SBB-Monopoly (Spielregeln)
SBB June 26th. 2007, 07:36Gestern erzählte ich euch vom SBB-Monopoly, heute nun folgen die wichtigsten Spielregeln (Quelle: reliefs.ch)
§1. Spielbereich: Schweizer Eisenbahnnetz im Bereich Basel-Biel-Bern-Luzern-Arth-Goldau-Zürich-Eglisau-Basel.
§2. Gruppen: 3-6 Gruppen zu 2-4 Personen mit GA oder Tageskarte (für Halbtaxinhaber)
Gruppenausrüstung: mindestens ein Natel, 2 Würfel, Schreibzeug, Dieses Dokument (Spielanleitung, SMS-Codes, 10 Kanzlei-Karten, 10 Chance-Karten und Schreibpapier), Kursbuch
§3. Start: Um 9:00 Uhr an einem beliebigen Bahnhof oder irgendwo unterwegs im Zug.
§4. Bewegung: Mit dem öffentlichen Eisenbahn-Verkehr. Also nicht mit Bussen oder Trams. Kaufen kann man Bahnhöfe oder Zugshaltestellen (keine Tramhaltestellen). Achtung: In diesem Spiel gelten die Linien der BLT (Tramlinien 10 und 11 in Basel) als Tram und nicht als Eisenbahn.
§4.1 Es ist nicht erlaubt von einem Bahnhof zu einem anderen zu laufen oder sonstige Verkehrsmittel zu benutzen.
§4.2 Zugzwang: Wenn man an einem Bahnhof aussteigt, muss man innerhalb der nächsten 29 Minuten den nächsten Zug nehmen (Fahrplanzeit). Hat es keinen Zug innerhalb der nächsten 29 Minuten, so ist man gezwungen den nächsten fahrenden Zug zu nehmen.
§4.3 Ab 12:30 Uhr gelten zusätzliche Regeln: Um 12:30 Uhr wird das erste Mal gewürfelt.
§4.4 Würfelzahlen 1-5: Bei einer 1 muss man sofort (auf dem schnellsten Weg) zum nächsten Bahnhof (derjenige der gemäss Fahrplan am schnellsten erreicht werden kann) mit der Würfelziel-Nummer 1 (Sissach, Biel, Wolhusen und Sihlbrugg) fahren.
Dasselbe gilt mit den Würfelzahlen 2, 3, 4 und 5. Auch wenn man zu einem Würfelziel unterwegs ist, darf man kaufen (es gelten alle Regeln auch).
§4.5 Würfelzahl 6: Bei einer 6 darf man sich 60 Minuten lang frei bewegen. Man muss schon vor Ablauf der 60 Minuten würfeln, um die Reiseroute planen zu können (evt. bleibt man am Ziel im gleichen Zug sitzen). Nach den 60 Minuten muss man dann auf dem schnellsten Weg das neue Würfelziel (bei einer 1,2,3,4 oder 5) anpeilen.
§4.6 Hat man den nächsten Bahnhof einer Würfelzielgruppe schon einmal anfahren müssen, muss man eben den am zweitschnellsten erreichbaren Bahnhof dieser Würfelzahl anfahren.
Wenn alle Würfelziel-Bahnhöfe einer Würfelzahl angepeilt wurden, gilt diese Würfelzahl wie eine 6 (also 60 Minuten Freiheit).
Würfelzahl-Bahnhöfe:
Zahl 1: Sissach, Biel, Wolhusen, Sihlbrugg
Zahl 2: Wohlen, Oerlikon, Herzogenbuchsee, Konolfingen
Zahl 3: Rheinfelden, Koblenz, Niederbipp, Emmenbrücke
Zahl 4: Laufen, Brugg, Reiden, Affoltern am Albis
Zahl 5: Moutier, Suhr, Dietikon, Zollikofen
Zahl 6: frei für 60 Minuten
§5 Spiel-Ende: Sieger ist die Gruppe, die noch als einzige Geld hat; oder die Gruppe, die um 17:55 Uhr am meisten Kapital besitzt. Das Kapital errechnet sich so:
► Alles Bargeld +
► Die Kaufwerte der gekauften Bahnhöfe, Strecken, Tunnels, Häuser und Hotels +
► Die Anzahl vollständiger Anfangsbuchstaben-Gruppen (3 Bahnhöfe mit gleichem
Anfangsbuchstaben im Besitz) mal 2000.-
= Summe Kapital
§6 Finanzen: Der Verlauf des Kapitals wird von jeder Gruppe auf einer Liste schriftlich geführt (keine Noten).
