Zug fahren: Wo fängt der Missbrauch an?

Im Regionalverkehr darf man nur in den Zug steigen, wenn man auch einen gültigen Fahrausweis hat; dies ist inzwischen vermutlich jedem klar. Im Fernverkehr jedoch kann man auch ohne Billett einsteigen, denn dort besteht die Möglichkeit, beim Zugbegleiter nachzulösen.
Wie ich aber in letzter Zeit vermehrt feststellte, gibt es Leute, die denken, im Fernverkehr sei alles erlaubt. So nach dem Motto “Ich versuch mal zu betrügen; wenn der Kondi dies merkt, zahle ich halt den normalen Billettpreis, ansonsten spare ich bares Geld.”
Dem ist nicht so.
Auch im Fernverkehr kann man bei “kriminellem” Verhalten eine Busse und im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige riskieren.
Hier ein paar Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit:
Nicht erlaubt: Falsche Destinationsangabe
Ich begleitete einen Abendzug von Zürich HB nach Chur. In Sargans stiegen unter anderem vier Jugendliche ein. Zwei dieser Jugendlichen wiesen ein Billett von St. Margrethen SG nach Grüsch GR vor, die anderen beiden hatten eine Ostwind-Tageskarte, die bis Bad Ragaz SG gültig ist.
Ich vermutete, dass diese beiden Jugendlichen schlussendlich auch bis Grüsch fahren möchten und fragte sie, ob ich ihnen noch ein Anschlussbillett verkaufen dürfe. Sie verneinten und sagten, sie würden in Bad Ragaz aussteigen. Daraufhin setzte ich meine Kontrolle im nächsten Wagen fort.
In Bad Ragaz jedoch stellte ich fest, dass die beiden Jugendlichen nicht ausgestiegen waren. Haben sie sich kurzfristig umentschieden? Gut möglich. Ich gab ihnen die Möglichkeit, jetzt noch ein Anschlussbillett zu lösen, indem ich einfach nochmals durch den Wagen und an den Jugendlichen vorbei lief. Würden sie sich jetzt melden, könnten sie bei mir ein Billett zum normalen Preis kaufen.
Doch sie verhielten sich so unauffällig wie möglich, in der Hoffnung, ich hätte schon vergessen, dass sie nur ein Billett bis Bad Ragaz haben. Damit hatten sie ihre letzte Chance vergeben; ich ging zu ihnen zurück und verlangte die beiden Ausweise.
Daraufhin erklärte ich ihnen, dass ihr Verhalten strafbar ist und den Tatbestand “Missbrauch: Unerlaubte Weiterfahrt” erfülle. Kostenpunkt: 100 Franken + 30 Franken Bearbeitungsgebühr + ein paar Franken für das Billett. Sie hatten genug Möglichkeiten, sich bei mir zu melden und ein Billett zum normalen Preis zu lösen. Und ich habe sie zu Beginn sogar noch direkt darauf angesprochen, wohin sie zu fahren gedenken.
Wer trotzdem versucht zu betrügen, der muss dann halt auch die Konsequenzen tragen, wenn er erwischt wird.
Sie versuchten sich dann damit herauszureden, dass man ihnen am Schalter gesagt habe, die Ostwind-Tageskarte sei auch in ganz Graubünden gültig. Ich fragte sie, wieso sie denn ein Automaten-Billett in der Hand hätten, wenn sie doch anscheinend am Schalter gelöst hätten. Auf diese Frage erhielt ich bis heute keine Antwort…
Nicht erlaubt: Falsche Angaben zum Einsteige-Bahnhof
Auch das umgekehrte ist nicht erlaubt. Kürzlich sah ich einen Fahrgast in Rorschach SG einsteigen, kam jedoch erst nach St. Margrethen dazu, ihn zu kontrollieren. Er hatte kein Billett und gab an, noch von St. Margrethen nach Heerbrugg lösen zu wollen. Als ich ihn nach dem Billett von Rorschach nach St. Margrethen fragte, gab er an, erst in St. Margrethen eingestiegen zu sein…
Pech, dass ich ihn schon in Rorschach gesichtet habe. So wurde es auch für ihn ein wenig teurer. Immerhin gab er zu, “es einfach mal versucht zu haben”, in der Hoffnung, damit Geld zu sparen.
Nicht erlaubt: Falsche Angaben betreffend dem Billettkauf
Ein junger Herr kam im Bahnhof Basel SBB zu mir und zeigte ein Billett “Aarau - Basel SBB einfach”. Er fragte mich, ob er mit diesem Billett einsteigen dürfe. Ich antwortete, dieses Billett sei nicht gültig, da es für die umgekehrte Richtung ausgestellt sei. Aarau - Basel statt Basel - Aarau. Er dürfe jedoch gerne einsteigen und dann bei mir nachlösen.
“Nein nein, das ist nicht so.”, sagte der Jugendliche. “Ich habe dieses Billett hier in Basel gelöst und bin aus Versehen auf die falsche Taste gekommen. Ich wollte eigentlich schon von Basel nach Aarau lösen, habe dann aber etwas falsch gemacht und jetzt ist das Billett für die verkehrte Richtung ausgestellt.”
