Vor einigen Wochen kontrollierte ich in der ersten Klasse die Billette, als ich auf einem Laptop-Bildschirm eine na…- mmh… sagen wir mal “ein nicht ganz jugendfreies Bild” sah.
Laut Google Insights wird bei der Suchmaschine oft nach Begriffen wie “Gina Lisa Porno” oder “Redtube” gesucht. Wie schaut es nun rechtlich aus, wenn dies jemand aus dem Zug heraus über seinen Laptop tut? Diese Frage stellte ich mir, nachdem ich den etwas reiferen Herrn kontrollierte. (Vielleicht liest ja ein Rechtsanwalt oder Jurist mit und kann die entsprechenden Antworten liefern…)
Klar, ein Notebook ist eine tolle Sache und ein super Zeitvertreib während der Reise. DVD schauen, Musik hören, Spiele, Internet, Arbeiten; alles ist möglich. Genau so, wie zu Hause. Doch darf man seinen elektronischen Begleiter im Zug tatsächlich genau so nutzen, wie man es zu Hause auch tut? Oder gibt es im öffentlichen Raum gewisse Einschränkungen?
Pornos anschauen
Wenn ich mich nicht täusche, gibt es bei pornografischen Inhalten Altersbeschränkungen, genau so wie wir es bei Zigaretten, DVDs und Kinofilmen gewohnt sind. Darf man(n) deshalb Seiten wie Youtube Youporn und ähnliche im Zug nicht aufrufen? Oder ist es vielleicht erlaubt, solange man die einzige Person im Abteil ist?
Jugendfreie Filme anschauen
Doch auch bei “normalen” Filmen wie zum Beispiel “Unsere Erde” (sehr zu empfehlen!) stellen sich mir Fragen. Bei den meisten DVDs heisst es ja, dass die “öffentliche Vorführung” untersagt ist. Wenn ich nun meine neuste Top-DVD von Amazon im Zug anschauen möchte und ein Mitreisender schaut (mit oder ohne meinem Wissen) zu; gilt das als “öffentliche Vorführung”? Mache ich mich damit also strafbar?
Laut Musik hören
Das Gleiche frage ich mich bei den Leuten, welche laut Musik hören. (Mal ganz abgesehen davon, dass sich andere Fahrgäste durch die laute Musik belästigt fühlen könnten.) Gilt das als öffentliche Vorführung? Muss ich nun den Rechte-Inhabern Gebühren zahlen?
Computerspiele
Manche PC-Spiele sind ja erst ab einem gewissen Alter erlaubt. Wenn ich nun eines dieser “Erwachsenen-Spiele” auf meinem Notebook starte, könnte das Probleme geben? Oder sind die Eltern der im Zug reisenden Kinder dafür verantwortlich, dass die Kleinen nichts jugendgefährdendes vor die Augen bekommen?
Immer grössere Bedeutung
Elektronische Unterhaltungsmedien sieht man je länger je öfter “in freier Wildbahn” und nicht mehr nur zu Hause. Umso wichtiger ist es, dass solche Fragen geklärt werden und jeder genau weiss, was erlaubt und was strafbar ist.
Bild © (cc) tati.ana (flickr.com)
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{ 19 Kommentare… lies sie unten oder schreib selbst einen }
Nicht zu früh verurteilen.
Vor kurzem sass ich im Zug und habe “The L Word” geschaut. Eine Serie a la Sex and the City.
Da kam der Kondukteur auch gerade in den Wagen als zwei Frauen sich … amüsierten…
Er hat mich auch ein wenig schief angesehen, tja so kann es gehen. Falscher Moment erwischt :D Er hätte ja ruhig dann erscheinen können als die Frauen Kaffee tranken und über Politik diskutierten :)
Ach DUUUU warst das!!! ;o) Neee quatsch, war ein deutlich älterer Herr. Aber natürlich hast du recht: Wegen einer einzelnen Szene kann man einen Film nicht gleich in eine bestimmte Sparte stecken.
Kurze Kritik zum Bild.
Schön wenn man sich bei flickr bedient. Ich habe aber gemeint das bei flickr ein Link zur Bildquelle dabei sein muss.
