Billett-Trick funktioniert nicht mehr


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Hallo Andreas,
Wie ist denn deine Einstellung diesem Trick gegenüber, welcher der
Herr im Kassensturz gezeigt hat? (Falls du es nicht gesehen hast,
erkläre ich kurz)
Man wohnt z.b. in Zürich, muss nach Bern und dann wieder zurück.
Dann kann man, wenn man von Zürich nach Zürich Oerlikon via Bern
lässt, Geld sparen.
Kommt da noch ein Post von dir? =)

greets usm Toggi

Um was geht es

Ein Basler Wirtschaftsstudent entdeckte im SBB-Ticket-System eine Lücke und zahlt für die gleiche Strecke viel weniger als andere Fahrgäste. Das zeigte die Sendung «Kassensturz».

Gabriel Brombacher fand die Lücke letzte Woche: «Ich habe die neuen Billetautomaten gesehen und habe darauf herumgespielt und kam so auf diesen Trick», sagte er gegenüber «Kassensturz».

Und so funktioniert der Trick: Das Billet Basel-Bern-retour kostet ohne Halbtax 72 Franken. Gabriel Brombacher löst aber kein Retourbillet, sondern ein einfaches Ticket von Basel nach Basel St. Johann, und gibt «via Bern» in den Automaten ein. So kostet die gleiche Fahrt nur 63 Franken, also 9 Franken weniger.

Dieser Trick funktioniert überall. Vorausgesetzt, man fährt am gleichen Tag hin und zurück und löst das Billet im Internet oder an den neuesten SBB-Automaten.

Von Zürich nach Bern kostet ein Retourticket ohne Halbtax 90 Franken. Ein Einfach-Ticket von Zürich nach Oerlikon via Bern, kostet nur 77 Franken. Differenz: 13 Franken.

Bern - St. Gallen kostet 126 Franken, wer ein einfaches Ticket löst nach Bern-Bümpliz via St.Gallen, spart 17 Franken.
Quelle: tagesschau.sf.tv

Nun, ich bin kein Fachmann wenn es um die Berechnung der Billettpreise geht, aber ich vermute, das System, welches die Billettpreise berechnet ist sehr komplex und es gibt Millionen von möglichen Verbindungen. Dass sich da auch mal Berechnungsfehler einschleichen, ist vermutlich kaum auszuschliessen. Die SBB wusste bisher nichts von diesem Systemfehler (sagt sie zumindest) und will ihn nun beheben.

Gestern Mittag (also noch vor dem Kassensturz-Beitrag) gab es ein Rundschreiben, in welchem wir angewiesen wurden, diese Billette nicht mehr zu akzeptieren, bzw. zu korrigieren. Dass wir die Billette nicht mehr akzeptieren, wurde bereits auch schon den Medien mitgeteilt. (Siehe zum Beispiel am Ende des Artikels “Wie man billiger Zug fährt”)

Die Billettautomaten werden so bald als möglich umgerüstet, so dass sie die Preise korrekt berechnen.

17 Kommentare zu “Billett-Trick funktioniert nicht mehr”

  1. greezer am 21.11.2007 um 18:42

    Danke =)
    Das ging aber schnell =)

  2. RAFF am 21.11.2007 um 19:51

    Und wie soll das gehen, “nicht mehr akzeptieren”? Das Ticket ist offiziell und gültig, daran gibt es nichts zu rüttelen.

  3. Andreas (schweizweit.net) am 22.11.2007 um 10:20

    Die entsprechenden Passagen im Tarif wurden geändert. Ich muss mir das nochmals genauer anschauen und dann kann ich Dir am Abend mehr dazu sagen.

  4. Ralf am 23.11.2007 um 14:09

    Ich sehe das auch so wie Raff und das haut mich doch wirklich fast vom Hocker, wenn die SBB jetzt versucht, ihre eigenen Fehler auf den Konsumenten abzuwälzen. Es interessiert doch den Konsumenten nicht, ob die SBB ihre Systeme nicht im Griff hat. Auch wenn die SBB eine monopolähnliche Stellung hat, so ist sie ein Dienstleistungsunternehmung und hat sich als solches im Markt zu bewegen. Wenn die SBB einen Fehler gemach t hat, so soll sie dafür gerade stehen und sich die paar Franken Einbussen ans Bein streichen. Das gibt es auch bei den Airlines, das falsche Tickets ausgestellt werden und die Rechtslage ist glasklar: Das Ticket ist gültig. Rumjoggeln und publizieren, dass man seine eigenen Tickets nicht mehr akzeptiert ist ja ein Armutszeugnis par Excellence. Vielmehr sollte man seine IT Spezialisten bemühen, diesen Fehler zu beheben, falls diese nicht gerade in den Ferien weilen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle ausgestellten Tickets gültig, soweit die Rechtslage.
    Die alte Frau, die verloren vor dem Billettautomaten steht und es alleine nicht fertig bringt, ein Ticket zu kaufen, ist mit ihren Problemen auch alleine. Sie ist darauf angewiesen, dass andere Fahrgäste ihr helfen. Das ist ein Problem, dass die SBB sehr wohl kennt und es bringt auch nicht viel, mit den Senioren Kurse durchzuführen: “Wie bediene ich einen Billetautomaten.” Bei vielen älteren Leuten geht das einfach nicht mehr rein oder sie vergessen das sofort wieder. Die SBB delegiert dieses Problem an andere Fahrgäste. Schliesslich soll man einander helfen und das werde ich auch in Zukunft tun. Sollte es beim nächsten Mal, die Gelegenheit geben, ein “Trickbillet” zu kaufen, so werden die alte Frau und ich das tun ;-).
    Gruss Ralf

