Wenn zwei Damen mit dem gleichen GA im gleichen Zug fahren wollen…

von Andreas Hobi am 20. August 2007 · 30 Kommentare

Dumm gelaufen für zwei Damen, welche am Samstag-Morgen in Bad Ragaz in meinen Zug einstiegen:

Getrennt voneinander bestiegen sie zwei Wagen voneinander entfernt den Zug Richtung Buchs – St. Gallen. Gleich nach der Abfahrt setzte ich meine bereits nach Chur begonnene Kontrolle fort und stiess so auf die erste (ca. 16 Jahre junge) Dame. Sie wies mir ein Übergangs-GA vor und einen Schülerausweis.

(Information: Ein Übergangs-Abo erhält man am Billettschalter, wenn man ein GA kauft und der erste Gültigkeitstag bereits am gleichen Tag oder an einem der nächsten paar Tage ist. Da das Herstellen der GA-Plastik-Karte einige Zeit dauert, erhält man ein Übergangs-GA im Billettformat. Dieses Übergangs-GA verfügt über kein Foto, weshalb der Besitzer dazu jeweils einen Ausweis vorweisen muss.)

Die Dame, welche vor mir sass, war sehr stark geschminkt. Auf dem Foto jedoch war sie nicht so zugekleistert. Ich hatte jedoch das Gefühl, es sei die gleiche Dame.

Nachdem ich weitere Personen kontrolliert hatte, stiess ich zwei Wagen weiter vorne auf die zweite Dame. Diese fuhr mit dem Original-GA. Ich schaute mir das GA an und hatte irgendwie das Gefühl, diese Grundkartennummer (drei Buchstaben und drei Zahlen oben links beim Abo) bereits gesehen zu haben. Ganz sicher war ich mir dabei jedoch nicht. Ich überlegte ganz kurz und ging dann das Risiko ein, mich eventuell total zu blamieren: Ich bat die Dame, mal kurz mitzukommen.

Zusammen gingen wir zwei Wagen retour zu der ersten Dame. Diese bat ich, doch bitte nochmals ihr Übergangs-Abo vorzuweisen. Wortlos gab sie es mir, und siehe da, es waren zwei identische Abos. Die eine Dame fuhr mit dem Übergangs-Abo, die andere mit dem inzwischen zugeschickten Original-Abo.

Zu dritt gingen wir dann auf die Plattform, wo ich beide Personalien notierte und beide Abos einzog.

Folge:

  • Beide Damen bezahlen über CHF 130.- wegen Missbrauch
  • Beide Abos wurden eingezogen
  • Nach einem Telefonat mit der Zentrale wurde das GA “gesperrt”. Will heissen: Wenn die Besitzerin weiterhin mit einem GA fahren will, muss sie sich ein neues GA zum vollen Preis kaufen. Das eingezogene Abo wird sie nicht mehr zurück bekommen.

Das GA war gültig seit dem 13. August 2007. Eingezogen wurde es am 18. August 2007. Die junge Dame hat also für 5 Tage GA gleich viel bezahlt wie die ehrlichen Kunden für 365 Tage GA. ;o)

Oder anders gesagt: Für jeden GA-Tag bezahlte sie CHF 440. Ihre Eltern (die das GA vermutlich bezahlt haben) werden sich freuen, davon zu hören. :)

Bild © avatar-1 (flickr.com)


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Dave August 20, 2007 um 16:40

Krass!

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Andreas (schweizweit.net) August 20, 2007 um 18:42

Heute wurde ich wegen diesem Fall ins Büro des Vorgesetzten zitiert:

- Er überreichte mir einen Manor-Gutschein für CHF 20.- und dankte mir mit einem Schreiben für meinen Einsatz! ;o)

Ausserdem habe er einen Bericht darüber geschrieben und diesen an die Redaktion unseres SBB-Personenverkehr-Info-Blättchen gesendet, damit es diese in der nächsten Ausgabe als “hervorragenden Einsatz” würdigen.

Freut mich! ;o)

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markus August 20, 2007 um 20:32

Wieso wird denn das Abo gleich eingezogen? Eine saftige Busse für Beide würde sicher reichen. Immerhin fährt nur eine Person schwarz.

