Schwarzfahren ist erlaubt!


Mmh… Von einem ziemlich komischen Gerichtsurteil hörte ich soeben aus Deutschland: Ein Schwarzfahrer darf nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Grund: Er könne ja nichts dafür, dass man in der Strassenbahn kein Billett kaufen kann.

Die Rheinbahn ging durch zwei Instanzen, um vom Schwarzfahrer das “erhöhte Beförderungsentgelt” einzukassieren. Doch jedes Mal scheiterte sie.

Hintergrund

Seit Anfang 2005 kann man in den Trams der Rheinbahn keine Billette mehr kaufen. Man muss dies vor Antritt der Fahrt tun. Genau gleich ist es zum Beispiel in Zürich. Auch dort kann man beim Tramführer keine Billette kaufen, sondern man tut dies im Voraus. (Ausnahme im VBZ bilden die Regionalbusse mit dreistelligen Liniennummern.)

Der Schwarzfahrer habe nicht damit rechnen können, dass ein Billettkauf im Tram nicht möglich sei, argumentierten die Richter. Ausserdem akzeptierten die Automaten an der Haltestelle nur Münzen, der Schwarzfahrer habe jedoch nur Noten bei sich gehabt.

Gedanken

Heisst das jetzt: Wer kein passendes Geld dabei hat, fährt gratis? Um ein Beispiel zu nennen: Die Billettautomaten der SBB geben maximal CHF 30.- Retourgeld. Wer also ein Billett im Wert von CHF 2.60 mit einer 200er-Note bezahlen möchte, dem wird die Note gleich wieder ausgespuckt. Potentielle Schwarzfahrer würden also in Zukunft einfach nur noch mit grösseren Noten herumlaufen, und wenn sie dann in eine Billettkontrolle geraten, hiesse es einfach: “Sorry, ich hatte nur eine 200er-Note dabei und deshalb fahre ich schwarz und ihr könnt mich dafür nicht einmal büssen.”

Neee, das kann’s ja wohl nicht sein, oder? So sieht es auch Rheinbahn-Sprecher Georg Schumacher: “Wir lassen uns nicht veräppeln. Die Beweislast liegt beim Fahrgast: Er muss sich schon ernsthaft Mühe geben, ein Ticket zu kaufen.”

Nun gut, man kann die Situation in Deutschland und der Schweiz kaum miteinander vergleichen. Unsere Gerichte hätten vermutlich anders entschieden. Trotzdem: Das Urteil der Richter finde ich ziemlich schräg.

(via rp-online.de)
Bild © (cc) p.aranoia (flickr.com)

16 Kommentare zu “Schwarzfahren ist erlaubt!”

  1. Andy am 06.02.2008 um 17:38

    Über die Retourgeldbeschränkung der Automaten hab ich mich auch schon öfters aufgeregt. Wieviele Bankomaten geben nur 50er- oder sogar 100er-Noten aus? Und damit ein Billet Thun-Bern zu kaufen ist unmöglich. Also muss ich mich in die lange Schlange vor dem Schalter stellen. Und verursache dort wiederum unnötige Personalkosten für mein Billet im Wert von Fr. 7.40…

  2. Andreas Hobi | schweizweit.net am 06.02.2008 um 18:04

    Der Platz für Retourgeld ist in den Automaten beschränkt.

    Um zu garantieren, dass auch die Fahrgäste nach Dir noch ein Billett lösen können (und entsprechend Retourgeld erhalten), geben die Automaten nur für einen beschränkten Betrag Retourgeld.

    Bei Bankomaten hingegen ist es wiederum genau umgekehrt. Auch die sind interessiert, möglichst wenige einzelne Noten herausgeben zu müssen, so dass sie den gewünschten Betrag in möglichst grossen Noten ausbezahlen.

