“Du Papi, was isch än Schwarzfahrer?”
Diese fragte stellte ein kleiner Junge seinem Vater in einem meiner Züge, als ein Herr ein Abteil nebenan mir gegenüber aus Spass sagte, er habe kein Billett und sei ein Schwarzfahrer. (Er zeigte mir danach jedoch sein GA.)
Der Vater wusste darauf keine Antwort und somit war klar: “Das muesch du dä Kondikteur fröge.” Ich erklärte es dem Jungen in kurzen und möglichst einfach Worten und er gab sich mit der Antwort zufrieden.
Für meine Leser folgt ihr die ausführlichere Antwort mit einigen Hintergrundinfos, bevor ich dann noch auf den Titel dieses Artikels zu sprechen komme.
Definition gemäss Onlline-Enzyklopädie Wikipedia:
Die Beförderungserschleichung (umgangssprachlich auch Schwarzfahren genannt) ist (…) ein vertypter Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen (…). Systematisch gehört die Beförderungserschleichung zu den Betrugsdelikten. Vom Charakter her ist sie ein Vergehen. Die Einstufung als Beförderungserschleichung setzt Vorsatz voraus.
Wer fährt schwarz?
Gemäss Studien sind es vorallem Männer. Der Anteil der Frauen nimmt jedoch jährlich zu. Auffallend hoch ist der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden. Diese machen rund 1/3 aller Schwarzfahrer aus.
Aus meiner Erfahrung weiss ich, dass der “typische Schwarzfahrer” unter 25 Jahre alt, männlich und ausländischer Abstammung ist.
Folgen des Schwarzfahrens
Wer zum ersten Mal beim Schwarzfahren erwischt wird, dürfte mit Milde von Seiten des Verkehrsunternehmens rechnen. Zwar werden seine Personalien notiert und er muss (im Regionalverkehr) CHF 80.- bezahlen (siehe unten), doch weiter geschieht nichts. Sollte man jedoch zum wiederholten Mal innert zwei Jahren erwischt werden, erstattet die SBB Anzeige und es drohen hohe Geldbussen und in Einzelfällen (oder wenn die Geldbussen nicht bezahlt werden) sogar Gefängnis.
Schwarzfahrer-Gebühren:
Barzahlung oder Rechnungsstellung beim ersten Mal: CHF 80.-
Barzahlung oder Rechnungsstellung beim zweiten Mal: CHF 120.-
Barzahlung oder Rechnungsstellung beim dritten Mal: CHF 150.-
Mahnung bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist von 20 Tagen: CHF 50.-
Betreibungen und Strafanträge jeweils: CHF 20.-
Nachforschungen nach richtigen Personalien / Adressen je 15 Minuten: CHF 25.-
Vergessene Abos: CHF 5.-
Zuschläge, die wegen vergessener, verlorener oder nicht erneuerter Junior- bzw. Enkel-Karten oder Gleis 7 ausgestellt wurden, können nicht durch nachträgliches Vorweisen der Junior- bzw. Enkel-Karten oder Gleis 7 reduziert werden.
Bei Missbrauch von Tickets, Mithilfe zum Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen sind massiv höhere Gebühren zu bezahlen (mindestens CHF 180.- pro Person). Zudem bleibt eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
Das Vorweisen eines gefälschten Tickets hat neben hohen Gebühren (mindestens CHF 280.-) in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Artikel über Schwarzfahren
Bei meiner Recherche stiess ich auf einen etwas speziellen und fast schon witzigen Artikel auf artikel-base.de. Der Autor des Artikels ist der Meinung, dass Schwarzfahrern die Zukunft des öffentlichen Verkehrs gehöre. Schliesslich seien es die Schwarzfahrer, welche den Verkehrsunternehmen einen grossen Teil an Einnahmen garantieren.
