Da hätte ich ja schon einige ins Gefängnis bringen können…
Vier Monate Haft – ohne Bewährung. Das steht einem jungen Hartz-IV-Empfänger aus Ingolstadt (D) bevor, weil er den Lokführer beleidigte.
Beleidigung Nummer 1: Nachdem der Lokführer ihm auf dem Perron keinen Fahrausweis verkaufen konnte, rief er ihm nach: “Dann eben nicht, du fette Sau!”
Beleidigung Nummer 2: Nachdem im Zug festgestellt wurde, dass der junge Mann keinen Fahrausweis hat, wurde er von der Polizei aus dem Zug geholt. Daraufhin rief er: “Jetzt muss ich wegen der Glatze auch noch aus dem Zug.”
In einer Gerichtsverhandlung führten Staatsanwalt und Richter dann die Probleme des Schwarzfahrer auf: Viele Vorstrafen, Drogenprobleme, Hartz-IV-Empfänger… Danach verdonnerten sie ihn zu vier Monaten Haft ohne Bewährung. Begründung des Richters: “Bei Ihrer Persönlichkeitsstruktur ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich, obwohl Sie ohnehin wieder Straftaten begehen werden.”
In meinen Augen ist dies eine äusserst harte Strafe für ein paar Schimpfwörter. Aber vielleicht rechtfertigt seine Vorgeschichte (Vorstrafen) die Verurteilung.
Was den Lokführer anbelangt, bin ich der Meinung, dass er dem Mann mindestens hätte sagen sollen, dass er ohne Fahrausweis nicht einsteigen dürfe; selbst wenn man davon ausgehen kann, dass er dies eigentlich schon wusste und bewusst schwarz gefahren ist.
Ich kenne einige Fälle von Schweizer Fahrgästen, welche auch schon wegen Beleidigungen des Zugpersonals verurteilt wurden. Meines Wissens sind dort jedoch keine Freiheitsstrafen dabei, sondern es ging immer nur um Geldbussen. Schwerwiegender als Beleidigungen sind sowieso alle möglichen Arten von Drohungen. Auch ich musste mir schon mal von einem 17jährigen Schnudergoof sagen lassen, dass er mich im nächsten Ausgang “abesteche” werde. Doch wie man sieht: Ich lebe noch! ;o) Richtig ernst nehmen kann man solche Drohungen schlussendlich doch nicht; dafür treten sie zu häufig auf.
Bild © Gìpics [ritorno alle origini (amarcord)] (flickr.com)
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