SBB: Tageskarte für 5 Franken
St. Gallen, europa, genf December 25th. 2007, 16:11
Premiere: Soeben habe ich die erste französische Kundenreaktion meiner “Karriere” erhalten. Auch wenn ich nichts falsch gemacht habe, ist es doch immer wieder ärgerlich, wenn man dann rein formhalber eine Stellungnahme schreiben muss. :-/
Wie es dazu kam
Am Abend des 30. November 2007 begab sich eine Gruppe von Jugendlichen (Schüler eines Internats im Raum Sargans) auf die Heimreise in die Westschweiz (im Zug nonstop Sargans - Zürich HB). Die Namen in der folgenden Schilderung sind geändert:
Ein Schüler - nennen wir in Yves - hatte sein Portemonnaie nicht dabei. Er sagte uns (wir standen zufälligerweise zu zweit vor ihm), dass sich in seinem Portemonnaie auch seine Ausweise (inklusive GA) befinden. Zusätzlich wies er uns einen Zettel (“GA vergessen”) vor, der von einem werten Kollegen auf der Hinfahrt ausgestellt wurde. Mit diesem Zettel reiste Yves eine Woche zuvor für CHF 5.- von Martigny nach Sargans. (Sozusagen eine “SBB-Tageskarte” für 5 Stutz, nicht schlecht…)
Natürlich erwartete er, dass er nun auch für CHF 5.- wieder zurück nach Martigny fahren kann. Er behautete, er sei Yves Bellouin; und tatsächlich, auf diesen Namen läuft ein GA. Nun musste er nur noch den Beweis erbringen, dass er auch wirklich so heisst. Ohne Ausweise ist dies schwierig…
Widersprüche
Ich fragte ihn, wieso er sich denn nicht sein vergessenes GA von Martigny nach Sargans hätte schicken lassen. Er hätte dafür ja fast eine ganze Woche Zeit gehabt. Diese Frage konnte er uns aber nicht beantworten, er verstrickte sich sogar in Widersprüche.
Es blieb ihm also nichts andere übrig, als ein Billett zu lösen. Wir fragten ihn, ob er nach Martigny zurück wolle, was er uns bestätigte. CHF 100.- für ein ganzes Billett. Fast schon wollte er bezahlen, da überlegte es sich Yves nochmals anders. Er sei noch nicht 16 und bezahle nur den halben Preis.
“Sie sind noch nicht 16 Jahre alt? Dann bräuchte ich bitte noch einen Ausweis.”
Da drehte er sich um und fragte seine Kollegen, ob ihm jemand mit einer Hunderternote aushelfen könne. Doch gerade, als sie bezahlen wollten, hatte er es sich nochmals anders überlegt; sein Vater sei ein einflussreicher Mann in der Romandie. Deshalb werde er nicht bezahlen.
“Es wäre doch schade, wenn wir wegen einer solchen Kleinigkeit beim nächsten Halt in Zürich die Polizei beiziehen müssten, oder?”, fragte ich ihn. “Dann haben Sie nur noch mehr Probleme. Wir glauben Ihnen gerne, dass Ihr Vater ein wichtiger Mann ist in der Westschweiz. Aber bei der SBB gilt gleiches Recht für alle. Sie haben zu bezahlen, so wie es alle anderen auch tun.”
Nun beglichen seine Kollegen den Betrag für das Billett und ich machte mich, zusammen mit dem Zugchef, von dannen.
Das Schreiben seines einflussreichen Vaters
Vor einigen Tagen nun traf das Schreiben seines “einflussreichen” Vaters beim Kundendienst der SBB ein. Es liegt mir in voller Länge vor. Die beiden ersten Seiten bestehen aus handgeschriebenem Text (dass es das heute noch gibt…), die beiden letzten Seiten sind Fotokopien der Identitätskarte (vorne / hinten), des GAs (vorne / hinten) und des Billettes Sargans-Martigny. Zusätzlich lag auch gleich noch ein Einzahlungsschein bei, doch dazu später mehr.
Nous possedons 4 AG (moi-Même et 3 de mes enfants) ainsi qu’une carte junior. (…) Je paie des Billets pour ma femme plus de 5,500.- de franc de train par année.
Damit will er zeigen, was für ein wichtiger Kunde der SBB er ist.
De vendredi 30.11.07 mon fils a oublié son portemonnaie donc pas AG, pas d’argent, pas de carte d’identité…
Kann ja mal passieren, man muss dann aber auch die Konsequenzen tragen.
