Dieser Artikel ist Teil der Serie “Fahrausweiskontrolle ZVV”. Alle Beiträge zum Thema findest Du unter diesem Link.

An welche Vorschriften müssen wir Kondukteure / Zugbegleiter uns bei der Kontrolle eigentlich halten? Hier eine kleine Zusammenstellung:

7.00 Diese Richtlinien halten sich an massgebliche Bestimmungen folgender Gesetze und Vorschriften:
• Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr (Transportgesetz)
• Verordnung über den Transport im öffentlichen Verkehr (Transportverordnung)
• Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB)
• Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (PVG)
• Verbundtarif 651.8 des Zürcher Verkehrsverbunds
• Allgemeiner Personentarif 600, sofern nicht der Verbundtarif 651.8 anwendbar ist.
• Registrierte Datensammlung Tax 600
• Richtlinien über den Datenschutz vom 12.12.04 mit dem DSB des Kantons Zürich

Kann Schwarzfahren zur Anzeige gebracht werden? Ja, kann es! Hier die entsprechende Gesetzesgrundlage:

7.04 Die strafrechtliche Verfolgung bleibt gemäss Art. 16 Transportgesetz vorbehalten, d.h. dass der Reisende neben der Bezahlung der Gebühr als Abgeltung für den administrativen Aufwand und den Einnahmeausfall zusätzlich mit einer Strafverfolgung rechnen muss. Die entsprechenden Strafbestimmungen finden sich in Art. 51 Transportgesetz, Art. 1 Transportverordnung und im Strafgesetzbuch.

Wann kann man als Fahrgast mit dem Verbundfahrausweis fahren? Und wann muss man ein Billett lösen?:

7.10 Verbundfahrausweise werden auf allen Linien innerhalb des Verbundtarifgebiets anerkannt. Züge des Fernverkehrs können mit Verbundfahrausweisen benutzt werden, sofern Start- und Zielbahnhof und der ganze Reiseweg im Verbundtarifgebiet liegen.

Will heissen: Im Zug, welcher nonstop von Zürich HB nach Basel SBB fährt, ist weder das ZVV-Zonenabo noch ein TNW-Abo gültig!

Schon einmal in eine Grosskontrolle geraten?:

7.15 Grosskontrolle
Die Grosskontrolle kann bei allen oben beschriebenen Kontrollformen durchgeführt werden. Die Grosskontrolle wird durch das Fahrpersonal im voraus angekündigt; die Kontrolle findet auch bei aussteigenden Fahrgästen sowie im Umkreis der Fahrzeugtüren auf der Haltestelle statt.