas: Schön, das mal aus einem berufenen Keyboard zu lesen…
Nicht jeder “Schwarzfahrer” ist ein Schwarzfahrer. Die Situation entspricht meinen Erfahrungen mit der VBZ und den Ticketautomaten, an denen sich keine Tickets lösen lassen.
ICH WILL ein Ticket lösen, kann aber nicht, weil der vermaledeite Apparat nur Münz annimmt. Blöd, lebe ich nicht mehr in Zürich. Hatte mir fest vorgenommen, mit dem nächstbesten Kontrolleur die Polizei aufzusuchen und die VBZ vor Gericht zu ziehen…
@ Ubuntubru:
Ich denke nicht, dass es “erlaubt” ist, schwarz zu fahren, nur weil der Automat keine Münzen annimmt. Zumal du anscheinend bereits im Voraus davon wusstest. :)
Bei Antonios hingegen war es ja so, dass er davon ausgehen musste, kontrolliert zu werden und ein Billett mit einem Zuschlag von 5 Franken lösen zu müssen.
@Andreas: Ich seh das Argument, aber es ist meiner Meinung nach falsch. Ich muss auch im Stadtnetz davon ausgehen, kontrolliert zu werden. Die Kontrollen sind einfach nicht so häufig wie im Fernverkehr.
Ich WILL ein Ticket lösen und darf nicht – das ist ein Verstoss gegen das Transportgesetz.
Ich finde es richtig, dass Hunde die Hälfte des Fahrpreises bezahlen müssen. Sind ja auch grösser als Katzen. Und stinken meistens auch. Nicht umsonst wollte die FS die Hunde aus den Zügen verbannen. Leider musste sie die Richtlinie zurückgezogen.
Und wenn es regnet, wer stinkt mehr, der Hund oder die Katze? :-)
Vor lauter Kopfschütteln habe ich schon Genickschmerzen.
Das Transportgesetz garantiert weder einen Sitzplatz (weder einer Person, von der übrigen Fauna ganz zu schweigen), noch die Möglichkeit ein Billett nach “persönlichem Gusto” erwerben zu können. Im Prinzip könnte der ZVV Automaten aufstellen und “Bitte passend einwerfen, kein Rückgeld” draufschreiben. In der Westschweiz gibt es solche Automaten (u.a. in Lausanne).
Die Steigerung ist dann das New Yorker System, wo man (ohne MetroCard) im Bus das abgezählte Münz in einen Automaten mit Drehkreuz beim Chauffeur wirft. Das sind dann bei einem Fahrpreis von $2 mindestens vier Münzen (50 Cent); mit Noten, begonnen beim 1-Dollar-Nötli, wird man umgehend wieder hinauskomplimentiert (und zwar hochkant in bester New Yorker Manier).
In diesem Sinne: Willkommen in der Realität. ;)
Na ja, schau Dir mal Artikel 3, Absatz C an.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_40/a3.html
Aber ich gebe zu, dass man dies gerichtlich durchsetzen müsste. Was zu aufwändig ist.
Was in den USA passiert, ist mir piepegal. Die sind kein Massstab. Und ich gebe weiter zu: Eine Privatbahn kann tatsächlich alles machen, auch nur Kreditkartenzahlung anbieten.
Mit Steuergeldern finanzierte Unternehmen müssen mir aber die Möglichkeit bieten, ein Ticket zu erwerben. Wenn sie dies nicht tun (wie die VBZ) handeln sie dem Transportgesetz zuwider.
Der Absatz C besagt einzig, dass das Unternehmen dich transportieren muss. Aber er sagt nichts aus über den Billettkauf und über die Möglichkeiten, die das Unternehmen dir in dieser Hinsicht bieten muss.
Übrigens: Wenn mich nicht alles täuscht, sind laut Obligationenrecht die Unternehmen in der Schweiz nicht verpflichtet, Rückgeld zu geben. Die Migros kann zum Beispiel verlangen, dass du an der Kasse auf den Rappen genau bezahlst. Das gleiche würde dann auch für Transportunternehmen gelten.
Natürlich steht das nicht explizit da; wie bei so vielen Gesetze besteht Auslegungsbedarf. Ich denke, die VBZ kämen ins Schwitzen, wenn jemand den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen würde.
Und die Sache mit dem Rückgeld: Das ist was anderes. Es geht mir nur darum, dass ein Transportunternehmen auch Leuten mit einem 100er im Sack eine Zahlung ermöglichen muss. Am SBB-Automaten kann ich wenigstens die Postkarte einschieben…
Ein Automat, der nur Münz annimmt, ist juristisch gesehen defekt. Punkt.
Von Ius hat du offensichtlich, keinen Schimmer, denn glücklicherweise interessieren sich weder Gesetz, noch Gesetzsprechung für deine persönliche Befindlichkeit. Und ob der Betrieb einer Gemeinde gehört, wie die VBZ auf die du dich persönlich eingeschossen hast, oder privatwirtschaftlich organisiert ist, ist der Jurisprudenz ebenfalls “piepegal”; für die gelten sicher nicht andere (und schon gar nicht deine persönlichen) Massstäbe, bloss weil man dies persönlich gerne so hätte.
