Täglich ein Selbstmord auf der Schiene
SBB, kondukteur August 30th. 2007, 09:00
In der Baselllandschaftlichen Zeitung bz erschien vergangene Woche ein Artikel über Suizide auf Bahngeleisen. In der Einleitung geht es um einen traumatisierten SBB-Kunden, welcher den Anblick einer verstümmelten Leiche mitansehen musste. Der Kunde aus Gelterkinden, welche in der Zeitung namentlich genannt wird, sass im “Flirt” mit Ziel Basel.
Als der Zug in einem Bahnhof hielt und er aus dem Fenster schaute, sah er einen “verstümmelten, nackten Körper”. Es sei ein grauenhafter Anblick gewesen, sagt er. Und er trage das Bild immer noch gedanklich mit sich herum. Ausserdem verstehe er nicht, warum die vielen SBB-Mitarbeiter welche das Areal absperrten, die Leiche nicht sofort zugedeckt haben.
Die SBB hat nicht das Recht, am Unfallort etwas zu verändern. Würde ich an einem Unfallort auch nur das kleinste Detail verändern, könnte ich mich schlimmstenfalls strafbar machen. Und wer ist schon gerne vorbestraft. Wir müssen die Polizei verständigen, deren Aufgabe es dann ist, den Unfallort zu sichern und die Leiche abzudecken. Auszug aus der bz:
“Unmittelbar nach dem Notruf wird via Alarmzentrale eine Polizeipatrouille aufgeboten”, sagt Meinrad Stöcklin, Sprecher der Baselbieter Polizei. Während die SBB für die Umlenkung des Bahnverkehrs verantwortlich ist, übernimmt die Polizei die Koordination mit weiteren Stellen wie Sanität, Feuerwehr, Kriminaltechnik oder Rechtsmedizin, stellt die Identität der Leiche fest und verständigt die Angehörigen. Ist der Unfallort gesichert, ermitteln Polizei und Statthalteramt den Ablauf des Ereignisses.
Suizide auf Schweizer Bahngeleisen (nur Suizide, Unfälle gehören hier nicht dazu) geschehen im Schnitt einmal täglich. Die bz schreibt, dass der Abschnitt zwischen Bern und Münsingen bei den SBB-Lokführern gefürchtet ist, weil sich dort neben der offenen Strecke eine Psychiatrische Klinik befindet. Ähnlich in Liestal. Bei den Ostschweizer Bähnlern ist auch Bad Ragaz - Maienfeld gefürchtet, wie ich aus eigener Erfahrung weiss. Hier kam es alleine dieses Jahr zu mehreren Personenunfällen.
Von einem traurigen Erlebnis weiss auch Chris zu berichten, welcher am Dienstag-Morgen folgenden Artikel schrieb: Und manchmal sind Bahnfahrten einfach nur traurig…
Lest in den Kommentaren zu seinem Artikel auch die Stellungnahme der betroffenen Zugbegleiterin.
Bevor die Frage in den Kommentaren kommt: Nein, ich hatte bisher das Glück, in keinen Suizid direkt involviert zu sein, fuhr aber schon öfters an einem vorbei. Jedoch musste ich schon den Notarzt oder die Ambulanz kommen lassen wegen Zwischenfällen im Zug:
- 2 mal wegen vermuteter Alkoholvergiftung (Bewusstlosigkeit, starker Geruch nach Alkohol, nicht ansprechbar)
- 1 mal wegen eines Sturzes eines älteren Herrn auf dem Weg zur Zugtoilette
- 1 mal wegen einer älteren Dame, welche in Chur die Steintreppe im Bahnhof hinunterstürzte
- 1 mal wegen einem jungen Herrn, der so unter Drogen stand, dass er nichts mehr kapierte
- 1 mal weil mein Lokführer (leider während der Fahrt) einen Kreislaufkollaps hatte
- 1 mal weil mein Zugchef bewusstlos wurde
- andere Fälle
Im Schnitt brauche ich die Ambulanz rund 2-3 mal pro Jahr.