Ich sehe das leicht anders, denn der Aufwand der für die Kontrolle betrieben wird, wird durch die Bussen kaum gedeckt. Deshalb kann ich folgender Aussage auch nicht zustimmen, welche die Strafen betrifft:
“Das ist doch so, als würde ein Fischzüchter in die Teiche seiner wertvollsten Wasserbewohner Gift schütten. O nein, ein Verkehrsunternehmen hat ein natürliches Interesse an seinen täglichen Schwarzfahrern, ebenso wie eine Fischzucht an ihrem Fischbestand. Und es hat ein Interesse daran, möglichst häufig nach seinen Schwarzfahrern, seinen eigentlichen Platinkunden, fischen zu gehen.” (Aus artikel-base.de)
Der Artikel macht dann auch gleich einen Vorschlag, wie wir mit Schwarzfahrern umgehen könnten: “Von jedem gewonnenen “Neukunden” werden die Personalien erstmalig erfasst, woraufhin dieser in den darauffolgenden Tagen eine persönliche Kundenkarte mit Kundennummer erhält, die er beim nächsten Mal nur vorzeigen müsse.”
Ich hingegen wäre froh, die Schwarzfahrer hätten zumindest ihren Ausweis dabei. Da sollten wir diese nicht mit noch mehr Karten verwirren. Absoluter Humbug ist natürlich auch das Schwarzfahrer-Treuepunkte-System:
“Die kleine Treuekarte des Kunden erhält bei jedem Mal Erwischtwerden einen kleinen Stempel, z.B. in Form eines schwarzen Schafes. Beim zehnten Schaf gibt’s dann einmal Schwarzfahren gratis.”
Eine weitere Idee von Dominik Sedivy, dem Autor des Artikels: Der Schwarzfahrer-Premium-Service mit Sicherheitsgarantien für Pechvögel: “Einmal zahlen und für die nächsten 7 Tage 35% Nachlass auf jedes weitere Mal Erwischtwerden.”
Naja, Fantasie hat er ja, der Junge… ;o)
Schwarzfahren lohnt sich nicht – MyVideo
Auch die Schweizer Grossbank Credit Suisse befasst sich mit dem Phänomen “Schwarzfahren” und will folgende Fragen beantworten:
- Was bringt die Leute zum Schwarzfahren?
- Welche Gegenmassnahmen machen für die Betreiber des öffentlichen Verkehrs Sinn?
Die CS versucht, den Konflikt zwischen Schwarzfahrern und öffentlichen Verkehrsbetrieben mit der Spieltheorie zu erklären: Das Unternehmen weiss grundsätzlich nicht, wer bezahlt hat; der Fahrgast weiss nicht, wann eine Kontrolle stattfindet. Der Schwarzfahrer hat ein Interesse, nicht zu bezahlen, sofern nicht generell eine Kontrolle stattfindet. Wie oft der Fahrgast ein Billett löst, hängt dabei von der Häufigkeit der Kontrollen ab. Dies haben die Verkehrsbetriebe inzwischen erkannt, und deshalb die Gebührenstaffelung eingeführt (siehe oben): Je häufiger jemand beim Schwarzfahren erwischt wird, desto mehr bezahlt er.
Interessant ist auch die These zum Gefangenendilemma, in der es um gestehen oder nicht gestehen geht, um Billett kaufen oder nicht kaufen. Die CS kommt zum gleichen Schluss wie ich: Über einen längeren Zeitraum gesehen lohnt es sich, ein Billett zu kaufen. Die CS meint, vielleicht bräuchten die Schwarzfahrer mal eine spieltheoretische Aufklärung über die Nutzlosigkeit ihres Tuns. ;o)
Somit ist klar: Schwarzfahren lohnt sich NICHT und der Titel dieses Posts entspricht nicht den Tatsachen.
Einige meiner Schwarzfahrer-Artikel:
- Notorischer Schwarzfahrer: Mark Fox
- Polizeieinsatz im Zug
- SBB befördert Asylanten im Gepäckwagen
- Teure Lügen
- Schwarzfahrer greift Polizei an
- Rabiater Schwarzfahrer
- Schwarzfahrer ergriffen Flucht
- Wüste Krawalle in Pariser Metro / Gewalt gegen Bahnmitarbeiter

{ 34 Kommentare… lies sie unten oder schreib selbst einen }
öhm, grad noch ne Frage zum Schwarzfahren. Ich kaufe jedes Jahr anständig ein GA. Und doch muss ich hier und da noch was draufzahlen. Woran liegt das? Ich bin mal mitten in der Nacht (02:30 oder so) von Wetzikon nach Zürich HB gefahren und musste eine Busse bezahlen, weil ich den Nachtzuschlag nicht bezahlt hatte.