  5. Andreas (schweizweit.net) am 23.11.2007 um 15:08

    Jene Fahrgäste, welche den Fehler in der Vergangenheit für sich genutzt haben, müssen natürlich nicht nachzahlen. Das ware völliger Blödsinn. Es geht einzig und allein darum, dass es in Zukunft nicht mehr möglich ist, diesen Fehler für sich zu nutzen.

    Dass die SBB wegen dieses Fehlers auf einige Franken an Einnahmen verzichtet hat, ist wohl klar und ich mag dies dem Studenten, welcher den Fehler aufgedeckt hat, auch gönnen. (Die leben ja bekanntlich nicht unbedingt im Luxus…)

    die Rechtslage ist glasklar: Das Ticket ist gültig.

    Dem ist seit vergangenem Dienstag nicht mehr so. Die entsprechenden Absätze im Tarif 600 (T600) wurden angepasst, womit solche Billette nicht mehr gültig sind. (Diese Info wollte ich Raff gestern noch nachliefern, kam dann aber nicht mehr dazu.) Soweit die Rechtslage.

  6. RAFF am 23.11.2007 um 15:15

    was ist Tarif 600?

  7. Ralf am 23.11.2007 um 15:35

    Warum wird der Fehler nicht einfach behoben, damit man gar keine solche Tickets mehr beziehen kann?

  8. RAFF am 23.11.2007 um 15:42

    Also Basel SBB nach Basel St. Johann via Bern geht über Internet nicht mehr…

  9. Andreas (schweizweit.net) am 23.11.2007 um 16:39

    was ist Tarif 600?

    Das glaub ich jetzt nicht, da spricht RAFF lang und breit und besserwisserisch von Gesetz, Recht, erlaubt, nicht erlaubt und dann dies: Anscheinend weiss er nicht einmal, von was er überhaupt redet! *totlach*

    Da sag ich nur: Grosse Klappe und nichts dahinter. :)

    Sorry, aber bei mir bist Du nun definitiv “unten durch” und es wird lange Zeit brauchen, bis ich Dich wieder ernst nehmen kann.

  10. Andreas (schweizweit.net) am 23.11.2007 um 16:39

    @ Ralf: Wie Du bestimmt im verlinkten Artikel “Wie man billiger Zug fährt” gesehen hast, wird der Fehler behoben.

  11. Andreas (schweizweit.net) am 23.11.2007 um 16:53

    Der allgemeine Personentarif der
    Schweizerischen Transportunternehmungen (Tarif 600) regelt die Benutzungsvorschriften für die Transportunternehmungen. Zum Beispiel die Geltungsbereiche, Geltungsdauer etc.

    Der T600 wird nicht von der SBB herausgegeben und ist für alle am Tarif beteiligten Transportunternehmungen bindend.

  12. Ralf am 23.11.2007 um 17:11

    @ Andreas
    Meinst du das da:

    Die SBB würden zudem technisch unterbinden, dass man ihr System nicht mehr länger austricksen könne. Wann die Automaten umgerüstet sein werden, sei aber unklar.

    Wenn ja, wie lange müssen wir jetzt warten? Ich schätze mal ein halbes Jahr?

  13. Andreas (schweizweit.net) am 23.11.2007 um 17:12

    Eigentlich ist es ja so: Ich persönlich hatte im Zug noch nie einen Fahrgast, welcher ein solches “Kassensturz-Billett” vorwies. Alle Zugbegleiter, welche ich fragte, können sich auch nicht erinnern, jemals ein solches Ticket gesehen zu haben.

    Sprich: Solange es nur bei Einzelfällen bleibt, werden wir wohl nichts unternehmen. Bringt ja nichts, wegen ein paar wenigen Franken ein grosses Theater zu machen.

