<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Dramatische Wende: Bahnpolizei soll abgeschafft werden</title>
	<atom:link href="http://schweizweit.net/2007/11/10/dramatische-wende-bahnpolizei-soll-abgeschafft-werden/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://schweizweit.net/2007/11/10/dramatische-wende-bahnpolizei-soll-abgeschafft-werden/</link>
	<description>Unterwegs zuhause mit deinem Pendlerblog!</description>
	<lastBuildDate>Tue, 22 May 2012 12:32:35 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
		<item>
		<title>Von: JoJo</title>
		<link>http://schweizweit.net/2007/11/10/dramatische-wende-bahnpolizei-soll-abgeschafft-werden/comment-page-1/#comment-20874</link>
		<dc:creator>JoJo</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Jan 2009 18:06:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://schweizweit.net/2007/11/10/dramatische-wende-bahnpolizei-soll-abgeschafft-werden/#comment-20874</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Baetschmann!

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ihr geschilderter Sachverhalt (das lachen der Bahnhpolizei, die zu fest arretierten Handfesseln, die Sachverhaltsaufnahme bei der Kantonspolizei) der Realität entspricht. Wenn Sie, oder andrere Personen sich einer polizeilichen Kontrolle wiedersetzen, (was für mich aus Ihrem selbst zitierten Text ersichtlich ist), müssen Sie mit Folgemassnahmen durch das Polizeiorgan rechnen.
Um ganz genau zu sein: Ganz ohne Grund hat man Sie nicht kontrolliert und schluss endlich mit den Handfesseln arretieren müssen. Das wird sicherlich im Nachhinein einen gravierenden Grund gehabt haben. (angefangen bei Ihrem Satz, ich zitiere Sie: &quot;.......riefen mir zwei Bahnpolizisten vom Perron her zu, dass ich stehenbleiben solle. Ich rief zurück, dass sie mir ja nachlaufen könnten .......&quot; Damit haben Sie , Herr Baetschmann, den Grundstein für die daraus entstandene Situation gelegt. Desweiteren haben Sie mit den Beamten diskutieren wollen ob Sie sich nun ausweisen wollen oder nicht. Der Bürger ist verpflichtet (egal in welchem Land) sich dem Polizeiorgan zu jeder Zeit, egal wo, auszuweisen. Aus Ihrem Text den Sie geschrieben haben, wird nur aus der Sicht von Drittpersonen geschildert. Das einzige was zum Beispiel aussen stehende Personen (Drittpersonen) sehen, ist nur das Handeln des Sicherheits- oder Polizeiporgans. Doch den genauen Sachvehalt, warum es zum Beispiel zu einem Zwangsmitteleinsatz schlussendlich kam, sieht keiner. In Ihrem &quot;Sachverhalt&quot; wird das Polizeiorgan ganz klar als Hauptverursacher dargestellt, ohne, dass Sie selber Ihr Fehlverhalten eingesehen haben. Zu einem Konflikt Herr Baetschmann, gehören IMMER mindestens zwei dazu.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Baetschmann!</p>
<p>Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ihr geschilderter Sachverhalt (das lachen der Bahnhpolizei, die zu fest arretierten Handfesseln, die Sachverhaltsaufnahme bei der Kantonspolizei) der Realität entspricht. Wenn Sie, oder andrere Personen sich einer polizeilichen Kontrolle wiedersetzen, (was für mich aus Ihrem selbst zitierten Text ersichtlich ist), müssen Sie mit Folgemassnahmen durch das Polizeiorgan rechnen.<br />
Um ganz genau zu sein: Ganz ohne Grund hat man Sie nicht kontrolliert und schluss endlich mit den Handfesseln arretieren müssen. Das wird sicherlich im Nachhinein einen gravierenden Grund gehabt haben. (angefangen bei Ihrem Satz, ich zitiere Sie: &#8220;&#8230;&#8230;.riefen mir zwei Bahnpolizisten vom Perron her zu, dass ich stehenbleiben solle. Ich rief zurück, dass sie mir ja nachlaufen könnten &#8230;&#8230;.&#8221; Damit haben Sie , Herr Baetschmann, den Grundstein für die daraus entstandene Situation gelegt. Desweiteren haben Sie mit den Beamten diskutieren wollen ob Sie sich nun ausweisen wollen oder nicht. Der Bürger ist verpflichtet (egal in welchem Land) sich dem Polizeiorgan zu jeder Zeit, egal wo, auszuweisen. Aus Ihrem Text den Sie geschrieben haben, wird nur aus der Sicht von Drittpersonen geschildert. Das einzige was zum Beispiel aussen stehende Personen (Drittpersonen) sehen, ist nur das Handeln des Sicherheits- oder Polizeiporgans. Doch den genauen Sachvehalt, warum es zum Beispiel zu einem Zwangsmitteleinsatz schlussendlich kam, sieht keiner. In Ihrem &#8220;Sachverhalt&#8221; wird das Polizeiorgan ganz klar als Hauptverursacher dargestellt, ohne, dass Sie selber Ihr Fehlverhalten eingesehen haben. Zu einem Konflikt Herr Baetschmann, gehören IMMER mindestens zwei dazu.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hansruedi Baetschmann</title>
		<link>http://schweizweit.net/2007/11/10/dramatische-wende-bahnpolizei-soll-abgeschafft-werden/comment-page-1/#comment-2000</link>
		<dc:creator>Hansruedi Baetschmann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Dec 2007 16:50:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://schweizweit.net/2007/11/10/dramatische-wende-bahnpolizei-soll-abgeschafft-werden/#comment-2000</guid>
		<description>Lieber Herr Hobi