Ich habe immer gedacht, beim GA gilt “einsteigen und losfahren”? Weisst du per Zufall grad, was da los war? Aus Kulanz musste ich statt 80.- nur 40.- bezahlen, aber trotzdem. Irgendwie ist das doch gemein :(
Glenn
Lies doch mal die Gebrauchsanweisung zum GA. Dort steht’s.
Der Kanton Zürich verfügt am Wochenende über ein teures Nachtnetz-System. Dieses besteht aus 6 S-Bahn-Linien und 39 Bus-Linien. An gewissen Verkehrsknoten bestehen Anschlüsse zwischen Bus und Bahn.
Zudem ist jede Nacht-S-Bahn von SBB-Personal begleitet.
Diese ganze Sache (Züge, Material, Zugbegleiter, Lokführer, Bahnpolizei, Reinigung, Fahrdienstleiter etc.) muss irgendwie finanziert werden. Da der Kanton nicht zahlt, müssen die Fahrgäste dran glauben: CHF 5.- kostet der Nachtzuschlag, der dann die ganze Nacht lang gültig ist.
Bahnkunden, welche ein GA oder ein Alle-Zonen-ZVV-Jahresabo haben, tendieren (verständlicherweise) dazu, die Hinweise auf den Nachtzuschlag nicht zu beachten. Dies obwohl der Nachtzuschlag an folgenden Orten kommuniziert wird:
- ZVV-Werbeplakate (http://www.zvv.ch/ic_kampagnen.asp?status=13)
- Billettautomaten
- Nachtnetz-Karten in den Bahnhöfen und Zügen
- Internet (http://www.zvv.ch/nachtnetz_level2.asp)
- Anzeigetafeln
- Fahrpläne
- teilw. Lautsprecherdurchsagen
Vielleicht sollte man meiner Meinung nach die SBB-Stammkunden (GA, Gleis7, ZVV-Abo etc) mit einem persönlichen Schreiben auf den Nachtzuschlag aufmerksam machen… (Falls dies noch nicht getan wurde.)
Übrigens: Inhaber der zkbnightcard bezahlen keinen Nachtzuschlag: http://www.vielseitigengagiert.ch/event.asp?EventID=286138483417
Danke für diese ausführliche Antwort :-)
Naja, zugegeben, es war etwas speziell. Wir mussten diesen Zug erreichen, da es der Letzte war. Also mussten wir rennen und haben ihn in letzter Sekunde erwischt.
Eine Info im Internet oder am Automaten hätten wir da eh nicht gesehen.
Da ich aber im kt. SG wohne, muss ich eh selten um diese Zeit in Zürich rumfahren, da ists noch okay. Aber Danke :-)
Also ich muss auch sagen das ich mit den Nachzuschlägen gar nicht einverstanden bin, obwohl ich selbst noch nie einen solchen Zuschlag bezahlen musste. Ich finde einfach wenn man schon so ein teures Abo hat, sollten diese Zuschläge auch mit drin sein. Ich weiss nicht ob ich das GA ganz ausnütze, sprich von den Kosten gegenüber anderen Abos, jedoch finde ich es unter anderem ein Luxus des GA, nicht schauen zu müssen wo man einsteigt, sprich kein Ticket lösen zu müssen. Solche Spzeial-Nachtzuschläge mindern diesen Luxus meiner Meinung nach.
Es ist wohl schwierig, eine perfekte Lösung zu finden. Der Nachtverkehr muss selbsttragend sein, das heisst er darf nicht durch den übrigen Fern- und Regionalverkehr quersubventioniert werden.