Danach kam viel nichtssagender Text, bevor dann die Forderung folgte, die wohl in jedem Brief steht, der den Kundendienst erreicht:
Je vous demande de me rembourser les 100.- ainsi que 2.30 moins les frais (5.- je crois) sur mon CCP XX.XXXXX.X.
(…) je me reserve d’ecrire, de me defendre de diverses monières (journaux, presse tribune libre, Bon a savoir, ect…)
In der Deutschschweiz drohen sie mit Kassensturz und Beobachter, in der Westschweiz mit “bon a savoir”… Menschen sind überall gleich.
Mon fils a eu tord d’oublier son portemonnaie, mais les 2 controleurs n’ont pas fait leur devoir, ils ont abusé de la situation.
Wir haben unsere Arbeit nicht gemacht und stattdessen die Situation ausgenutzt. Soso. ;o)
Wie oben schon erwähnt, war dem Schreiben auch gleich ein Einzahlungsschein beigelegt.
Missbrauch?
Yves Vater hat seinem Schreiben auch (wie schon erwähnt) Fotokopien des GAs seines Sohnes beigelegt. Anscheinend hat er nicht damit gerechnet, dass sein Schreiben den weiten Weg von Genf nach Chur finden würde und ich das Foto auf dem GA anschauen kann. Nun, da ich das Foto auf dem kopierten GA gesehen habe, kann ich ganz klar sagen:
Der Jugendliche sah deutlich älter aus und hatte einen sichtbar breiteren Kopf als auf dem Foto. Ob da wohl jemand versucht, die SBB zu betrügen?
Übrigens: Der “einflussreiche Vater” ist “bloss” Eidg. Dipl. Restaurateur. (Zum Glück gibt es Google…) Wahr wohl nichts mit Angeben. :)
Bestimmt verdient er mit seinem Job eine Menge Geld, doch unter einflussreich verstehe ich einen Politiker, Medienmogul, CEO eines börsenkotierten Unternehmens. Und nicht einen Beizer.
Ausnahmen
Klar gibt es auch Fahrgäste, die aus Versehen ihr Portemonnaie zu Hause liegen lassen und trotzdem mit dem Zug fahren wollen. Wenn die mir eine plausible (und vorallem überprüfbare) Geschichte auftischen können, dann ist es ohne weiteres möglich, dass ich ein Auge zudrücke. Schliesslich bewegen wir uns in einem Spannungsfeld zwischen SBB (Einnahmensicherung) und Kundschaft (Kundenzufriedenheit) und wir sind bemüht, möglichst eine Win-Win-Situation zu schaffen.
Im oben beschriebenen Fall jedoch gibt es zuviele Unstimmigkeiten und Lügen (GA nicht nachgeschickt, “einflussreicher” Vater ist ein Beizer, etc.)
Gefällt Dir dieser Artikel? Dann werden Dich vielleicht auch andere Berichte interessieren. Hier sind die Top 10 der schweizweit.net-Artikel. Mehr über mich und diesen Blog erfährst Du unter About / Info.
Wurde Dein Interesse geweckt? Dann abonniere den kostenlosen E-Mail-Newsletter und wir schicken Dir zukünftige ähnliche Artikel per Email zu! (Bereits haben sich über 200 Personen eingetragen.)
Alternativ kannst Du auch den RSS-Feed abonnieren.
Mehr Informationen zu den Abonnements...
Ähnliche Artikel:
- GA in Abfalleimer geworfen
- Weitere Automatenpanne bei SBB?
- Skandal! Kondukteur spricht im Ruhewagen!
- Detektiv-Arbeit für SBB-Kondukteure
- Parkkarte im Zug und Aktions-Tageskarte beim Kondukteur
- 95 Franken für eine Platzreservation im Zug
- Ich hätte gerne einen Campari Soda…
- Kurznews: Chipfabrik in Sargans SG
- Eine Schoggi für den Kondukteur
- Bald ICN zwischen Zürich und Chur?


December 25th, 2007 at 17:46
Kann sich dieser Yves nicht das Billet (abzüglich 5.-) am Schalter rückerstatten lassen? Vorausgesetzt natürlich er ist wirklich Besitzer eines GAs…
Wenn wir schon beim Thema sind: ich bin zur Zeit im Ausland und habe drum kein GA. Sobald ich heimkomme, brauche ich wieder eines. Dazu muss ich aber vom Flughafen zuerst heimfahren. Dieses Billet wird mir dann angerechnet (natürlich nur wenn ich das GA mit dem richtigen Datum löse), oder? Wie sieht das aus wenn ich ein MMS-Ticket löse? Kann ich das auch “zurückgeben”?