Nun gut. Es kommt zwar ab und zu vor, dass sich jemand beim Billettautomaten vertippt und dann zum Beispiel ein Billett nach Bern hat, anstatt nach Basel. Solche Probleme lassen sich problemlos im Zug lösen und die Fahrgäste erhalten dann von mir umgehend den zuviel bezahlten Betrag rückerstattet oder zahlen noch ein paar Franken hinzu, je nach Fall. Doch dass jemand ein Billett für die verkehrte Richtung gelöst hat, das kam noch nie vor. Und ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass dies einfach nur mit “Vertippen” möglich sein soll.
“Darf ich mal sehen?”, fragte ich den Fahrgast. Nun schaute ich mir das Billett genauer an. Und siehe da: Das Billett wurde vor vier Stunden im Bahnhof Aarau gelöst und nicht erst soeben im Bahnhof Basel SBB. Der Kunde hat mich also angelogen und nicht damit gerechnet, dass die Zahlencodes am unteren Ende des Billetts uns mitteilen, wann und wo das Billett gelöst wurde.
Auch hier verlangte ich den Ausweis und schrieb eine Busse betreffend “Missbrauch: Fahrausweis”.
Erlaubt: Beim Umsteigen kein Billett lösen
Diese Woche hatte ich im Zug ab Wädenswil nach Zürich einen Herrn, der nur ein Billett von Einsiedeln nach Wädenswil hatte. Bei der Kontrolle waren wir bereits zwischen Wädenswil und Thalwil, also nicht auf der von ihm bezahlten Strecke.
Doch im Gegensatz zu Fall 1 hat der Fahrgast hier nichts falsch gemacht. Er ist zwar ohne gültiges Billett in den Zug gestiegen, hat aber mir gegenüber nie angegeben, die Strecke Wädenswil-Thalwil gar nicht fahren zu wollen. Also verkaufte ich ihm eine normale Fahrkarte von Wädenswil nach Zürich, und zwar wie von ihm gewünscht eine Retour-Fahrkarte.
Er beschwerte sich dann zwar, dass das Billett sehr teuer sei. In dem Punkt stimmte ich ihm zu: Hätte er am Bahnhof ein ZVV-Billett gelöst, hätte er deutlich weniger bezahlt als wenn er im Zug ein Billett von A nach B löst. Ausserdem zahlt er im Zug auch noch den 5-Franken-Zuschlag.
Dass es aber auch Fälle gibt, in welchen man keinen Zuschlag bezahlt, zeigt der folgende Fall.
Erlaubt: Fahrt vorzeitig verlängern.
Auf der Fahrt von Chur nach Zürich traf ich kurz vor Wädenswil zwei Frauen an. Die eine Dame hatte ein GA, die andere ein Billett von Chur nach Thalwil. Wir waren wie gesagt kurz vor Wädenswil und somit noch nicht an Thalwil vorbei.
Die Dame mit dem Billett sagte zu mir: “Sie, jetzt looset Sie mal, jetzt han i da grad ä Kollegin troffe wo uf Züüri faahrt und i würd jetzt gärn chli mit ihre ga pöstele in Züüri. Muess i jetzt in Thalwil uustiege und äs Billett go lööse und denn uf dä nächst Zug oder wiä machet mir das?”
Natürlich musste sie nicht aussteigen. Wenn mir jemand vor Erreichen des auf dem Billett aufgedruckten Bahnhofes sagt, er oder sie habe sich spontan dazu entschlossen, noch ein paar Stationen weiter zu fahren, dann finde ich das natürlich toll und will die Person nicht noch dafür bestrafen. In einem solchen Fall stelle ich dem Fahrgast einfach einen Streckenwechsel aus. Kostenpunkt in diesem Fall (soweit ich mich erinnern kann) etwa CHF 1.50 oder 2.00. Ein normales Billett (im Zug gelöst) von Thalwil nach Zürich HB würde rund 9 Franken kosten.
Gleiches Vorgehen wende ich auch an, wenn der Zielbahnhof bereits vorbei ist, ich den Fahrgast jedoch noch nicht kontrolliert habe. Der Fahrgast zahlt also auch dann nur einen Streckenwechsel (sprich: Den Unterschied zwischen der alten und er neuen Strecke), wenn er ein Billett von Zürich nach Olten hat, wir bereits kurz vor Sissach sind und ich seinen Wagen noch nicht kontrolliert habe. Voraussetzung, er hatte für einen Teil der Strecke meines Zuges bereits gelöst, und nicht wie im letzten Fall nur bis zum Umsteigebahnhof.
Erlaubt: Klassenwechsel erst im Zug lösen
Im Fernverkehr ist es problemlos möglich, den Klassenwechsel erst im Zug zu lösen. Mal abgesehen vom Mindespreis von CHF 5 kostet der Wechsel in die erste Klasse im Zug genau gleich viel wie am Bahnhof. Der Fahrgast kann also ohne weiteres zuerst mal schauen gehen, wie es mit der Platzsituation in der zweiten Klasse ausschaut und dann je nach Fall in die erste Klasse wechseln.