Sie haben natürlich recht mit der Feststellung, dass sich mit einer unterwürfigen Haltung das Ganze möglicherweise hätte vermeiden lassen. Aber das ist ja gerade das, was wir in totalitären Staaten bedauern : die Bürger kuschen sobald eine Uniform auftaucht, kuschen vor dem brutalen Polizeiapparat und wagen es nicht, Missstände aufzuzeigen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Herr Hobi</p>
<p>Sie haben natürlich recht mit der Feststellung, dass sich mit einer unterwürfigen Haltung das Ganze möglicherweise hätte vermeiden lassen. Aber das ist ja gerade das, was wir in totalitären Staaten bedauern : die Bürger kuschen sobald eine Uniform auftaucht, kuschen vor dem brutalen Polizeiapparat und wagen es nicht, Missstände aufzuzeigen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Andreas Hobi (schweizweit.net)</title>
		<link>http://schweizweit.net/2007/11/10/dramatische-wende-bahnpolizei-soll-abgeschafft-werden/comment-page-1/#comment-1996</link>
		<dc:creator>Andreas Hobi (schweizweit.net)</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Dec 2007 16:27:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://schweizweit.net/2007/11/10/dramatische-wende-bahnpolizei-soll-abgeschafft-werden/#comment-1996</guid>
		<description>Grüezi Herr Baetschmann. Ich habe von Ihrem Fall bereits in den Medien gelesen. (http://www.20min.ch/news/zuerich/story/28860939)

Natürlich bedauere ich die Verletzungen, welche Sie nach Ihren eigenen Angaben davongetragen haben. Ebenso bedauere ich die Verletzungen, welche Sie den Polizisten zugefügt haben sollen.

Ich will mich weder auf die eine, noch auf die andere Seite stellen. Klar ist in meinen Augen jedoch: Hätten Sie den Aufforderungen der Polizisten Folge geleistet, wäre die Situation nicht eskaliert und niemand würde über Schmerzen klagen.