    Nach dem Kassensturz-Beitrag besteht jedoch “die Gefahr”, dass nun “Massen” an Fahrgästen diesen Trick nutzen. Dann würden wir dies natürlich nicht mehr akzeptieren.

    Aber wie gesagt: Ich zweifle daran, jemals ein solches Billett zu Gesicht zu bekommen. :)

  14. Andreas (schweizweit.net) am 23.11.2007 um 17:14

    @ Ralf: Keine Ahnung; dafür kenne ich mich mit den Automaten zu wenig aus. Verwundern würde es mich nicht…

  15. RAFF am 23.11.2007 um 19:30

    @Andreas:
    Ich kenne die allgemeinen Personentarife der schweizerischen Transportunternehmungen. Aber frag doch beim nächsten Dienst stichprobeweise deine Fahrgäste, ob sie die T600 kennen? Ich wette mit dir, dass diese niemand kennt! Oder google mal nach „Tarif 600“. Kann man mit den Suchresultaten was anfangen?
    Die grosse Klappe muss ich daher dir zurückgeben, denn du schreibst so, als ob alle Kondukteure der SBB wären und jeden Abend die Regelwerke der SBB lesen.

    Wie auch immer, dies bedeutet nicht, weil es jetzt im Tarif 600 steht, es rechtlich auch absolut haltbar ist. Genau das Gleiche gilt für alle AGBs. Egal was darin steht, geltendes Recht kann man damit nicht umgehen.
    Streng genommen sind zum Beispiel AGBs die auf der Rückseite einer Quittung stehen (Beispiel Interdiscount) nicht bindend, da sie nicht vor dem Kauf dem Käufer bekannt waren.

    Solange also die Billettautomaten diese Falsche Tickets rausspucken, sind diese auch gültig, denn die Automaten gehören der SBB und so gesehen ist es kein Trick und auch kein Betrug, sondern schlicht ein Fehler der SBB. Man könnte sogar soweit gehen zu behaupten, dass eine Ablehnung der Tickets seitens der SBB ein Betrug wäre, den hätte der Kunde das gewusst hätte er vielleicht auf diese Fahrt verzichtet?

    Lieber Andreas, bis jetzt habe ich mir die folgende Bemerkung immer verkniffen, aber nach dem du mir eine grosse Klappe angehängt hast, muss ich dich einfach fragen: Bist du einer von denen die die Aufnahmeprüfung bei der Polizei nicht geschafft hat? Denn wen man dein Blog regelmässig liest, findet man in erster Line Beiträge, bei denen du offenbar voller Stolz allen mitteilst, wie du jemanden gebüsst oder beim Betrug erwischt hast. Ist das so befriedigend?
    Offenbar bist du einfach noch viel zu jung, um zu verstehen, dass man nicht alles mit Reglementen und Bussen lösen kann.

  16. Andreas (schweizweit.net) am 23.11.2007 um 20:09

    Ich denke auch nicht, dass viele Fahrgäste den Tarif kennen. Aber solange sie sich nicht als Experten im Bereich Transportgesetz oder Gesetz im Allgemeinen hervortun wollen, stört mich das auch nicht. Bei Dir jedoch schaut es ein wenig anders aus. Beim Lesen Deiner Kommentare wird der Anschein erweckt, als würdest Du dich mit den Gesetzen auskennen.

    Anscheinend ist dies nur bedingt der Fall. (Ich lasse mich aber auch gerne eines anderen belehren.) Bestimmt hast Du eine grosse Ahnung was das Obligationenrecht und das ZGB anbelangt. Dies sind jedoch bei weitem nicht alle Gesetzesbücher, welche sich in der Schweiz finden lassen.

    Ja, wie ich schon öfters erwähnte, habe ich durchaus schon mit dem Gedanken gespielt, in die Sicherheitsbranche zu wechseln. Ob ich dann auch die entsprechenden Aufnahmeprüfungen bestehe, wird sich ja noch zeigen. :)

  17. RAFF am 23.11.2007 um 21:14

    Ich glaube nicht, dass du dir eines Besseren belehren lassen willst. Dazu bist du zu stur und reglementgesteuert. Ich denke, dass es bei dir einfach an Lebenserfahrung fehlt.

    Ja richtig neben ZGB (das OR ist ein Teil des ZGB) gibt es noch Verordnungen des Bundes oder kantonale Erlasse. AGBs unterliegen trotzdem dem OR. Nur weil etwas in den AGBs steht, heisst es nicht das dies auch gesetzeskonform ist.

    Aber mit deiner Einstellung bist du natürlich für den Sicherheitsdienst prädestiniert. Einfach das machen, was man dir sagt und ja nichts hinterfragen. Na dann gute Nacht.

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