Die SBB und der ZVV sind jedoch bestimmt offen für Menschen mit Ideen, wie man das Nachtzuschlags-System umgestalten könnte! ;o)
Nun, da ich zum Beispiel die Bergbahnen genau NIE benütze, jedoch die Chance da ist dass ich das eine oder andere mal den Nachzug benützen werde, könnte man ja die “Spezial” Linien / Angebote ausklammern und dem Abonnement die Chance geben selbst zu entscheiden welche dieser Linien mit in seinem GA mit drin sein sollten.
Nehmen wir an es würde dann zum Beispiel 5 von diesen Spezialangeboten geben, dann könnte man sagen 2 sind mit im GA drin, ohne Aufpreis, die anderen müsste man extra bezahlen. Das ganze würden dann auf dem GA erwähnt werden :-)
Netter ebeneffekt: Man würde beim Kauf des GA zwangsläufig auf die Spezial Situationen aufmerksam bez. aufmerksam gemacht, somit wäre dann auch die Change eines ungewollten schwarfahrens minimiert, was für den Kunden sowie auch die SBB angenehm ist.
Diese Idee tönt ziemlich gut! Müsste ich direkt mal weiterleiten… :)
He he :-) Ist mir ehrlichgesagt erst beim Antworten hier im Blog eingefalle :-P
Wenn ich auf letztes Jahr zurückblicke, hätte es sich gelohnt, Schwarz zu fahren. ich bin (fast) jeden Tag mit der S-Bahn im Züri Oberland rumgependelt.. Dabei hatte ich genau 2 Kontrollen (eine im Zug und die andere im Bus). Ich hätte also insgesamt 200 Fr bezahlt.. das Regenbogen-Abo kostete über 1000 Fr…
Ausserdem fuhr ein Freund von mir mal mit einem GA, welches vor einer Woche abgelaufenen war…
Die Kontrolle kam und er zeigte es.. Die Kontrolleurin sah es einige Sekunden an und sagte dann, dass es OK sei (Ich hatte es selbst miterlebt, und schon im Frühling hatte ich von einem anderen Kollegen eine genau gleiche Geschichte gehört) :) auch toll, wenn man kontrolliert und man trotzdem gratis fahren kann. Dafür bekam sie garantiert keinen Manor-Gutschein ;)
Aus der ZVV-Homepage:
Beim nächsten Mal (3. Mal Schwarzfahren) könnte es also grössere Folgen haben… ;o)
Philippe
Im Beiblatt, das du zum GA bekommen hast, steht doch, dass allfällige Zuschläge von Verkehrsverbunden separat bezahlt werden müssen. Und, wenn du deinen Fahrplan im Internet abrufst, steht dabei ja auch: mit Zuschlag.
Zuschlag abschaffen? Das ist Sache der Politiker, die du dann halt anschreiben musst.
Willst du denn auch keine Liegewagenzuschläge oder Bergpostauto-Zuschläge (=Alpine Ticket) bezahlen? Dann erwartest du vom GA Dinge, die halt in Gottes Namen nicht inbegriffen sind.
Gumbo
Ich bin gestern um ca.21:30 vom HB an Stadelhofen gefahren.
Meine Kollegin und ich haben beide eine Karte die für ganz Zürich ist.
Da wir am quatshen waren, wie Frauen das nun mal tuen, haben wir nicht gemerkt das wir in der 1Klasse sitzen.
Dann kam ein Kontrolleur und gab uns eine Busse.
Das geht doch nicht!!! Es war nur 1Station und wir hatten bloss kein Ticket für di 1Klasse..
weiss jemand wie teuer die Busse sein wird?
Anina!
Dass ihr in der falschen Klasse sassen, ist leider euer Problem und nicht das der Bahn. Ihr zahlt mindestens Fr. 80.-, so wie es ja im Zug auch angeschrieben ist. Der Preis der “Busse” steht übrigens auf den Formularen, die ihr erhieltet.
Gumbo
@ anina:
Für die Zugbegleiter ist es immer schwierig, herauszufinden, wer mit Absicht in der 1. Klasse fuhr, und wer dies nur aus Versehen tat. Fairerweise werden deshalb alle Fahrgäste gleich behandelt, sprich, es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Niemand muss eine Busse zahlen.