Insofern tragen Sie in meinen Augen zumindest eine Teilschuld am Vorgefallenen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Grüezi Herr Baetschmann. Ich habe von Ihrem Fall bereits in den Medien gelesen. (<a href="http://www.20min.ch/news/zuerich/story/28860939" rel="nofollow"></a><a href='http://www.20min.ch/news/zuerich/story/28860939'>http://www.20min.ch/news/zuerich/story/28860939</a>)</p>
<p>Natürlich bedauere ich die Verletzungen, welche Sie nach Ihren eigenen Angaben davongetragen haben. Ebenso bedauere ich die Verletzungen, welche Sie den Polizisten zugefügt haben sollen.</p>
<p>Ich will mich weder auf die eine, noch auf die andere Seite stellen. Klar ist in meinen Augen jedoch: Hätten Sie den Aufforderungen der Polizisten Folge geleistet, wäre die Situation nicht eskaliert und niemand würde über Schmerzen klagen.</p>
<p>Insofern tragen Sie in meinen Augen zumindest eine Teilschuld am Vorgefallenen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hansruedi Baetschmann</title>
		<link>http://schweizweit.net/2007/11/10/dramatische-wende-bahnpolizei-soll-abgeschafft-werden/comment-page-1/#comment-1990</link>
		<dc:creator>Hansruedi Baetschmann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Dec 2007 15:18:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://schweizweit.net/2007/11/10/dramatische-wende-bahnpolizei-soll-abgeschafft-werden/#comment-1990</guid>
		<description>&lt;strong&gt;Brutaler Übergriff der Bahnpolizei und Fehlverhalten der Kantonspolizei – Kumpanei ?&lt;/strong&gt;

Ich bin seit Jahren Besitzer eines SBB-GA der 1.Klasse. Am Freitag, den 30.Nov.2007, fuhr ich am späteren Vormittag mit der S5 von Rapperswil her nach Zürich. Unterwegs wurde eine Billetkontrolle durchgeführt. Da ich mein Portemonaie mit dem gültigen Abonnement nicht sofort fand, teilte ich dem Kontrolleur mit, dass ich mein Billett suche. Nach einiger Zeit entfernte er sich wieder noch bevor ich das gültige Abo gefunden hatte. Kurz vor Stadelhofen fand ich es und zeigte es unaufgefordert vor dem Aussteigen einer auf der Plattform stehenden Kontrolleurin. Ich entstieg dem Zug und begab mich auf den Weg via Treppe beim Bahnhof Stadelhofen - Olgaweg gegen das Schauspielhaus. 

Kurz bevor ich beim Olgaweg angelangt war, riefen mir zwei Bahnpolizisten vom Perron her zu, dass ich stehenbleiben solle. Ich rief zurück, dass sie mir ja nachlaufen könnten und stieg langsam die letzten Treppenstufen hoch. Als sie bei mir angelangt waren, verlangten sie mein Abo. Ich zeigte es ihnen nach kurzem Wortgeplänkel. Dann verlangten sie, dass ich mich mit einem anderen Ausweis ausweisen solle. Ich bot ihnen an, gemeinsam zur Kantonspolizei zu gehen, da ich der Ansicht war, dass sie auf öffentlichem Grund ausserhalb des Bahnhofes kein weitergehendes Kontrollrecht hätten. Da ich mich weigerte, mein Portemonnaie mit meinen weiteren Ausweisen herauszugeben, packten sie mich und versuchten, mir das Portemonnaie zu entreissen. Ich wehrte mich dagegen, so gut dies ging. Sie drohten mir, mich in Handschellen zu legen. Ich bot Ihnen an, dass sie mich schon in Handschellen legen könnten, dass ich aber mein Portemonnaie mit allen Ausweisen und Kreditkarten, das sie mir in der Zwischenzeit entrissen hatten, wiederhaben wolle. Darauf zwangen sie mich in die Knie, würgten mir die Hände auf den Rücken und legten mich mit äusserster Brutalität in Handschellen. 