  3. Andy am 06.02.2008 um 18:15

    Es ist mir bewusst, dass die Billetautomaten nur beschränkten Platz für Retourgeld haben. Aber gerade da wo viele Kunden diese Automaten benutzen, sprich in den grösseren Bahnhöfen, könnten diese auch öfters nachgefüllt werden.

    Eine sehr bequeme Bezahlmethode für kürzere Distanzen wäre per SMS. Text “Thun Bern” an 12345 senden und nach kurzer Zeit wäre das MMS-Billet auf dem Handy und der Betrag würde der Telefonrechnung belastet…Ich nehm mal an, bei den SBB hat man sicher schon Gedanken darüber gemacht…

  4. Andreas Hobi | schweizweit.net am 06.02.2008 um 19:17

    Darüber hat man sich bei der SBB schon viele Gedanken gemacht. Das Ergebnis siehst Du hier: Mobile Ticket der SBB

    Alternativ kannst Du das Billett auch zuhause selbst ausdrucken.

    Bevor Du diese Angebote nutzt, lässt Du dir am besten gleich ein Test-Billett aufs Handy schicken oder druckst ein Testbillett aus.

  5. Ralf am 06.02.2008 um 19:58

    Der grösste Schein, den HVV-Automaten annehmen, ist der 20 € Schein. Manche nehmen auch die EC-Karte. Und Retour gibt es ausschliesslich Münzen.

  6. Federico am 06.02.2008 um 21:11

    Ich finde, 30 Franken Retourgeld ist genug. Ausserdem nehmen alle modernen Billettautomaten der SBB auch Kredit- und Bankkarten. Und eine solche Karte haben 99 Prozent der Reisenden. Ich begreife nicht, wieso es trotzdem so vielen Reisenden nicht möglich sein soll, ein Billett zu kaufen. Aber eine Ausrede haben auch wieder 99 Prozent der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis parat.

  7. Andreas Hobi | schweizweit.net am 06.02.2008 um 22:16

    Wo ein Wille, da ein Weg.

    Der SBB kann man wirklich nicht den Vorwurf machen, sie böte zuwenig Möglichkeiten für den Billettkauf:

    • Schalter
    • Billettautomat
    • Telefon: RailService 0900 300 300
    • Mobile Ticket (MMS)
    • Online Ticket (selber drucken auf A4)
    • Fernverkehrszüge (+ CHF 5.00)
    • Gemeinde (Tageskarte)
    • Reisebüros (vorallem für internationale Verbindungen)

    Wer sich den täglichen Gang zum Billettkauf ersparen möchte, löst am besten eine Mehrfahrtenkarte oder ein Abo.

  8. mds am 06.02.2008 um 22:31

    Darüber hat man sich bei der SBB schon viele Gedanken gemacht. Das Ergebnis siehst Du hier: Mobile Ticket der SBB

    … um als Schwarzfahrer registriert zu werden, wenn es ein Problem mit dem Handy gibt?

    Alternativ kannst Du das Billett auch zuhause selbst ausdrucken.

    … funktioniert, leider nicht für den lokalen ÖV, so dass man dort jeweils noch ein Ticket lösen muss. Und mit einem selbst ausgedruckten Ticket bekommt man den Kontrolleur viel länger zu Gesicht als üblich! ;)

    Was die Verkaufsautomaten betrifft, sehe ich im beschränkten Rückgeld ein erträgliches Problem. Viel mühsamer ist die Benutzeroberfläche, die an Ergonomie kaum zu unterbieten ist … :(

  9. Ralf am 06.02.2008 um 22:38

    Zu den schrägen Urteilen; deutsche Gerichte können es noch besser: Nach dem Willen des LG Hamburg könnte ich, wenn es denn ein deutsches Blog wäre ein Kommentar, der meine Persönlichkeitsrechte verletzt, schreiben und anschliessend Dich wegen ebend dieser Persönlichketrechteverletzung abmahnen. Du würdest verurteilt werden.