© Foto SBB

Stefan am 31.07.2008 um 17:53
Einen Klassenwechsel im Zug lösen, kommt bei mir recht häufig vor (Wenn es vorkommt, dann am Sonntagabend oder Freitagabend 16:37 Uhr Zürich-Chur). (Aus diesem Grund löse ich jeweils im Dez/Jan und Jul/Aug jeweils einen Monatsklassenwechsel). Bei einem Klassenwechsel im Zug kann es allerdings vorkommen, dass man nicht kontrolliert wird und so nichts zusätzlich bezahlen muss. (z.B. bei kurzen Strecken wie Landquart-Chur oder auch Flughafen-Zürich HB, allerdings kam sogar auch schon zwischen Zürich und Sargans kein Kondukteur!) Dann muss man nämlich extra mit dem langsameren IR fahren.
Ich habe auch noch einige Infos, die vielleicht auch noch wichtig wären und schreibe sie einfach mal hier auf.
Was wäre wenn man eine ZVV Tageskarte / Jahresabo (Alle Zonen oder 9-Uhr Pass) hätte und man würde mit dem IC von Zürich-Chur fahren. Dann wäre diese NICHT GÜLTIG, weil der Zug nicht mehr im ZVV anhält. (Dieses Problem stand vor einigen Jahren mal sogar in der Zeitung).
Und zum Schluss noch. Wichtig ist der Weg. Ab Zürich z.B. gibt es einen IR (Abfahrt :58) nach Bern über Baden, Brugg. Dort wäre ein normales Billett Zürich-Bern nicht gültig, weil eben der Zug noch über Baden-Brugg fährt. (Ausser man wählt am Automaten “Reiseweg wählen” und dann “Brugg”).
MartinM am 31.07.2008 um 17:58
Hi Andreas,
Danke für diese umfangreiche Aufklärung. Aber zu dem Fall mit den Jugendlichen. Natürlich steht das Recht komplett hinter dir. Aber wäre es nicht eine gute Dienstleistung gewesen ihnen einfach das Billet zu verkaufen, als dir aufgefallen war, dass sie noch im Zug sind.
Andy am 31.07.2008 um 18:52
Also zum Fall Bern via Baden, Brugg:
Am Schalter in Thun wurde mir gesagt, dass der Reiseweg keine Rolle spielen würde. Auch im Ticketshop auf SBB.ch kosten beide Varianten (direkt und via Baden) gleich viel.
Andreas Hobi am 31.07.2008 um 19:44
@ MartinM:
Dann wären wir eben genau in jener Situation wie beschrieben: Wenn der Kondukteur nichts merkt, fährt man gratis und sonst zahlt man gleich viel wie die ehrlichen Kunden.
Ich denke, wenn wir in solchen Situationen immer die Augen zudrücken, löst bald nur noch ein kleiner Teil (= die Dummen) der Fahrgäste ein Billett bis zur gewünschten Destination. :)
Es gab schon Situationen, in welchen die Fahrgäste bei mir deutlich weniger zahlten, als sie theoretisch berappen hätten müssen. Doch in diesem Fall kann ich schlicht und ergreifend keine Kulanz gewähren.
Andreas Hobi am 31.07.2008 um 19:46
@ Baden / Brugg:
Es gibt diverse Wahlstrecken im Netz der SBB, wo man mehrere Linien mit dem gleichen Billett befahren kann. Zürich - Aarau ist solch eine Linie. Ein anderes Beispiel wäre linkes und rechtes Zürichsee-Ufer für Fahrten von Ziegelbrücke nach Zürich.
Sandra-Lia am 31.07.2008 um 21:33
kann ich denn auch von Basel nach Zürich wählen, wie ich fahren möcht? also bsp. via Sisach Olten Zürich, weil die Strecke ach so toll ist?
Andreas Hobi am 31.07.2008 um 22:01
Neee, wenn Du ein Billett via Frick hast, kannst Du nicht via Sissach fahren. Der Unterschied zwischen diesen beiden Strecken ist dann doch ein wenig zu gross. ;)
(Ausser Du löst ein Billett “via Frick oder Olten”.)
Fredy Rom am 31.07.2008 um 23:23
Lieber Andreas: Ich bin so frei und schreibe Dir per DU.Ich schätze Deine Begeisterung für Dein Job bei der SBB sehr.Ich möchte Dich daran erinnern, dass Du ein Angestellter der SBB AG bist weder ein Polizist noch ein Richter.Ein Kondukteur und übrigens auch kein Polizist kann keine Bussen verhängen, deshalb werden diese Gebühren als Taxen deklariert. Ob jemand kriminell ist oder nicht entscheidet ausschliesslich der Strafrichter. So will es unser Rechtsstaat.
Andreas Hobi am 01.08.2008 um 00:58
Nein, natürlich bin ich kein Polizist.
Ich bin Zugbegleiter. Und mein Job ist es, die Fahrausweise zu kontrollieren. Zu meinem Aufgabengebiet gehört es auch, dass ich jene Fahrgäste, welche nicht über einen gültigen Fahrausweis verfügen, entsprechend notiere und die Personalien weiterleite oder das Geld gleich direkt beim Fahrgast einkassiere.
