Fahrausweiskontrolle im ZVV / Ohne Billett

von Andreas Hobi am 2. Oktober 2007 · Kein Kommentar

Dieser Artikel ist Teil der Serie “Fahrausweiskontrolle ZVV”. Alle Beiträge zum Thema findest Du unter diesem Link.

7.41 Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis

7.410 Fahrgäste, die ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, sind freundlich, sachlich und ruhig über den Grund der Beanstandung aufzuklären. Die Personalien des Fahrgastes sind in der Regel gesichert festzustellen und vollständig zu erfassen, auch bei Barzahlenden.

Die Personalien sind, wenn immer möglich, anhand eines amtlichen Ausweises festzustellen. Überprüfende Auskünfte werden bei der Inkassostelle, der Polizei oder der Einwohnerkontrolle eingeholt. Ausnahmsweise können sie auf andere geeignete Weise eingeholt werden, z.B. telefonisch bei Bekannten oder Verwandten, wozu der Fahrgast sein Einverständnis geben muss.

Der Fahrgast ist zur Zahlung der Gebühr gemäss Verbundtarif und/oder des Fahrpreisesaufzufordern, resp. zu informieren, dass er für den der Gebührenstaffelung entsprechenden Betrag vom Inkassocenter eine Rechnung mit Einzahlungsschein erhalten wird.

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Andreas Hobi arbeitet seit 2001 bei der SBB und dort seit 2004 beim Zugpersonal. In seiner Freizeit schreibt er auf schweizweit.net von seinen Erlebnissen und über andere spannende Stories aus der Welt des öffentlichen Verkehrs.

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