Dumm gelaufen für zwei Damen, welche am Samstag-Morgen in Bad Ragaz in meinen Zug einstiegen:
Getrennt voneinander bestiegen sie zwei Wagen voneinander entfernt den Zug Richtung Buchs – St. Gallen. Gleich nach der Abfahrt setzte ich meine bereits nach Chur begonnene Kontrolle fort und stiess so auf die erste (ca. 16 Jahre junge) Dame. Sie wies mir ein Übergangs-GA vor und einen Schülerausweis.
(Information: Ein Übergangs-Abo erhält man am Billettschalter, wenn man ein GA kauft und der erste Gültigkeitstag bereits am gleichen Tag oder an einem der nächsten paar Tage ist. Da das Herstellen der GA-Plastik-Karte einige Zeit dauert, erhält man ein Übergangs-GA im Billettformat. Dieses Übergangs-GA verfügt über kein Foto, weshalb der Besitzer dazu jeweils einen Ausweis vorweisen muss.)
Die Dame, welche vor mir sass, war sehr stark geschminkt. Auf dem Foto jedoch war sie nicht so zugekleistert. Ich hatte jedoch das Gefühl, es sei die gleiche Dame.
Nachdem ich weitere Personen kontrolliert hatte, stiess ich zwei Wagen weiter vorne auf die zweite Dame. Diese fuhr mit dem Original-GA. Ich schaute mir das GA an und hatte irgendwie das Gefühl, diese Grundkartennummer (drei Buchstaben und drei Zahlen oben links beim Abo) bereits gesehen zu haben. Ganz sicher war ich mir dabei jedoch nicht. Ich überlegte ganz kurz und ging dann das Risiko ein, mich eventuell total zu blamieren: Ich bat die Dame, mal kurz mitzukommen.
Zusammen gingen wir zwei Wagen retour zu der ersten Dame. Diese bat ich, doch bitte nochmals ihr Übergangs-Abo vorzuweisen. Wortlos gab sie es mir, und siehe da, es waren zwei identische Abos. Die eine Dame fuhr mit dem Übergangs-Abo, die andere mit dem inzwischen zugeschickten Original-Abo.
Zu dritt gingen wir dann auf die Plattform, wo ich beide Personalien notierte und beide Abos einzog.
Folge:
- Beide Damen bezahlen über CHF 130.- wegen Missbrauch
- Beide Abos wurden eingezogen
- Nach einem Telefonat mit der Zentrale wurde das GA “gesperrt”. Will heissen: Wenn die Besitzerin weiterhin mit einem GA fahren will, muss sie sich ein neues GA zum vollen Preis kaufen. Das eingezogene Abo wird sie nicht mehr zurück bekommen.
Das GA war gültig seit dem 13. August 2007. Eingezogen wurde es am 18. August 2007. Die junge Dame hat also für 5 Tage GA gleich viel bezahlt wie die ehrlichen Kunden für 365 Tage GA. ;o)
Oder anders gesagt: Für jeden GA-Tag bezahlte sie CHF 440. Ihre Eltern (die das GA vermutlich bezahlt haben) werden sich freuen, davon zu hören. :)
Bild © avatar-1 (flickr.com)


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Krass!
Heute wurde ich wegen diesem Fall ins Büro des Vorgesetzten zitiert:
- Er überreichte mir einen Manor-Gutschein für CHF 20.- und dankte mir mit einem Schreiben für meinen Einsatz! ;o)
Ausserdem habe er einen Bericht darüber geschrieben und diesen an die Redaktion unseres SBB-Personenverkehr-Info-Blättchen gesendet, damit es diese in der nächsten Ausgabe als “hervorragenden Einsatz” würdigen.
Freut mich! ;o)
Wieso wird denn das Abo gleich eingezogen? Eine saftige Busse für Beide würde sicher reichen. Immerhin fährt nur eine Person schwarz.
Die SBB unterscheidet zwischen:
- Schwarzfahren
- Missbrauch
- Fälschung
Beim Schwarzfahren kommt es zu einer Geldbusse ab CHF 80.- aufwärts. (Bei jedem Mal mehr.) Im Wiederholungsfall kann es auch zu einer Anzeige kommen.
Beim Missbrauch (wenn jemand das Abo oder Billett einer anderen Person benutzt) kommt es zu einer Geldstrafe von CHF 100.- für jede beteiligte Person. Meistens erstattet unser Rechtsdienst in einem solchen Fall auch Anzeige.
