Dieser Artikel ist Teil der Serie “Fahrausweiskontrolle ZVV”. Alle Beiträge zum Thema findest Du unter diesem Link.

7.40 Allgemeines und Verhalten gegenüber Fahrgästen

7.405 Die Fahrausweise sind sorgfältig zu prüfen hinsichtlich:

  • den räumlichen Geltungsbereich (Tarifzonen oder Anzahl Haltestellen bei Kurzstrecken)
  • die zeitliche Gültigkeit
  • die Benützungsberechtigung bei persönlichen Abonnementen (z.B. Foto und Nummer)
  • die Benützungsberechtigung bei vergünstigten Fahrausweisen (Altersnachweis, Halbtax usw.)
  • Fälschungen und Missbrauch.

Erfolgt keine Beanstandung, ist der Fahrausweis dem Fahrgast mit Dank zurückzugeben.

Vorallem die letzte Zeile finde ich noch witzig… ;o) Ist immer wieder interessant, die Richtlinien mal wieder durchzulesen.