Die 8 dümmsten Schwarzfahrer-Ausreden

von Andreas Hobi am 4. Oktober 2007 · 2 Kommentare

“Ich hatte keine Zeit, ein Billett zu kaufen.”
Du musst schon genügend Zeit einplanen, um ein Billett zu lösen. Oder kaufe doch einfach eine Mehrfahrtenkarte oder ein Abo, dann sparst Du Zeit.

“Ich habe ein Billett gelöst, finde es aber nicht mehr.”
Du musst Dein Billett jederzeit vorweisen können. Die Einzel-Billette sind unpersönlich; Du kannst also nicht nachträglich an den Schalter gehen und sie vorweisen. Anders schaut es bei den meisten Abos aus. Dort hast Du 10 Tage Zeit, um sie am Schalter vorzuweisen.

“Der Billettautomat war defekt.”
Es kann vorkommen, dass ein Billettautomat ausser Betrieb ist. Sei es wegen einer Panne oder Vandalismus. Weiche dann einfach auf einen anderen Automaten aus oder wenn es keinen weiteren mehr hat, informiere das Zugpersonal.

“Ich wusste nicht, welches Billett ich lösen muss.”
Dann schau doch mal in einem SBB-Schalter vorbei oder informiere dich unter der Rail Service-Nummer 0900 300 300 für CHF 1.19/Minute. Beachte ausserdem die Info-Tafeln an den Bahnhöfen.

“Ich wusste nicht, dass hier 1. Klasse ist.”
Naja, die 1. Klasse ist mit Aufklebern gut sichtbar gekennzeichnet. Ausserdem bietet sie mehr Platz und ist mit Teppichen und deutlich bequemeren Sitzen ausgerüstet. Falls Du trotzdem mal nicht sicher bist, in welcher Klasse Du Dich befindest, frage einen Passagier oder das Zugpersonal.

“Ich dachte, als Student zahle ich den halben Preis.”
Wir kennen keine Vergünstigungen für Lehrlinge, Schüler oder Studenten. Als Student mit einem Halbtaxabo bezahlst Du jedoch nur noch den halben Preis.

“Ich dachte, ich kann das Halbtax meines Kollegen benutzen, solange er es nicht benötigt.”
Die Abos sind persönlich und dürfen nur vom Besitzer benutzt werden. Wenn Du Dein Abo weitergibst, ziehen wir es ein, so wie ich es bei den zwei jungen Damen gemacht habe: Wenn zwei Damen mit dem gleichen GA im gleichen Zug fahren wollen

“Ich brauchte dringend Notizpapier.”
An unseren Fahrausweisen sind keinerlei Veränderungen, Beschriftungen, Verzierungen erlaubt. Solche Manipulationen können zu einer Anzeige wegen Urkundenfälschung führen. Zerrissene Fahrausweise können als ungültig angeschaut werden.

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Andreas Hobi arbeitet seit 2001 bei der SBB und dort seit 2004 beim Zugpersonal. In seiner Freizeit schreibt er auf schweizweit.net von seinen Erlebnissen und über andere spannende Stories aus der Welt des öffentlichen Verkehrs.

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M.Weigel Oktober 4, 2007 um 09:51

Notizpapier ist nett :P

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Andreas (schweizweit.net) Oktober 4, 2007 um 10:00

Manchmal gibt es so halbschlaue, welche zum Beispiel aus einer “3″ eine “8″ machen und ähnliches. :o)

Und dann wundern die sich, wenn sie dafür auch noch bestraft werden…

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