Startkapital: 20′000.-
Honorar: 4000.- jede volle Stunde (Bsp. um 10:00 Uhr kann man sich 4000.-
gutschreiben, dann wieder um 11:00 Uhr … .
Wenn der Zug, in dem man sitzt, nach Fahrplan auf die Minute 00 in
einem Bahnhof ankommt oder auf die Minute 00 abfährt,
bekommt man 8000.- Honorar)
Schulden: Gelangt das Kapital einer Gruppe ins Negative (auch nach dem
Verpfänden von Häusern und Bahnhöfen) so hat sie verloren.
§7 Kaufen von Bahnhöfen: Wenn man sich an einem Bahnhof befindet (vorbeifahren zählt nicht, jedoch wenn der Zug gerade an einem Bahnhof hält) und dieser Bahnhof noch von keiner Gruppe gekauft wurde, kann die Gruppe diesen Bahnhof kaufen. Man muss sich für den Kauf entscheiden, solange man sich noch im Bahnhof befindet.
§7.1 Gehört der Bahnhof schon einer Gruppe, so muss man Gebühr bezahlen.
§7.2 Wenn zwei Gruppen mit dem selben Zug an einem Bahnhof ankommen, den sie kaufen möchten, oder zur gleichen Minute sich entscheiden ihn zu kaufen; würfeln beide Gruppen, wer die höhere Zahl hat, darf kaufen.
§7.3 Gekaufte Bahnhöfe können in unbebautem Zustand unter den Gruppen weiterverkauft werden (keine Hinfahrt mehr nötig). Auch bebaute Bahnhöfe können weiterverkauft werden, die Häuser und Hotels sind aber nur wirksam, wenn auch die neuen Besitzer den Bahnhof in eine Buchstabengruppe einreihen können.
§8 Bauen: Wenn eine Gruppe drei Bahnhöfe besitzt, die den selben Anfangsbuchstaben haben (es gilt die Ortschaftsbezeichung, siehe Liste unten), so darf sie zu beliebigem Zeitpunkt von beliebigen Orten aus auf diesen drei Bahnhöfen bauen.
§8.1 Kauft die Gruppe später einen vierten Bahnhof mit demselben Anfangsbuchstaben, so gehört der vierte bereits zu einer neuen Baugruppe und kann erst bebaut werden, wenn auch ein fünfter und sechster Bahnhof mit diesem Anfangsbuchstaben gekauft sind.
§9 Preise:
§9.1 Kaufen:
IC-Bahnhof: 4000.- Ausnahme: Olten: 1000.- (wie ein Regionalbahnhof)
Schnellzugbahnhof: 2000.-
Regionalbahnhof: 1000.-
§9.1 Bauen:
1 Haus entspricht dem Kaufpreis des Bahnhofs
1 Hotel entspricht 5 Häusern
(Bsp. Auf IC-Bahnhof 1 Haus bauen kostet, 4000.-, auf IC-Bahnhof 1 Hotel bauen kostet 20′000.-)
§9.3 Gebühren:
unbebaut 1 Haus 2 Häuser 3 Häuser 4 Häuser Hotel
1/4 1 2,5 3 4 5 mal den Kaufpreis
des Bahnhof
unbebaut: 1/4 (des Kaufpreises des Bahnhofs)
1 Haus: 1
2 Häuser: 2.5
3 Häuser: 3
4 Häuser: 4
Hotel: 5
(Bsp. Die Gebühr für einen fremden, unbebauten Regionalbahnhof ist 250.- / Die Gebühr für einen Schnellzugbahnhof mit 2 Häusern ist 5000.-)
§10 Pfänden: Wenn das Bargeld nicht mehr ausreicht um eine unfreiwillige Zahlung zu tätigen, können Häuser, Hotels und Bahnhöfe oder andere Besitzungen verpfändet werden, in dem man sie sperrt und sich die Hälfte des Kaufpreises gutschreibt. Der Bahnhof oder diese Häuser bleiben im eigenen Besitz, verlangen aber keine Gebühren. Bei Spiel-Ende haben sie den halben Kaufwert. Gepfändete Objekte können jederzeit für die Hälfte des Kaufpreises zurückgefändet werden.