  10. Sandra-Lia am 06.02.2008 um 23:59

    naja, doof nur, wenn man an Bahnhöfen wohnt, die noch die alten Automaten haben, die nur 20er noten und Münzen nehmen, und keinerlei Schalter haben. Da krieg ich ned mal Ticket dahin, wo ich will..

    Ich mein, jetzt mal ernsthaft, wenn ich nur ein 100 Fr note hab, und ein ticket zahlen wollte, muss ich schon sagen, moderne Technik, und kann ned mal noten rückgeld geben?

    So was geht nicht!

    Aber die Ausrede da find ich schon sehr interesannt.

  11. Federico am 07.02.2008 um 05:41

    Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Auch ein Parkhaus akzeptiert keine 100er und 200er Note.

  12. Andreas Hobi | schweizweit.net am 07.02.2008 um 10:44

    @ Ralf:
    Das ist mir bekannt. Ich bin (in dieser Hinsicht) echt froh, nicht in Deutschland leben zu müssen und hoffe, dass solche Urteile in der Schweiz nie folgen werden.

    @ mds:
    Sobald Du das “Ticket” auf dem Handy hast, bist Du auf der sicheren Seite, selbst wenn der Kondukteur es nicht einscannen kann. Denn: Wenn das Scannen nicht klappt, gibt es immer noch einen Zahlencode, der angezeigt wird. Diesen können wir dann in der Zentrale (per Handy / Zugpersonalgerät) abfragen.

    Bisher konnte ich jedoch jedes Online- und Mobile-Ticket erfolgreich überprüfen und es ist bisher noch zu keinen Problemen gekommen. :)

    @ Allgemein:
    Es gibt auch einzelne Geschäfte (zum Beispiel Mc Donalds) welche keine grossen Noten akzeptieren. Zumindest im Churer Mc’ ist es nicht möglich, mit einer 200er-Note zu bezahlen… :( Insofern darf man von einem Automaten auch nicht mehr verlangen. :)

  13. Gumbo am 07.02.2008 um 14:08

    Sandra-Lia
    Dann finanziere doch den ÖV-Unternehmen im ganzen Land neue Automaten, die auch grosse Noten (so etwa bis zu einem 500-er) annehmen und drauf herausgeben können.
    In der heutigen Zeit, wo die meisten bargeldlos zahlen, und auch an praktisch allen Bahnhöfen die Automaten Zahlkarten annehmen, tönt sowas reichlich veraltet. Immerhin ist ein im Freien relativ ungeschützt stehender Automat ja keine Bank fürs Noten wechseln. Wenn er tonnenweise Noten bloss zum Herausgeben in seiner Kasse hätte, würden bald mal Räuber mit grobem Gerät auffahren und die Automaten knacken oder gleich auf den Lastwagen laden und ab damit…
    Und - versuch mal am Morgen um 6.00 Uhr deinem Busfahrer eine Hunderternote zu geben. Der ist verständlicherweise nicht erfreut….
    Gumbo

  14. Gumbo am 07.02.2008 um 14:15

    MDS:
    Die Benutzeroberfläche, die im Moment gerade an den Automaten neu geladen wird, ist wirklich Tubelisicher. Man muss ja in der Regel nur immer eine Auswahl “so” oder “so” antippen. Dazu die üblichen Knöpfe: Zurück und Annullieren.
    Sie sind jedenfalls eine grosse Verbesserung gegenüber der bisherigen Software. Mich siehst du jedenfalls nicht mehr am Schalter. Am Automaten erhalte ich mein Billett sofort und zahle mit Karte.
    Gumbo

  15. Petar am 07.02.2008 um 17:19

    Naja, dumm ist es, wenn man dann in einer Stadt wie Walenstadt wohnt, wo es nur einen Billetautomaten gibt und keine Schalter/Schnellzüge und der nächste Bankautomat einige Hundert Meter entfernt liegt.

  16. gumbo am 07.02.2008 um 23:51

    Petar
    Eben - bargeldlos, da braucht es ja keinen Bankomaten.

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