2. Jeder zahlt eine Busse.
Dass Punkt 1 aus SBB-Sicht keinen Sinn macht, siehst Du bestimmt auch ein. :) Dann bräuchte es ja keine Kontrolleure mehr.
Nun zu Deiner Frage: Die Busse beträgt CHF 80.- pro Person, wenn Du das erste Mal schwarzfährst (dazu gehört eben auch, mit einem Zweitklassbillett in der ersten Klasse zu sitzen). Im Wiederholungsfall erhöht sich die Busse von Mal zu Mal.
Beim dritten Mal kann es zu einer Anzeige des SBB-Rechtsdienstes kommen. Sowas ist dann aber äusserst unangenehm.
Zum Thema ZVV-NachtZuschlag:
Den Nachtzuschlag in das GA direkt zu integrieren halte ich für nicht möglich. Es würde bedeuten, dass man schweizweit alle Nachtzuschläge integrieren müsste. Würde man dies tun, würde das GA mindestens um 20% teurer als es jetzt ist.
Ich bin aber dennoch der Meinung, dass das System, wie es jetzt ist, dringend überdacht werden muss.
Innerhalb eines Verkehrsverbundes müsste es durchaus möglich sein, ein Monats- oder Jahresabo mit integriertem Nachtzuschlag zu entwickeln und anzubieten. Ebenso könnte man zum GA ein Zusatzprodukt nach dem Modell der ZKB-NightCard entwickeln und anbieten.
Ferner liegt ein grosses Problem darin, dass man den Nachtzuschlag an jedem Wochentag am Billettautomaten beziehen kann, er aber nach 12 Stunden ungültig wird.
Viele Kunden wissen nicht wirklich, wann sie einen Zuschlag kaufen und lösen unter der Woche um Mitternacht einen. Diesen können sie aber auch am Wochenende dann nicht mehr brauchen, weil er nach 12 Stunden ungültig wird.
Hier sehe ich noch Bedarf, die Automaten so zu programmieren, dass sie entweder gar keinen Zuschlag ausgeben, wenn er nicht innerhalb von 12 Stunden auch nutzbar ist, oder aber dieses Zeitlimit aufzuheben.
Schwarzfahren ist in der Schweiz schon lange keine Beförderungserschleichung mehr. Schwarzfahren ist eine Übertretung wie Falschparkieren. Basis ist das Transportgesetz. Als angeblich “notorischer Schwarzfahrer” weiss ich das. Es gibt eben Verkehrsbetriebe wie ZVV/VBZ, die das Wort “Kulanz” nicht kennen und deren Ticketautomaten nur Kleingeld annehmen, was wiederum ein Verstoss gegen das Transportgesetz darstellt. Leider sind die Beträge, um die es geht, zu klein, um ein Gerichtsverfahren zu lancieren.
Vorsicht ! SBB beginnt in Kürze damit, Reisende
mit Fahrausweisen 2.Klasse die sich im 1.Klasse
Bereich befinden (auch stehend oder auf Treppe sitzend)aus diesem Bereich zu verweisen.
Möglicherweise könnte bald einmal der Zuschlag
von 80 CHF erhoben werden. Anschriften dazu sind
in den S-Bahnen bereits angebracht. Bitte beachten, dass man mit einem 2.Klasse Fahrausweis
nichts im 1.Klasse Bereich zu suchen hat.
@ Seppi:
Siehe dazu auch diesen Artikel: http://schweizweit.net/2008/08/19/sbb-verscharft-klassendisziplin/ ;o)
Diese Ankündigung vom Herbst 2008 scheint noch nicht umgesetzt zu sein. Von einer verbesserten
Kennzeichnung der 1.Klasse Eingangsbereiche ist nichts zu sehen. Hinweistafeln über Beförderungsregeln ist bei S-Bahn Doppelstöcker
1.Generation äusserst ungünstig angebracht, obwohl
dazu einige Flächen im Eingangsbereich noch frei
wären. Zudem sind in einigen Einheiten des Fernverkehrs (ICN)im Wageninnern kaum 1.Klasse
Piktogramme zu sehen.
