Fahrausweiskontrolle im ZVV / Mit Dank zurück

von Andreas Hobi am 1. Oktober 2007 · Kein Kommentar

Dieser Artikel ist Teil der Serie “Fahrausweiskontrolle ZVV”. Alle Beiträge zum Thema findest Du unter diesem Link.

7.40 Allgemeines und Verhalten gegenüber Fahrgästen

7.405 Die Fahrausweise sind sorgfältig zu prüfen hinsichtlich:

  • den räumlichen Geltungsbereich (Tarifzonen oder Anzahl Haltestellen bei Kurzstrecken)
  • die zeitliche Gültigkeit
  • die Benützungsberechtigung bei persönlichen Abonnementen (z.B. Foto und Nummer)
  • die Benützungsberechtigung bei vergünstigten Fahrausweisen (Altersnachweis, Halbtax usw.)
  • Fälschungen und Missbrauch.

Erfolgt keine Beanstandung, ist der Fahrausweis dem Fahrgast mit Dank zurückzugeben.

Vorallem die letzte Zeile finde ich noch witzig… ;o) Ist immer wieder interessant, die Richtlinien mal wieder durchzulesen.

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Andreas Hobi arbeitet seit 2001 bei der SBB und dort seit 2004 beim Zugpersonal. In seiner Freizeit schreibt er auf schweizweit.net von seinen Erlebnissen und über andere spannende Stories aus der Welt des öffentlichen Verkehrs.

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