Ich verstehe Dich schon: Aus Kundensicht würde es Sinn machen, wenn wir jedes Mal beide Augen zudrücken würden. Doch dies ist nicht im Sinne eines Unternehmens. Die SBB ist kein Sozialamt, welches seine Leistungen verschenken kann. Der Eisenbahnbetrieb kostet eine Menge Geld und irgendwoher muss dieses Geld kommen.
Nicht umsonst sind wir laut SBB-Definition für die “Einnahmensicherung” zuständig. Ich denke, dieser Begriff sagt schon alles. Wir müssen dafür sorgen, dass jeder seinen Anteil bezahlt.
Ich weiss nicht, in welcher Firma Du arbeitest. Aber ich gehe mal davon aus, dass auch ihr für eure Produkte Geld verlangt. Und auch ihr - denke ich mal - achtet darauf, dass jeder seine Produkte / Dienstleistungen bezahlt. Und wer nicht bezahlt, erhält von Deiner Firma ein entsprechendes Erinnerungs-Schreiben. Wie würdest Du reagieren, wenn einzelne Kunden plötzlich für sich selbst entscheiden, dass sie nicht zu zahlen hätten?
Genau diese Situation haben wir ab und an auf dem Zug. Einzelne Fahrgäste haben das Gefühl, weniger zahlen zu müssen als die anderen. Unsere Aufgabe ist es dann, diese Sache wieder in ein Gleichgewicht zu bringen, so dass jeder den entsprechenden Preis bezahlt hat.
Mark am 01.08.2008 um 01:10
Viel Missbrauch wird auch in den Modulen betrieben. Vor wenigen Monaten wurden im Pendler-IC Bern - Zürich 07.02 ausnahmsweise auch im Modul die Billette kontrolliert. Der Kondukteur war mit den beiden Wagen der 1. Klasse erst im Heitersbergtunnel fertig. Unblaublich, wie viele Leute ein Billett kaufen mussten, also täglich gratis 1. Klasse Bern - Zürich fahren! Als der Kondukteur von hinten näher kam dachte ich zuerst, es würde eine Fahrstrecken-Befragung gemacht.
Andreas Hobi am 01.08.2008 um 01:37
Ja, das Problem kennen wir. Nur unsere “Chef-Etage” glaubt uns nicht, dass dort so viele Leute ohne Klassenwechsel unterwegs sind. Deshalb wird unserem Wunsch nach mehr Zugbegleitern auf solchen Zügen auch nicht statt gegeben.
Ab und zu erhalten wir einen Mitarbeiter aus der Reserve, der dann das Modul macht. Aber der ist dann auch nur ein Tropfen auf den heissen Stein.
Ich merke es jeweils in den Pendlerzügen, wenn ich die Kontrolle an einer völlig anderen Stelle beginne, als es die Fahrgäste erwarten. Dann nehme ich meistens extrem viel Geld ein. (Beispiel Zürich HB - Luzern: In der Mitte wird zwischen Zürich und Thalwil fast nie kontrolliert. Viele Kunden wissen das und nutzen es entsprechend für sich aus.)
Shef am 01.08.2008 um 04:37
Vor knapp 2 Jahren fuhr ich mit einem Kollektivbillet von Scuol nach Zürich. Die Gruppe stieg offiziel dort aus, doch da ich in Basel wohne, fragten ich den Kondukteur vor Zürich nach einem Anschlussticket (Zug fuhr auch weiter nach BSL). Ganz freundlich stellte er mir eins aus, doch verlangte trotzdem 5Fr Zuschlag… Ich war etwas verärgert, denn ich hätte auch spekulieren können, dass ich erst nach Sissach kontrollierrt werde, den ab dort zählt ja das u-abo.
Nachher rechnete ich aus, dass das Kollektivticket immer teurer gewesen wäre, auch wenn ich den Zuschlag nicht bezahelen hätte müssen. Gibt es eigentlich keine Möglichkeit, ein Kollektivticket mit Zusteigemöglichkeit zu lösen (Die ersten 10 fahren bis Zürich, die anderen 5 (zu klein für eigenes Kollektiv) bis Basel)?
Fredy Rom am 01.08.2008 um 07:25
Guten Tag Andreas
Du hast mich falsch verstanden. Natürlich ist eine strenge Fahrausweiskontrolle legitim und notwendig.Ich benütze die SBB sehr oft mit meinem GA 1.Klasse und beobachte, dass die Kondukteure diese Kontrolle freundlich und kompetent durchführen.
Nein, es geht nicht um “ein Auge zuzudrücken”. Ich glaube auch, dass die Mehrheit der Kondukteure sogar sehr grosszügig mit Fahrgästen umgehen, wenn diese z.B. aus Versehen in der 1. Klasse sitzen. Das ist auch gut so.
Unbestritten ist auch, dass die SBB ein Recht die entsprechenden Fahrpreise einzukassieren. Ich bin aber der Ansicht, dass die SBB AG - genau wie in der Privatwirtschaft auch - mit einer Anzahl schwarzer Schafe rechnen müssen. Wo kämen wir hin, wenn die Polizei bei privaten Firmen als Geldeintreiber eingesetzt würden.Denke daran, auch einem “Schwarzfahrer” muss man den Betrug zuerst einmal nachweisen und das ist Aufgabe der Justitz.
