Dieser Artikel ist Teil der Serie “Fahrausweiskontrolle ZVV”. Alle Beiträge zum Thema findest Du unter diesem Link.

7.46 Billettautomaten- und Entwerterstörungen

7.460 Macht ein Fahrgast eine Fehlfunktion eines Billettautomaten bzw. eines Entwerters geltend, sind die Personalien aufzunehmen. Dem Fahrgast ist die Aufforderung abzugeben. Entwertbare Einzelbillette und Automatenbillette sind einzuziehen.

7.461 Ergeben die Nachforschungen, dass die vom Fahrgast geäusserte Störung nicht zutrifft, erstellt die Inkassostelle eine Rechnung für die Gebühr und den Zeitaufwand für die Überprüfung des Billettautomaten oder Entwerters.