Bahnfahrt unterbrechen: Geht das?
Uncategorized November 16th. 2007, 16:11
Frage eines Lesers
Darf man die Fahrt unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt fortsetzen?
Ja, das geht. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Beispiel
Nehmen wir mal an, jemand hat ein Billett von Zürich nach Bern gelöst. Nun hat sich diese Person entschieden, in Olten auszusteigen, um noch Bekannte zu besuchen. Dies ist kein Problem, solange sie ihren Entscheid dem Kondukteur rechtzeitig mitteilt. Rechtzeitig heisst hier: Bevor er das Billett coupiert / gelocht hat! Nachher ist es zu spät.
Grund
In der Schweiz (und auch in vielen anderen Ländern) werden die Billette nach einem bestimmten System gelocht. Je nach dem, in welchem Zug sich der Fahrgast gerade befindet, wird das Billett an einem bestimmten Ort entwertet:
- Fahrgast befindet sich auf der Hinfahrt, muss aber noch umsteigen
- Fahrgast befindet sich auf der Hinfahrt, im Zug, der ihn zur gewünschten Destination bringt
- Fahrgast befindet sich auf der Rückfahrt, muss aber noch umsteigen
- Fahrgast befindet sich auf der Rückfahrt, im Zug, der ihn zur Ausgangsstation bringt
- Spezialfall: Fahrgast hat ein Rundreise-Billett (Beispiel: Zürich - Arth-Goldau - Biberbrugg - Pfäffikon SZ - Zürich)
Ausserdem wird zwischen nationalen und internationalen Billetten unterschieden.
Dies wird so gemacht, um Missbrauch zu verhindern. Dem Kondukteur ist so ersichtlich, welche Strecke der Fahrgast bereits schon gefahren ist und welche Züge er benutzt hat.
Würde der Fahrgast dem Kondukteur in unserem Beispiel nichts von seinem geplanten Zwischenstopp erzählen, ist es möglich, dass der nächste Kondukteur (von Olten nach Bern) davon ausgeht, dass das Billett bereits benutzt wurde. Der Fahrgast müsste in diesem Fall nachzahlen.
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November 19th, 2007 at 10:42
So weit kommt es noch das ich dem Kondukteur vorher informieren muss, dass ich einen Zwischenstopp einlege.
Ich würde auf jedenfalls mich weigern nachzuzahlen und ich bin überzeugt das auch rechtlich die SBB da schlechte Karten in der Hand hätte!
Merkt die SBB den nicht das sie mit ihrer Schwarzfahrer-Paranoia nur die echte Kundschaft verärgert?
November 19th, 2007 at 10:54
Es würde Dir nichts anderes übrig bleiben.
Deinem Kommentar zufolge hast Du jedoch bestimmt eine bessere Möglichkeit, wie überprüft werden kann, ob der Fahrgast die Strecke zuvor noch nicht gefahren ist. :)
November 19th, 2007 at 11:08
Hier hat der Kondukteur zunächst zu beweisen, dass die Angaben des Fahrgastes nicht stimmen. Der Fahrgast hat einen gültigen Fahrausweis und der Stempel schliesst nicht aus, dass der Fahrgast keinen Zwischenstopp eingelegt hat.
Es besteht keine Pflicht dem Kondukteur mitzuteilen das man einen Zwischenstopp einlegt. Wäre dies so, müsste sich die SBB vorher einen Weg ausdenken, wie sie das verbindlich den Fahrgästen beibringen will.
November 19th, 2007 at 11:54
Mit dieser Argumentation kannst du gerne zu unserem Rechtsdienst gehen. (Die sind immer froh, wenn sie etwas zu lachen haben.) :)
November 19th, 2007 at 12:18
Ich muss zu keinem Rechtsdienst. Du musst den Betrug beweisen. Nicht der Fahrgast seine Unschuld!
November 19th, 2007 at 13:24
Das heisst demnach also auch:
- Bei einer Schwarzfahrt: Ich muss beweisen, dass der Fahrgast kein Billett hat (schliesslich könnte er es auch einfach irgendwo versteckt haben)
- Die Migros-Kassiererin muss beweisen, dass die Linth-Schokoloade-Tafel, die ich im Hosensack habe, aus ihrer Migros-Filiale und nicht aus einer anderen stammt
- etc.
Na dann “guät nacht am sechsi”.
Nein, der Fahrgast will etwas (= Fahrt unterbrechen), also muss er auch die dazu notwendigen Vorkehrungen treffen.
