Schwarzfahren endet im Desaster

von Andreas Hobi am 28. Mai 2008 · 7 Kommentare

Autsch! Das ging gewaltig in die Hose…

Folgendes ist geschehen: Ein 25jähriger Mann (nennen wir ihn mal Rolf) fuhr in der S-Bahn schwarz. Ausserdem hatte er keinen Ausweis dabei. Als eine Kontrolle den Wagen betrat und ihn kontrollierte, kam Rolf auf die glorreiche Idee, einen falschen Namen anzugeben. So komme er am besten weg. Dachte er.

Jedoch gab er nicht irgendwelche Fantasie-Personalien an, sondern jene eine wirklich existierenden Menschen. Denn die Kontrolleure könnten ja auf die Idee kommen, zu überprüfen, ob an der angegebenen Adresse auch wirklich ein Herr XY wohnt… Soweit hat Rolf auch gut überlegt.

Was er jedoch nicht wusste: Gegen den Herrn, dessen Personalien er angab, besteht ein Haftbefehl…

Nun, der Rest der Geschichte ist rasch erzählt. Rolf landete auf dem Polizeirevier, wo er über den Haftbefehl in Kenntnis gesetzt wurde. Jetzt erst rückte er mit seiner wahren Identität raus.

Nun erwartet ihn nicht nur ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens, sondern auch wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Autsch!

(Quelle: RP Online | Wenn Schwarzfahren im Desaster endet)

Die Geschichte erinnerte mich an einen nicht ganz unähnlichen Fall, denn ich Mitte 2007 mal hatte…

Bild © pixelio.de


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Mike Romer Mai 28, 2008 um 22:21

Nun erwartet ihn nicht nur ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens, sondern auch wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Autsch!

Gesetzliche Grundlagen? Ist Schwarzfahren strafbar? Wieso soll hier Betrug gegeben sein? Was für eine Urkunde wurde gefälscht?

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Andreas Hobi | schweizweit.net Mai 28, 2008 um 22:36

Natürlich ist Schwarzfahren strafbar! ;) Wäre es dies nicht, würde wohl kaum jemand eine Fahrkarte lösen…

Aber dass man gleich beim ersten Mal schwarz fahren ein Strafverfahren am Hals hat, ist (zumindest in der Schweiz) sehr unwahrscheinlich. Anscheinend läuft dies in Deutschland anders…

Es ist immer Betrug, wenn Du Dich als jemand anders ausgibst.

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Martin Mai 28, 2008 um 22:51

Also die Urkundenfälschung ist die falsche Angabe der Personalien. Wenn er den Zettel mit seinen Falschen Personalien unterschrieben hat (auch mit falscher Untschrift) hat er bereits eine Urkundenfälschung begangen. Der Betrug ist er hat sich als jemand ausgegeben der er nicht war um sich damit vor dem erhöten Beförderungsgeld zu drücken. Rechtlich wohl eher ein versuchter Betrug.
Schwarzfahren ist auch in Deutschland strafbar. Auch in der Schweiz kann es vorkommen das man beim erstenmal erwischt wird angezeigt wird. Sicher nicht wenn man ordentlich seine Personalien angibt. Aber wenn man wie er falsche Angaben macht, wird schon angezeigt.

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Ralf Mai 28, 2008 um 23:28

Deutsches Recht

Keine Urkundenfälschung ist dagegen das schriftliche Lügen. Wer eine falsche Aussage niederschreibt, macht sich nicht wegen Urkundenfälschung strafbar, da er zugleich der scheinbare und tatsächliche Aussteller ist. Die Namenstäuschung selbst ist noch nicht strafbar. Es kommt auf die Identitätstäuschung an. Die Abgrenzung ist teilweise problematisch. Sie ist jedoch auch mit dem Schutzzweck der Norm zu ermitteln. Der Name ist in der Regel kein Identitätsmerkmal. Eine dauerhafte Verwendung eines falschen Namens wird jedoch als Identitätstäuschung verstanden, da sich ein Eindruck hinsichtlich der Identität verfestigt.

(aus Wikipedia)

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Gumbo Mai 29, 2008 um 10:54

Übrigens – der Geschädigte (derjenige, dessen Personalien missbraucht wurden) kann sich auch noch privat wehren:
Er kann den Betrüger anzeigen wegen falscher Anschuldigung.

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Thomas Stockfleth Februar 23, 2009 um 16:14

” Schwarzfahrer ” machen sich nur strafbar, wenn sie sich die Beförderung erschlichen haben. (§ 265a deutsches StGB )

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Andreas Hobi Februar 25, 2009 um 16:42

@ Thomas:
In Deutschland ist es tatsächlich so, dass man nur vor Gericht gestellt werden kann, wenn man sich die Beförderung erschlichen hat. Es gibt dort demzufolge keine Anzeige wegen “Schwarzfahren”.

Das erhöhte Beförderungsentgelt jedoch muss auf jeden Fall bezahlt werden.

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