§11 Gebühren-Strecken: Folgende 4 Strecken kann man zu 4000.- kaufen:
Delémont-Laufen
Olten-Aarau
Brugg-Baden
Luzern-Rotkreuz
§11.1 Kaufen von Gebühren-Strecken: Wenn man eine dieser Strecken fährt (die erwähnten Bahnhöfe müssen nicht Halte sein, es dürfen zusätzliche Halte dazwischen sein) und diese Gebühren-Strecke noch von keiner Gruppe gekauft wurde, kann die Gruppe diese Gebühren-Strecke kaufen.
§11.2 Gehört die Gebühren-Strecke schon einer Gruppe, so muss man Gebühr bezahlen.
Gebühren:
500.- wenn die Besitzer-Gruppe nur eine Gebühren-Strecke besitzt.
1000.- wenn die Besitzer-Gruppe zwei Gebühren-Strecke besitzt.
2000.- wenn die Besitzer-Gruppe drei Gebühren-Strecke besitzt.
4000.- wenn die Besitzer-Gruppe vier Gebühren-Strecke besitzt.
§12 Gebühren-Tunnels: Folgende 2 Tunnels kann man zu 3000.- kaufen:
- Hauenstein (Gelterkinden/Tecknau-Olten, IC Basel-Olten oder IC Basel-Zürich)
- Heitersberg (Lenzburg-Killwangen/Zürich, IC Olten-Zürich, IC Bern-Zürich oder IC Basel-Zürich)
§12.1 Kaufen von Gebühren-Tunnels: Wenn man durch einen dieser Tunnels fährt (Haltebahnhöfe egal) und dieser Gebühren-Tunnel noch von keiner Gruppe gekauft wurde, kann die Gruppe diesen Gebühren-Tunnel kaufen.
§12.2 Gehört der Gebühren-Tunnel schon einer Gruppe, so muss man Gebühr bezahlen.
Gebühren:
Mit zwei Würfeln würfeln:
80.- mal die gewürfelte Zahl, wenn die Besitzer-Gruppe nur einen Tunnel besitzt
200.- mal die gewürfelte Zahl, wenn die Besitzer-Gruppe zwei Tunnels besitzt
§13 Information: Geschieht ein Kauf, eine Bau-Tätigkeit oder eine Zahlung gemäss der nachfolgenden Regeln, so sind mit einem Rund-SMS jeweils alle anderen Gruppen zu informieren. Bei Gebühren-Zahlungen muss man nur der Empfänger-Gruppe ein SMS senden. Die Benachrichtigung dürfen nicht mehr als 10 Minuten vor oder nach dem dem Ereignis erfolgen. Kauf-Nachrichten, die mehr als 10 Minuten im voraus erfolgen sind ungültig. Kauf-Nachrichten, die mehr als 10 Minuten zu spät erfolgen werden mit 10% für den freien Parkplatz behaftet, bei Gebührenzahlungs-Nachrichten mit 10% für den Besitzer.
§14 Kanzlei: Jede Gruppe führt einen gemischelten Stapel von 10 verdeckten Kanzlei-Karten mit. Jedesmal, wenn ein Kontrolleur die Billete der Gruppe sehen will, wird eine Kanzlei-Karte gezogen und ausgeführt (man darf die Kontrolle nicht provozieren oder umgehen). Sind alle Karten aufgebraucht, so wird der Stapel neu gemischelt und wieder verwendet. Die Kanzlei-Karten enthalten mehrheitlich positive Ereignisse, damit soll zur Fahrt in Schnellzügen animiert werden
§15 Chance: Jede Gruppe führt einen gemischelten Stapel von 10 verdeckten Chance-Karten mit. Jedesmal, wenn man aussteigt, und sich ein Abgang zu einer Personenunterführung auf der Höhe des Wagons, aus dem man ausgestiegen ist, liegt, wird eine Chance-Karte gezogen. Man darf nach Einfahrt der Lokomotive in den Bahnhof den Wagen nicht mehr wechseln.
§16 Steuern:
§16.1 Macht der Zug, in dem man sitzt, einen nicht planmässigen Halt (Stillstand), so sind 4000.- Steuern in den „freien Parkplatz“ zu bezahlen. Bei einem zweiten unplanmässigen Halt im gleichen Zug muss wiederum bezahlt werden.