Hätte mich gern bei dem Fotograf noch weiter umgesehen. (na ja, immerhin wird sein Name im ALT Text erwähnt)
@ Puppet Master:
Wenn ich Bilder von flickr nutze, dann natürlich nur die mit der entsprechenden CC-Lizenz. Am Schluss des Artikels vermerke ich dies dann jeweils auch entsprechend.
Den Link auf die CC-Seite und auf die Hauptseite von flickr.com hatte ich bereits gemacht, hingegen hatte ich den Namen der Fotografin nur hingeschrieben, nicht jedoch verlinkt. –> Wurde inzwischen auch erledigt.
Ich würde mich gar nicht erst trauen, solche Seiten aufzurufen – und das erst noch im “öffentlichen Raum bzw. Verkehr”…
Ich finde es schon ein bisschen komisch, dass man sich solche Seiten bzw. Filme überall anschauen muss. Wenn schon, dann bitte zu Hause!!! =)
Laut Musik hören
Das Gleiche frage ich mich bei den Leuten, welche laut Musik hören. (Mal ganz abgesehen davon, dass sich andere Fahrgäste durch die laute Musik belästigt fühlen könnten.) Gilt das als öffentliche Vorführung? Muss ich nun den Rechte-Inhabern Gebühren zahlen?
Steht eh schon in euren Transportbedingungen, das dies nicht gestattet ist. Und eine öffentliche Vorführung ist dies mE nicht.
Na seid jetzt doch nicht so bünzlihaft :-)
Früher als es im BLICK noch das “Seite 3 Girl” gab, sah man in den Zugsabteilen laute nackte Weiber :-)
Himmel! Wer auf dieser Welt hat dich zu einer solchen Rechtschaffenheit erzogen, dass du besorgt bist, beim Musikhören im Zug die Lizenzrechte der Plattenfirma zu verletzen? Respekt! Vielleicht solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen ;-) Ich hätte dann nämlich auch noch ein paar interessante Fragen!
- Wenn ich zuhause laut Musik höre und das Fenster öffne, kann mich die SUISA wegen Verletzung des öffentlichen Vorführrechts verklagen?
- Wenn ich einen deiner Blogeinträge ausdrucke und im Zug liegen lasse, kann mangels Veröffentlichungsrechte gegen mich ermittelt werden?
- Wenn ich mir im öffentlichen Raum auf meinem Notebook eine DVD ansehe, muss ich vorgängig eine Lautsprecherbewilligung einholen?
Was ich sagen will: Es gibt geschriebene Gesetze und ungeschriebene, und gute Gründe, dass manche ungeschriebene Gesetze auch nicht aufgeschrieben werden. Irgendwo gibt’s Grenzen des gesunden Menschenverstandes. Und wo diese Grenzen auf extreme Art und Weise überschritten werden gibt’s ja noch dich als Kondukteur, um dafür zu sorgen, dass gewisse Grundregeln eingehalten werden.
Ansonsten stell ich mir schon mal einen “Endbenutzerlizenzvertrag” vor, so eine Art mehrseitiger paragraphenstrotzender Textblock, der am Billettautomaten erstmal ganz langsam durchscrollt und erst nach 60 Sekunden mit “OK” weggeklickt werden kann, bevor das Ticket rauskommt =)
Was man darf – vor allem aber was man nicht darf, steht bei einer DVD in der Regel auf der Rückseite. Da heisst’s dann “Öffentliche Aufführung untersagt” oder “…nur mit Zustimmung von..” usw.
Im Zug eine DVD anschauen, ist das eine öffentliche Aufführung? Wenn ich jeder und jedem zeige, was ich schaue, kann man das wohl so interpretieren. Wenn ich’s für mich schauen, ist’s bestimmt keine öffentliche Aufführung. Dabei spielt’s keine Rolle, ob man sich auf öffentlichen Boden befindet oder nicht.
Allerdings, Andi, sprichst Du von Pornos. Da treten wohl noch andere Regeln in den Vordergrund, wie eben schon von Dir erwähnt. Da würde ich meinen müsste sichergestellt sein, dass keine Minderjährigen etwas davon sehen – auch von ausserhalb des Zuges nicht. Auch bezüglich Jugendschutz wird wohl etwas auf der Rückseite stehen.
