Fahrausweiskontrolle im ZVV / Automatenstörungen

von Andreas Hobi am 4. Oktober 2007 · Kein Kommentar

Dieser Artikel ist Teil der Serie “Fahrausweiskontrolle ZVV”. Alle Beiträge zum Thema findest Du unter diesem Link.

7.46 Billettautomaten- und Entwerterstörungen

7.460 Macht ein Fahrgast eine Fehlfunktion eines Billettautomaten bzw. eines Entwerters geltend, sind die Personalien aufzunehmen. Dem Fahrgast ist die Aufforderung abzugeben. Entwertbare Einzelbillette und Automatenbillette sind einzuziehen.

7.461 Ergeben die Nachforschungen, dass die vom Fahrgast geäusserte Störung nicht zutrifft, erstellt die Inkassostelle eine Rechnung für die Gebühr und den Zeitaufwand für die Überprüfung des Billettautomaten oder Entwerters.

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Andreas Hobi arbeitet seit 2001 bei der SBB und dort seit 2004 beim Zugpersonal. In seiner Freizeit schreibt er auf schweizweit.net von seinen Erlebnissen und über andere spannende Stories aus der Welt des öffentlichen Verkehrs.

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