Neuer GAV für alle Angestellten
SBB, diverses September 7th. 2007, 09:00Die Arbeitsbedingungen der Bähnler verschärfen sich. Hier folgen die ersten Auszüge des neuen, nicht ganz ernst zu nehmenden GAV: ;o)
KRANKHEITSFALL
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, Ihren Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
TODESFALL IN DER FAMILIE
Wird nicht entschuldigt. Für den Verstorbenen können Sie nichts mehr tun und jemand anders kann genauso gut die notwendigen Massnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
EIGENER TODESFALL
Hier können Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
- Sie uns zwei Wochen vor Ihrem Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Arbeitskraft einstellen können.
- Sie spätestens bis 8:00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Massnahmen einleiten können.
- Sie uns Ihre Unterschrift und die Ihres behandelnden Arztes vorlegen, um zu belegen, dass Sie verstorben sind. Liegt eine der beiden Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlstunden vom Jahresurlaub abgezogen.
OPERATION
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstösst gegen den geltenden Arbeitsvertrag.
SILBERNE ODER GOLDENE HOCHZEIT
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
GEBURTSTAG
Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
GEBURT EINES KINDES
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Freistellung vorgesehen. Sie hatten ja schon den Spass.
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