Reisende die im Fernverkehr mit einem 2.Klasse
Billett “versehentlich” sich in der 1.Klasse befinden, werden in der Regel vom Zugbegleiter
ohne Nachzahlen in die 2.Klasse verwiesen, obwohl
in gewissen Fällen bereits 2/3 der Fahrt in 1.Kl
zurückgelegt wurde. Ich spreche hier von Einheimischen Reisenden, die sog.Unkenntnis darlegen. Der ehrliche Fahrgast bezahlt seinen Klassenwechsel anstandslos.
In anderen Ländern wird in solchen Fällen kompromisslos der Klassenwechsel nacherhoben ohne
die Möglichkeit anzubieten nach fast abgeschlossener Fahrt in 1.Klasse, noch in die
2.Klasse zu wechseln. Ein Paradies für Bahnfahrer!
@ Seppi:
Es ist nicht immer leicht, bei Fahrgästen, welche mit Zweitklass-Billetten in der ersten Klasse sitzen, den Spagat zwischen Kulanz und Tarif-Vorschriften zu machen.
Wenn wir zu streng sind, beschwert sich der in der falschen Klasse sitzende Fahrgast, wenn wir zu freundlich sind beschwert sich der korrekt zahlende Erstklass-Fahrgast. Und bei jeder Beschwerde, die beim Kundendienst (und somit schlussendlich auch beim Chef) landet, müssen wir uns ausführlich rechtfertigen…
ich ging mal nen Schritt weiter, und zeigte (zu dem Zeitpunkt hatte ich auch ein Gültiges GA; 2005) ein GA, dass 1999 ablief. Also OFFENSICHTLICH nicht mehr gültig war. Von 100 Zugbegleiter hat nur 1! gemerkt, dass es schon 6 Jahre nicht mehr gültig ist. Ich mein, wenns erst 2-3 Tage abgelaufen is, ok. Ich weiss manchmal au ned, welches Datum wir haben, obwohl auf den Quittungen, die ich meinen Kunden mitgebe, dies aufgedruckt ist, aber 6 Jahre?
@ Sandra-Lia:
Ja, das ist dann schon gröber… :-/
Hey tolle Artikel schreibst du da, wirklich interessant!
Ich fahre fast 6 Tage die Woche mit der Bahn und bezahle immer mein Ticket, jedoch vergesse ich ab und zu mein Halbtax. Logischerweise muss ich anschliessend die 5.- SFr Gebühr bezahlen, das Problem ist nun aber das dies ohne Ausweis nicht geht. Ich wurde immer zur Verkaufsstelle verwiesen.
Obwohl ich jetzt ja meine Personalien in in den Computer eingebe, sieht man doch als Kondukteur sofort ob ich das Halbtax besitze. Warum werde ich trotzdem an die Verkaufsstelle ständig verwiesen?
Ich habe nun wegen 3x Halbtax vergessen über 300.- SFR Busse, bei einem kleinlichem Betrag von 15.- sfr
Kann man da nicht etwas machen?
Gruss Linde
lindebob
Wenn du doch weisst, dass du mit 5.- Franken pro Fall wegkommst, wenn du dein Abo jeweils zeigen gehst – warum machst du es denn nicht? Verstehe ich nun gar nicht.
Dass du an den Schalter verwiesen werden musst ohne Ausweis, liegt auf der Hand – der Kondi kann dein Abo wohl im Computer nachschlagen – nur: Er weiss ja nicht, ob du, der da vor ihm sitzst, auch der Inhaber bist, als den du dich ausgibst.
Der Schalter hingegen kontrolliert dies. Wenn Zweifel bestehen, wird dein Abo nicht anerkannt. All dies wird nur gemacht, um die Bahn (etc.) vor Betrug zu schützen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, heisst es doch..
@ lindebob:
Wenn Du das Halbtax vergessen hast, können wir mit Hilfe Deines Ausweises nachschauen, ob ein Abo auf Dich registriert ist. Wenn aber kein Ausweis vorhanden ist, können wir grundsätzlich auch nicht überprüfen, ob ein Halbtax vorhanden ist, da wir nicht wissen, ob Du wirklich die Person bist, für die Du Dich ausgibst.