Ich kann ja auch nicht das Kino in der Pause verlassen und am nächsten Tag während der Pause ins Kino gehen, um den Film fertig zu schauen. Oder muss dort auch das Kino-Personal beweisen, dass ich den Film gestern nicht zu Ende geschaut habe?
Natürlich nicht. Die Kinobetreiber gehen davon aus, dass die Besucher den Film an einem Stück schauen. Genauso geht das Zugpersonal davon aus, dass die Fahrgäste die Fahrt möglichst an einem Stück hinter sich bringen. Ausser natürlich, sie müssen umsteigen.
Klar drückt man als Kondukteur ein Auge zu, wenn die Aussage plausibel erscheint. Wenn jedoch auf einem Billett Zürich - Olten bereits drei Entwertungen vorhanden sind, ist das Grund genug, um stutzig zu werden.
November 19th, 2007 at 13:48
Hier geht es darum, dass der Fahrgast eine gültige Fahrkarte hat und nicht das Er sie nicht zeigen will oder nicht mehr hat. Bleib bitte beim Thema. Auch der Schokivergleich hinkt.
Deine ganze Argumentation hat eh einen entschiedenen Haken: Die gelöste Fahrkarte ist den ganzen Tag gültig und daher spielt es keine Rolle ob der Fahrgast die Strecke am Stück oder mit Unterbrechung befährt. Die Kinokarte ist nur für die eine bestimmte Vorstellung gültig und auch darauf so vermerkt. Die Fahrkarte Zürich Bern ist aber einen ganzen Tag und nicht zugabhängig gültig. Verstehst Du das?
Zudem, wäre der Fahrgast verpflichtet eine Unterbrechung der Fahrt dem Kondukteur, mitzuteilen, müsste dies dem Fahrgast am Schalter beim Kauf der Fahrkarte explizit mitgeteilt werden oder auf der Karte vermerkt sein. Dies ist aber bei der SBB nicht der Fall.
Und merke vor allem eins: Es gehe nicht an das die Fahrgäste dem Kondukteur helfen müssen, Schwarzfahrer ausfindig zu machen, das ist euer Problem nicht der des zahlenden Fahrgastes!
Bei drei Entwertungen auf einer Fahrkarte würde ich allerdings deine Skepsis auch verstehen.
November 19th, 2007 at 14:18
Im ZVV sind die Fahrkarten einen ganzen Tag (24h) gültig. Die Billette, von denen ich spreche, sind jedoch nur für eine Fahrt gültig. Dies ist ein grosser Unterschied. Bitte bleib also bei den Tatsachen, wenn Du selbiges auch von mir verlangst.
Übrigens: Es ist bis jetzt bei mir noch nie vorgekommen, dass jemand trotz “gültiger” Fahrkarte (nach Deiner Definition) nochmals zahlen musste. Zudem kommt es grundsätzlich sowieso äusserst selten vor, dass jemand den Zug unterwegs verlässt.
Von dem her wird das Thema vielleicht heisser gekocht, als es danach gegessen wird.
Ich weiss um die juristisch heikle Situation rund um dieses Thema und deshalb bezahlt man bei mir auch nur, wenn ich triftigen Grund zur Annahme habe, dass der Fahrgast versucht zu betrügen. Rein theoretisch ist es jedoch (gemäss meiner Ausbildung) so, wie im Artikel beschrieben.
November 19th, 2007 at 14:24
Eine Fahrkarte Zürich - Bern (wie Du oben erwähnst) ist nur für eine Fahrt und nicht 24h gültig?
November 20th, 2007 at 00:43
Genau. Deshalb wird ja auch unterschieden zwischen einfachen Billetten und Retourbilletten.
24h-Fahrkarten gibt es nur innerhalb von Verbunden. (ZVV, TNW, OTV und wie sie alle heissen.)
November 21st, 2007 at 09:50
Aber es steht nicht drauf das bei bei einer Unterbrechung der Fahrt es dem Kondukteur melden muss (oder?) und das ist der springende Punkt!
November 21st, 2007 at 11:08
Übrigens: Auf der Seite der SBB: http://mct.sbb.ch/mct/reisemarkt/billette/gewoehnliches-billett.htm steht dort:
„Am Billett-Schalter oder -Automaten gekaufte gewöhnliche Billette sind je nach Distanz 1 Tag oder 10 Tage gültig“
November 21st, 2007 at 17:01
Richtig, aber wie gesagt: Für eine Fahrt. “1 Tag gültig” heisst nicht, dass man beliebig oft hin- und zurückfahren darf.