Die Finanzierung des ÖV im Kt. ZH ist ohnehin Sache des ZVV, die VBZ kommen da gar nicht erst in Schwitzen, da bei einem Gerichtsverfahren ohnehin der Kanton tätig wird. Ein Vertragsverhältnis schliesst man im Kt. ZH stets mit dem ZVV ab, nicht mit den acht MVU (SBB, VBZ, WV, VZO, SZU, VBG, ZSG, PAZ) und nicht mit den (40–50) Transportbeauftragten.
Und bei Art. 3c besteht absolut kein Bedarf irgendetwas auszulegen, bloss weil man dies persönlich gerne so hätte. Das ist eine Schutzklausel bezüglich höherer Gewalt, zugunsten des Transportunternehmens und nicht eine beliebig zurechtinterpretierbare Klagelegitimierung gegen ein TU. Da würde ein Richter höchstens überprüfen, ob dein Anwalt wirklich ein Ius-Studium absolviert hat, oder von Mike Shiva persönlich ausgebildet wurde – so weit käme es allerdings gar nicht, da ein Verfahren gar nicht erst zugelassen würde (keine Klageberechtigung).
Umgekehrt ist in einem Verfahren gegen dich nur folgendes relevant: kein gültiges Billett bei einer Stichkontrolle. Die Gründe die dazu geführt haben, spielen hier absolut keine Rolle, dazu zählt genau der Punkt “ich hatte kein Münz”. Daraus kannst du dir nicht das Recht zurechtinterpretieren mit Noten oder Plasik bezahlen zu können, respektive du kannst dies persönlich schon, aber deine Anschauung wie die Welt um dich herum zu funktionieren hat, ist vor Gericht bei einer einfachen Zustandsbewertung (kein gültiges Billett vorhanden) schlicht nicht relevant.
Ich habe auch nie behauptet, von Jus eine Ahnung zu haben. Was ich weiss: Wissen tut mans erst, wenn ein Gericht entschieden hat. Dass ich damals von der Chefin der Rechtsabteilung einen fünfseitigen Rechtfertigungsbrief erhalten habe (anstatt vom Kundendienst) spricht Bände… Den Auslegungsbedarf bestimmen weder ich noch Du, sondern das Gericht. Natürlich würde ich nicht klagen, ich sei kein Schwarzfahrer. Das wäre ja dumm. Ich bin sogar ein notorischer Schwarzfahrer. Sagen die VBZ.
Soooo sicher ist das alles nicht, was Du (dem Tonfall nach ein Bähnler) hier sagst. Die Gründe, die zu einem “nicht gültigen Ticket” führen, spielen sehr wohl eine Rolle. Da gabs doch gerade erst ein Urteil für einen “Schwarzfahrer”:
Beobachter 22/08
«Schwarzfahrer»
Urteil mit Signalwirkung
Text: Matieu Klee
Bild: SBB
Die SBB wollen Schwarzfahrern mit einer Null-Toleranz-Politik das Leben schwermachen. Doch jetzt urteilt die Justiz: Nicht jeder, der ohne gültiges Billett im Zug unterwegs ist, ist ein Schwarzfahrer.
Hab leider den Volltext gerade nicht zur Hand.
Und was die VBZ anbetrifft: Man schiesst sich halt auf diejenigen ein, mit denen man schlechte Erfahrungen macht. Wobei ich eher den umgekehrten Eindruck hatte ;-D
Doof bin ich ja nicht, Deinen Einwand, ich hätte mich nach Welt und Justiz zu richten (eigentlich ist es eher umgekehrt, aber das ist beinahe philosophisch) habe ich natürlich schon vor dir berücksichtigt.
Wie gesagt: Es geht mir nicht ums Schwarzfahren, sondern ums “Graufahren”. Und um das Thema der Kulanz. Anders gesagt:
- Es gibt Menschen, die bestehlen das TU, indem sie bewusst darauf verzichten, Tickets zu lösen. Das sind die Schwarzfahrer.
- Es gibt Menschen, die Mühe mit den Automaten haben, die z.T. fehlgeleitet werden (habe ich auch schon erlebt) oder die falsch informiert wurden, oder die ihre Haltstelle verschlafen (mir auch schon passiert) und und und… Es gibt zig-Gründe, warum man plötzlich kein “gültiges Ticket hat”. Diese aus Bequemlichkeit und weils mehr Einnahmen bringt, in den Schwarzfahrertopf zu werfen, ist schändlich.
Wobei ich die SBB in Schutz nehmen muss: Sie verhalten sich doch recht vernünftig.
Wie gesagt: Es geht mir nicht ums Schwarzfahren, sondern ums “Graufahren”. Und um das Thema der Kulanz.