Schon nach kurzer Zeit verlor ich in der linken Hand das Gefühl in Daumen, Zeigfinger und kleinem Finger und hatte grosse Schmerzen an den Druckstellen, wo die scharfe Handschellenkante die Hautnerven abdrückte. Ich sagte ihnen dies mit der Erklärung, dass diese brutale Zuschnürung zu dauernder Schädigung der Nerven führen könne. Sie lachten mich nur aus. Auf dem Perron angekommen, machte ich vor Publikum wieder auf diesen Umstand aufmerksam. Ich rief meinen Namen in die Menge, und forderte die Leute auf, genau hinzuschauen, mit welcher Brutalität unbescholtene Menschen von der Polizei behandelt würden. Der eine tat nun so, als ob er die Handschellen lockern würde, ohne sie aber tatsächlich zu lockern. Im Zug zum Hauptbahnhof machte ich sie weitere Male darauf aufmerksam, dass diese Art von Zuschnürung zu Verletzungen führe. Sie lachten mich weiterhin nur aus. Meinen Rucksack mit einem Laptop warfen sie trotz meinem Hinweis auf den fragilen Inhalt in eine Ecke  Zusätzlich begannen sie nun selber gegenseitig über Schmerzen an Beinen und im Bauch von angeblichen Schlägen, die ich ihnen versetzt haben sollte, zu klagen und beteuerten sich gegenseitig, Anzeige wegen Körperverletzung erheben zu wollen. Sie versuchten durch Beleidigungen und Schmähungen, wie „So alt und noch so dumm“, „jetzt schweigt er und vor den Leuten, da hat er noch so ausgerufen“ etc. mich zu provozieren.

Auf dem Posten der Kantonspolizei angekommen, übergaben sie mich ihren Kollegen, die sie offenbar kannten. Ich wurde ohne meine Habe in eine Zelle gesperrt und musste mich nackt ausziehen. Ich verlangte nach einem Arzt wegen der gefühllosen Hand. Ich wurde ohne Zeitangaben abgewimmelt. Mein Verlangen nach einem Taschentuch, um schneuzen zu können, wurde mit dem Hinweis, dass ich ja auf den Boden schneuzen könne, erwidert. Nach einer guten Stunde wurde ich dann zur Einvernahme geholt. Der gleiche Beamte, welcher schon die beiden Bahnpolizisten befragt hatte, stellte mir nun teils offene, teils geschlossene Fragen, ohne sie aber vorher aufzuschreiben. Er war nicht in der Lage, meine teils ausführlichen Antworten richtig zu protokollieren, er war nicht einmal in der Lage, seine eigenen Fragen, Erklärungen und Belehrungen im Nachhinein richtig schriftlich festzuhalten. 

Er erklärte mir, dass ich wegen Drohung und Gewalt gegen Beamte verhaftet worden sei und angeklagt werde. Auf meinen Einwand hin, dass ich ja mein gültiges Abo unaufgefordert gezeigt hätte und völlig unbehelligt und auch ohne jemanden zu behelligen dem Zug entstiegen und erst nach dem Verlassen des Bahnhofareals angehalten worden sei, sagte er zwar, das verstehe er auch nicht, aber seine Kollegen von der Bahnpolizei hätten schon richtig gehandelt. Meinen Hinweis, dass mein Wehren gegen das Entreissen des Portemonnaies ja wohl kaum der Grund für die Verhaftung gewesen sei, da dies ja während der Verhaftung geschehen sei, und ich ja selber angeboten hatte, für die Identifikation die Kantonspolizei aufzusuchen und meine Frage, was denn der Grund gewesen sei, dass die Bahnpolizisten mich überhaupt angehalten hätten, beantwortete er nicht. Zwischenzeitlich war auf mein Drängen hin auch eine Arztin eingetroffen, die meine Bedenken wegwischte und sagte, eine Gefühllosigkeit des Daumens könne sie sich gar nicht vorstellen, da die Nerven im Karpaltunnel verliefen. Ich sagte ihr, dass ich Neuropsychologie studiere und auch ein wenig über das Nervensystem Bescheid wüsste. Später sprach mich dann der einvernehmende Beamte, ehemals Automechniker, wie sich später ergab,  mit ‚Herr Neuropsychologe’ an. Meine Frage, wie denn Handschellen richtig anzulegen wären, wurde mit dem Hinweis, dass dies schon vorschriftsgemäss erfolgt sei, nicht beantwortet.  