Andreas Hobi am 01.08.2008 um 08:59
@ Shef:
Dies wäre jetzt eben so ein Fall gewesen, wo ich einen Streckenwechsel gemacht hätte. Korrekt ist zwar, wie der Kondukteur in Deinem Fall gehandelt hat, aber im Sinne eines guten Kundendienstes würdest Du bei mir günstiger davonkommen.
Ein Kollektivbillett wie von Dir gewünscht gibt es (noch?) nicht.
Andreas Hobi am 01.08.2008 um 09:10
@ Fredy Rom:
Ach so. :) Naja, auf jedem sogenannten “Form7000″ steht die Telefonnummer und Email-Adresse der Inkassostelle. So hat jeder Fahrgast die Möglichkeit, “Rekurs” einzulegen, falls er sich ungerechtfertigt behandelt fühlt.
Manchmal findet das Inkassobüro dann auch eine kundenfreundliche Lösung, insbesonders dann, wenn der Fahrgast noch nicht in der “RogF-Datenbank” verzeichnet ist, sprich, wenn er bisher noch nicht negativ aufgefallen ist.
Dann wird ihm vielleicht nochmals erklärt, was er gemäss Kondukteur falsch gemacht haben soll und er wird gebeten, zukünftig darauf zu achten. Die Gebühr selbst muss er dann nicht bezahlen.
Doch wie gesagt: Die Entscheidung, ob jemand zahlen muss oder nicht trifft in den meisten Fällen das Inkassobüro. Nur die kennen die ganze Geschichte des Kunden und sehen, wie oft jemand negativ aufgefallen ist. Ich habe auf diese genauen Daten aus Datenschutzgründen keinen Zugriff.
Daniel am 01.08.2008 um 14:28
Nun ja es gibt verschiedene Zugbegleiter, so wie es auch verschiedene Züge gibt. Das Zugbegleiter/innen mit Problemen auf verschiedene Arten umgehen zeigt meine kleine Geschichte :-)
Am 10. Juli 2008 machte ich mich am frühen Morgen zusammen mit meinem Hund auf zum Bahnhof Frauenfeld um einen Tagesausflug zu machen. Im Portemonnaie hatte ich eine 2. Kl. Tageskarte und eine Hunde-Tageskarte. Beide habe ich 2 Tage vorher am SBB-Schalter in Frauenfeld gekauft. Am Bahnhof wollte ich die beiden Tageskarten abstempeln, was mir bei der Hunde-Tageskarte auch gelang. Bei meiner Karte hat der Automat “zugeschnappt” und die Karte nicht mehr losgelassen. Shit…! Glücklichweise waren zwei nette Herren in blauen http://www.thurbo.ch Hemd etwa 10 Meter von mir entfernt, die anscheinend auch auf den selben Regio Richtung Romanshorn gewartet haben, den ich auch erwischen wollte. Ich habe dem einen Herr kurz mein Problem geschildert und er kam sofort um meine Tageskarte aus der misslichen Lage zu befreien, doch der Automat liess nicht locker so hat er mal dran gezogen. Die Karte kam dann tatsächlich wieder raus. Nur hat auf der rechten oberen Seite ein ziemlich grosses Stück der Karte gefehlt und gestempelt war sie auch nicht. Er hat sie mir dann mit dem Kugelschreiber ausgefüllt seinen Namen hingeschrieben und noch mit der Zange ein T wie THURBO reingeknipst ;-)
Schliesslich kam dann der Regio aus Winterthur und ich stieg mit meinen Hund ein, auch die Kontrolleure der Thurbo AG steigen ein und es wurden bei allen Fahrgästen die Billete kontrolliert. Was für ein Glück, dass die gerade in Frauenfeld am Bahnhof waren dachte ich. Die Reise bis Rorschach verlief dann ganz normal. In Rorschach stieg ich dann auf den REX nach Chur um. Da kam dann eine Zugbegleiterin die wohl nicht gerade einen guten Tag hatte. Als ich ihr die beiden Tageskarten hin streckte, fragte sie in einem schnippischen Ton, ob der Hund Hunger gehabt hätte. Ich sagte ihr dann freundlich, dass die Panne am Stempelautomat in Frauenfeld passiert sei. Doch die gute liess mich gar nicht richtig ausreden, da sagte sie aus voller Kehle, dass es alle Fahrgäste im Wagen hörten: “Das paasst mer den gaaaar nid..!!” Ich sagte der Herr von der Thurbo hätte… schon wieder wurde ich unterbrochen und dann sagte sie, wieder in voller Lautstärke: “Doo fählts Datum, diä Charte isch viellicht scho abgloffe…!” Ich schaute die Karte an und tatsächlich stand bei Verfalldatum: 08.07.20.. und der Rest war abgerissen! Ich wies sie darauf hin, dass ich beide Karten am gleichen Tag gekauft habe und bei meinem Hund stand beim Verfalldatum: 08.07. 2011 aber sie machte so ein lautstarkes Theater wie wenn ich die SBB absichtlich betrügen möchte und, und, und.. Ich glaubte ich sei im falschen Film. Oder vielleicht im falschen Zug? Dem Frieden zu Liebe löste ich dann ein einfaches Billet bis Chur natürlich mit 5.– Fr. Zuschlag. Zudem versprach ich der “Frau Direktorin”, im Bahnhof Chur umgehend eine neue gültige Tageskarte zu holen. *seufz* (Was ich dann nicht tat)
Von Chur bin ich dann mit der RhB nach Preda gefahren. Dann machte ich mit meinem Hund eine Wanderung über den Pass “Fourcla Crap Alv” nach Bever und weiter bis Samedan. Nach einen feinen Nachtessen sind wir dann mit der RhB wieder zurück nach Chur gefahren und dann weiter über Ziegelbrücke, Uznach, Wattwil, Wil bis wieder nach Frauenfeld. Überall hatte ich sehr nette Zugbegleiter, die für die Panne mit dem Stempelautomaten sogar ein lächeln oder einen lustigen Kommentar übrig hatten. Nur die eine Dame im REX hatte wohl einen sehr schlechten Tag oder weiss ich was. Jedenfalls behandelte sie mich wie wenn ich der letzte Betrüger aller Zeiten wäre. Dabei bin ich noch nie schwarz gefahren.
