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	<title>Kommentare zu: Schwarzfahren endet im Desaster</title>
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	<description>Unterwegs zuhause mit deinem Pendlerblog!</description>
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		<title>Von: Hermi</title>
		<link>http://schweizweit.net/2008/05/28/schwarzfahren-endet-im-desaster/comment-page-1/#comment-45950</link>
		<dc:creator>Hermi</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 May 2012 14:25:10 +0000</pubDate>
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		<description>Schwarzfahren gilt meines wissens als erschleichung einer Dienstleistung. Grob gesagt ist es dadurch nichts anderes als Diebstahl. Ich stehle eine Dienstleistung. Deshalb bin ich der überzeugten meinung dass Schwarzfahrer vor den Richter gehören wie jeder gemeine Dieb auch!! 
Betreffend de personalien so ist es doch unterste schublade und absolut unehrenhaft die personalien eines anderen, geschweige denn eines Freundes anzugeben. Würde dass mir passieren wäre die betreffende person mein freund gewesen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Schwarzfahren gilt meines wissens als erschleichung einer Dienstleistung. Grob gesagt ist es dadurch nichts anderes als Diebstahl. Ich stehle eine Dienstleistung. Deshalb bin ich der überzeugten meinung dass Schwarzfahrer vor den Richter gehören wie jeder gemeine Dieb auch!!<br />
Betreffend de personalien so ist es doch unterste schublade und absolut unehrenhaft die personalien eines anderen, geschweige denn eines Freundes anzugeben. Würde dass mir passieren wäre die betreffende person mein freund gewesen!</p>
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		<title>Von: Andreas Hobi</title>
		<link>http://schweizweit.net/2008/05/28/schwarzfahren-endet-im-desaster/comment-page-1/#comment-43026</link>
		<dc:creator>Andreas Hobi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 05:49:01 +0000</pubDate>
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		<description>Zuschlag fürs Fahren ohne gültigen Fahrausweis: CHF 90.- (beim ersten Mal) plus Fahrpreispauschale.

Falsche Angaben der Personalien: CHF 100.-

Das ist in etwa das, mit dem du im Regionalverkehr (und bald auch im FV) rechnen musst.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zuschlag fürs Fahren ohne gültigen Fahrausweis: CHF 90.- (beim ersten Mal) plus Fahrpreispauschale.</p>
<p>Falsche Angaben der Personalien: CHF 100.-</p>
<p>Das ist in etwa das, mit dem du im Regionalverkehr (und bald auch im FV) rechnen musst.</p>
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		<title>Von: Tizi</title>
		<link>http://schweizweit.net/2008/05/28/schwarzfahren-endet-im-desaster/comment-page-1/#comment-43021</link>
		<dc:creator>Tizi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 02:06:03 +0000</pubDate>
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		<description>Ich habe eine Frage ich bin vor paar Tagen schwarzgefahre und als ich erwischt wurde habe den Namen meiner koleg gegeben er hatte ein abo als sies merkten kam die polizei und ich habe es zugegeben ich weis Abr nich was auf mich zu kommt ??</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe eine Frage ich bin vor paar Tagen schwarzgefahre und als ich erwischt wurde habe den Namen meiner koleg gegeben er hatte ein abo als sies merkten kam die polizei und ich habe es zugegeben ich weis Abr nich was auf mich zu kommt ??</p>
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		<title>Von: brummbaer</title>
		<link>http://schweizweit.net/2008/05/28/schwarzfahren-endet-im-desaster/comment-page-1/#comment-29471</link>
		<dc:creator>brummbaer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Nov 2010 10:54:33 +0000</pubDate>
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		<description>Ich geh mal davon aus das es in D passiert ist. Wenn ich mich nicht irre kann in der CH nirgends mit der Legi gefahren werden. Spielt aber keine Rolle, finden sie es raus wirds in beiden Ländern teuer. Du musst dann mit einer Anzeige wegen Urkundenfälschung und erschleichen von Leistung rechnen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich geh mal davon aus das es in D passiert ist. Wenn ich mich nicht irre kann in der CH nirgends mit der Legi gefahren werden. Spielt aber keine Rolle, finden sie es raus wirds in beiden Ländern teuer. Du musst dann mit einer Anzeige wegen Urkundenfälschung und erschleichen von Leistung rechnen.</p>
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		<title>Von: klaus</title>
		<link>http://schweizweit.net/2008/05/28/schwarzfahren-endet-im-desaster/comment-page-1/#comment-29405</link>
		<dc:creator>klaus</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Nov 2010 19:42:27 +0000</pubDate>
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		<description>Also ich bin mit der s-bahn eine Station schwarz gefahren und erwischt worden. Bei der Kontrolle zeigte ich meinen Studentenusweiß(auf dem mein Name steht), der Auch als Fahrticket gilt jedoch ab 18 Uhr. Gefahren bin ich aber mitttags. Diesen zeigte ich der Panik vor und hoffte, dass ich damit durchkomme. Ich musste dann Adresse, Geburtsdatum angeben, ich machte dabei aber falsche Angaben. Jetzt weiß ich, dass die meine richtige Adresse durch die Matrikelnr. rauskriegen werden. Weiß aber nicht genau ob diese notiert wurde. Kann mir jemand ungefähr sagen was auf mich zukommen könnte??</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also ich bin mit der s-bahn eine Station schwarz gefahren und erwischt worden. Bei der Kontrolle zeigte ich meinen Studentenusweiß(auf dem mein Name steht), der Auch als Fahrticket gilt jedoch ab 18 Uhr. Gefahren bin ich aber mitttags. Diesen zeigte ich der Panik vor und hoffte, dass ich damit durchkomme. Ich musste dann Adresse, Geburtsdatum angeben, ich machte dabei aber falsche Angaben. Jetzt weiß ich, dass die meine richtige Adresse durch die Matrikelnr. rauskriegen werden. Weiß aber nicht genau ob diese notiert wurde. Kann mir jemand ungefähr sagen was auf mich zukommen könnte??</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Andreas Hobi</title>
		<link>http://schweizweit.net/2008/05/28/schwarzfahren-endet-im-desaster/comment-page-1/#comment-21864</link>
		<dc:creator>Andreas Hobi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Feb 2009 15:42:34 +0000</pubDate>
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		<description>@ Thomas:
In Deutschland ist es tatsächlich so, dass man nur vor Gericht gestellt werden kann, wenn man sich die Beförderung erschlichen hat. Es gibt dort demzufolge keine Anzeige wegen &quot;Schwarzfahren&quot;.

