(Quelle: Beobachter)

Folgende Geschichte habe ich dem “Beobachter” entnommen:

René Garbin hat sich bei der SBB als Kondukteur (beziehungsweise neu: Reisezugbegleiter) beworben. Die Aufnahmeprüfung hat er nach eigenen Angaben mit Bravour bestanden. Am Vorstellungsgespräch habe er überzeugt. Nach einem Probetag sei die SBB so zufrieden gewesen, dass sie ihn zum Gesundheitscheck aufbot. Auch diese Hürde übersteht er schadlos.

Über solche Mitarbeiter freut sich die SBB natürlich. Und auch wir freuen uns über solche Arbeitskollegen.

Doch dann kam alles anders. Garbin musste den Betreibungsregisterauszug einreichen. Dort hat er Einträge in der Höhe von CHF 25,000. Für die SBB sind Schulden in dieser Höhe inakzeptabel. Sie stellt ihn nicht ein.

Garbin kann das Vorgehen der SBB nicht verstehen; er habe noch nie einen Betreibungsregisterauszug einreichen müssen, nicht einmal bei Banken und Versicherungen.

Für mich jedoch macht die Vorgehensweise der SBB Sinn. Als Kondukteur setzt man monatlich rund CHF 5,000 um und man findet regelmässig liegen gebliebene Wertsachen in den Zügen. Da gibt es vielleicht Menschen, welche der Versuchung nicht widerstehen können und den Inhalt der gefundenen Portemonnaies oder andere Wertsachen einstecken, anstatt sie im Fundbüro abzugeben.

Vermutlich denkt sich die SBB: “Wer Schulden in der Höhe von CHF 25,000 hat, kann nicht mit Geld umgehen und ist demnach ungeeignet für diesen Job.” Oder wie SBB-Sprecher Roland Binz in der Zeitschrift “Beobachter” sagt: “Betreibungsregisterauszüge helfen bei der Einschätzung von Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit.”

Sehe ich genau so. Es freut mich aber natürlich, dass René Garbin kurz darauf bei einer Versicherung eine Stelle gefunden und somit die Möglichkeit hat, seine doch recht hohen Schulden abzubauen. Vielleicht klappt es zu einem späteren Zeitpunkt mit seinem Traumjob bei der Bahn.

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