Bei der Fälschung (wenn ein Abo oder Billett selber erstellt wird oder so) kommt es zu einer Geldstrafe von CHF 200.- und in jedem Fall zu einer Anzeige wegen Urkundenfälschung.
Zu Deiner Frage:
Nach SBB-Definition ist hier niemand schwarz gefahren, sondern es wurde Missbrauch betrieben. Dabei machen sich beide Damen schuldig; diejenige, welche das Abo weitergegebenhat und diejenige, welche es dann benutzt hat. Das Abo stellt dabei das Beweismittel dar und wird deshalb an den Rechtsdienst geschickt.
Wie genau die juristische Begründung ausschaut, so dass sie das Abo nicht mehr zurück erhält, weiss ich auch nicht. Aber darum kümmern sich sowieso unsere Anwälte. Mein Job ist nur das Einsammeln der missbräuchlich benutzten Abos.
Sollte ich noch herausfinden, wie die Begründung genau lautet, werde ich das hier natürlich noch nachliefern.
Ich finde es besonders krass dass du dir die Nummern merken kannst. Bekommt ihr da eine spezielle Gedächnistechnikschulung?
Nein das nicht. Übung macht den Meister. :) Wenn man das jeden Tag macht, schult man sein Gedächtnis automatisch.
Schon schlau diese Kondukteure, hä? Ihr seit echt die neuen Helden der Schweiz!!! :-)
Da wundert es mich auch nicht mehr dass die Kundenzufriedenheit von Jahr zu Jahr im Gleichtakt mit den Preisen steigen! Zum K……
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Also das findi a betz z’hart.
Das arme Mädli wird bestimmt nicht mehr solidarisch ihr Generalabo teilen…
Es wird sehr schwer sein, beiden Missbrauch nachzuweisen. Die rechtmaessige Besitzerin koennte ja behaupten, sie haette das Uebergangsabo weggeworfen und die andere haette es ohne ihr Wissen benutzt.
Fuer den Fall dass die Besitzerin das Uebergangsabo hatte, und ihre Kollegin das Original, wird es etwas schwieriger, aber immer noch moeglich:
Sie koennte argumentieren sie haette das Original gleich nach Erhalt verloren, und sei darum mit dem Uebergangsabo unterwegs. Wie im ersten Fall benutzt ihre Kollegin das Abo ohne ihr Wissen…
@ Krymkc:
Naja, sie haben es ja dann beide zugegeben und ausserdem kannten sie sich auch. :)
Hm, tja, was lernen wir daraus? Sei schlauer als der Herr Hobi, oder mach keinen Mist :)
Hallo :) meiner kollegi ist das gleiche passiert und der zugchef hat das gemerkt. Er hat aber gesagt Sie werde es in den nächsten paar tagen wieder bekommen. Bis jetzt musste Sie nur die 100.- zahlen.
Warum hat Sie es zurückbekommen?!
@ Leyla:
Keine Ahnung, weshalb ihr gesagt wurde, sie würde es zurück erhalten. Soweit ich weiss hat sich die Praxis seitens der SBB nicht geändert.
Also ich finde es unfair, dass das Mädchen das GA nich mehr zurück bekommt.
Wir waren alle mal jung und wer hat nicht mal “Seich” gemacht.
Es geht hier immerhin um ein GA im Wert von mehreren hundert Franken, das ist kein Pappenstiel.
Das die SBB auch noch Stolz auf die Enttarnung zweier 16-jähriger Schulmädchen ist, finde ich schlimm.
@Rolf: Nööö das ist schon fair und zwar gegenüber den Personen welche sich korrekt verhalten.
Ich bin zwar selber ehrenamtlicher Zugbegleiter, aber auf solche Sachen muss ich zum Glück nicht schauen (Missbrauch ist in diesem Gebiet eher schwierig und in der Regel fährt der Kunde ja aus Freude mit und scheut sich nicht davor den Fahrpreis zu bezahlen :)
Ich habe letztes Jahr mein Orginal-GA (samt Portemonaie) verloren und fahre jetzt mit einem Ersatz-GA rum. Wie sieht es eigentlich da aus, falls jetzt jemand der mein GA findet mit dem rumfährt? Muss ich da mit dem selbem Schiksal rechnen?
@ rootLogin:
Eigentlich nicht. Wäre ja auch irgendwie fies, wenn man dir dann einen Strick drehen würde. Minim anders würde es vielleicht aussehen, wenn das Original-GA im gleichen Zug vorgewiesen wird wie dein Ersatz-GA…