December 25th, 2007 at 18:13
Ui, gute Frage… *confused*
Also bei einem “normalen” Billett sieht es ja so aus: Der Kunde löst ein Billett, lässt sich vom Bahnhof oder Zugbegleiter seinen Namen auf die Rückseite schreiben (hierzu wird eine ID oder ähnliches benötigt) und einen Vermerk anbringen, dass noch ein GA gültig rückwirkend ab jenem Tag gekauft wird. (Rein nach Vorschrift dürfte es etwa so ablaufen, oftmals wird es auch einfach “Handglänk mal Pi” gemacht.)
Wie das bei einem MMS-Ticket aussieht? Da bin ich echt überfragt! Im Grunde genommen ist ein MMS-Ticket ja persönlich (du musst dich hierfür registrieren, soviel ich weiss). Also sieht “die SBB”, dass Du und nicht jemand anders mit dem Ticket gefahren bist. Aber ob man dies am Schalter so akzeptiert… Ich glaube weniger. Vermutlich müsstest Du dem Kundendienst schreiben und dieser sorgt dann für die Rückerstattung des Billetts… Ich stelle mir dies ziemlich kompliziert vor.
Ich rate Dir, besser ein Billett aus dem Automat oder vom Schalter zu holen.
December 25th, 2007 at 18:44
Danke für die prompte Auskunft.
hm, dann kann ich halt das MMS-Ticket doch nicht ausprobieren. Hätte das gerne mal gemacht, aber da ich ja sonst immer mit dem GA rumfahre, geht das nicht. Man müsste einfach irgendwie garantieren dass das Ticket nur einmal rückerstattet wird… Das Papierticket können sie ja am Schalter behalten, mein Natel lieber nicht ;-)
December 25th, 2007 at 22:20
Wenn ich mich nicht täusche kann man auch Klassenwechsel via MMS-Ticket lösen. Kannst dir ja mal ne fahrt in 1. Klasse gönnen… sinnlos ist dieser vorschlag jedoch, wenn du eh ein 1. klasse ga kaufst :o) hehe…
jedenfalls viel spass mit deinem ga :o)
December 26th, 2007 at 00:37
Ich verstehe “Yves” und seinen Vater. Ich erwarte als Premium-Kunde (Stammkunde, GA-Fahrer) auch Premium-Service, und dazu gehört nun mal, dass man nicht nur einmal ein Auge zudrückt, sondern auch zweimal. Womöglich war der junge Mann an einem Ort, wo er keine Post empfangen konnte (Berghütte o.ä.)?
Egal: Er besitzt offenbar ein GA, die ganze Familie (wie bei uns auch) besitzt eins, und auch wenn er ein Schlufi zu sein scheint - das darf von mir aus gesehen passieren. Auch wenn er irgend eine Schrottgeschichte von wegen “nicht 16″ und “einflussreicher Vater” und so auftischt. Ein Pubertierender halt.
Ich erachte es in diesem Falle (ich nehme einmal an, die Ausweiskopien waren echt) als selbstverständlich, dass man die 100 Franken zurückzahlt - und dazu bitte auch gleich zB einen Gutschein für ein Mitfahr-GA oder was Ähnliches schickt. Das wäre guter (Stamm-)Kundendienst. Alles andere ist sture Paragraphenreiterei und eine Schikane für treue SBB-KundInnen, egal wie sich deren Juniors benehmen.
Ich habe mein GA in rund 15 Jahren noch nie vergessen; sollte es mir aber einmal passieren und sollten die Umstände es nicht erlauben oder zu mühsam sein, dass man es nicht nachsendet (ich lasse nur ungern meine Freundin in meine Wohnung kommen, nur weil da ein Ausweis liegt, den ich seit 15 Jahren brav bezahle) - ich würde genau so alle Hebel in Bewegung setzen, wenn mir so eine Geschichte widerfahren würde.
Die SBB haben in den 15 Jahren rund 40′000 Franken von mir bekommen. Vermutlich habe ich das GA nicht mal jedes Jahr rausgefahren, musste aber dafür bis Dezember 2005 in teils verrauchten und versifften Bahnwagen umherfahren (der Rauch drang meistens in den Nichtraucherbereich). Für diese Kohle sollen die mir gefälligst ein Kundendienst-Wohlfühlprogramm von 110% bieten, auch wenn ich mal nen Seich mache.
Was die SBB punkto “Kundendienst” bei ihren GA-KundInnen verstehen, ist übrigens auch hier dokumentiert - der gesunde Menschenverstand scheint da in der Vergangenheit öfters abhanden gekommen zu sein. Zugegeben klappte es die letzten zwei Jahre zumindest bei mir jeweils problemlos.