Ich denke das die Kulanz sehr wohl vorhanden ist. Bei mehrmaligen Vorkommnissen kann das Unternehmen (hier ZVV) aber wohl kaum mehr von einen Zufall oder Einzelfall ausgehen und somit nicht erneut ein Auge zudrücken. Sonst würde das ganze ja nur ausgenützt…
Das ist im Prinzip richtig. Beim ZVV stellt sich das Problem nicht, da man ausserhalb von Zürich rund um die Uhr ein Ticket kaufen kann. In der Stadt eben nur, wenn man Münz in der Tasche hat. Was leider immer dann fehlt, wenn man es braucht. Gute Ratschläge wie Noten wechseln nützen nicht viel, da Münz überall begehrt ist…
Die Frage lautet auch, wie man “mehrmalige Vorkommnisse” definiert. 3x in 2 Jahren reicht schon, um als “notorischer Schwarzfahrer” zu gelten.
Ich möchte übrigens mit meinen Postings nicht das Schwarzfahren verteidigen, nur um dies klarzustellen. Die Dinge sind aber nicht immer so eindeutig, wie mans gerne hätte, darauf will ich hinaus…
Ich habe mich auch schon geärgert, dass in der Stadt Zürich keine Noten an den Automaten angenommen werden. Auch wenn keine Kartenleser enthalten sind, ist etwas mühsam. Da ich ein Abo habe, das u.a. auch für die Zone 10 gültig ist, ist es im Moment nicht so ein Problem, aber das Anschlussbillet kann ich so nur an den Automaten am HB lösen. Es wäre nicht mal schlecht, wenn zumindest die Debitkarten von den Automaten in der Stadt verarbeitet werden könnten.
Ich habe auch eine Linie, wo ich beim einen Lokführer, welcher jeweils vor Abfahrt ALLE Fahrausweise kontrolliert, das GA nicht vorweisen muss, da er mich schon Jahre kennt und rund 10 Jahre regelmässig mit GA unterwegs war.
Andererseits kenne ich bei einem Verkehrsbetrieb einen Kontrolldienstmitarbeiter, dem weise ich mein GA aus prinzip immer vor, auch wenn ich 2 mal vom gleichen Kontrolldienstmitarbeiter kontrolliert werde weil ich mit einem anderen Chauffeur mehrere Runden drehe und der Bus somit 2-3 mal kontrolliert wird, zeige ich das GA immer (in diesem Fall darf es aber je nach dem auch eine andere, aber ähnliche Karte sein, hauptsache die anderen Kunden können nicht sagen, dasss XY nichts gezeigt hat, womit ich nun auch nicht muss.
Bei den SBB hatte ich mal im Raum Lenzburg den gleichen Reiseweg wie ein Kontrollteam (mit Umsteigen in Lenzburg), da musste ich auch nicht mehr ein 2. mal mein GA vorweisen (hatte auch wenig Leute im Zug)
Die Schwarzfahrer werden immer noch zu wenig gebüsst. Kürzlich im Tram am Bärenplatz: Ein Junge zum Andern: Was, Du hast ein Billet gelöst? Für was, ich werde höchstens zweimal pro Jahr erwischt ohne Billet, das ist dann immer noch billiger als jedesmal ein Billet oder ein Abo zu kaufen. Also, die Gebühr fürs schwarzfahren muss verdoppelt werden.
@EGLI, OTHMAR
Wir Berner sind halt so..:-) Lass doch den kleinen Jungen. Ich hab auch Unmengen “Scheiss” gemacht als kleiner. Das gehört zum Leben dazu. Wenn ein kleiner 13 jähriger Junge für ein neues Velo jeden Rappen spart dann soll er doch Schwarzfahren und das Risiko erwischt zu werden in kauf nehmen.
Bei Erwachsenen ist das dann aber…ja…ihr wisst schon!
Ich war schon zweimal sehr froh, dass die SBB-Kontrolleure auch mal ein Auge zudrücken.
Samstagabend: Ich gehe mit einer sehr guten Kollegin in den Ausgang, Portemonnaie war bei mir, schnell wanderten ID und GA von ihrem in mein Portemonnaie. Am nächsten Morgen fuhr ich zu den Eltern nach Wiedlisbach und sie nach Basel, eine Sekunde (!) nach Abfahrt meines Zuges durchzog mich ein Schock, ihr GA war bei mir!
Zum Glück hatte sie einen freundlichen Kontrolleur, ich fuhr gerade weiter nach Olten und brachte ihr die ID und das GA nach Basel bevor ich nach Wiedlisbach ging.
Kurzum dank dem freundlichen Kontrolleur musste sie nicht 5 Fr. bezahlen!
Ein anderer Fall war als ich mit meiner damaligen Freundin unterwegs war, sie hatte ihr GA in Burgdorf vergessen und wir waren am Sonntag unterwegs zurück. Bei den Eltern in Fribourg hatte sie die GA-Quittung und der Kondukteur hat’s akzeptiert. Sehr gut!
Übrigens hatte ich mal so im Halbschlaf dem Kontrolleur die ID statt das GA gezeigt, war etwas peinlich, wurde aber mit Humor aufgenommen ;-)