Ich machte den Einvernehmenden auch öfters darauf aufmerksam, dass er seine Fragen und meine Antworten doch bitte jeweils sofort schriftlich festhalten solle, weil ich nach einer so langen Einvernahme nicht in der Lage wäre, die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen zu bestätigen, da meine Antworten sehr abgewogen und seine Verkürzungen sinnentstellend wären. An einigen wenigen Stellen durfte ich ihm deshalb diktieren. Mehrheitlich verweigerte er mir aber die laufende Einsicht ins Protokoll und las mir das Geschriebene mit dem Hinweis, dass ich am Schluss alles lesen könne, auch nicht vor. 

Nach über drei Stunden war die Einvernahme beendet und ich bekam das Protokoll zu lesen. Meine Bitte, die Toilette aufsuchen zu dürfen, verhöhnte er mit der Bemerkung, ich könne jetzt noch warten und solle zuerst das Protokoll lesen. Meinen Hinweis auf Blasenschwäche erwiderte er damit, dass er genug medizinisches Wissen habe, dass ein Mensch seinen Harndrang zurückhalten könne. Erst auf meine Warnung hin, dass ich in das Büro urinieren würde, gab ihm sein Kollege den Wink, mich auf die Toilette gehen zu lassen. Immerhin beantworteten die beiden meine Frage nach ihrem bildungsmässigen Hintergrund: der Einvernehmende wäre vorher Automechaniker gewesen, sein Kollege, der zeitweise im Büro anwesend war, hätte 4 Semester Jus studiert. 

Das Protokoll gab erwartungsgemäss das während der Einvernahme Gefragte und Ausgesagte teilweise falsch, unvollständig und tendenziös wieder. Ich benötigte eine weitere halbe Stunde, um das Protokoll mit Ergänzungen und Korrekturen zu annotieren. Die aufgenommene Inventurliste war unvollständig, der Inhalt meines Rucksacks war gar nicht protokolliert. Bei der Rückgabe desselben stellte ich fest, dass der Laptop aussergewöhnlich heiss geworden war und bat die Anwesenden, diese Feststellung zu überprüfen und zu protokollieren. Sie verweigerten diese Bitte und warfen mir vor, dass ich sie beschuldige, am Laptop etwas beschädigt zu haben. Ich wies sie darauf hin, dass es mir nur um die Feststellung und Festhaltung des Tabestandes des Heisswerdens ginge und damit keine Anschuldigung verbunden sei. Nach gut vier Stunden wurde ich dann entlassen.

Ich suchte nach dem Coiffeurbesuch, den ich mit einem zugelassenen Telefonanruf während der Einvernahme verschieben durfte, eine private Ärztin (Permanence im Hauptbahnhof) auf. Diese erklärte mir, dass der Hautnerv, welcher die Daumenoberfläche innerviere, verletzt sei, nahm für die weitere Prognose Rücksprache mit der Neurochirurgischen Universitätsklinik auf , stellte mir ein Arztzeugnis aus und empfahl mir, Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten.

Am späten Abend fuhr ich wieder mit dem Zug nach Hause. Prompt geriet ich wieder in eine Kontrolle. Ich zeigte mein Abo, das ich nach der Einvernahme zurückerhalten und im Portemonnaie versorgt hatte. Die Kontrolleurin (Personalnummer 164 793) stutzte und fragte, ob ich ein anderes Abo hätte. Dieses sei abgelaufen. Ich erklärte ihr, dass dies das Abo sei, welches mir die Polizei nach der Verhaftung wieder ausgehändigt hätte. Ich stellte erstaunt fest, dass es jenes war, das ich reserveweise im Rucksack mitführe, um mich dann auszuweisen, wenn ich mein Portemonaie mit allen gültigen Ausweisen zuhause vergesse, was manchmal vorkommt. Die Bahn- oder Kantonspolizei hatte also meinen Rucksack sehr wohl durchsucht, dies aber verleugnet und auch nicht protokolliert. Leider hatte sie dabei die beiden Abos verwechselt und mir das Ungültige mit den übrigen rund 15 Ausweisen und Karten aus dem Portemonnaie zusammen mit dem Portemonnaie, fein säuberlich entleert !, zurückgegeben und das Gültige im Rucksack dort zurückgelegt, wo ich selber das Ungültige als Reserve aufbewahre.