Das erhöhte Beförderungsentgelt jedoch muss auf jeden Fall bezahlt werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Thomas:<br />
In Deutschland ist es tatsächlich so, dass man nur vor Gericht gestellt werden kann, wenn man sich die Beförderung erschlichen hat. Es gibt dort demzufolge keine Anzeige wegen &#8220;Schwarzfahren&#8221;.</p>
<p>Das erhöhte Beförderungsentgelt jedoch muss auf jeden Fall bezahlt werden.</p>
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	<item>
		<title>Von: Thomas Stockfleth</title>
		<link>http://schweizweit.net/2008/05/28/schwarzfahren-endet-im-desaster/comment-page-1/#comment-21797</link>
		<dc:creator>Thomas Stockfleth</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Feb 2009 15:14:27 +0000</pubDate>
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		<description>&quot; Schwarzfahrer &quot; machen sich nur strafbar, wenn sie sich die Beförderung erschlichen haben. (§ 265a deutsches StGB )</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8221; Schwarzfahrer &#8221; machen sich nur strafbar, wenn sie sich die Beförderung erschlichen haben. (§ 265a deutsches StGB )</p>
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		<title>Von: Gumbo</title>
		<link>http://schweizweit.net/2008/05/28/schwarzfahren-endet-im-desaster/comment-page-1/#comment-8307</link>
		<dc:creator>Gumbo</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 May 2008 08:54:17 +0000</pubDate>
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		<description>Übrigens - der Geschädigte (derjenige, dessen Personalien missbraucht wurden) kann sich auch noch privat wehren:
Er kann den Betrüger anzeigen wegen falscher Anschuldigung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Übrigens &#8211; der Geschädigte (derjenige, dessen Personalien missbraucht wurden) kann sich auch noch privat wehren:<br />
Er kann den Betrüger anzeigen wegen falscher Anschuldigung.</p>
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		<title>Von: Ralf</title>
		<link>http://schweizweit.net/2008/05/28/schwarzfahren-endet-im-desaster/comment-page-1/#comment-8265</link>
		<dc:creator>Ralf</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 May 2008 21:28:11 +0000</pubDate>
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		<description>Deutsches Recht

Keine Urkundenfälschung ist dagegen das schriftliche Lügen. Wer eine falsche Aussage niederschreibt, macht sich nicht wegen Urkundenfälschung strafbar, da er zugleich der scheinbare und tatsächliche Aussteller ist. Die Namenstäuschung selbst ist noch nicht strafbar. Es kommt auf die Identitätstäuschung an. Die Abgrenzung ist teilweise problematisch. Sie ist jedoch auch mit dem Schutzzweck der Norm zu ermitteln. Der Name ist in der Regel kein Identitätsmerkmal. Eine dauerhafte Verwendung eines falschen Namens wird jedoch als Identitätstäuschung verstanden, da sich ein Eindruck hinsichtlich der Identität verfestigt.

