Dumm gelaufen für zwei Damen, welche am Samstag-Morgen in Bad Ragaz in meinen Zug einstiegen:

Getrennt voneinander bestiegen sie zwei Wagen voneinander entfernt den Zug Richtung Buchs - St. Gallen. Gleich nach der Abfahrt setzte ich meine bereits nach Chur begonnene Kontrolle fort und stiess so auf die erste (ca. 16 Jahre junge) Dame. Sie wies mir ein Übergangs-GA vor und einen Schülerausweis.

(Information: Ein Übergangs-Abo erhält man am Billettschalter, wenn man ein GA kauft und der erste Gültigkeitstag bereits am gleichen Tag oder an einem der nächsten paar Tage ist. Da das Herstellen der GA-Plastik-Karte einige Zeit dauert, erhält man ein Übergangs-GA im Billettformat. Dieses Übergangs-GA verfügt über kein Foto, weshalb der Besitzer dazu jeweils einen Ausweis vorweisen muss.)

Die Dame, welche vor mir sass, war sehr stark geschminkt. Auf dem Foto jedoch war sie nicht so zugekleistert. Ich hatte jedoch das Gefühl, es sei die gleiche Dame.

Nachdem ich weitere Personen kontrolliert hatte, stiess ich zwei Wagen weiter vorne auf die zweite Dame. Diese fuhr mit dem Original-GA. Ich schaute mir das GA an und hatte irgendwie das Gefühl, diese Grundkartennummer (drei Buchstaben und drei Zahlen oben links beim Abo) bereits gesehen zu haben. Ganz sicher war ich mir dabei jedoch nicht. Ich überlegte ganz kurz und ging dann das Risiko ein, mich eventuell total zu blamieren: Ich bat die Dame, mal kurz mitzukommen.

Zusammen gingen wir zwei Wagen retour zu der ersten Dame. Diese bat ich, doch bitte nochmals ihr Übergangs-Abo vorzuweisen. Wortlos gab sie es mir, und siehe da, es waren zwei identische Abos. Die eine Dame fuhr mit dem Übergangs-Abo, die andere mit dem inzwischen zugeschickten Original-Abo.

Zu dritt gingen wir dann auf die Plattform, wo ich beide Personalien notierte und beide Abos einzog.

Folge:

  • Beide Damen bezahlen über CHF 130.- wegen Missbrauch
  • Beide Abos wurden eingezogen
  • Nach einem Telefonat mit der Zentrale wurde das GA “gesperrt”. Will heissen: Wenn die Besitzerin weiterhin mit einem GA fahren will, muss sie sich ein neues GA zum vollen Preis kaufen. Das eingezogene Abo wird sie nicht mehr zurück bekommen.

Das GA war gültig seit dem 13. August 2007. Eingezogen wurde es am 18. August 2007. Die junge Dame hat also für 5 Tage GA gleich viel bezahlt wie die ehrlichen Kunden für 365 Tage GA. ;o)

Oder anders gesagt: Für jeden GA-Tag bezahlte sie CHF 440. Ihre Eltern (die das GA vermutlich bezahlt haben) werden sich freuen, davon zu hören. :)

Bild © avatar-1 (flickr.com)