§16.2 Ist in dem Wagen, in den man eingestiegen kein Abteil (Zweierabteile gelten auch) ganz frei, so sind 2000.- Steuern in den „freien Parkplatz“ zu bezahlen. Es ist erlaubt erste Klasse zu fahren, wenn man will.
§17 Gefängnis: Hat der Zug, in dem man sitzt, eine Ankunftsverspätung von 5 min oder mehr, so kommt man ins Gefängnis. Das bedeutet, dass man an diesem Ort bleiben muss bis man aus dem Gefängnis ist. Aus dem Gefängnis kommt man entweder durch Zahlung von 1000.- in den „freien Parkplatz“, durch Abgabe einer entsprechenden Kanzlei- oder Chance-Karte oder nach einer halben Stunde. Auch wenn man im Gefängnis ist kann man Gebühren kassieren. Pro Zug kann man nur einmal ins Gefängnis kommen.
(keine Mitteilung nötig, wenn nicht in den „freien Parkplatz“ bezahlt wird)
§18 Freier Parkplatz: Alle Zahlungen von Kanzlei-Karten, Chance-Karten, Steuern oder Gefängnis-Zahlungen kommen auf das Konto „freier Parkplatz“. Jede Gruppe führt dieses Konto schriftlich fort.
§18.1 Leeren des Parkplatzes: Jedesmal wenn man beim Umsteigen in einen Zug einsteigt, darf man mit zwei Würfeln würfeln; hat man die Summe 5, darf man sich den Betrag aus dem Parkplatz gutschreiben.
§19 Kurzbegriffe für die SMS-Kommunikation im SBB-Monopoly-Spiel
Damit man weniger tippen muss und doch die Kommunikation gelingt, führen wir ein paar Abkürzungen ein.
Bitte SMS jeweils an alle mitspielenden Gruppen senden (bei Kauf, Bauen, Parkplatz, Gebühren-Zahlungen).
Bei Unklarheiten kann auch angerufen werden.
Im Text zuerst die eigene Gruppen-Nummer mit einer Zahl angeben, danach die Aktion mit einem Buchstabencode angeben. Wenn es sich um kaufen oder bauen handelt muss auch angegeben werden
um welche Zeit (auf die Minute genau) der Kauf oder der Entschluss des Bauens stattgefunden hat, denn das tippen und versenden des SMS führt zu einer Verzögerung (gültig für das Spiel ist der Zeitpunkt, an dem der Beschluss zum kaufen oder bauen gefällt wurde). Zum Schluss noch den betroffenen Bahnhof ausschreiben
1: Wir sind die Gruppe 1
2: Wir sind die Gruppe 2
K: Wir kaufen
8.25 Die Aktion (kaufen oder bauen) hat um 8:25 Uhr stattgefunden
(und ist auch auf diese Zeit rechtskräftig)
Bern: Wir sind gerade in Bern (Beispiel)
B: Wir bezahlen an die Besitzer-Gruppe folgende Gebühr
V: Wir verpfänden
H Wir bauen ein Haus in
HH Wir bauen; wir haben nun total zwei Häuser in
HHH Wir bauen; wir haben nun total drei Häuser in
HHHH Wir bauen; wir haben nun total vier Häuser in
Hotel Wir bauen; wir haben nun total ein Hotel in
P: Wie bezahlen in den „freien Parkplatz“
P total: im „freien Parkplatz“ sind nach unserer Berechnung jetzt
P leer: Wir haben gerade den „freien Parkplatz geleert“
Beispiele
SMS-Text: Bedeutung:
„2K 9.10 Aarau“ Wir sind die Gruppe 2 und kauften um 9:10 Uhr Aarau
(und ziehen uns 4000.- vom Kapital ab)
„4 Aarau B 1000“ Wir sind die Gruppe 4, sind in Aarau und bezahlen den Besitzern
(Gruppe 2) 1000.- Gebühr (unbebaut)
„2 10.32 HH Aarau H Attiswil HHH Aesch“
Wir sind die Gruppe 2 und bauen. Ab 10:32 Uhr stehen in Aarau zwei
Häuser, in Attiswil ein Haus und in Aesch drei
Häuser (Nur aktueller Stand der Häuser angeben, nicht wie viele
dazugekommen sind)
„3P 1000 P total 5500“
Wir sind die Gruppe 3 und bezahlen 1000.- in den freien
Parkplatz, es sind nach unserer Berechnung nun 5500.- im freien Parkplatz
Hier gehts zum vollständigen Regelwerk mit der Bahnhofsliste
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