Wie gestern bekannt wurde, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Strafanzeige gegen die Bündner Eisenbahngesellschaft RhB eingeleitet. Der Rhätischen Bahn wird vorgeworfen, dass eine RhB-Baugruppe über zwei Monate hinweg zu lange arbeiten musste.

Diese Information war der aktuellen Ausgabe der SonntagsZeitung zu entnehmen. Bei der Anzeige geht es um die Monate Mai 2006 und Oktober 2006. Dort wurden die erlaubte Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich anscheinend mehrmals überschritten.

Die Rhätische Bahn beruft sich in dieser Sache auf eine im Gesetz enthaltene Ausnahmeregelung, welche bei drohenden Betriebsstörungen angewendet werden kann. Das BAV sieht dies jedoch anders.

Wer Recht hat, wird nun das Kreisamt Oberengadin prüfen müssen.