So wie Du es geschildert hast, vermute ich mal: Du hast innert kurzer Zeit (vielleicht ein Jahr oder so) drei mal Dein Halbtax vergessen. Da wurde die SBB misstrauisch und entschied daher, dass Du für mindestens eine der Fahrten ein ganzes Billett bezahlen musst und nicht einfach nur fünf Franken. Als Du nicht bezahltest, erhöhte sich die Busse auf inzwischen CHF 300.-.
Falls ich da etwas falsch verstanden habe, lasse es mich bitte wissen.
Nun ja, es kommt ganz auf die Fahrtzeiten und Strecken an. Ich kenne Leute, welche früher immer schwarz gefahren sind. Allerdings waren das keine Pendler. Bei denen ging die Rechnung anscheinend auf.
Das ganze ist schon eine ganze Zeit her, und unterdessen lösen diese Leute entweder ein Abo oder fahren fast immer Auto. War also ev. doch einfach jugendlicher Unsinn.
Also vor 2 Wochen habe ich eine Betreibung der SBB erhalten, die ich natürlich per Rechtsvorschlag sofort abgewiesen habe.
Gerade gestern musste ich mich wieder tödlich ärgern. Nämlich sind 2 Züge ausgefallen. Nicht einer, sondern 2! So musste ich meinen Klienten die sowieso schon unter Zeitdruck stehen um 30min den Termin verschieben. Doch dann stellte sich raus dass sich der nächste Zug auch nicht pünktlich kam!
Wärend ich am Bahnhof warten musste, wollte ich beim Schalter am Bahnhof Oerlikon einen auszug des Allgemeinen Geschäftsbedienungen haben. Ich wurde jedoch sehr unfreundlich und völlig inkompetent Abgewimmelt!
Man sagte mir “Wir können es doch wie Erwachsene Leute klären”
Ja Danke euch allen! Ich will nichts wie irgendwelche Leute klären. Mir schickt ihr SBBler auch Rechnungen die aus 15.- SFR mittlerweile ca 500 sind. Und da soll ich etwas “wie erwachsene klären?”
Ich will es auf dem Rechtlichem Wege bestreiten. Ich will die SBB zwecks nicht erfüllung ihrer Pflicht anklagen und dazu sehr inkompetenter und unfreundlicher Bedienung des Herrn H.* der sich als Verantwortlicher der Schalterhalle in Oerlikon ausgab!
Die SBB verkauft Produkte die streng nach gesetzt geregelt sind und kann mir keinen auszug der Geschäftsbedinungen aushändigen?? Das grenzt meiner meinung streng nach Nötingung und vielleicht sogar ungerechtfertigter bereicherung?
Ich denke als 1. Klasse Passagier ist es das mindeste dass man halbwegs kompetentes Personal zur klärung gewissen anliegen bekommt.
* Name von Admin geändert
lindebob
Bitte entschuldige meine Direktheit, aber eine solche Einstellung finde ich zum kotzen. Wenn du glaubtst, du seiest im Recht, kannst du ja den Kassensturz anrufen oder einen Anwalt nehmen. Du hattest ja die Wahl: Dein Abonnement am Schalter vorweisen, wie es sonst alle Leute machen und es dir Andreas erklärt hat, dann wärst du mit 5 Franken davongekommen. Du machst aber auf stur und häufst dir sinnlos Rechnungen an, die aufgrund des vom BAV genehmigten und auf dem eidg. Personenbeförderungsgesetz basierenden Tarif entstanden sind. Und wieder mal die SBB (Bahnhof Oerlikon) ist der Bölimann. Alle Verkehrsunternehmungen der ganzen Schweiz haben die gleichen Regeln.
Zugsausfälle: Als Pendler kenne ich die auch. Ausgefallene Flüge und Stau auf der Autobahn auch. Get real, man!
