Grundsätzlich bezeichne ich meine Fahrgäste nicht als “dumm”. Aber bei dieser Kundin bleibt mir echt nichts anderes mehr übrig, denn so doof hat sich selten jemand angestellt:

Die junge Dame (um die 16-17 Jahre) sass im Zug von Zürich nach Luzern. Irgendwo vor Zug kontrollierte ich sie.

Die Dame schaute mich an und sagte: “Ich habe ein GA.”
Ich: “Schön. Darf ich es kurz sehen?”
Sie: “Ich habe es bestellt. Aber es ist noch nicht bei mir angekommen.”
Ich: “Ach so. Ok. Aber es wäre heute bereits gültig?”
Sie: “Genau!”
Ich: “Kein Problem. Ich bräuchte einfach einen Ausweis, dann kann ich die Angaben überprüfen.”

Sie gibt mir ihren Cablecom-Personalausweis und in dem Moment ahne ich schon, dass vielleicht etwas nicht stimmt. In den letzten paar Monaten hatte ich es bereits schon etwa fünf mal mit Mitarbeitern dieser Firma zu tun, welche keine Billette hatten und sich quer stellten, wenn es um das Nachzahlen ging. Ich frage mich, ob die Cablecom vielleicht so tiefe Löhne zahlt, dass die Mitarbeiter sich keine Billette mehr leisten können…?

Wie dem auch sei. Ich überprüfte ihre Angaben, verliess den Wagen im Bahnhof Zug kurz, um den Zug abzufertigen und nach der Abfahrt in Zug kehrte ich zu der Dame zurück.

Ich: “Also ich habe Ihre Angaben überprüft. Auf Ihren Namen ist ein Halbtax registriert; jedoch kein GA.”
Sie antwortet trotzig: “Aber ich habe ein GA.”
Ich: “Davon sehe ich leider nichts. Was ist das denn für ein GA?”
Sie: “Ein Monats-GA.”

Nun werde ich stutzig. Ein Monats-GA? Aber halt, das muss man doch gar nicht “bestellen”, wie sie es mir gesagt hat. Ein Monats-GA erhält man direkt am Schalter, weil man dazu weder ein Passfoto noch sonst etwas braucht. Das Monats-GA wird auf normalem Billett-Papier ausgestellt. Da stimmt doch was nicht mit der Frau!

Ich: “Ein Monats-GA muss man nicht bestellen. Das erhalten Sie direkt am Schalter.”
Sie: “Mann, aber ich habe es bestellt! Glauben Sie mir doch!”
Ich: “Ein Monats-GA.”
Sie: “Genau. Eines, welches ich monatlich in Raten abzahle.”
Ich: “Ach sooo sieht das aus. Ja das ist etwas anderes. Jetzt wird die Sache langsam klarer. Schauen Sie: Ich glaube Ihnen, dass Sie dieses GA haben. Leider gibt das System jedoch an, dass sie nichts dergleichen besitzen. Deshalb machen wir es am besten so: Sie bezahlen jetzt ein Billett. Nachher haben Sie zehn Tage Zeit, um mit dem Billett und Ihrem GA an einen SBB-Schalter zu gehen und das GA vorzuweisen. Wenn Sie dies tun, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Abzüglich einem kleinen Selbstbehalt natürlich. Geht das für Sie so in Ordnung?”
Sie: “Ja, wenn’s sein muss…”

Da ich mir nicht sicher bin, ob sie nur bis Luzern oder noch weiter fährt, frage ich sie sicherheitshalber.

Ich: “Ein Billett von Zürich HB nach Luzern, sehe ich das richtig?”
Sie: “Nein. Von Zug nach Luzern.”

Ich: “Ach so. Sie sind in Zug eingestiegen?”
Sie: “Genau.”
Ich: “Mmh… Dann haben wir jetzt aber ein Problem.”
Sie: “Was ist denn jetzt wieder?!?”
Ich: “Jetzt habe ich doch tatsächlich geglaubt, ich sei schon vor Zug hier gestanden, hätte den Wagen in Zug rasch verlassen und sei danach wieder hierhin zurückgekehrt.”
Sie: “Ja man, für vorher habe ich ein Billett gekauft.”
Ich: “Das ist schön. Könnte ich denn das Billett “für vorher” noch kurz sehen?”

Sie zeigt mir ein Billett von Altdorf nach Zürich HB, welches bereits schon seit zwei Wochen abgelaufen ist. Wortlos gebe ich es ihr zurück und zeige mit dem Finger aufs Datum. Daraufhin nimmt sie ein anderes hervor, mit gültigem Datum. Ebenfalls Altdorf - Zürich HB.

Ich: “Das ist wunderbar. Leider ist das Billett nur von Altdorf nach Zürich gültig und nicht von Zürich nach Zug. Haben Sie noch ein anderes Billett?”
Sie: “Ja man tuen nid so blöd! Verkaufsch’mer halt das scheiss Billett wenn di dranne ufgeile chasch! Geld han i imfall kei derbi.”

Einen kurzen Moment noch überlege ich mir, ob ich für dieses ganze Lügenkonstrukt eine Missbrauchsgebühr von CHF 100.- erheben soll, verzichte dann jedoch darauf. Ich schreibe ihr eine Rechnung für die Strecke Zürich - Luzern und vermerke darauf, dass sie ihr Geld zurück erhält, wenn sie innerhalb von zehn Tagen ihr gültiges GA am Schalter vorweise.

PS: Ich liebe solche Fahrgäste! (Die dümmsten Fahrgäste machen immer am meisten Freude.) ;o)