Dieser Artikel basiert auf einem Artikel im der Schweizer Zeitschrift Ktipp:

Nebst den normalen Billetten verkauft die SBB auch noch viele andere Fahrkarten. Dazu gehören zum Beispiel auch die Mehrfahrtenkarten (MFK).

Die MFK bestehen aus sechs einfachen Fahrten, welche man innerhalb von vier Jahren einlösen kann. Diese einzelnen Fahrten müssen VOR Antritt der Reise entwertet werden. Es ist also nicht erlaubt, einfach einen Kugelschreiber mit auf die Reise zu nehmen, und die Karte per Hand zu entwerten, sobald man einen Kondukteur kommen sieht.

Doch genau in etwa dies hat Bernd Schneider aus Würenlos im Kanton Aargau gemacht: Er entwertete die Karte nicht und stieg in einen Regionalzug ein.

Der Kondukteur (Stichkontrolle) machte ihn daraufhin auf den Text aufmerksam, welcher auf der Rückseite der MFK steht. Dort steht sinngemäss, dass die Entwertung an einem SBB-Entwerter vorgenommen werden muss und dass es - wie schon gesagt - nicht erlaubt ist, per Handschrift zu entwerten.

Bei längeren Strecken im Fernverkehr kann der Kondukteur (in eigenem Ermessen) auch mal ein Auge zudrücken. So mache ich es zum Beispiel bei Tageskarten.

Bernd Schneider jedoch reiste auf einer sehr kurzen Strecke, und erst noch im Regionalverkehr. Sprich: Er reiste mit einer nicht entwerteten MFK in einem Zug, wo man üblicherweise nicht mit einer Kontrolle rechnet… Ein Schelm, der Böses dabei denkt…

Natürlich erhielt Schneider daraufhin eine Busse in der Höhe von CHF 80.- wegen “reisen ohne gültigen Fahrausweis”. Nachträglich wurde diese Busse zwar halbiert, weil sich der Kondukteur nach Aussagen von Bernd Schneider im Ton vergriffen habe, trotzdem ändert dies nichts daran, dass der gute Herr schwarz gefahren ist.

Er steige nun wieder aufs Auto um, liess Schneider kurz darauf wissen. Naja… Das sagen sie alle… :)

Diese Geschichte habe ich der Zeitschrift Ktipp entnommen. Interessant sind dabei auch die Kommentare auf ktipp.ch:

Kuepp sagt:
Die Kontrollen erfolgen unregelmässig. Dem Fahrgast ist nicht bekannt, wann diese stattfinden. Stellt ein Kontrolleur fest, dass eine Mehrfahrtenkarte mit einem handschriftlichen Eintrag des Geltungstages versehen ist. muss er annehmen, dass dieser Eintrag erst nach der Wahrnehmen der anwesenden Stichkontrolle erfolgte. Es ist auch anzunehmen, dass bei einer nicht durchgeführten Kontrolle der Eintrag ausgeblieben wäre. Im Artikel wird von einer Busse von 80 Franken geschrieben. Es ist keine Busse sondern ein Zuschlag für den Aufwand und zugleich eine Abschreckung für die Schwarzfahrer.

k11suisse sagt:
ich hab keine ahnung warum sich herr schneider aufregt, es gibt nun mal übrall regeln in unserem leben, so auch beim bahnhfahren. wenn man sich nicht daran halten will muss man mit konsequenzen rechnen. wenn herr schneider nun aufs auto umsteigen will, dann hoff ich mal dass er den führerausweis nie vergessen wird!!!!