Flüge: Wenn ich aufgrund eines verspäteten Fluges einen Termin nicht warnehmen kann, habe ich anspruch auf entschädigung. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben!
Autobahn: Das ist ein vergleich mit Äpfel und Birnen! Wieso vergleichst du nicht gleich, dass wenn du zu Fuss unterwegs bist, dass du Muskelkater bekommen kannst und auf einmal zu spät kommst. Wenn ich mit dem Auto irgendwo hin muss, fahre ich immer 2 Stunden früher los, damit genau solch ein unsinn nicht passiert!
Bei einem Transport unternehmen ist das Total was anderes. Es entsteht bei jedem verkauftem Ticket ein Kaufvertrag – an den sich die SBB in meinem geschildertem Fall nicht gehalten hat!
Diesen vollständigen Kaufvertrag will mir die SBB nicht zeigen! (Bhf Oerlinkon). Somit gilt der Punkt für den ihr mir Rechnungen schickt (erscheichen einer Leistung) schonmal überhaupt nicht! Da ihr ja nicht einmal in der Lage seid jedem Kunden zu zeigen welche Leistung ihr überhaupt anbietet!!!
Ich werde diesen Fall aus Prinzip bis an die höchste Instanz ziehen!
PS: Soll ich meinen Kunden auch “Get Real man” sagen??
lindebob
warum redest du uns nun mit “Ihr” an? Dies ist ein privates Forum, es gehört nicht der SBB. Hast du denn dein Problem schon irgendwann dem zuständigen Kundendienst unterbreitet?
Ich wünsche dir bei deinem Feldzug betreffend Einhaltung des Transportvertrags mal viel Erfolg. Dies ergäbe dann völlig neue Aspekte und einen Präzedenzfall, der die Schweizer Rechtsprechung in Aufruhr versetzt.
Ich würde die Betreibung mal schön zahlen, sonst geht es dir wie den Kunden der VBZ, die bei der dritten Rechnung knallhart angezeigt werden und vom Polizeirichter eine Busse aufgebrummt erhalten.
Hm, mal eine Frage zu diesem ganzen Prozedere:
Bekommt man eigentlich einen Eintrag ins Strafregister, wenn man mehrfach beim Schwarzfahren erwischt wurde und irgendwann eine dieser Strafanzeigen kommt, die dann insgesamt 300 Franken kosten? Und ich meine nicht das SBB-interne Strafregister, sondern das, was einem beim zukünftigen Arbeitgeber den Hals bricht.
Andreas:
Die Preise auf deiner Liste kannst du schon ab 1.6.2011 nach oben anpassen!
So, ich hab jetzt meinen Strafregisterauszug bekommen und es war zum Glück nichts drauf…ich werds der SBB damit danken, in Zukunft immer ein Ticket zu haben.
Hab am Freitag auch nen tollen Fall von Kulanz erlebt: nach einigen anstrengenden Tagen Jobtraining, hat mich ein Bekannter mit dem Auto in Langenthal abgesetzt. Ich musste weiter bis nach Bern und der Zug fuhr quasi sofort. Hab mich also vergewissert, dass nirgendwo ein Selbstkontroll-Auge ist und bin dann rein, weil ich von unterwegs noch ein Billet kaufen wollte. Kumpel meinte, das kostet um die 16 Franken. Hab also, als die Schaffnerin kam, sie gleich “angesprungen” (damits ja nicht so aussieht als wolle ich schwarzfahren), um ein Ticket zu kaufen. Es sollte 28 Franken kosten, mehr als ich dabeihatte.
Dachte mir also “Kein Problem, dann eben mit Karte zahlen!”. Seltsamerweise meinte sie, man könne mit ner Raiffeisenkarte nicht zahlen und ich wurde blass. Sie hat dann gefragt, wieviel ich in bar dabei hab (gut 26 Franken). Sie hat mir dann ein 20,-er und ein 5,-er Ticket ausgedruckt und meinte, das wäre ok so. Mir fiel ein Stein vom Herzen, denn da traf mich dann echt echt keine Schuld (meine Bankkarte geht sonst überall!). Bravo, dass es sowas auch noch gibt!