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Andreas (schweizweit.net) August 20, 2007 um 21:12

Die SBB unterscheidet zwischen:

- Schwarzfahren
- Missbrauch
- Fälschung

Beim Schwarzfahren kommt es zu einer Geldbusse ab CHF 80.- aufwärts. (Bei jedem Mal mehr.) Im Wiederholungsfall kann es auch zu einer Anzeige kommen.

Beim Missbrauch (wenn jemand das Abo oder Billett einer anderen Person benutzt) kommt es zu einer Geldstrafe von CHF 100.- für jede beteiligte Person. Meistens erstattet unser Rechtsdienst in einem solchen Fall auch Anzeige.

Bei der Fälschung (wenn ein Abo oder Billett selber erstellt wird oder so) kommt es zu einer Geldstrafe von CHF 200.- und in jedem Fall zu einer Anzeige wegen Urkundenfälschung.

Zu Deiner Frage:

Nach SBB-Definition ist hier niemand schwarz gefahren, sondern es wurde Missbrauch betrieben. Dabei machen sich beide Damen schuldig; diejenige, welche das Abo weitergegebenhat und diejenige, welche es dann benutzt hat. Das Abo stellt dabei das Beweismittel dar und wird deshalb an den Rechtsdienst geschickt.

Wie genau die juristische Begründung ausschaut, so dass sie das Abo nicht mehr zurück erhält, weiss ich auch nicht. Aber darum kümmern sich sowieso unsere Anwälte. Mein Job ist nur das Einsammeln der missbräuchlich benutzten Abos.

Sollte ich noch herausfinden, wie die Begründung genau lautet, werde ich das hier natürlich noch nachliefern.

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christian August 21, 2007 um 10:04

Ich finde es besonders krass dass du dir die Nummern merken kannst. Bekommt ihr da eine spezielle Gedächnistechnikschulung?

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Andreas (schweizweit.net) August 21, 2007 um 10:48

Nein das nicht. Übung macht den Meister. :) Wenn man das jeden Tag macht, schult man sein Gedächtnis automatisch.

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Roger (EDS Information Business GmbH) November 29, 2007 um 12:35

Schon schlau diese Kondukteure, hä? Ihr seit echt die neuen Helden der Schweiz!!! :-)
Da wundert es mich auch nicht mehr dass die Kundenzufriedenheit von Jahr zu Jahr im Gleichtakt mit den Preisen steigen! Zum K……

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Andreas Hobi | schweizweit.net Mai 29, 2008 um 09:44

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nedwichtig Juli 28, 2008 um 22:18

Also das findi a betz z’hart.

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Miguel Rego Gomes dos Reis August 15, 2008 um 18:08

Das arme Mädli wird bestimmt nicht mehr solidarisch ihr Generalabo teilen…

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krymkc Oktober 16, 2008 um 03:25

Es wird sehr schwer sein, beiden Missbrauch nachzuweisen. Die rechtmaessige Besitzerin koennte ja behaupten, sie haette das Uebergangsabo weggeworfen und die andere haette es ohne ihr Wissen benutzt.
Fuer den Fall dass die Besitzerin das Uebergangsabo hatte, und ihre Kollegin das Original, wird es etwas schwieriger, aber immer noch moeglich:
Sie koennte argumentieren sie haette das Original gleich nach Erhalt verloren, und sei darum mit dem Uebergangsabo unterwegs. Wie im ersten Fall benutzt ihre Kollegin das Abo ohne ihr Wissen…

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Andreas Hobi Oktober 16, 2008 um 10:22

@ Krymkc:
Naja, sie haben es ja dann beide zugegeben und ausserdem kannten sie sich auch. :)

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Sandra-Lia Oktober 16, 2008 um 11:53

Hm, tja, was lernen wir daraus? Sei schlauer als der Herr Hobi, oder mach keinen Mist :)

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Leyla Juni 26, 2009 um 15:59

Hallo :) meiner kollegi ist das gleiche passiert und der zugchef hat das gemerkt. Er hat aber gesagt Sie werde es in den nächsten paar tagen wieder bekommen. Bis jetzt musste Sie nur die 100.- zahlen.
Warum hat Sie es zurückbekommen?!

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Andreas Hobi Juni 27, 2009 um 16:39

@ Leyla:
Keine Ahnung, weshalb ihr gesagt wurde, sie würde es zurück erhalten. Soweit ich weiss hat sich die Praxis seitens der SBB nicht geändert.

