Fahrausweiskontrolle im ZVV / Missbrauch & Mithilfe zum Missbrauch
ZVV, diverses October 8th. 2007, 14:11Dieser Artikel ist Teil der Serie “Fahrausweiskontrolle ZVV”. Alle Beiträge zum Thema findest Du unter diesem Link.
7.57 Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen
7.570 Ein Missbrauch liegt beispielsweise vor, wenn
- ein persönlicher Fahrausweis benützt wird, der auf den Namen einer anderen Person lautet
- auf einem zur Entwertung vorgesehenen Fahrausweis mehr Entwertungen vorgenommen wurden, als Entwertungsfelder vorhanden sind
- eine Ausweiskarte missbräuchlich verwendet wird (Behindertenkarte, Junior-Karte usw.)
- die Grundkartennummer mit der Nummer des Abonnements oder des Ermässigungsausweises (z.B. Halbtax) nicht identisch ist
- ein Fahrgast sich offensichtlich einer Kontrolle zu entziehen versucht, z.B. durch Flucht
- der Fahrausweis eines bereits kontrollierten Fahrgastes vorgewiesen wird (siehe auch Ziffer 7.58)
- falsche bzw. nicht mehr aktuelle Angaben zu seiner Identität gemacht werden (Personalien, Adresse, Geburtsdatum usw.).
7.571 Wird ein Fahrausweis beanstandet, dessen missbräuchliche Verwendung nicht ausgeschlossen werden kann, ist dieser einzuziehen und unverzüglich zusammen mit dem internen Rapport an die Inkassostelle weiterzuleiten. Für den Fahrgast ist eine Aufforderung mit gesicherten Personalien auszustellen. Die Inkassostelle teilt dem Fahrgast das Ergebnis der Abklärung mit und gibt den Fahrausweis bei nicht missbräulicher Verwendung zurück.
7.572 Ein missbräuchlich verwendeter Fahr- oder Vergünstigungsausweis wird eingezogen und unverzüglich zusammen mit dem internen Rapport an die Inkassostelle weitergeleitet. Für den Fahrgast ist eine Aufforderung mit gesicherten Personalien auszustellen. Zusätzlich zur Gebühr ist die Zusatzgebühr gemäss Ziffer 4.830 zu erheben. Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
(…)
7.58 Mithilfe zum Missbrauch
7.580 Gibt ein bereits kontrollierter Fahrgast seinen Fahrausweis an eine andere Person weiter, ist die Gebühr entweder vom bereits kontrollierten Fahrgast oder vom zu kontrollierenden Fahrgast zu erheben. Zusätzlich ist die Zusatzgebühr gemäss Ziffer 4.830 (CHF 100.-) vom bereits Kontrollierten und dem zu Kontrollierenden zu erheben.
7.581 Der missbräuchlich verwendete Fahrausweis wird eingezogen und unverzüglich an die Inkassostelle weitergeleitet. Nach der Beweissicherung wird der persönliche Fahr- oder Vergünstigungsausweis dem rechtmässigen Eigentümer zurückgegeben.
Ein Praxisbeispiel für Missbrauch und Mithilfe zum Missbrauch
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