Ich muss schon noch sagen, zuerst habe ich mich ziemlich geärgert über die “SBB-Tussi”, doch liess ich mir dann den schönen freien Sommertag nicht versauen. Bei einer Nachfrage am Bahnschalter in Frauenfeld, habe ich übrigens das im Zug gelöste Billet ohne Probleme zurück erstattet bekommen.
Andreas Hobi am 01.08.2008 um 18:15
Dann ist ja nochmal alles gut gegangen. ;)
Eine Frage noch meinerseits: War das untere Ende der TK auch abgerissen? Falls nicht, hätte die Dame dort sehen können, wann Du die Karte gelöst hast…
Persönlich finde ich es “eher unschön”, wenn man als Zugbegleiter gleich den ganzen Wagen in die Geschichte miteinbezieht. Ich denke, die Sache geht nur sie und Dich was an, und sonst niemanden.
Ich würde höchstens mit Absicht so laut sprechen, dass der ganze Wagen mithören kann, wenn ich mich in Gefahr befinde. Ansonsten ist es besser, in normaler Lautstärke zu sprechen oder den Fahrgast mal kurz auf die Plattform zu bitten, falls es länger oder komplizierter wird.
Ralf am 01.08.2008 um 19:38
In der Ex-DDR war das ganz einfach: Hat man keinen gültigen Fahrschein, muss man vor der Kontrolle beim Schaffner/Kondukteur den entsprechenden Fahrschein erwerben. Ist der Schaffner/Kondukteur im Abteil, fährt man “schwarz”.
Daniel am 01.08.2008 um 22:48
@ Andreas:
Nein die TK war unten nicht beschädigt, nur die rechte oberer Ecke war abgerissen. Wenn unten aber das Datum steht, dann ist das echt nervig, weil Frau Zugbegleiterin das nicht wusste, erklärt aber auch die sofortige Rückerstattung des im Zug gelösten Tickets am Bahnschalter, nachdem sich der Herr die TA rasch angesehen hatte.
Die zerrissene TK und das Ticket das ich im Zug gekauft habe, hat der Herr am Schalter behalten, aber die Hunde-TK habe ich noch. In der unten angefügten Nummer 103 577290 09071758 kann ich zwar den 09.07. erkennen aber kein Jahr, aber wenn Du das sagst wird das da schon irgendwo versteckt enthalten sein.
Martin am 02.08.2008 um 20:16
Ich erlebe es als völlig normal, dass Fahrgäste, die ihr Ticket im Zug lösen, nicht die volle Strecke lösen, sondern erst ab dem letzten Halt vor der Ticketkontrolle. Im Zug nach Chur ab Zürich HB beispielsweise wird häufig erst ab Wädenswil oder Pfäffikon gelöst … Konsequenten hatte dies für die betreffenden Fahrgäste noch nie.
Andi am 03.08.2008 um 12:43
Du schreibt hier von vielen glasklaren Betrugsfällen, die ich als Stammkunde auch gerne geahndet sehe. Aber…
… finde ich überflüssigerweise perfid - wieso hast Du sie nicht einfach nochmals angesprochen und ihnen die Situation geschildert? Hört sich für mich wieder mal nach “ah, denen kann ich eins auswischen, geil” an… schade!
Andreas Hobi am 03.08.2008 um 12:56
Ich verstehe Deinen Einwand. Natürlich geht es nicht darum, den Fahrgästen eins auszuwischen.
Es ist anzunehmen, dass die Jugendlichen ein Billett bei mir gekauft hätten, wenn ich sie gefragt hätte: “Kann es sein, dass ihr nochmals ein Billett braucht?”
Nur wären wir dann genau bei jenem Punkt wie oben schon erwähnt. Wenn der Kondukteur es bemerkt, dann zahlen wir halt (gleich viel wie die ehrlichen Fahrgäste) und sonst fahren wir gratis. Selbst wenn sie dann bei 100 Versuchen 99 Mal “erwischt” werden, fahren sie unter dem Strich günstiger, als die ehrlichen Fahrgäste. Denn eine Fahrt erhielten sie geschenkt.