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Rolf August 16, 2009 um 22:03

Also ich finde es unfair, dass das Mädchen das GA nich mehr zurück bekommt.
Wir waren alle mal jung und wer hat nicht mal “Seich” gemacht.
Es geht hier immerhin um ein GA im Wert von mehreren hundert Franken, das ist kein Pappenstiel.
Das die SBB auch noch Stolz auf die Enttarnung zweier 16-jähriger Schulmädchen ist, finde ich schlimm.

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Christoph August 19, 2009 um 18:03

@Rolf: Nööö das ist schon fair und zwar gegenüber den Personen welche sich korrekt verhalten.

Ich bin zwar selber ehrenamtlicher Zugbegleiter, aber auf solche Sachen muss ich zum Glück nicht schauen (Missbrauch ist in diesem Gebiet eher schwierig und in der Regel fährt der Kunde ja aus Freude mit und scheut sich nicht davor den Fahrpreis zu bezahlen :)

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rootLogin Februar 23, 2010 um 00:45

Ich habe letztes Jahr mein Orginal-GA (samt Portemonaie) verloren und fahre jetzt mit einem Ersatz-GA rum. Wie sieht es eigentlich da aus, falls jetzt jemand der mein GA findet mit dem rumfährt? Muss ich da mit dem selbem Schiksal rechnen?

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Andreas Hobi Februar 23, 2010 um 10:35

@ rootLogin:
Eigentlich nicht. Wäre ja auch irgendwie fies, wenn man dir dann einen Strick drehen würde. Minim anders würde es vielleicht aussehen, wenn das Original-GA im gleichen Zug vorgewiesen wird wie dein Ersatz-GA…

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Severin Candrina April 13, 2010 um 13:06

Wird in jedem “Missbrauchfall” das GA eingezogen?

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Andreas Hobi April 13, 2010 um 13:29

Eingezogen wird es immer. Die Frage ist je nach Fall, ob man es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück erhält.

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Severin Candrian April 13, 2010 um 17:52

Und wann ist das der Fall?

Andreas Hobi April 14, 2010 um 09:19

Deine Vorgeschichte spielt eine Rolle (ob schon mal etwas war), die Schwere des Falles, wie du dich dem Zugbegleiter gegenüber benommen hast, usw.

Attila Juni 12, 2010 um 03:24

Hallo Andreas
Ich finde dein Verhalten absolut überreagiert, überverhältnissmässig und auch die Erzählweise sehr arrogant. Zum einen bestrafst du 2 Teenies die sich im “Experimentierstatium” befinden und Grenzen noch kennen lernen müssen. Klar ist es falsch, aber diese Lektion gleich über 1000 Franken kosten lassen ist überverhältnismässig. Auch wenn es ständig Schwarzfahrer gibt und “Evergreens” (heisst, im Beruf kommt immer wieder das gleiche vor). Es sind meistens andere (frische *Generationenwechsel*) Jugendliche die so etwas ausprobieren und fast jeder Jugendlicher probiert mal schwarz zu fahren, sich in Ausweisen älter auszugeben, oder sonst irgend etwas um preislich einen Vorteil zu haben aus. Vielleicht hast du das nicht gemacht….(ich schon) vielleicht bist du ja ein Zauberjunge den sich jede Oma wünscht….

Du begegnest jedem Tag “Ersttäter (-innen)”, für dich immer das gleiche mit dem “Pack”, für diese Kiddies ist es jedoch ist es eine einmalige/mehrmalige Sache bis sie nach dem ersten mal, oder halt auch nach dem zweiten mal in den Hammer laufen……

Eine Verwarnung an die eine und eine Busse für die andere wegen Schwarzfahren hätte sicher gereicht. Klar, uneinsichtige sollen bluten aber gleich so……Was denkst du wie lange müssen ihre Eltern oder sie selbst für das Geld sparen?

Selber schuld? Nein, dein Machtgefühl ist mit dir da wohl durchgebrannt……offenbar bist du weder beleidigt, noch angespuckt oder sonstwie von den Mädels angegangen worden….sonst hättest du es geschrieben; sie standen sicher beschämend vor/neben dir und du hast lautstark vor “Publikum” die Mädels “ertappt”.

