Autsch! Das ging gewaltig in die Hose…

Folgendes ist geschehen: Ein 25jähriger Mann (nennen wir ihn mal Rolf) fuhr in der S-Bahn schwarz. Ausserdem hatte er keinen Ausweis dabei. Als eine Kontrolle den Wagen betrat und ihn kontrollierte, kam Rolf auf die glorreiche Idee, einen falschen Namen anzugeben. So komme er am besten weg. Dachte er.

Jedoch gab er nicht irgendwelche Fantasie-Personalien an, sondern jene eine wirklich existierenden Menschen. Denn die Kontrolleure könnten ja auf die Idee kommen, zu überprüfen, ob an der angegebenen Adresse auch wirklich ein Herr XY wohnt… Soweit hat Rolf auch gut überlegt.

Was er jedoch nicht wusste: Gegen den Herrn, dessen Personalien er angab, besteht ein Haftbefehl…

Nun, der Rest der Geschichte ist rasch erzählt. Rolf landete auf dem Polizeirevier, wo er über den Haftbefehl in Kenntnis gesetzt wurde. Jetzt erst rückte er mit seiner wahren Identität raus.

Nun erwartet ihn nicht nur ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens, sondern auch wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Autsch!

(Quelle: RP Online | Wenn Schwarzfahren im Desaster endet)

Die Geschichte erinnerte mich an einen nicht ganz unähnlichen Fall, denn ich Mitte 2007 mal hatte…

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