December 26th, 2007 at 07:30
@Giabez: danke für den Vorschlag. Fürs 1.-Klass-GA reicht mein Budget (noch) nicht, daher ist das durchaus eine gute Idee :-)
@Andi: Bin gleicher Meinung wie du, der soll das Geld zurückkriegen (halt abzüglich der CHF 5.-). Gleichzeitig bin ich aber auch der Meinung, dass dein kontrollierender Namensvetter durchaus richtig bzw. normal gehandelt hat (vorausgesetzt der andere kriegt das Geld zurück, aber wenn man das GA vergisst kriegt man es ja zurück, also wird das wohl hier auch gehen. http://mct.sbb.ch/mct/reisemarkt/abonnemente/ga/general-abo-verlust.htm). Er kann ja nicht alle GA-Inhaber persönlich kennen…
Bezüglich Kundendienst muss ich die SBB etwas in Schutz nehmen: Sie sind gewiss nicht perfekt (wer ist das schon?) aber ich kenne mittlerweile einige ausländische Transportunternehmen und besser als die SBB war bis jetzt keines. Teste gerade Montréal und da ist es schlimm: kein Fahrplan an Haltestellen, keine Ankündigung der Haltestelle (und Chauffeur lässt einen am falschen Ort raus wenn man fragt), keine Koordination (Bus fährt gleichzeitig ab wie die Métro unterirdisch ankommt, herrlich wenn der Bus alle 30min fährt), ziemlich teuer, kein Retourgeld, alte Busse/Züge, überfüllte Fahrzeuge, häufig mürrisches Personal etc Da freue ich mich wieder auf die SBB!
December 26th, 2007 at 18:04
@ Andi: Der Junge war, wie im Artikel erwähnt in einem Internat. (Ich kenne es gut, da ich mal in der Nähe gewohnt habe.) Es sollte dort kein Problem sein, Post zu erhalten und zu verschicken.
Natürlich hat ein GA-Kunde Anrecht auf eine Rückerstattung, wenn er sein GA mal vergisst. Er muss seine Identität einfach beweisen können. Leider kommt es (vor allem bei Jugendlichen und bestimmten Nationalitäten) ab und an vor, dass diese ohne gültige Ausweispapiere und ohne Geld herumfahren, und bei der Kontrolle den Namen und die Adresse jenes Kollegen angeben, der ein GA hat. Wenn der Fahrgast keine Ausweise auf sich trägt, liegt es an uns, ob wir ihm glauben oder nicht. Und dieser Junge hat nun mal einen eher unglaubwürdigen Auftritt aufs Parkett gelegt.
Ich streite nicht ab, dass ich unter Umständen anders reagiert hätte, wäre eine zwanzig Jahre ältere Person vor mir gesessen oder hätte er sich kooperativ verhalten.
Hinzu kommt natürlich auch noch der Ton des Jugendlichen. Es war “unter der Gürtellinie”, wie er mit mir und dem Zugchef gesprochen hat. Nun, bekanntlich fällt der Apfel nicht weit vom Stamm, der Vater hat im Brief den genau gleichen üblen Ton angeschlagen und sich dann auch noch angemasst, die Arbeit des Zugchefs und von mir zu beurteilen.
Bei einem höflichen Brief hätte ich eine Gutschrift vermutlich gemacht. Aber sicher nicht, wenn jemand in diesem Ton mit mir (oder über mich) spricht.
December 27th, 2007 at 17:20
Ich verstehe Dich schon auch ein wenig und weiss aus eigener Erfahrung, was für Deppen und Tröten so in Zügen rumhängen… von da her: Grosses Verständnis für einige Deiner Aussagen.
Nur heisst das mit anderen Worten, dass für verschiedene Auftritte verschiedenes Recht gilt, und das geht natürlich nicht - das würde man “Willkür” nennen. Ich glaube kaum, dass Du damit durchkommen würdest, wenn man den Fall an höhere Instanzen ziehen würde.
Letztlich gilt (auch wenn ich hier beinahe “leider” schreibe) gleiches Recht für alle, ob sich jemand nun wie ein A… aufführt oder kooperativ ist.
August 11th, 2008 at 20:50
Mit einem vergessenen Portemonaie kann man sich schlecht Ausweisen und die Ga Legitimationsnummer werde ich mir nicht auf den Arm Tätowieren lassen meiner Meinung nach macht immer der Ton die Musik.Auch das Vorgehen des Kondukteurs ist immer Ermessenssache.Ich würde mich auch nicht von einer Gruppe anscheissen lassen.Tagesform hin oder her.