Ich habe mich auf diese Frage im allgemeinen Sinne eingelassen (bin auch kein Jurist und empfehle noch den Link hinter meinem Namen). Ich meine aber, dass Leute, die im Zug Pornos anschauen, schon mindestens eine Schraube locker haben…
Apropos laute Musik, den Märit, den gewisse Leute veranstalten mit Gesprächen am Handy oder mit “Begleitpersonen” – und dies notabene auch über die ganze Fahrt und in einer Lautstärke, dass es der ganze Wagen hört – sind nicht besser.
Will man da den Leuten den Mund verbieten?
Ähmm… sry wenn ich dich richtig verstehe müsste es also auch verboten sein zu hause mit jemand anderem eine DVD zu gucken. Also immer schön alleine gucken, außer beide haben sich die DVD gekauft. Wenn man mal ne Party macht wirds dann richtig schwierig, weil man ja vorher klären muss welche CDs wirklich jeder von den Gästen gekauft hat. Also ganz ehrlich, ich glaube mit einer öffentlichen Vorführung ist doch noch n bisschen was anderes gemeint. Und im Zugabteilung Pornos gucken oder laut Musik hören oder irgendeinen Film laut gucken verbietet ja wohl der Anstand.
Neee, die Leute, mit denen du zu Hause die DVD guckst, die kennst du ja. Deshalb würde ich dies eher als private, denn als öffentliche Vorführung bezeichnen.
In der Öffentlichkeit jedoch “zeigst” du den Film auch dir nicht bekannten Personen; deshalb schaut die Sache dort anders aus. Theoretisch zumindest. Klar, in der Praxis ist mir kein Fall bekannt, in welchem deshalb jemand angezeigt wurde.
Eine weitere Frage: Darf man sich im Zug in der Nase bohren? ;)
http://blog.hogenkamp.com/2008/11/26/ein-unglueck-kommt-selten-allein-nasebohrender-stern-leser/
(Und wer kennt diesen Mann?)
Habe ich bereits gesehen. :)
Frage: Darf man im Zug wildfremde Menschen fotografieren? ;-)
Wenn mich jemand fotografiert, schreite ich sehr wohl ein.
Das Personal fotografieren ist noch viel unanständiger, ist aber schon vorgekommen.
@ Gumbo:
Leider merkt man es oft gar nicht, wenn man fotografiert wird. Vorallem an Orten wie in einem Bahnhof / Zug, wo es rundherum (360°) Leute hat.
Gut zu DVD gucken und Musikhören gehört vielleicht auch die Absicht dazu und die Absicht den Film anderen zu zeigen ist wohl nicht gegeben.
Zum Filmen: Ist es eigentlich erlaubt einen vorbeifahrenden Zug zu filmen? Gibt manchmal so schöne Szenen hier in Biel wo 2 ICNs nebeneinander (Westschweiz -> Basel und Westschweiz -> St. Gallen wobei letzteres verspätet) durch Mett durchrasseln, ist eine schöne S-Kurve und mit Neigetechnik siehts richtig gut aus.
@ Gentux:
Ich gehe schon davon aus, dass es erlaubt ist, einen vorbeifahrenden Zug zu filmen. Solange du nicht im abgesperrten Bereich rund um das Gleis stehst oder sonstwie auf SBB-Gelände… ;) Und vermutlich dürften aus rechtlicher Sicht auch keine Gesichter zu erkennen sein…
Das sehe ich auch so ähnlich. Meiner Ansicht nach geht’s hier um den Schutz der Persönlichkeit, welcher im ZGB im Art. 28, Abs. 1, wie folgt beschrieben ist:
“Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen.”
Wenn Du, Gentux, mich filmst oder fotografierst und das dann verbreitest (z. B. Du gibst einen Fotoband heraus), dann fühle ich mich schon in meiner Persönlichkeit verletzt, wenn ich zu ungewollter Berühmtheit gelange ;-).
Der fragliche Absatz enthält allerdings das magische Wörtchen “kann”. Demnach müsste ich erst Klage einreichen, damit wir uns vor Gericht sehen :-)