Fazit : Das Bahnpolizei- und Kantonspolizeiwesen scheint mit Brutalität, folterähnlichem Verhalten, das die Zufügung dauerhafter Schädigungen zum Ziele hat, Verlogenheit, Inkompetenz, Dummheit und Schickaniererei in einer Art und Weise durchsetzt zu sein, die eines Rechtsstaates wie der Schweiz unwürdig ist, wenn überhaupt solche Qualitäten mit Rechtsstaatlichkeit und Würde vereinbar sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Brutaler Übergriff der Bahnpolizei und Fehlverhalten der Kantonspolizei – Kumpanei ?</strong></p>
<p>Ich bin seit Jahren Besitzer eines SBB-GA der 1.Klasse. Am Freitag, den 30.Nov.2007, fuhr ich am späteren Vormittag mit der S5 von Rapperswil her nach Zürich. Unterwegs wurde eine Billetkontrolle durchgeführt. Da ich mein Portemonaie mit dem gültigen Abonnement nicht sofort fand, teilte ich dem Kontrolleur mit, dass ich mein Billett suche. Nach einiger Zeit entfernte er sich wieder noch bevor ich das gültige Abo gefunden hatte. Kurz vor Stadelhofen fand ich es und zeigte es unaufgefordert vor dem Aussteigen einer auf der Plattform stehenden Kontrolleurin. Ich entstieg dem Zug und begab mich auf den Weg via Treppe beim Bahnhof Stadelhofen &#8211; Olgaweg gegen das Schauspielhaus. </p>
<p>Kurz bevor ich beim Olgaweg angelangt war, riefen mir zwei Bahnpolizisten vom Perron her zu, dass ich stehenbleiben solle. Ich rief zurück, dass sie mir ja nachlaufen könnten und stieg langsam die letzten Treppenstufen hoch. Als sie bei mir angelangt waren, verlangten sie mein Abo. Ich zeigte es ihnen nach kurzem Wortgeplänkel. Dann verlangten sie, dass ich mich mit einem anderen Ausweis ausweisen solle. Ich bot ihnen an, gemeinsam zur Kantonspolizei zu gehen, da ich der Ansicht war, dass sie auf öffentlichem Grund ausserhalb des Bahnhofes kein weitergehendes Kontrollrecht hätten. Da ich mich weigerte, mein Portemonnaie mit meinen weiteren Ausweisen herauszugeben, packten sie mich und versuchten, mir das Portemonnaie zu entreissen. Ich wehrte mich dagegen, so gut dies ging. Sie drohten mir, mich in Handschellen zu legen. Ich bot Ihnen an, dass sie mich schon in Handschellen legen könnten, dass ich aber mein Portemonnaie mit allen Ausweisen und Kreditkarten, das sie mir in der Zwischenzeit entrissen hatten, wiederhaben wolle. Darauf zwangen sie mich in die Knie, würgten mir die Hände auf den Rücken und legten mich mit äusserster Brutalität in Handschellen. </p>
<p>Schon nach kurzer Zeit verlor ich in der linken Hand das Gefühl in Daumen, Zeigfinger und kleinem Finger und hatte grosse Schmerzen an den Druckstellen, wo die scharfe Handschellenkante die Hautnerven abdrückte. Ich sagte ihnen dies mit der Erklärung, dass diese brutale Zuschnürung zu dauernder Schädigung der Nerven führen könne. Sie lachten mich nur aus. Auf dem Perron angekommen, machte ich vor Publikum wieder auf diesen Umstand aufmerksam. Ich rief meinen Namen in die Menge, und forderte die Leute auf, genau hinzuschauen, mit welcher Brutalität unbescholtene Menschen von der Polizei behandelt würden. Der eine tat nun so, als ob er die Handschellen lockern würde, ohne sie aber tatsächlich zu lockern. Im Zug zum Hauptbahnhof machte ich sie weitere Male darauf aufmerksam, dass diese Art von Zuschnürung zu Verletzungen führe. Sie lachten mich weiterhin nur aus. Meinen Rucksack mit einem Laptop warfen sie trotz meinem Hinweis auf den fragilen Inhalt in eine Ecke  Zusätzlich begannen sie nun selber gegenseitig über Schmerzen an Beinen und im Bauch von angeblichen Schlägen, die ich ihnen versetzt haben sollte, zu klagen und beteuerten sich gegenseitig, Anzeige wegen Körperverletzung erheben zu wollen. Sie versuchten durch Beleidigungen und Schmähungen, wie „So alt und noch so dumm“, „jetzt schweigt er und vor den Leuten, da hat er noch so ausgerufen“ etc. mich zu provozieren.</p>