Ich wünsche dir auch mal ne Situation wo so ein Typ wie du dir, der perfekte Enkel, knallhart das volle Programm reinrohrt…..und dann noch stolz in seinem Blog darüber schreibt.

Dann…und erst dann wirst du wissen was Unverhältnissmässigkeit heisst….

Antworten

Christoph Juni 12, 2010 um 20:41

@Attila: Du fährst vermutlich NIE Zug bzw. vor allem nie in einem Zug mit Selbstkontrolle… Denn wenn du das tätest, dann würdest du auch sehen, dass ein solches Verhalten des Zugpersonals unabdingbar ist, denn es gibt Fahrgäste welche keinen Anstand kennen und sich auch sonst daneben benehmen und dann darüber hinaus noch kein Billett haben… Zum besseren Verständnis empfehle ich dir eine Fahrt auf einer der Linien im Broyetal (Fribourg-Payerne-Yverdon, Murten-Payerne oder Payerne-Moudon-Lausanne), und das am besten am Abend oder nach Schulschluss… Ausserdem kann ich Dir bereits einen Aufenthalt von einer Stunde in Payerne empfehlen (fast zu jeder Tageszeit) oder am Freitag ab ca, 18h30 auf dem Perron 4/5 in Fribourg… Dann änderst DU deine Sichtweise garantiert sofort.

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Marcel Juni 15, 2010 um 16:10

Hey Andreas,
Ich hätte zwei Fragen an dich:
- Ist es nicht so, dass man in den Fernverkehrszügen (IR, IC, ICN usw…) die Tickets im Zug kaufen kann, und es somit eigentlich kein Schwarzfahren gibt?
- Dann noch eine andere Frage: Die Tageskarte Gemeinde ist dir sicherlich bekannt. Ich bin 14 Jahre alt, und mein Kolleg ist 15. Können wir zusammen EINE Tageskarte benutzen? Ich habe zwar schon auf der Gemeinde und am Schalter gefragt. Die sagten, dass es geht. Ich wollte nur noch einmal die Meinung eines anderen Experten hören.

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Andreas Hobi Juni 15, 2010 um 17:29

@ Marcel:

Tageskarten Gemeinde gelten immer nur für eine Person. Ihr bräuchtet also zwei Karten.

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Marcel Juni 15, 2010 um 18:58

Hi
Wenn das so ist, kaufen wir natürlich zwei Karten. Jedoch würde ich dann sagen, dass (falls wir nun in einen Zug gestiegen wären) wir kein weiteres Billet hätten lösen müssen. Denn die Gemeinde ist der Verkäufer dieser Karten und hier steht deutlich, dass man als Kind zu zweit mit einer Karte reisen darf:

http://www.menziken.ch/xml_1/internet/de/application/d54/f693.cfm

Was meinst du dazu?

Antworten

Manuel August 17, 2010 um 12:10

Lieber Andreas

Dein Verhalten ist einfach nur peinlich. Wie kannst du nur stolz sein auf deine Tat? Du bist nichts weiter als ein kleiner Hund, der nachdem er dem Herrchen das Stoeckchen gebracht hat und gestreichelt wurde, mit dem Schwanz wedelt. Such dir doch bitte andere Moeglichkeiten, dein Selbstwertgefuehl aufzubessern. Bist du Korporal im Militaer?

Gruss, Manuel

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Andreas Hobi August 18, 2010 um 11:19

Diese Sache hat nichts zu tun mit einer Steigerung des Selbstwertgefühls. Es ist schlicht und ergreifend mein Job.

Dass niemand gerne jemanden anderen bestraft, versteht sich dabei von selbst. Aber deswegen kann ich nicht gleich bei jedem Schwarzfahrer sagen: “Du tust mir leid, ich lasse dich jetzt springen.” Bei einem eindeutigen Missbrauch – wie oben beschrieben – sowieso nicht.

Der SBB gehen jedes Jahr mehrere hunderttausend, wenn nicht sogar Millionen durch solche Leute verloren. Geld, dass wir dann von den ehrlichen Kundinnen und Kunden nehmen müssen. Zum Beispiel auch von dir.

Wie oben schon von einem anderen Leser angetönt wurde: Es liegt im Interesse der ehrlichen Kunden, dass wir unsere Arbeit machen. Dabei sehe ich nichts falsches.

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