(aus Wikipedia)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Deutsches Recht</p>
<p>Keine Urkundenfälschung ist dagegen das schriftliche Lügen. Wer eine falsche Aussage niederschreibt, macht sich nicht wegen Urkundenfälschung strafbar, da er zugleich der scheinbare und tatsächliche Aussteller ist. Die Namenstäuschung selbst ist noch nicht strafbar. Es kommt auf die Identitätstäuschung an. Die Abgrenzung ist teilweise problematisch. Sie ist jedoch auch mit dem Schutzzweck der Norm zu ermitteln. Der Name ist in der Regel kein Identitätsmerkmal. Eine dauerhafte Verwendung eines falschen Namens wird jedoch als Identitätstäuschung verstanden, da sich ein Eindruck hinsichtlich der Identität verfestigt.</p>
<p>(aus Wikipedia)</p>
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	<item>
		<title>Von: Martin</title>
		<link>http://schweizweit.net/2008/05/28/schwarzfahren-endet-im-desaster/comment-page-1/#comment-8262</link>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 May 2008 20:51:54 +0000</pubDate>
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		<description>Also die Urkundenfälschung ist die falsche Angabe der Personalien. Wenn er den Zettel mit seinen Falschen Personalien unterschrieben hat (auch mit falscher Untschrift) hat er bereits eine Urkundenfälschung begangen. Der Betrug ist er hat sich als jemand ausgegeben der er nicht war um sich damit vor dem erhöten Beförderungsgeld zu drücken. Rechtlich wohl eher ein versuchter Betrug. 
Schwarzfahren ist auch in Deutschland strafbar. Auch in der Schweiz kann es vorkommen das man beim erstenmal erwischt wird angezeigt wird. Sicher nicht wenn man ordentlich seine Personalien angibt. Aber wenn man wie er falsche Angaben macht, wird schon angezeigt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also die Urkundenfälschung ist die falsche Angabe der Personalien. Wenn er den Zettel mit seinen Falschen Personalien unterschrieben hat (auch mit falscher Untschrift) hat er bereits eine Urkundenfälschung begangen. Der Betrug ist er hat sich als jemand ausgegeben der er nicht war um sich damit vor dem erhöten Beförderungsgeld zu drücken. Rechtlich wohl eher ein versuchter Betrug.<br />
Schwarzfahren ist auch in Deutschland strafbar. Auch in der Schweiz kann es vorkommen das man beim erstenmal erwischt wird angezeigt wird. Sicher nicht wenn man ordentlich seine Personalien angibt. Aber wenn man wie er falsche Angaben macht, wird schon angezeigt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Andreas Hobi &#124; schweizweit.net</title>
		<link>http://schweizweit.net/2008/05/28/schwarzfahren-endet-im-desaster/comment-page-1/#comment-8260</link>
		<dc:creator>Andreas Hobi &#124; schweizweit.net</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 May 2008 20:36:33 +0000</pubDate>
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		<description>Natürlich ist Schwarzfahren strafbar! ;) Wäre es dies nicht, würde wohl kaum jemand eine Fahrkarte lösen...

Aber dass man gleich beim ersten Mal schwarz fahren ein Strafverfahren am Hals hat, ist (zumindest in der Schweiz) sehr unwahrscheinlich. Anscheinend läuft dies in Deutschland anders...

Es ist immer Betrug, wenn Du Dich als jemand anders ausgibst.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Natürlich ist Schwarzfahren strafbar! ;) Wäre es dies nicht, würde wohl kaum jemand eine Fahrkarte lösen&#8230;</p>
<p>Aber dass man gleich beim ersten Mal schwarz fahren ein Strafverfahren am Hals hat, ist (zumindest in der Schweiz) sehr unwahrscheinlich. Anscheinend läuft dies in Deutschland anders&#8230;</p>
<p>Es ist immer Betrug, wenn Du Dich als jemand anders ausgibst.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Mike Romer</title>
		<link>http://schweizweit.net/2008/05/28/schwarzfahren-endet-im-desaster/comment-page-1/#comment-8257</link>
		<dc:creator>Mike Romer</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 May 2008 20:21:34 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;blockquote&gt;Nun erwartet ihn nicht nur ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens, sondern auch wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Autsch!&lt;/blockquote&gt;

Gesetzliche Grundlagen? Ist Schwarzfahren strafbar? Wieso soll hier Betrug gegeben sein? Was für eine Urkunde wurde gefälscht?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nun erwartet ihn nicht nur ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens, sondern auch wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Autsch!</p></blockquote>
<p>Gesetzliche Grundlagen? Ist Schwarzfahren strafbar? Wieso soll hier Betrug gegeben sein? Was für eine Urkunde wurde gefälscht?</p>
]]></content:encoded>
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