<p>Auf dem Posten der Kantonspolizei angekommen, übergaben sie mich ihren Kollegen, die sie offenbar kannten. Ich wurde ohne meine Habe in eine Zelle gesperrt und musste mich nackt ausziehen. Ich verlangte nach einem Arzt wegen der gefühllosen Hand. Ich wurde ohne Zeitangaben abgewimmelt. Mein Verlangen nach einem Taschentuch, um schneuzen zu können, wurde mit dem Hinweis, dass ich ja auf den Boden schneuzen könne, erwidert. Nach einer guten Stunde wurde ich dann zur Einvernahme geholt. Der gleiche Beamte, welcher schon die beiden Bahnpolizisten befragt hatte, stellte mir nun teils offene, teils geschlossene Fragen, ohne sie aber vorher aufzuschreiben. Er war nicht in der Lage, meine teils ausführlichen Antworten richtig zu protokollieren, er war nicht einmal in der Lage, seine eigenen Fragen, Erklärungen und Belehrungen im Nachhinein richtig schriftlich festzuhalten. </p>
<p>Er erklärte mir, dass ich wegen Drohung und Gewalt gegen Beamte verhaftet worden sei und angeklagt werde. Auf meinen Einwand hin, dass ich ja mein gültiges Abo unaufgefordert gezeigt hätte und völlig unbehelligt und auch ohne jemanden zu behelligen dem Zug entstiegen und erst nach dem Verlassen des Bahnhofareals angehalten worden sei, sagte er zwar, das verstehe er auch nicht, aber seine Kollegen von der Bahnpolizei hätten schon richtig gehandelt. Meinen Hinweis, dass mein Wehren gegen das Entreissen des Portemonnaies ja wohl kaum der Grund für die Verhaftung gewesen sei, da dies ja während der Verhaftung geschehen sei, und ich ja selber angeboten hatte, für die Identifikation die Kantonspolizei aufzusuchen und meine Frage, was denn der Grund gewesen sei, dass die Bahnpolizisten mich überhaupt angehalten hätten, beantwortete er nicht. Zwischenzeitlich war auf mein Drängen hin auch eine Arztin eingetroffen, die meine Bedenken wegwischte und sagte, eine Gefühllosigkeit des Daumens könne sie sich gar nicht vorstellen, da die Nerven im Karpaltunnel verliefen. Ich sagte ihr, dass ich Neuropsychologie studiere und auch ein wenig über das Nervensystem Bescheid wüsste. Später sprach mich dann der einvernehmende Beamte, ehemals Automechniker, wie sich später ergab,  mit ‚Herr Neuropsychologe’ an. Meine Frage, wie denn Handschellen richtig anzulegen wären, wurde mit dem Hinweis, dass dies schon vorschriftsgemäss erfolgt sei, nicht beantwortet.  </p>
<p>Ich machte den Einvernehmenden auch öfters darauf aufmerksam, dass er seine Fragen und meine Antworten doch bitte jeweils sofort schriftlich festhalten solle, weil ich nach einer so langen Einvernahme nicht in der Lage wäre, die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen zu bestätigen, da meine Antworten sehr abgewogen und seine Verkürzungen sinnentstellend wären. An einigen wenigen Stellen durfte ich ihm deshalb diktieren. Mehrheitlich verweigerte er mir aber die laufende Einsicht ins Protokoll und las mir das Geschriebene mit dem Hinweis, dass ich am Schluss alles lesen könne, auch nicht vor. </p>