Ich persönlich verstehe jedoch nicht, wieso die ehrlichen Fahrgäste mehr bezahlen sollten als jene, welche versuchen, zu betrügen. Die Jugendlichen hatten die Möglichkeit, in Sargans vor dem Zug bei mir zu lösen, die nächste Möglichkeit bot sich ihnen, als ich sie vor Bad Ragaz kontrollierte. Und die Dritte (und in diesem Fall letzte) Möglichkeit, als ich nochmals in den Wagen kam. Ich denke, dies war fair genug.
Ausserdem bin ich zuversichtlich, dass die beiden beim nächsten Mal von Anfang an ehrlich sind oder sogar bereits ein Billett am Bahnhof gelöst haben.
Gumbo am 04.08.2008 um 13:58
Streckenwechsel bei Verlängerung der Reisestrecke? Gute Idee. Nur - ich zahlte mal knallhart Fr. 5.- Zuschlag, weil ich im direkten Zug Stuttgart-Zürich ab Schweizer Grenze kein Billett hatte, da man in Deutschland nur grosse Bahnhöfe im Sortiment hat. In Schaffhausen aussteigen deshalb wird ja wohl niemand deswegen. Aber die Fr. 5.- fand ich voll daneben, die hätte man ja der DB verrechnen können.
Schade, früher gab es diese unsinnige Regelung nicht. Immer dann, wenn man am Abgangsort nicht lösen KONNTE, gab es ein Billett zuschlagsfrei.
Gumbo am 04.08.2008 um 14:04
Fredy
Der Missbrauchs-Zuschlag ist schon keine Busse. Nur die Kunden nennen sie so. Es ist ein Tarifzuschlag, der aber vor Gericht voll als Zivilforderung anerkannt wird.
Das Zugspersonal ist schon ein wenig Polizei…Es hat im Zug gewisse polizeiliche Funktionen und Befugnisse.
Gumbo am 04.08.2008 um 14:07
Andi
Klassenwechsel im Zug lösen:
Ich beobachte regelmässig eine Frau, die garantiert ohne Klassenwechsel fährt. Wenn alle zehn mal mal ein Kondi vorbeikommt, zahlt sie schön ihren Fünfliber. Meistens gibt es aber keine Kontrolle. Der Kondi läuft einfach durch die drei Erstklasswagen in Richtung Gepäckwagen und dann ist Ruhe. Schade - hier würde eben die erwähnte “Einnahmensicherung” beginnen.
Gumbo am 04.08.2008 um 14:29
Martin
Es war in meinen Augen recht, dass die Schnuderbuben einen saftigen Zuschlag zahlen müssen, denn sie versuchten offensichtlich, die Bezahlung zu umgehen.
Dies ist ein klarer Versuch, eine Leistung zu erschleichen.
Andreas Hobi am 04.08.2008 um 14:43
@ Gumbo: (Betr. Dame ohne Klassenwechsel)
Bevor das Zugpersonal in Fern- und Regionalverkehr aufgeteilt wurde, fuhr ich diverse Male auch in Zivil in Regio-Zügen mit. Damals kam es ab und zu mal vor, dass wir auf eine bestimmte Linie geschickt wurden aufgrund von Kundenreaktionen.
Sprich: Kunden schrieben der SBB, dass in diesem oder jenem Zug öfters kontrolliert werden solle, weil dort häufig Leute schwarz fahren.
Die SBB nahm solche Hinweise dankend an.
Im Fernverkehr erlebte ich es bisher nur einmal, dass wir schriftlich den Hinweis erhielten, bei einer bestimmten Tour in einem bestimmten Zug (Pendlerzug morgens von Chur nach Zürich) auf eine bestimmte Dame zu achten. Diese stelle sich jeweils schlafend, wenn eine Kontrolle komme und oftmals ziehe sie sich auch die Kapuze über den Kopf, so dass der Kondukteur wenn möglich nicht erkennen kann, ob er sie schon kontrolliert hat.
Naja, die Dame wurde dann über einen längeren Zeitraum tagtäglich kontrolliert und wir hörten erst auf, als sie begann, ihr Billett am Bahnhof zu lösen. (Irgendwann wurde es ihr anscheinend zu doof, immer diesen zusätzlichen Fünfliber zu bezahlen.)
Was ich damit sagen will: Jeder Fahrgast (auch Du) kann sich beim SBB-Kundendienst melden und solche Fahrgäste, wie Du sie oben beschrieben hast, melden. Vielleicht kommt es dann nicht mehr so oft vor, dass der Zugbegleiter ohne Kontrolle durch den Wagen läuft.
Martin 2 am 05.08.2008 um 01:11
Zum Thema Streckenwechsel. Danke Andreas das du das hier so grossartig erzählst… vielen dank für die Diskussionen in Zukunft. Der Tarif lässt diese Variante nicht zu, was du also machst ist eine Umgehung des Tarifs. Streckenwechsel sind nur zugelassen über einen andern Weg, Gabelstrecke und Parrallelstrecke… aber nie als Anschlussbillett in vorwärtsstrebender Richtung.