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August 30th, 2007 at 09:37
Einmal pro Tag einen Suizidversuch auf den schweizer Bahngeleisen? Das ist extre viel. Ich hätte nicht gedacht, dass es gleich soviel ist…
Und was mich interessieren würde: Was hast du gemacht als der Lokführer den Kollaps hatte? Konnte er den Zug selbst halten? Oder hat das Sicherheitssystem gegriffen? Oder musstest du was machen?
August 30th, 2007 at 10:31
Chris und Andreas, das mag jetzt vielleicht etwas herzlos klingen, gerade angesichts Chris’ Erlebnis. Ihr sprecht persönliche Erlebnisse an, gebt teils sogar Verhaltensregeln, begründet ein womöglich von vielen nicht verstandenes Verhalten. Das mögen Grenzfälle sein. Ich habe persönlich dagegen nichts - aber mit gutem Grund wird generell empfohlen, über Suizide sehr zurückhaltend oder gar nicht zu berichten. Von da her verstehe ich die BZ nicht. Bei diesem Thema muss man die journalistische Rolle doppelt hinterfragen: Berichte ich zu einem Thema, das von öffentlichem Interesse ist, oder folge ich dem Rat von Fachleuten und lasse es lieber? Meistens steht neben solchen Berichten “Wir wissen, dass… aber…” - Da frag ich mich aber schon: Wieso tut man es dann doch, wenn man weiss, dass…?
Zitat aus einem Presserats-Entscheid: “Berichte über den Tod eines Menschen berühren den Intimbereich. Darum müssen die Massenmedien bei Suizidfällen grösste Zurückhaltung üben. Im Zweifelsfall ist nicht zu berichten.” (Vollständigen Text lesen / Google-Links zum Thema / “Werther-Effekt”, ab Seite 3 in diesem PDF)
Ich lasse mich auch nicht weiter drüber aus, um kontroverse Diskussionen zu vermeiden und dem Thema noch mehr Gewicht zu geben. Auf den Punkt gebracht: Im Zweifelsfall lieber nichts schreiben.
August 30th, 2007 at 13:22
@ Chris: Der Lokführer hielt den Zug an der nächstbesten Station (Däniken) an, als es ihm schwindlig wurde und er merkte, dass mit ihm “etwas nicht stimmt”. Ausserdem konnte er mich noch anrufen, um mich nach vorne zu bitten. Als ich bei der Lok war, lag er in Seitenlagerung auf dem Boden und war bei Bewusstsein. (Er hat sich absichtlich hingelegen, damit ihm bei einer Ohnmacht nichts geschieht.) Ich rief die Ambulanz. Kurz darauf wurde er ohnmächtig. Das einzige, was ich noch machte war das Anziehen der Handbremse in der Lok.
Die Ambulanz war rasch vor Ort und nahm ihn mit. Ich und die Fahrgäste warteten noch rund 20 Minuten auf einen Ersatzlokführer und danach fuhren wir weiter.
Als ich ihn ein paar Wochen darauf wieder sah, erzählte er mir, dass er damals einen “Medikantencocktail” eingenommen hätte. Ein vom Arzt verschriebenes Medikament und einen ganz harmlosen Hustensirup. Im Spital hat man ihm gesagt, dass sich Inhaltsstoffe dieser beiden Medikanten nicht vertragen.
September 3rd, 2007 at 14:12
In Japan müssen die Angehörigen von Suizidtoten für den Aufwand der Verkehrsbetriebe aufkommen… vielleicht sollten wir das auch in der Schweiz einführen?
September 3rd, 2007 at 14:42
Ich denke nicht, dass dies eine gute Idee wäre. Die Angehörigen können ja (meistens) nichts dafür.
Sie sollten jedoch dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie fahrlässig gehandelt haben. (Zum Beispiel: Einen nachweislich psychisch kranken Menschen nicht genügend geschützt etc.)
September 9th, 2007 at 17:34
Stimmt, die Angehörigen können nichts dafür. Aber wieso sollten die Angehörigen nur die positiven Dinge erben? Schulden anderer Art werden auch vererbt.