<p>Nach über drei Stunden war die Einvernahme beendet und ich bekam das Protokoll zu lesen. Meine Bitte, die Toilette aufsuchen zu dürfen, verhöhnte er mit der Bemerkung, ich könne jetzt noch warten und solle zuerst das Protokoll lesen. Meinen Hinweis auf Blasenschwäche erwiderte er damit, dass er genug medizinisches Wissen habe, dass ein Mensch seinen Harndrang zurückhalten könne. Erst auf meine Warnung hin, dass ich in das Büro urinieren würde, gab ihm sein Kollege den Wink, mich auf die Toilette gehen zu lassen. Immerhin beantworteten die beiden meine Frage nach ihrem bildungsmässigen Hintergrund: der Einvernehmende wäre vorher Automechaniker gewesen, sein Kollege, der zeitweise im Büro anwesend war, hätte 4 Semester Jus studiert. </p>
<p>Das Protokoll gab erwartungsgemäss das während der Einvernahme Gefragte und Ausgesagte teilweise falsch, unvollständig und tendenziös wieder. Ich benötigte eine weitere halbe Stunde, um das Protokoll mit Ergänzungen und Korrekturen zu annotieren. Die aufgenommene Inventurliste war unvollständig, der Inhalt meines Rucksacks war gar nicht protokolliert. Bei der Rückgabe desselben stellte ich fest, dass der Laptop aussergewöhnlich heiss geworden war und bat die Anwesenden, diese Feststellung zu überprüfen und zu protokollieren. Sie verweigerten diese Bitte und warfen mir vor, dass ich sie beschuldige, am Laptop etwas beschädigt zu haben. Ich wies sie darauf hin, dass es mir nur um die Feststellung und Festhaltung des Tabestandes des Heisswerdens ginge und damit keine Anschuldigung verbunden sei. Nach gut vier Stunden wurde ich dann entlassen.</p>
<p>Ich suchte nach dem Coiffeurbesuch, den ich mit einem zugelassenen Telefonanruf während der Einvernahme verschieben durfte, eine private Ärztin (Permanence im Hauptbahnhof) auf. Diese erklärte mir, dass der Hautnerv, welcher die Daumenoberfläche innerviere, verletzt sei, nahm für die weitere Prognose Rücksprache mit der Neurochirurgischen Universitätsklinik auf , stellte mir ein Arztzeugnis aus und empfahl mir, Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten.</p>
<p>Am späten Abend fuhr ich wieder mit dem Zug nach Hause. Prompt geriet ich wieder in eine Kontrolle. Ich zeigte mein Abo, das ich nach der Einvernahme zurückerhalten und im Portemonnaie versorgt hatte. Die Kontrolleurin (Personalnummer 164 793) stutzte und fragte, ob ich ein anderes Abo hätte. Dieses sei abgelaufen. Ich erklärte ihr, dass dies das Abo sei, welches mir die Polizei nach der Verhaftung wieder ausgehändigt hätte. Ich stellte erstaunt fest, dass es jenes war, das ich reserveweise im Rucksack mitführe, um mich dann auszuweisen, wenn ich mein Portemonaie mit allen gültigen Ausweisen zuhause vergesse, was manchmal vorkommt. Die Bahn- oder Kantonspolizei hatte also meinen Rucksack sehr wohl durchsucht, dies aber verleugnet und auch nicht protokolliert. Leider hatte sie dabei die beiden Abos verwechselt und mir das Ungültige mit den übrigen rund 15 Ausweisen und Karten aus dem Portemonnaie zusammen mit dem Portemonnaie, fein säuberlich entleert !, zurückgegeben und das Gültige im Rucksack dort zurückgelegt, wo ich selber das Ungültige als Reserve aufbewahre.</p>
<p>Fazit : Das Bahnpolizei- und Kantonspolizeiwesen scheint mit Brutalität, folterähnlichem Verhalten, das die Zufügung dauerhafter Schädigungen zum Ziele hat, Verlogenheit, Inkompetenz, Dummheit und Schickaniererei in einer Art und Weise durchsetzt zu sein, die eines Rechtsstaates wie der Schweiz unwürdig ist, wenn überhaupt solche Qualitäten mit Rechtsstaatlichkeit und Würde vereinbar sind.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