Es gibt andere Wege auf den Zuschlag zu verzichten, aber bitte nicht mit der Streckenwechsel Variante, da sie nach Tarif definitiv nicht zugelassen ist. Für was haben wir Tarife wenn sie einfach mal so rumgebogen werden. Zweitens begehest du gleich noch eine Tarif Untergrabung in dem du einen niedrigeren Preis als der im Tarif vorgesehene erhebst. Den einen solchen Streckenwechsel würde ein Kunde am Schalter gar nicht erhalten und auch am Automaten müsste er ein Teureres Ticket lösen. Wie gesagt es gibt andere Möglichkeiten auf den Zuschlag zu verzichten, die kennst du so gut wie ich.
Zum Ticket Wädenwil-Zürich, im ZVV ist der Verkauf von Retour Tickets nicht zugelassen, auch wieder wegen der Tarif Untergrabung, in dem Fall der ZVV Tarif. Ausnahmen gibt es nur bei vergessenen Abos. Wie GA oder ZVV Abo.
Will hier nicht päpstlicher als der Papst sein. Kulanz ist gut und richtig. Aber bitte nicht, auserhalb des Tarifs, den sonst besteht eine ungleichbehandlung von Reisenden, nämlich denen die ihr Anschlussbillett schon am Schalter oder Automat kaufen, weil sie vllt. schon vorher wissen das sie heute noch weiterfahren.
Andreas Hobi am 05.08.2008 um 10:25
@ Martin 2:
Streckenwechsel
Ja, es gibt noch eine andere Möglichkeit: Ich darf das Billett, welches der Kunde bereits hat, rückerstatten und ihm dann die gewünschte Fahrkarte verkaufen. Beispiel: Rückerstatten des Billett Chur - Wädenswil, danach verkaufen des Billettes Chur - Zürich. Preislich gesehen kommt dies auf das selbe drauf an, es ist für den Kunden jedoch deutlich umständlicher, da er hierfür seine ganzen Personalien angeben und dann auch noch auf dem ZPG-Ausdruck unterschreiben muss. Der SBB geht also kein Geld verloren, wenn ich es auf die oben beschriebene Art und Weise mache.
Retourbillett Wädi - Züri
Im Zug ist es nicht möglich, ZVV-Tickets (oder andere Verbundtarife wie OTV, Libero etc) zu verkaufen. Wir haben also nur die Möglichkeit, “normale” Streckenbillette von A nach B auszustellen. Dass sich dies mit dem Tarif nicht wirklich vereinbaren lässt, ist mir auch klar. Aber anscheinend möchte die SBB dies bewusst so, ansonsten hätte sie die Geräte schon längst umprogrammiert.
Martin 2 am 05.08.2008 um 18:55
Das ist eine Möglichkeit mit der Rückerstattung, die meinte ich aber nicht. Ich geb dir mal ein Stichwort Behinderte = Bon ;-)
Zum ZVV das stimmt unser Gerät lässt das nicht zu. Es geht nur darum das ein normal Streckenbillet unter umständen Billiger ist als das ZVV Billett, das heisst dann umgehung des ZVV Tarifs, sprich ungleichbehandlung von Reisenden.
Sandra-Lia am 05.08.2008 um 20:01
darf man eigentlich den Tarifverbund “bewusst” umgehen, indem man eine MFK ausserhalb des selbigen kauft, für eine Strecke im selbigen? (Also zb. wenn man in ZH HB eine Karte für von Solothurn nach sagen wir, Bellach kauft) (die kostet nämlich nur halb so viel, wie der doofe Tarifverbund, der mir immernoch genau gar kein Vorteil bringt.
Andreas Hobi am 05.08.2008 um 20:44
@ Sandra-Lia:
Inzwischen sollte es eigentlich nicht mehr möglich sein, solche Billette oder MFK auszustellen. So gesehen würde sich auch gleich die Frage erübrigen.
Sandra-Lia am 06.08.2008 um 15:04
sollte.. ist aber ^^
Gumbo am 08.08.2008 um 14:18
Ich fände es unlogisch, in einem Zug des Fernverkehrs ein Verbundbillett kaufen zu können, denn die Kosten des Transports bzw. deren Bezahlung gehen den Verbund nichts an.
Wenn ich von Thalwil nach Wädenswil einen Schnellzug nehme und im Zug löse, muss mein Geld ja an die den Zug bezahlenden Betrieb gehen, und das ist die SBB und der Bund.
Gumbo am 08.08.2008 um 14:27
Ralf
Dies ist in begleiteten Zügen in den meisten Ländern so, bzw. so angeschrieben. “Unaufgefordert” beim ZP melden, heisst es jeweils.
Martin 2 am 11.08.2008 um 00:31
Genau aus dem Grund ist es auch logisch das in einem Fernverkehrszug innerhalb eines Verbundes (der Einzeltickets hat) nur ein Einfaches Billet verkaufen kann. Da der Retourweg ja mit einer S-Bahn gefahren werden kann und dort steht das Geld dann dem Verbund und nicht der SBB zu.